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Sachverständige üben deutliche Kritik an Plänen der Bundesregierung zur Vorstandsvergütung

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Ausgabe 4/2013

Sachverständige üben deutliche Kritik an Plänen der Bundesregierung zur Vorstandsvergütung

Am 5. Juni 2013 fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Aktienrechtsnovelle statt, in der die Pläne der Bundesregierung, die Rechte der Hauptversammlung in der Vorstandsvergütung auszuweiten, kontrovers diskutiert wurden (siehe zu den Details den Newsletter „mitbestimmung aktuell“ 3/2013).

Als Sachverständiger nahm auch DGB Bundesvorstandsmitglied Dietmar Hexel an der Anhörung teil. Kollege Hexel kritisierte die Vorschläge der Regierungskoalition als ungeeignet für die Praxis. Sie gaukelten Demokratie vor, wo keine sei, weil die Hauptversammlung von den Kapitalinteressen weniger großer Fonds oder Banken dominiert sei. Die Regelung werde dazu führen, dass der Vorstand sich in

Vergütungsfragen direkt an die großen Investoren wenden werde. Diese Entwicklung sei gefährlich, weil nur der Aufsichtsrat der geeignete Ort dafür sei, für langfristige und nachhaltige Vergütungssysteme zu sorgen.

Auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Hoffmann-Becking führte aus, dass die Pläne der schwarz- gelben Koalition zu einer wesentlichen Gewichtsverlagerung im „sorgfältig austarierten System der Kompetenzen der drei Organe der Aktiengesellschaft“ führen würden.

Dr. Peter Hemeling, Chefsyndikus aus München, wies unter anderem darauf hin, dass der Aufsichtsrat beispielsweise durch „Zufallsmehrheiten aufgrund bedrohlich niedriger HV- Präsenzen“ daran gehindert sein könnte, ein neues Vorstandsmitglied zu bestellen.

Weitere Informationen/Links:

Einen guten Überblick über die Anhörung bietet ein Bericht im Newsletter „Heute im Bundestag“ http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_06/2013_300/01.html Link zur Stellungnahme des DGB: http://www.dgb.de/-/sK3

Link zur Pressemitteilung des Kollegen Hexel: http://www.dgb.de/-/sy7

Link zur Homepage des Bundestages mit allen Stellungnahmen der Sachverständigen:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/51_Aktienrechtsnovelle_2012/index.html

Neues aus Brüssel zum Thema CSR:

Der DGB hat am 27. Mai 2013 eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der EU- Kommission zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender

Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne beschlossen. Weitere Informationen gibt es hier: http://www.dgb.de/-/sHX

Bei diesem Newsletter handelt es sich um einen Informationsservice der rechtlich unverbindlich ist. Insoweit übernimmt der DGB keine Haftung.

Herausgeber:

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Dietmar Hexel Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin

VB 03, Abteilung Mitbestimmungspolitik, Redaktion: Marie Seyboth, Rainald Thannisch

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