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Den Opfern schuldig

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Academic year: 2022

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Den Opfern schuldig

Von Konrad Freiberg

Weihnachten ist gerade vorbei. Und damit die Leidenszeit für viele Familienangehörige, meistens Frauen und Kinder. Das Fest der Liebe, wie man es gern bezeichnet, artet leider oft genug in eine Orgie häuslicher Gewalt aus. Die Polizei weiß es und muss sich jedes Mal darauf einrichten: Zu den häufigsten Einsätzen an Feiertagen gehören erfahrungsgemäß "Familienstreitigkeiten", wie es verharmlosend heißt. Dass es sich in den meisten Fällen, die als Einsatz "Familienstreitigkeit"

anlaufen, um Körperverletzungen und/oder massive verbale Drohungen von Männern gegen ihre (Ex- )Partnerinnen handelt, ist empirisch belegt. Der Begriff "Familienstreitigkeit" verschleiert daher eher das häusliche Drama, als dass er auf das tatsächliche Gewaltgeschehen hinweist.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik taucht der Begriff der Familienstreitigkeit nicht auf. Die PKS bietet übrigens auch sonst keine Zuordnungsmöglichkeit von Gewalttaten in den häuslichen Bereich an.

Gleichwohl geht die Gewalt-Kommission der Bundesregierung nach den bisherigen Erkenntnissen davon aus, dass "Gewalt in der Familie" die verbreitetste Form der Gewalt sei. Sie reicht von verbalen Attacken, Einschüchterungen, Erniedrigungen, Psychoterror, Morddrohungen, Faustschlägen,

Vergewaltigungen bis hin zu Angriffen mit Messern und anderen gefährlichen Gegenständen - zum Teil mit tödlichem Ausgang.

Für die Polizei kann es nicht darum gehen, einfach einen Streit zu schlichten, wenn den schwächeren Familienangehörigen von den stärkeren Gefahr für körperliche und seelische Gesundheit, ja sogar für das Leben droht. Mehr und mehr setzt sich - wie die Titelgeschichte dieser Ausgabe zeigt - in der Polizei die Auffassung durch, dass derjenige, von dem Gewalt ausgeht, die Wohnung zu verlassen hat. Allerdings fehlen in den Polizeigesetzen bislang ausreichende rechtliche Möglichkeiten, den Störenfried über eine längere Dauer aus der Wohnung zu weisen. Das im zivilrechtlichen Bereich zu ändern, sieht das Gewaltschutzgesetz vor, das Mitte Dezember vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Länder müssen mit Änderungen in den Polizeigesetzen nachziehen.

Neue gesetzliche Regelungen sind zwar notwendig, reichen aber allein nicht aus. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben einen Anspruch darauf, im Umgang mit häuslicher Gewalt geschult zu werden.

Bei häuslicher Gewalt wird man in eine Geschichte hineingezogen, die man nicht kennt, das macht die Einsätze so schwierig. Wenn Polizistinnen und Polizisten zu einer so genannten Familienstreitigkeit gerufen werden, müssen sie schnell erkennen, ob es sich um eine lauthals ausgetragene

Meinungsverschiedenheit handelt oder um Übergriffe, die auch unter Stressbedingungen ein professionelles Einschreiten erfordern. Das kann und muss erlernt werden. Mit dem Versuch zu schlichten ist es oft genug nicht getan. Gewalt ist Gewalt - außer Haus oder im Haus. Die Polizei muss wirksam eingreifen können. Es ist beschämend für unsere Gesellschaft, dass unser

bundesrepublikanisches Recht in dieser Frage anderen europäischen Ländern weit hinterher hinkt.

Wir sind es den Opfern schuldig, das zu ändern.

(aus DEUTSCHE POLIZEI 1/2001)

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