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Subventionen in der Landeshauptstadt Innsbruck Von der Antragstellung bis zum Nachweis

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Academic year: 2022

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Subventionen

in der Landeshauptstadt Innsbruck

Von der Antragstellung bis zum Nachweis

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Welchen Weg geht mein Subventionsantrag?

Onlineantrag

www.innsbruck.gv.at

Formale Prüfung

Fachdienststelle

Kultur, Sport, Soziales,…

Entscheidungsgremium

Entscheidungsgremium

Fachdienststelle

Antwortschreiben und Auszahlung

Erbringung/Prüfung der Nachweisunterlagen im

Folgejahr

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Welchen Weg geht mein Subventionsantrag?

• Der Subventionsantrag geht im Referat Subventionen/Kosten- und Leistungsrechnung ein

• Dort wird er formal auf Korrektheit und Vollständigkeit geprüft. Konkret z.B. ob lt. den Statuten unterfertigt wurde, die Kontaktdaten korrekt sind, das Konto auf den Verein lautet,…

• Bei Fehlern wird er von dort aus zurückgewiesen und muss neu eingebracht werden

• Ist der Antrag vollständig und formal korrekt (alle Felder ausgefüllt, ZVR-konforme Unterschrift/en, etc.) wird er an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet

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Wer entscheidet über meinen Antrag?

• bei Antragshöhe bis € 3.000,00 entscheidet der/die ressortzuständige politische ReferentIn

• über € 3.000,00 berät ein gemeinderätlicher Ausschuss (z.B. Kulturausschuss, Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe,…) vor

Entscheidung erfolgt danach:

 bis € 10.000,00 im Stadtsenat

 über € 10.000,00 im Gemeinderat

ACHTUNG: Innerhalb eines Kalenderjahres werden die Subventionsbeträge aufsummiert!

z.B.: Verein Muster beantragt im Jänner € 2.500,00 und erhält € 2.000,00 (Stadträtin)

Verein Muster stellt im April einen Antrag über € 2.000,00 für weiteres Projekt Kulturausschuss  Stadtsenat

Verein Muster stellt im Juni einen Antrag über € 8.000,00 für noch ein Projekt Kulturausschuss  Gemeinderat

(5)

Wie und wann stelle ich einen Antrag?

Wie stelle ich einen Antrag?

Digital über das Onlineformular

(www.innsbruck.gv.at Formulare  Subventionsansuchen)

• Unterschrift erfolgt über die Handysignatur oder eine Einverständniserklärung

• Handysignatur = Unterschrift

• Einverständniserklärung als Alternative zur Handysignatur

Einverständniserklärung als eigenes Formular

Wann stelle ich einen Antrag?

VOR Projektbeginn (Fristen beachten)

 1 Tag vor der Umsetzung ist zu spät!

 z.T. geben die

Fachabteilungen Fristen vor

 Für das laufende Jahr sind Anträge bis 31.10. möglich

 Für das Folgejahr können Ansuchen ab dem 01.09.

eingereicht werden

(6)

Einverständniserklärung als Alternative zur Handysignatur

(7)

Durch Anklicken des Feldes „ohne digitale Signatur“ gelangt man zum Formular

„Einverständniserklärung“

Die Einverständniserklärung wird:

ausgefüllt  ausgedruckt händisch unterschrieben  eingescannt und anschließend als PDF dem eigentlichen Subventionsformular beigefügt

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Worauf muss bei Vereinen geachtet werden?

• Korrekte Vereinsregisternummer

• Aktueller Vereinsregisterauszug

• Unterschrift durch zeichnungsberechtigte Person/en gemäß Vereinsregisterauszug

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Wie und wann erbringe ich die Nachweisunterlagen?

Wie?

 steht im Zusageschreiben

• Online

• Jahressubvention

Nachweis mittels Jahresabschluss (z.B. Einnahmen-/Ausgabenrechnung, Bilanz,…)

• Einzelsubvention

Nachweis in Form einer Belegaufstellung. Belege müssen auf den Subventionsempfänger lauten, Rechnungsdatum muss im jeweiligen Subventionsjahr liegen, Rechnung muss bezahlt sein, Zahlungsbetrag muss mit Rechnungsbetrag übereinstimmen (Skonto!)

• Nachweis über die Logoverwendung Wann?

steht im Zusageschreiben. Gemäß Subventionsordnung bis spätestens zum 30. Juni des auf die Subventionsauszahlung folgenden Jahres; Allenfalls Nachfrist bis 30. September

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Worauf muss ich achten?

Bei der Antragstellung:

• Kostenplan

• Zeitplan

• Projektplan

• Vollständigkeit

• Klare Fakten

Bei den Nachweisunterlagen:

• Vollständigkeit

• Übereinstimmung Abrechnung und ursprünglicher Kostenplan

• Rechnungen müssen auf SubventionsempfängerIn ausgestellt sein

Bei der Logoverwendung:

• Auf die richtige Anwendung, zu finden über die Homepage der Stadt Innsbruck unter:

www.datenibk.at

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Ich habe noch Fragen

Viele der häufig gestellten Fragen finden Sie samt zugehöriger Antworten auf der Homepage der Stadt Innsbruck www.innsbruck.gv.at.

Bei technischen Fragen zum Formular:

IT-Anwendungen: +43 512 5360 5216

Bei Fragen zur formalen Prüfung:

Referat für Subventionen und Liegenschaftsbewertungen:

+43 512 5360 2102 oder +43 512 5360 2113

Referenzen

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