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FWM August September 2011 UK

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224 Der Feuerwehrmann 8-9/2011

Unfallkasse NRW

Sicherheitshinweise beim Einsatz von Rettungsplattformen

Beim Üben mit einer Rettungsplattform kam es bei einer deutschen Feuerwehr zu einem schweren Unfall, weil die Ge- lenke der Rettungsplattform durch Über- lastung versagten. Um solche Unfälle zukünftig zu vermeiden, haben der Bayer. GUVV und die Fachgruppe “Feu- erwehren – Hilfeleistung” der DGUV folgende Sicherheitshinweise erstellt, die bei der Verwendung von Rettungsplatt- formen bei den Feuerwehren und Hilfe- leistungsorganisationen beachtet werden sollten.

Bei einer Rettungsplattform handelt es sich um eine transportable Arbeits- bühne, mit der sich die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisa- tionen einen Zugang zu Personen in z. B.

verunfallten LKW, Bussen oder Eisen- bahn-Waggons verschaffen können. Sie besteht im Wesentlichen aus einer recht- eckigen Plattform (Standfläche) und zwei leiterähnlichen seitlichen Auf- stiegsteilen, die an der Einsatzstelle aus- geklappt werden. Je nach Ausführung lassen sich damit Arbeitshöhen von bis zu drei Metern erreichen.

Zum Schutz gegen Absturz befindet sich auf der Längsseite, die dem Ar- beitsbereich abgewandt ist, ein steck- oder klappbares Geländer.

Bei einem schweren Unfall wurde eine neu beschaffte Rettungsplattform im Rahmen einer Feuerwehrübung er- probt. Die maximale Belastbarkeit der Plattform war mit 400 kg angegeben.

Nach Darstellung der Feuerwehr hatten sich im Moment des Zusammenbruchs vier Feuerwehrangehörige ohne weiteres Rettungsgerät auf der Plattform aufge- halten. Laut einem Sachverständigen- Gutachten kam es durch Überlastung zu dem Zusammenbruch der Plattform. Die Gelenke konnten die auftretenden Kräfte und Momente nicht aufnehmen und ver- sagten.

Die bei dem Unfall verwendete Platt- form entsprach nicht dem technischen

Blickpunkt Sicherheit

Stand der Norm “DIN 14830 – Rettungs- plattform für die Feuerwehr”.

Die Fachgruppe “FW-H” der DGUV weist die Feuerwehren daher darauf hin, dass bei Rettungsplattformen die angege- bene maximale Belastbarkeit keinesfalls überschritten werden darf. Dabei ist zu be- rücksichtigen, dass neben dem Gewicht der Feuerwehrangehörigen auch deren Schutzausrüstung und Rettungsgerät zu kalkulieren sind sowie zusätzliche Bela- stungen durch weiteres Rettungspersonal und vor allem durch die zu rettenden Per- sonen. Keinesfalls darf dabei auf mögli- che Sicherheitsfaktoren vertraut werden.

Verteilt sich z. B. die Last nicht gleichmä- ßig auf beide Seitenteile, so kann allein hierdurch ein Seitenteil derartig bean- sprucht werden, dass die Sicherheitsfakto- ren aufgebraucht sind. Die Belastung der Gelenke wird auch durch die Beschaffen- heit der Aufstellfläche beeinflusst. So können sich z. B. die Aufstiegsteile der Plattform auf einer glatten Aufstellfläche vergleichsweise schlecht seitlich abstützen und streben auseinander.

Bei der Beschaffung einer Rettungs- plattform sollte darauf geachtet wer- den, dass

• die Plattform der DIN 14830 “Ret- tungsplattform für die Feuerwehr”

entspricht und

• die Belastungsgrenzen der Rettungs- plattform ausreichend groß gewählt werden, um die im Einsatz auftre- tende Belastung sicher aufnehmen zu können.

Rettungsplattformen sind nach den

“Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr” (GUV-G 9102) nach jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf Anzeichen von Verschleiß oder Be- schädigung zu unterziehen. Mindestens einmal jährlich ist eine Sicht- und Funk- tionsprüfung von einem Sachkundigen durchzuführen.

Nachdruck mit freundlicher Genehmi- gung des Bayer. Gemeindeunfallversi- cherungsverbandes.

Beim Einsatz von Rettungsplattformen müssen spezifische Sicherheitshinweise be- achtet werden.

Fotos: Unfallkasse NRW

Die “Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr” (GUV-G 9102) können auf der Homepage der UK NRW unter www.unfallkasse- nrw.deim Bereich Medien – Regeln und Schriften – Grundsätze (WebCode 516) heruntergeladen werden.

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Der Feuerwehrmann 8-9/2011 225

Unfallkasse NRW

Feuerlöscher: Wichtige Produktwarnungen

Die TOTAL Feuer- schutz GmbH, Teil des Tyco-Konzerns, infor- miert über ein poten- zielles Sicherheitspro- blem mit 2 kg und 5 kg Kohlendioxid-Feuerlö- schern (bezieht sich ausschließlich auf Alu- minium-Behälter), wel- che im Zeitraum 2006 bis April 2011 produ- ziert wurden.

Der Tyco-Konzern wurde darauf aufmerk- sam, dass eine extrem kleine Anzahl von Vor- fällen geschah, wo mit- tels Druck erzeugte Spannungsrisskorrosion auftrat und hierdurch das Ventil brach. Dies führte dazu, dass sich der Ventilkopf durch den Druck unerwartet vom Behälter löste.

Tyco hat hierbei in Er- fahrung gebracht, dass die Ventile, welche Tyco von einem Zulie- ferer gekauft hat, nicht den technischen Spezi- fikationen dieses Her- stellers entsprechen.

Das Risiko des Ven- tilabrisses ist sehr ge- ring, kann jedoch ein- treten, daher müssen

diese Vorfälle sehr ernst genommen werden. Als Sicherheitsmaßnahme werden die Kunden der TOTAL Feuer- schutz GmbH gebeten, die betroffenen Feuerlöscher nicht zu nutzen, nicht in- stand zu halten und/oder die Geräte keinesfalls zu bewegen und – als Unfall- verhütungsmaßnahme – sich nicht direkt über das Feuerlöscher-Oberteil zu beu- gen.In seltenen Fällen kann sich ein Ven- til mit hoher Geschwindigkeit vom Druckbehälter lösen und dabei zu schwe- ren Verletzungen führen.

Die betroffenen Feuerlöscher können fol- gendermaßen identifiziert werden:

• Anhand des Firmenlogos oben:

TOTAL, COSMOS, IBS, Neuruppin, Hansa, Hoenig, Optimal, NWF, Stoll- Luxemburg und Waßmann

• 2 kg und 5 kg Kohlendioxid-Feuerlö- scher

• Die Druckbehälter sind aus Alumi-

• Die nachfolgenden Typenbezeichnun-nium gen sind unten rechts auf der Handha- bung zu erkennen (gilt nur für

TOTAL- und COS- MOS-Feuerlöscher):

TOTAL Classic K 2 A, TOTAL Classic K 5, COSMOS K 5. Pro- dukte anderer Marken- namen können abwei- chende Bezeichnungen haben.

• Feuerlöscher wurden im Zeitraum 2006 bis April 2011 hergestellt Nach Angaben der TOTAL Feuerschutz GmbH seien keine anderen Feuerlöscher- Typen aus ihrem Haus hiervon betroffen.

Die TOTAL Feuer- schutz GmbH bereitet als Sicherheitsmaßnah- me ein Produktaus- tausch-Programm vor, um ihre Kunden, wel- che im Besitz vorge- nannter 2 kg- und 5 kg-Feuerlöscher sind, schnellstmöglich einen Austausch zu gewähr- leisten.

Überdies hat sie die zuständigen Produktsi- cherheitsbehörden in- formiert.

Unter der Telefon- nummer 0800 6645364 steht eine kostenfreie Hotline zu Verfügung, um für die Kun- den eine Ansprechmöglichkeit während der Austauschaktion zu bieten.

Anke Wendt So sind die betroffenen Feuerlöscher zu erkennen. Fotos: TOTAL Feuerschutz GmbH

Im Feuerwehr-Portal der Unfallkasse NRW unter

www.unfallkasse-nrw.de

gibt es weitere Informationen zur Pro- duktwarnung, beispielsweise Hinweise zur Erkennung betroffener Geräte.

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226 Der Feuerwehrmann 8-9/2011

Unfallkasse NRW

DFV-Infos zum neuen Kältemittel “R-1234yf”

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) ist der Frage nachgegangen, ob eine er- höhte Gefahr für Einsatzkräfte durch die Verwendung des neuen Kältemittels

“R-1234yf” in Kraftfahrzeugen besteht.

Die Automobilindustrie wird künftig in neuen Fahrzeugmodellen, ab 1. Januar 2017 in allen Neufahrzeugen, als Ersatz für das bislang übliche Kältemittel R134a für Klimaanlagen das Kühlme- dium R-1234yf einsetzen.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat den Deutschen Feuerwehr- verband umfassend über die Stoffeigen- schaften von R-1234yf im Vergleich zu R134a informiert.

Teilweise wurden diese Daten über spezielle Versuchsreihen erhalten, die auf Anregung der Feuerwehren durchge- führt wurden.

In Gesprächen mit dem VDA konn- ten sich Vertreter der Feuerwehren davon

überzeugen, dass bei dem neuen Kälte- mittel R-1234yf ein gleicher Sicherheits- standard wie für die bisher verwendeten Kältemittel gegeben ist.

Für den DFV ergibt sich folgendes:

• Die nur geringe Toxizität beider Stoffe ist vergleichbar.

• Es besteht kein erhöhtes Risiko bei Fahrzeugbränden in geschlossenen Räumen oder Tiefgaragen.

• Der Einsatz des Kältemittels ist für In- sassen und Rettungskräfte sicher.

• Die Kältemittelhersteller werden in Kürze ein Sicherheitsdatenblatt vorle- gen und auf der Grundlage umfangrei- cher interner und externer Erkenntnisse Umluft unabhängigesAtemschutzgerät (PA) und Persönliche Schutzausrü- stung (PSA) vorschreiben.

• Es wird darauf hingewiesen, dass die einschlägigen Einsatzgrundsätze so-

wie Unfallverhütungsvorschriften in jedem Fall einzuhalten sind.

R-1234yf ist leichter entzündbarer als 134a. Jedoch ist eine insgesamt hohe Zündenergie (> 1000mJ) erforderlich.

Eine Entzündung an Oberflächen ist erst ab 650°C möglich (konservativ ge- schätzt 550 °C).

Der TÜV bewertet 1234yf als „in der Praxis schwer entflammbares Gas“.

Ab 2011 neu typgeprüfte Fahrzeug- typen dürfen in der Europäischen Union (EU) nur noch Kältemittel mit einem Global Warming Potential (GWP) von weniger als 150 enthalten. Ab 1. Januar 2017 gilt diese Vorgabe für alle Neuwa- gen. Der GWP von R134a liegt bei 1430, während R-1234yf nur ein GWP von 4 hat.

DFV

Fachmesse A+A vom 18. bis 21. Oktober in Düsseldorf

Die weltweit größte Fachmesse für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit (A+A) öffnet wieder die Tore.

Im Vordergrund stehen 2011 innova- tive Produkte, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und die maßgeblichen Ent- wicklungen in den Themenfeldern Per- sönlicher Schutz, Betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Folgende Bereiche erwarten die Besu- cher auf der Fachmesse:

• Persönlicher Schutz

• Betriebliche Sicherheit

• Gesundheit bei der Arbeit

• Spezielle Ausrüstungen für den Ka- tastrophenschutz

• Foren/Präsentationen/Sonderschauen DieA+Abietet vielfältige Möglichkeiten zur Information und Weiterbildung über die vielen Facetten und Aspekte der Ar- beitssicherheit, welche für Unternehmer oder Personal- beziehungsweise Be- triebsrat eines Unternehmens, eines Be-

triebes beziehungsweise Institution der öf- fentlichen Hand von Bedeutung ist. Dies gilt auch für die Fachkräfte für Arbeitssi- cherheit.

Die Unfallkasse NRW ist in Halle 10 am Messestand “Prävention in Aktion”

(Stand 10 A70-J76) auf der Messe ver- treten. Neben vielen Informationen wird unter anderem auch das neu entwickelte Medienpaket zur Durchführung von Un- terweisungen in Verwaltungen präsentiert

werden. Anke Wendt

Die Unfallkasse NRW erwartet wieder zahlreiche Interessierte an ihrem Messestand auf der A+A

im Oktober. Archiv-Foto: Unfallkasse NRW

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Der Feuerwehrmann 8-9/2011 227

Unfallkasse NRW

Schutzhandschuhe: Das muss beachtet werden

Zum Schutz vor Gefahren bei Ausbil- dung, Übung und Einsatz bei der Feuer- wehr und den Hilfeleistungsorganisa- tionen müssen unter anderem Schutz- handschuhe zur Verfügung gestellt und benutzt werden (siehe hierzu §§ 29, 30 Unfallverhütungsvorschrift (UVV)

“Grundsätze der Prävention” (BGV A1 bzw. GUV-V A1), bzw. § 12 UVV “Feu- erwehren” (GUV-VC53)).

Für alle Arbeiten mit mechanischen Gefahren (zum Beispiel Abrieb, Schnitt, Durchstich), wo thermische Einwirkun- gen sicher ausgeschlossen werden können, sind Schutzhandschuhe nach DIN EN 388:2003 oder aber Feuerwehr- schutzhandschuhe nach DIN EN 659:1996 und DIN EN 659:2008 (DIN EN 659:2003 + A1:2008) geeignet.

Werden Schutzhandschuhe nach DIN EN 388:2003 eingesetzt, müssen diese mit

• der Handschuhgröße,

• dem Zeichen und der Typbezeich- nung des Herstellers,

• der angewendeten Norm (DIN EN 388),

• einem Piktogramm für mechanische Risiken (siehe kleines Foto) und den

• erfüllten Leistungsstufen gekenn- zeichnet sein.

Folgende Leistungsstufen (LS) sind bei der Feuerwehr und den Hilfeleistungsor- ganisationen mindestens erforderlich: 3 2 3 3. Alle Feuerwehrschutzhandschuhe die nach DIN EN 659 gefertigt sind er- füllen diese Anforderungen, die auf einer Gefährdungsbeurteilung beruhen, be- reits.

Erläuterung

1. Ziffer = Abriebfestigkeit (mind. LS 3 erforderlich),

2. Ziffer = Schnittfestigkeit (mind. LS 2 erforderlich),

3. Ziffer = Weiterreißkraft (mind. LS 3 erforderlich),

4. Ziffer = Durchstichkraft (mind. LS 3 erforderlich).

Im Gegensatz zu Feuerwehrschutzhand- schuhen nach DIN EN 659 sind bei allge- meinen Schutzhandschuhen nach DIN EN 388 bislang keine Schutzhandschuh-Min- destlängen festgelegt. Auf Grundlage einer durchzuführenden Gefährdungsbe- urteilung ist somit der Schutzbereich des Schutzhandschuhs durch den Beschaffer nach § 29 UVV “Grundsätze der Präven- tion” (BGV A1 bzw. GUV-V A 1) festzu- legen.

Das Schutzziel wird erfüllt, wenn in Kombination mit der konkret vor Ort ge- nutzten Einsatzjacke bei jeder Körper- haltung ein Pulsschutz sichergestellt ist und Hautpartien nicht freiliegen. Dieses kann z. B. mit einer Stulpe, wie sie beim Feuerwehrschutzhandschuh für die Brandbekämpfung nach DIN EN 659 festgelegt ist, sichergestellt werden. An- dere Realisierungsmöglichkeiten des Puls- und Hautschutzes sind ebenfalls

denkbar und im Vorfeld durch Instru- mente für die Qualitätsentwicklung und Evaluation in Schulen den Beschaffer eigenverantwortlich auf Praxistauglich- keit zu prüfen.

Nach der EN 388:2003 werden die Handschuhe nur in der Handinnenfläche geprüft. Deshalb ist es sinnvoll beim Be- schaffen der Handschuhe darauf zu ach- ten, dass der mechanische Schutz, insbesondere der Schnitt- und Stich- schutz, beim gesamten Handschuh ge- währleistet ist.

Damit Schutzhandschuhe im Feuerwehreinsatz, bei Übungen und in der Ausbildung sicher sind, müssen sie eine Reihe von Kriterien erfüllen.

Fotos: Unfallkasse NRW

Referenzen

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