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2 7. JUNI 2013

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Roland Engeler-Ohnemus, SP

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□ z.K.

Bem./ Frist:

Kop:

Vis:

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2 7. JUNI 2013

FF:

Bern. / Frist:

□ Bearbeitung D dir. Erledig.

D z.K.

Gemeinde Riehen

Vis:

Interpellation betr.

Entschädigung des Verwaltungsrats des Wärmeverbunds Riehen AG In zunehmendem Masse legen Aktiengesellschaften die Bezüge der

Verwaltungsratsmitglieder offen. Nicht so die Wärmeverbund AG Riehen, deren Mehrheitsaktionär die Gemeinde Riehen ist.

Immerhin erfuhren die Mitglieder des Einwohnerrats auf Anfrage aus ihrem Kreis an der letzten Einwohnerratssitzung das der Verwaltungsratspräsident der Wärmeverbund Riehen AG ein Fixum von jährlich CHF 15'000.- und die übrigen vier Verwaltungsratsmitglieder ein solches von je CHF lO'OOO.- (exkl. Sitzungsgeld) erhalten.

Dem Unterzeichnenden stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen, um deren Beantwortung er den Gemeinderat bittet:

1. Wer hat die Höhe der Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder der Wärmeverbund Riehen AG festgelegt? Wenn dies nicht der Gemeinderat in Vertretung des Mehrheitsaktionärs war, wurde der Gemeinderat über die Höhe der Entschädigungen informiert und hat er ihnen zugestimmt?

2. Findet der Gemeinderat die Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder(im Vergleich zu ähnlichen öffentlich rechtlichen Aktiengesellschaften

angemessen? (Vergleich: Der IWB-Verwaltungsratspräsident erhält das Achtfache des VRP des Wärmeverbunds, IWB-Verwaltungsratsmitglieder erhalten das Doppelte bei einem über 10Ofach höheren Geschäftsumsatz)

3. Beziehen die Vertreter der Gemeinde diese Entschädigung zusätzlich zu ihrem Lohn, resp. der Pension der Gemeinde oder müssen sie die Entschädigung in die

Gemeindekasse abgeben?

4. Ist der Gemeinderat bereit, bei der Wärmeverbund AG durchzusetzen, dass künftig die Bezüge der Verwaltungsratsmitglieder und deren Interessenbindungen im Jahresbericht ausgewiesen werden?

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