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Antrag auf Vergütung des Verdienstentganges gem. § 32 EpidemieG 1950

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Academic year: 2022

Aktie "Antrag auf Vergütung des Verdienstentganges gem. § 32 EpidemieG 1950"

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[Anlage 1]

Seite 1 von 3

Antrag auf Vergütung des Verdienstentganges gem. § 32 EpidemieG 1950

Der Antrag muss in Blockbuchstaben und leserlich ausgefüllt werden!

Name des/der Antragstellers*in (Firma): ________________________________________

Geben Sie bitte Ihre UID- bzw. ATU-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) an:

________________________________________________________________________

Adresse: ________________________________________________________________

E-Mailadresse und Telefonnummer: _____________________, _____________________

Name des/der Dienstnehmers*in und Geburtsdatum:________________, _____________

I. Erforderliche Unterlagen:

1. Kopie des Bescheides oder Kopie der Beurkundung der mündlichen behördlichen Anordnung oder Angabe der Verkehrsbeschränkung (Geschäftszahl/Bezeichnung der Verordnung mit Angabe des Datums)

2. Gehaltsabrechnung*en des/der Monat*e, in denen die Dienstverhinderung war

Erstreckt sich die Absonderung über mehr als einen Monat, ist für jeden betroffenen Monat die Gehaltsabrechnung zu übermitteln.

3. Auszahlungsnachweis*e (Überweisungsbeleg*e)

4. Jahreslohnkonto/Gehaltsabrechnungen der letzten drei, der Dienstverhinderung vorausgehenden Monate

5. Aufhebungsbescheid über die Absonderung

II. Anzugeben ist:

1. Lohndaten der/des Dienstnehmers*in zur Berechnung der Vergütung für den Absonderungszeitraum (bei mehreren Monaten für jeden Monat gesondert):

Beantragte Vergütung für den Absonderungszeitraum in Kalendertagen ____________, entspricht € _______________

Monatliches Bruttogrundgehalt € _______________

Sonstige Zahlungen oder Zulagen € _______________

Wenn sie pauschal für den gesamten Monat gebühren (Überstundenpauschale, Funktionszulage, SEG-Zulage, etc.) oder explizit für den Absonderungszeitraum (Sonn- und Feiertagszulage, Nachtzuschlag, etc.) ausbezahlt wurden.

Monatlicher Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung € _______________

(2)

[Anlage 1]

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Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration oder Urlaubszuschuss)

€ _______________

Auszahlungsmodalität der Sonderzahlung ☐quartalsmäßig ☐ halbjährlich Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung für die Sonderzahlung € _______________

2. Aufschlüsselung des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung für den/die jeweiligen Monat*e der behördlichen Maßnahme:

Monat Krankenversicherung Unfallversicherung Pensionsversicherung BUAG

in % in € in % in € in % in € URL. in €

Zum monatlichen Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung sind NUR Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie allenfalls der Zuschlag gemäß § 21 Bauarbeiterurlaubsgesetz heranzuziehen. Aktuelle Richtwerte für Arbeiter und Angestellte nach § 51 ASVG: Der Dienstgeberanteil zur Krankenversicherung beträgt 3,78 %, zur Unfallversicherung 1,2 % und zur Pensionsversicherung 12,55 %. Alle anderen Abgaben wie bspw. die Kommunalsteuer, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Mitarbeitervorsorgekasse oder an den Familienlastenausgleichsfond sind herauszurechnen.

3. Wurde für die/den Dienstnehmer*in im Absonderungszeitraum Kurzarbeit vereinbart?

☐Ja ☐Nein

Wenn ja, wurde eine Sozialpartnervereinbarung abgeschlossen? ☐Ja ☐Nein

Welches Kurzarbeitsmodell wurde vereinbart? ________________________________

Bewilligter Gesamtbetrag durch das Arbeitsmarkt Service: € ___________________________

Aliquoter Betrag, den das AMS für den Absonderungszeitraum für die/den betreffende*n

Dienstnehmer*in im jeweiligen Monat übernommen hat:

Absonderungszeitraum:____________________________________,€____________________

Absonderungszeitraum:____________________________________,€____________________

Bei nachträglicher Auszahlung der Kurzarbeitsunterstützung muss ein aktuelles Lohnkonto nachgereicht werden!

4. Bei Einsatz im Homeoffice:

Höhe der Arbeitstätigkeit im Homeoffice in % _____________

Die berechnete Vergütung wird um den angeführten Prozentsatz verringert.

5. Anspruch auf Weiterzahlung des Entgeltes aufgrund sonstiger Vorschriften/Vereinbarungen (wie bspw. Kollektivvertrag, Dienstvertrag, Versicherungen, etc.):

Grund____________________________________________,€___________________

(3)

[Anlage 1]

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6. Kontoverbindung zur Überweisung der Entschädigungszahlung:

Kontoinhaber _______________________________________________

Bankinstitut _______________________________________________

IBAN __________________________BIC __________________

Der Anspruch des/der Dienstnehmers*in auf Vergütung gegenüber dem Bund geht mit dem Zeitpunkt der Auszahlung auf den/die Arbeitgeber*in über.

Name und Funktion der vertretungsbefugten Person _____________________________

_____________________ _______________________________

Datum Unterschrift der vertretungsbefugten Person

ERKLÄRUNG

Hiermit bestätige ich ___________________________________, dass alle Angaben wahrheitsgetreu und vollständig gemacht wurden.

Gemäß § 32 Abs. 7 EpidemieG 1950 leiden Bescheide, denen unrichtige Angaben eines Antragstellers über anspruchsbegründende Tatsachen zugrunde liegen, an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler.

Mir ist daher bewusst, dass falsche und unvollständige Angaben zu Rückforderungsansprüchen führen und darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Datenschutzrechtliche Information nach Art 13 DS-GVO

Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Antrages im Amt Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, post.bezirks.gemeindeverwaltung@innsbruck.gv.at, 0512-5360/1305 verarbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO. Die personenbezogenen Daten werden an folgende Dritte weitergegeben: Gesundheitsbehörden, zuständige Ministerien, Land Tirol, Rechtsvertretung. Die personenbezogenen Daten werden gemäß § 123 Abs. 1 BAO gespeichert und darüber hinaus bis zur Beendigung eines anhängigen Verfahrens. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für das Verfahren notwendig.

Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben.

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.at, www.dsb.gv.at).

_____________________ _________________________

Datum Unterschrift

Referenzen

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