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54,90 /Monat. 54,90 /Monat 99,90 /Monat. Ich möchte den Newsletter der BLOCKHELDEN erhalten.

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Academic year: 2022

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Vorname und Name:

Straße und Hausnummer:

PLZ und Wohnort:

Geburtsdatum:

Email:

Telefon:

54,90€/Monat 54,90€/Monat 99,90€/Monat

45,90€/Monat (ermäßigt*) 45,90€/Monat (ermäßigt*) 85,90€/Monat (ermäßigt*)

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Sofern der Vertrag nicht frist- gerecht gekündigt wird, verlängert er sich jeweils automatisch um 6 Monate.

Weitere Informationen zur Kündigung findest du in Punkt 4 der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Ort & Datum & Unterschrift Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft bei den BLOCKHELDEN. Die allge- meinen Vertragsbedingungen , die Benutzerordnung und die Datenschutz- bestimmung habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese.

bei Minderjährigen zusätzlich:

Art/Gültigkeit der Ermäßigung:

Bouldern:

Yoga:

Bouldern + Yoga:

*der ermäßigte Preis gilt für Schüler, Studenten und Azubis solange uns eine gültige Bescheinigung über den Status vorliegt. Ist dies nicht mehr der Fall wird der Mit- gliedsbeitrag automatisch angepasst.

Ich möchte den Newsletter der BLOCKHELDEN erhalten.

Mitgliedsantrag

(2)

Gläubiger-Identifikationsnummer

D E 6 0 B X X 0 0 0 0 2 1 2 6 8 7 5

Mandatsreferenz

B X X

Ich ermächtige die BLOCKHELDEN GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich meinen Zahlungsdienstleister an, die von der BLOCKHELDEN GmbH (BLOCKHELDEN) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Dieses Lastschriftmandat wird durch

-die oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer -die oben genannte Mandatsreferenz und

gekennzeichnet, die von der BLOCKHELDEN GmbH (BLOCKHELDEN) bei allen Lastschriften angege- ben werden.

Die Lastschriften werden jeweils monatlich zum Monatsersten eingezogen, jedoch erstmalig frühestens 5 Arbeitstage nach Erteilung dieses Mandates. Falls der Monatserste kein Bankarbeit- stag ist, erfolgt die Lastschrift am ersten Bankarbeitstag nach dem Monatsersten.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstat- tung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen.

Meine/unsere Kontodaten:

Zahlungsdienstleister (Bank)

BIC

IBAN

Bei vom Mitglied abweichendem Zahler:

Vorname, Name

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Ort

Ort & Datum & Unterschrift des Zahlers

vom Mitarbeiter auszufüllen

SEPA Lastschriftmandat

(3)

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der BLOCKHELDEN GmbH, im folgenden BLOCKHELDEN genannt, mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit den BLOCKHELDEN abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der Boulderanla- gen unter der Marke BLOCKHELDEN berechtigt sind.

1.2. Antrag/Widerrufsrecht

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an die BLOCKHELDEN zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit den BLOCKHELDEN. BLOCKHELDEN kann inner- halb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Das Mitglied hat das Recht den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Bereits eingezogene Mitgliedsbeiträge werden zurückerstattet, nach Abzug der bis zum Zeitpunkt der Ableh- nung/des Widerrufs bereits beanspruchten Leistungen gemäß aktueller Preisliste. Lehnt BLOCKHELDEN das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab und wird der Vertrag nicht Seitens des Mitgliedes widerrufen, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der An- tragstellung zustande. ****WIDERRUF FORMULAR*****

1.3. Minderjährige

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Ein- willigung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebens- jahres können nicht Mitglied werden.

2. RECHTE DES MITGLIEDS 2.1. Bouldern

Die Mitgliedschaft “Bouldern” berechtigt das Mitglied alle Boulderanlagen unter der Marke BLOCKHELDEN kostenfrei innerhalb der jeweils gültigen Öffnungszeiten zu Nut- zen.

2.2. Yoga

Die Mitgliedschaft “Yoga” berechtigt das Mitglied ausschließlich zur Teilnahme an den angebotenen Yogakursen in allen Boulderanlagen unter der Marke BLOCKHELDEN. Für die Teilnahme an Kursen ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Eine Teilnahme ist nur bei freien Kursplätzen möglich. Bei wiederholtem Nichterscheinen zu gebucht- en Kursen sind BLOCKHELDEN zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt. Yoga wird nicht in allen Anlagen angeboten. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Mitgliedes die Angebote der einzelnen Standorte vorab zu prüfen.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit dem Wappen (Mitglieds ID)

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Wappen zu sorgen. Einen Verlust des Wappen hat das Mitglied unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird dieses Wappen gesperrt.

Allgemeine Vertragsbedingungen

(4)

3.2. Pfand bei Ausgabe des Wappen

Für das Wappen wird ein Pfand von 5€ hinterlegt, dieses wird nach Rückgabe bar zurück gezahlt und bei Verlust des Wappen einbehalten.

3.3. Verbot der Weitergabe des Wappen

Die Mitgliedschaft bei BLOCKHELDEN ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Wappen ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiter zu geben. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 100,-.

BLOCKHELDEN bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) BLOCKHELDEN unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die BLOCKHEL- DEN dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

4. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG 4.1. Erstlaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsersten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder BLOCKHEL- DEN spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist schriftlich unter Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum gegenüber BLOCKHELDEN, Kurt-Albert- Straße 1 Bubenreuth, oder per E-Mail an mitgliedschaft@blockhelden.de, zu erklären.

4.3. Stilllegung des Vertrages bei Krankheit/Verletzung

Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag bei Krankheit, Verletzung oder sonstigen Härtefällen monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzu- legen. Weiterhin kann das Mitglied den Vertrag ohne Angabe von Gründen für bis zu 2 Monate je Vertragsjahr monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten still- legen. Die beabsichtigte Stilllegung ist BLOCKHELDEN mindestens 3 Werktage vor dem Beginn der Stilllegung bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von BLOCKHELDEN nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend um die Dauer der Stillegung.

4.4. Kündigung bei Umzug

Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungs- recht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Laufzeitmonats (3.2.) gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel in eine Stadt/Gemeinde, in der keine Anlage der BLOCKHELDEN besteht.

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5. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE 5.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils am 1. des Monats fällig. Für den ersten anteiligen Monat (vom Tag des Zusatndekommen des Vertrages bis zum Monatsletzten) ist mit Vertragsschluss ein anteiliger Mitgliedsbeitrag fällig. Dieser kann mit dem ersten fälligen vollen Mitgliedsbeitrag eingezogen werden.

5.2. Kosten bei Rückbuchungen

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

5.3. Zusätzliche Kosten

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, insbesondere von Kursen und Trainern sowie Ausrüstung und Gastronomie nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

5.4. Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist BLOCKHELDEN berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist BLOCKHELDEN berechtigt, Schadenser- satz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. BLOCKHELDEN behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

6. HAFTUNG VON BLOCKHELDEN

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BLOCKHELDEN nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produk- thaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied re- gelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außerver- tragliche Haftung von BLOCKHELDEN auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von BLOCKHELDEN gilt.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Änderungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen

BLOCKHELDEN ist berechtigt, diese allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn BLOCKHELDEN auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung wider- spricht. Im Fall eines Widerspruchs ist BLOCKHELDEN berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

(6)

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen BLOCKHELDEN aufrechnen.

7.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie die übrigen Vertragsbedi- ngungen unberührt.

BLOCKHELDEN GmbH (BLOCKHELDEN) Erlangen, Juni 2021

Referenzen

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