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Die Unterschriftensammlung für die Volksanregung für die grüne Brücke im Autäli

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Academic year: 2022

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(1)

Hans Schweizer

Bockrainweg 6,4125 Riehen Tel. 061 64117 74

hjschweizer@magnet.ch

An den Einwohnerrat der Gemeinde Riehen

Die Unterschriftensammlung für die Volksanregung für die grüne Brücke im Autäli

ist beendet.

Mit über 400 Unterschriften kann diese Aktion als grosser Erfolg gewertet werden. Wir hoffen, dass sowohl der Einwohnerrat als auch das Gemeindeparlament unser Begehren unterstützen wird.

Auch ist es uns ein grosses Anliegen, zu verhindern, dass es zu Baumfällungen mit irreversiblen Schäden kommen kann, bevor der Gemeinderat diese Baumschutzzone für die Parzelle E 1446 bewilligt hat.

Im Namen der Freunde des Autäli

AH: ^Bearbeitung f\JS Odir. Erledig.

1 • z.K.

Bern. / Frist:

Kop: i.

-1 Sep. 2017

Gemeinde Riehen

FF: • Bearbeitung

• dir. Erledig.

• z.K.

Bern. / Frist:

Kop:

Vis:

| Reg. Nr.:

(2)

VOLKSANREGUNG gerichtet an den Einwohnerrat der Gemeinde Riehen Antrag

Gestützt auf die Gemeindeordnung §14 gelangen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner nachstehender Volksanregung mit folgendem Ersuchen an den Einwohnerrat der Gemeinde Riehen:

Als gemäss den §§ 103 und 105 des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes zuständige Behörde, möge der Einwohnerrat beschliessen, dass die Parzelle E1446 (Areal Humanitas) zur Baumschutzzone (grüne Schraffur im Zonenplan) erklärt wird, dies gestützt auf die §§ 2 und 3 des kantonalen Baumschutzgesetzes.

Begründung

Mit dem Umzug des Alters- und Pflegeheimes Humanitas an die Rauracherstrasse wird das 9'467 m2 messende, zwischen der Inzlingerstrasse und dem Fussweg In der Au gelegene Areal zur Neuüberbauungfrei. Die Parzelle E 1446 zeichnet sich durch einen ausserordentlich schönen, alten Baumbestand aus.

Dieser Baumbestand bildet eine grüne Brücke zwischen dem bereits der Baumschutzzone zugehörigen Gebiet nördlich der Inzlingerstrasse und dem als Grünzone geschützten Autäli. Ziel dieser Volksanregung ist es, diesen für das Siedlungsgebiet Riehens bedeutungsvollen Baumbestand zu schützen und zu erhalten. Eine bauliche Nutzung des Areals wird damit nicht verunmöglicht.

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