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Archiv "Verweigerungshaltung" (13.11.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Zahnärzte/Honorarpolitik

Bewertungsausschuß ist kein In- strument der partnerschaft- lichen Selbstverwaltung, son- dern ein staatliches Instrument, dessen die Krankenkassen sich mit Hilfe der Politiker bedient haben, ihre Politik der fortwäh- renden Abschmelzung der zahn- ärztlichen Vergütungen durch- zusetzen.").

Auch hinsichtlich der Maßnah- men, die bei andauernder Ver- weigerungshaltung der Kran- kenkassen zu ergreifen sind, ging die verbandliche Opposi- tion gleich mehrere Schritte weiter als die KZBV. Sollten nämlich die Verwaltungen der Krankenkassen in die ärztliche Verantwortung eingreifen, in-

dem sie den Versicherten — im Gegensatz zum Behandlungs- plan des Zahnarztes — eine be- stimmte Therapieform aufzwin- gen wollen, so solle der Zahnarzt gegenüber der betreffenden Kasse die Verantwortung von vornherein ablehnen. Der Ko- stenplan solle dann von ihm le- diglich, mit einem Befund verse- hen, an die Kasse gegeben und der Versicherte anschließend über den „Wert" der Behand- lungsplanung durch die Verwal- tung aufgeklärt werden.

Über Einzelheiten der in Mainz anvisierten Kampfmaßnahmen schwieg sich die Opposition auch in München indes aus. Sie ließ aber keinen Zweifel an ihrer

eigenen Konfliktbereitschaft. In einem heftig kritisierten Punkt brauchten die Körperschaften allerdings wohl nicht mehr über- zeugt zu werden, weil sie inzwi- schen ähnliche Erkenntnisse gewinnen mußten: daß sie näm- lich „ihre Handlungsmöglich- keiten zur Vertretung der zahn- ärztlichen Interessen wie zur Vertretung der Patienten-Inter- essen bei weitem nicht ausge- nutzt" haben. Zedelmaier gab das mehr oder weniger unum- wunden zu, berief sich aber auf guten, wenn auch immer wieder enttäuschten Glauben an vor- geblich partnerschaftliche Zusa- gen der „anderen Seite". Was ihm jedoch nicht die Androhung ersparte, man werde, wenn die

Verweigerungshaltung

Der „Freie Verband Deut- scher Zahnärzte" hat auf sei- ner Hauptversammlung (vom 17. bis 19. Oktober in Mainz) gefordert, die einnahmen- orientierte Ausgabenpolitik aufzugeben und diese durch eine „leistungsbezogene"

Ausgabenmechanik zu erset- zen. Dies könne entweder durch eine rigorose Durchfor- stung des Leistungskatalogs geschehen, oder aber die Einnahmen müßten an den gewünschten und politisch zu vertretenden Leistungen orientiert werden. Der Kas- senarzt wie der Kassenzahn- arzt müßten wieder medizini- sche Handlungsfreiheit erhal- ten. Bei allem ideellen und beruflichen Engagement müßten selbstverständlich die wirtschaftlichen Voraus- setzungen für eine qualitati- ve, patientenbezogene Be- handlung gewährleistet blei- ben. Auch müsse der Versi- cherte mehr als bisher mit Hilfe eines gesundheitsorien- tierten prophylaktischen Ver- haltens und durch finanzielle Anreize in die Mitverantwor-

tung für den Behandlungser- folg einbezogen werden.

Falls die so vom Freien Ver- band der Zahnärzte apostro- phierte „Verweigerungshal- tung" der Kassen beibehal- ten und dadurch eine durch- greifende Systemreform ver- hindert werden, fordert der Freie Verband Deutscher Zahnärzte:

I> Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sollten die Be- ratungsverfahren für die wirt- schaftliche Versorgung beim Zahnersatz einstellen, weil dies sinnlos geworden sei.

Die Kassenzahnärzte soll- ten tunlichst nur noch dann Zahnersatz eingliedern, wenn die Krankenkassen und der Patient den Zahnarzt von der Haftung für eine wirtschaft- liche und ausreichende Be- handlung im Sinne der RVO freistellen.

Die Mitglieder des „Freien Verbandes" werden aufgefor- dert, ihre Tätigkeit in den Ausschüssen der Selbstver- waltung, insbesondere in den

Prüfungsausschüssen so lan- ge einzustellen, wie die Kran- kenkassen weiter destruktiv bleiben.

Der Kassenzahnarzt sollte ge- genüber den Krankenkassen nach individueller Prüfung die Verantwortung für die zahnärztliche Behandlung und für den Behandlungser- folg von vornherein ableh- nen, falls ihm zugemutet wür- de, den Versicherten im Ge- gensatz zum genehmigten Behandlungsplan des Zahn- arztes eine bestimmte, kas- senvorgegebene Therapie- form anzuwenden. Damit sprach der FVDZ — indirekt — einen Modellversuch der All- gemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Burgdorf bei Hannover an. (Dort sind auf Veranlas- sung des AOK-Geschäftsfüh- rers Zahnarzt-Liquidationen in den letzten drei Jahren computermäßig durchleuch- tet worden, um herauszufin- den, ob und inwieweit die Ko- stenvoranschläge der Zahn- ärzte für Zahnersatz überhöht und ob nicht preiswertere Al- ternativen indiziert gewesen wären). HC

3406 (18) Heft 46 vom 13. November 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

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