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Archiv "Bundesärztekammer: Sterbebegleitung" (09.05.1997)

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Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 19, 9. Mai 1997 (1) ie neugefaßten, zur Zeit

in einer Entwurffassung vorliegenden Richtlinien der Bundesärztekammer „zur ärztlichen Sterbebegleitung und zu den Grenzen zumutbarer Be- handlung“ haben ein vielfältiges öffentliches Echo ausgelöst. Man- che Kommentare in der Presse zeugen, gelinde gesagt, von Mißverständnissen – so etwa die Behauptung, die Bundesärzte- kammer öffne den Weg zur Eu- thanasie (nach niederländischem Vorbild). Davon kann keine Rede sein! „Aktive Sterbehilfe ist und bleibt ein Tabu für die deutsche Ärzteschaft“, bekräftigte Prof. Dr.

med. Eggert Beleites anläßlich des von der Bundesärztekammer vorgelegten Entwurfs.

Behutsam wird im nunmehr vorgelegten Entwurf die Position zur Behandlungsbegrenzung vor der Sterbephase dargestellt. Eine Änderung des Behandlungsziels

komme danach nur dann in Be- tracht, wenn die Aufnahme einer lebensverlängernden Maßnahme oder die Fortführung der Behand- lung keine Hilfe für den Patienten darstellt, sondern ihn unvertret- bar belastet. Dabei gehöre es zu den unverzichtbaren ärztlichen Aufgaben, für eine Basishilfe zu sorgen. Dazu wird gerechnet: Zu- wendung, Körperpflege, Schmerz- linderung, Freihaltung der Atem- wege, Flüssigkeitszufuhr und na- türliche Ernährung. Der Entwurf betont ausdrücklich, daß Patien- ten mit chronisch-vegetativen Zu- ständen (apallisches Syndrom)

Lebende sind. Ein Be- handlungsabbruch sei nur dann zulässig, wenn dies dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspreche.

Das Recht des aufge- klärten Patienten auf Selbstbestimmung habe der Arzt zu respektieren, selbst wenn sich dieser Wille nicht mit der ärztlichen Sicht deckt. Betreu- ungsverfügungen und Patienten- testamente könnten dabei eine we- sentliche Hilfe für das Handeln des Arztes sein.

Die Bundesärztekammer wird die Richtlinie bereits als Ent- wurf veröffentlichen – in der Ab- sicht, eine innerärztliche und öf- fentliche Diskussion zu dem schwierigen Thema anzuregen.

Der Wortlaut des Entwurfs wird voraussichtlich im nächsten Heft, zusammen mit einer Kommentie- rung, veröffentlicht. DÄ

D

ine Rede Roman Herzogs, nein, nicht die bewußte vom 26. April in Berlin, sondern eine im Oktober 1992, Herzog war damals noch Präsident des Bundesverfassungsgerichts – eine solche Rede also hat Bundes- gesundheitsminister Horst Seeho- fer seinerzeit derart beeindruckt, daß er seine Gesundheitsreform danach konzipierte. Herzog hatte 1992 geraten, der Staat solle sich weniger einmischen, das werde ihm ohnehin nicht gedankt, und die Verteilung der Gelder für das Gesundheitswesen den Repräsen- tanten der Beteiligten überlassen.

Der Gedankengang führte zu Seehofers Konzept der Vorfahrt für die Selbstverwaltung. Was aus dem hochgemuten Vorhaben Seehofers geworden ist, weiß jedermann: Der Kern der Seehoferschen Reform, nämlich die Reform der Struktu- ren, ist im Bundesrat gescheitert.

Die Gesundheitsreform ist so- mit ein famoses Beispiel für die von Herzog, jetzt als Bundespräsi-

dent, in seiner Berliner Rede ge- geißelte Blockadepolitik und Re- formunfähigkeit.

Herzog hat in Berlin freilich nicht nur die Politiker, die nicht mehr über ihren Schatten springen können, öffentlich angeklagt, son- dern insgesamt die Eliten unserer Gesellschaft an ihre Verantwor- tung erinnert. Er erwartet von ih- nen den Blick über die Interessen ihrer Klientel hinweg, er erwartet, daß sie den Menschen, die ihnen anvertraut sind, auch unangeneh- me Wahrheiten sagen, ohne aber schwarzzumalen und Angst zu schüren. Er erwartet von den Eli- ten schließlich die Fähigkeit und den Willen, das als richtig Erkann-

te auch durchzustehen.

Zweifelnd fragte er aller- dings: „Können unsere Eliten über die dogma- tischen Schützengräben hinweg überhaupt noch Entscheidungen treffen?“

Herzog hielt seine Rede unter dem Eindruck ei- ner Asien-Reise, bei der er un- glaubliche Dynamik und Zu- kunftsvisionen, die die Menschen zu immer neuen Leistungen beflü- geln, beobachtete. Bei seiner Rückkehr stellte er alsdann ein Gefühl der Lähmung fest, das über unserer Gesellschaft liege.

Herzogs Erlebnis kann jeder wie- derholen, der für einige Zeit im Ausland Abstand gewonnen hat:

die Rückkehr nach Jammerland.

Das Jammern ist nicht mit einer Rede wegzuwischen, aber ein kräftiger Anstoß mag Herzogs Rede sein. So wie seinerzeit eine Rede Seehofer angestoßen hat.

Und fast hätte der Anstoß ja etwas bewirkt. Norbert Jachertz

E Reformen

Verantwortung der Eliten

Bundesärztekammer

Sterbe-

begleitung

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