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BLÄK | informiert

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Bayerisches Ärzteblatt 3/2016

Die 250 Delegierten des außerordentlichen Deutschen Ärztetages haben am 23. Januar in Berlin den Verhandlern der Bundesärzte- kammer (BÄK) bei der Novellierung der Ge- bührenordnung für Ärzte (GOÄ) den Rücken gestärkt, denn mit großer Mehrheit stimmten sie für einen entsprechenden Leitantrag des BÄK-Vorstandes. Damit ist der Weg frei für die Weiterführung der Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sowie der Privaten Krankenversicherung (PKV). „Die- ses Votum entspricht dem Beschluss des Vor- standes der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)“, kommentiert BLÄK-Präsident Dr. Max Kaplan das Ergebnis erleichtert. In dem Antrag beauftragen die Abgeordneten den GOÄ-Aus- schuss der BÄK, sich weiterhin dafür einzuset- zen, dass die neue GOÄ eine „doppelte Schutz- funktion“ für Ärzte und Patienten erfüllt. Die Gebührenordnung schützt einerseits die Pati- enten vor finanzieller Überforderung und sorgt andererseits für eine adäquate Honorierung der qualitativ hochwertigen ärztlichen Leistun- gen. Außerdem appellieren die Delegierten an die Bundesregierung, die Novelle der GOÄ noch in dieser Legislaturperiode in Kraft zu setzen.

Die Delegierten überwiesen Anträge, die eine Unterbrechung der laufenden Verhandlungen bedeutet hätten, zur weiteren Überprüfung an den zuständigen Ausschuss. Kaplan: „Ich wer- te dieses Ergebnis als einen Vertrauensbeweis, aber auch als einen klaren Auftrag an den BÄK- Vorstand und die Verhandlungsführer.“

Emotionale Debatte

Dabei verlief die Debatte phasenweise recht kontrovers und emotional. Nach der Grußadres- se des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, und den Vorträgen von BÄK-Präsident Profes- sor Dr. Frank Ulrich Montgomery, Dr. Bernhard Rochell, Verhandler auf BÄK-Seite und Dr. Elmar Wille, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin und Sprecher für die Kritiker der GOÄ-Novelle, forderten einige Redner den absoluten Stopp der Verhandlungen, andere Nachverhandlun- gen in Einzelpunkten und die Mehrheit die Weiterführung der aktuellen Verhandlungen.

Insbesondere die Sorge, dass die Freiberuflich- keit in Gefahr geraten könne, wenn im Zuge der GOÄ-Novellierung der Paragrafenteil der GOÄ sowie auch der § 11 der Bundesärzteordnung (BÄO) geändert würden, kam zum Ausdruck. Im

§ 11 sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die GOÄ festgelegt. Änderungen in beiden Bereichen seien allerdings nötig, um die Vorga-

ben des Gesetzgebers einzuhalten, erläuterten Mitglieder des BÄK-Vorstandes sowie Rochell.

Im Zuge der Änderung des § 11 der BÄO ist auch die Gründung einer Gemeinsamen Kom- mission (GeKo) vorgesehen, die Empfehlungen zur Weiterentwicklung der GOÄ abgeben soll.

Die GeKo ist mit vier ärztlichen Mitgliedern so- wie je zwei Vertretern der PKV und der Beihilfe besetzt. Jedes Mitglied in der GeKo hat ein Ve- to-Recht, wobei das BMG immer – nicht nur im Streitfall – eine Lösung herbeiführen muss. Die Einrichtung der GeKo bereitete vielen Delegier- ten Probleme, da sie hier einen stärkeren Ein- fluss der PKV und der Beihilfe befürchten. Der Vorsitzende des GOÄ-Ausschusses der BÄK, Dr. Theodor Windhorst, fasste vor der Abstim- mung über die Anträge in einem sehr engagier- ten Vortrag nochmal den Verhandlungsstand zusammen.

Resümee

Der Hausärzteverband sowie die Allianz Deutscher Ärzteverbände kündigten in einer gemeinsamen Mitteilung im Anschluss an den Ärztetag an, die Arbeit des Vorstandes sowie der Verhandlungsführer weiter kritisch zu begleiten. Bayerns Ärzte-Chef Kaplan fasste folgendes Resümee für die Weiterent- wicklung der GOÄ: „Der BÄK-Vorstand wurde beauftragt, unter Beratung durch den Aus- schuss ‚Gebührenordnung‘ die Gesetzesiniti- ative zur Anpassung der BÄO und den Ent- wurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen

und gegenüber dem BMG freizugeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

»

Noch nicht abgebildete innovative Leistun- gen müssen wie bisher durch die behandeln- den Ärztinnen und Ärzte erbracht und analog mittels gleichwertiger vorhandener Gebüh- renposition abgerechnet werden können.

»

Die Gehalts- und Kostenentwicklung ein- schließlich des Inflationsausgleichs sind zu berücksichtigen.

»

Während der 36-monatigen Monitoring-Pha- se sind eventuelle Inkongruenzen hinsichtlich der Bestimmungen, der Legenden und Bewer- tungen der Positionen unter Anhörung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu identifizieren und zu beheben. Die Prakti- kabilität und die Angemessenheit der neuen Steigerungssystematik soll überprüft und da- bei festgestellte Mängel behoben werden.“

Zur GeKo sei eine nochmalige Klarstellung da- hingehend nötig, dass es sich hier um ein be- ratendes Gremium ohne Rechtssetzungskom- petenz handele, das Empfehlungen ausspreche.

Der Vorstand der BÄK werde sich mit den an ihn überwiesenen Anträgen nochmals intensiv auseinandersetzen und diese – soweit noch möglich – berücksichtigen. Aber eines sei klar:

„Der Beschluss ist kein Gesetz, der Ball liegt jetzt im Feld des BMG, das die Berufsverbände nochmals mit einbinden wird“, so Kaplan ab- schließend.

Dagmar Nedbal (BLÄK)

Klares Mandat

Bayerische Delegierte auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag.

© Ines Engelmohr

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