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2017: Der Mindestlohn steigt

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Nr. 48/2016 21. Dezember 2016

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

2017: Der Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt! Zum 1. Januar 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn erstmals seit seiner Einführung 2015 angehoben und steigt von 8,50 Euro auf

8,84 Euro brutto pro Stunde. Damit werden Mindest- lohnbezieher/-innen mit einer Vollzeitstelle monatlich rund 55 Euro mehr auf dem Lohnzettel haben. Ge- samtwirtschaftlich bedeutet die Anhebung des Mindest- lohns um einen Cent einen Kaufkraftgewinn von min- destens 50 Millionen Euro jährlich! Zudem führt die Erhöhung zu Mehreinnahmen bei den Steuern und Sozialversicherungssystemen.

Seit seiner Einführung hat der Mindestlohn viele positi- ve Effekte gehabt. Beispielsweise stiegen die Löhne in Bereichen, in denen der Mindestlohn eine große Rolle spielt im Durchschnitt deutlich stärker als anderswo: So legten die Verdienste der sozialversicherten un- und angelernten Vollzeitbeschäftigten seit Einführung des Mindestlohns bis zum Ende des II. Quartals 2016 ohne Sonderzahlungen bundesweit um 3,9 Prozent zu (siehe Abbildung).

Bei Teilzeitbeschäftigten liegt das Plus noch höher.

Außerdem profitieren vom Mindestlohn besonders Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland und in Dienst- leistungsbranchen, wie z. B. Gastronomie und Einzel- handel. Weil der Mindestlohn in diesen Bereichen zu überdurchschnittlichen Lohnzuwächsen geführt hat, schrumpfte seit 2015 nicht nur der Lohnabstand zwi- schen Ost- und Westdeutschland, sondern auch zwi- schen Industrie und privaten Dienstleistungsbereichen sowie zwischen Frauen und Männern.

Hat der Mindestlohn nun massenhaft Jobs gekostet, wie von bestimmten Wirtschaftswissenschaftlern im Vorfeld düster prognostiziert wurde? Ganz im Gegenteil! Zu- sammen mit guten Lohnabschlüssen hat der Mindest- lohn die Binnennachfrage und das Wirtschaftswachstum angetrieben und so zur Entstehung vieler neuer Jobs

beigetragen: Die sozialversicherte Beschäftigung stieg seit Inkrafttreten des Mindestlohns bis zum Ende des III. Quartals 2016 um 4,2 Prozent. Damit gibt es heute fast 32.000.000 Stellen, in denen die Arbeit-

nehmer/-innen kranken-, renten- und pflegeversichert sind. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der geringfü- gigen Beschäftigung – besonders die Zahl derer, die ausschließlich im Minijob arbeiten. Das ist positiv für die Beschäftigten, denn Minijobs sind keine Brücken in reguläre Beschäftigung, sondern ein (Alters-) Armutsri- siko.

Apropos Minijob: Mit steigendem Mindestlohn sinkt für Minijobber/-innen die monatliche Arbeitszeit, da sie höchstens 450 Euro pro Monat verdienen dürfen, um die Grenze der geringfügigen Beschäftigung nicht zu überschreiten. Das heißt: Minijobber/-innen, die Min- destlohn beziehen, arbeiten ab 2017 etwa zwei Stun- den weniger, dann maximal 50,9 Stunden im Monat.

Auch, wenn manche noch immer nicht ihren Frieden gemacht haben mit dem Mindestlohn: Er ist ein wichti- ger Schritt zu mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die anstehende Anhebung auf 8,84 Euro pro Stun- de ist sinnvoll und nötig!

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