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114 Der Feuerwehrmann 4/2010

Unfallkasse NRW

Blickpunkt Sicherheit

Turnusmäßiger Wechsel an der Spitze des Feuerwehr- ausschusses

Nach § 18 der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen könnenAusschüsse gebildet werden. Dazu gehört auch der Feuerwehrausschuss. Er berät gemäß § 19 der Satzung über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Feuerwehren. Der Ausschuss besteht aus drei Mitgliedern der Arbeitgebervertreter und drei Mit- gliedern der Arbeitsnehmervertreter. Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte heraus einen Vorsitzenden und einen Stellvertre- ter. Gehört der Vorsitzende der Arbeitge- bergruppe an, so soll der Stellvertreter der Arbeitnehmergruppe angehören. Der

Vorsitz im Feuerwehrausschuss wech- selt zwischen dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden jeweils mit Ablauf des Monats, der dem Monat entspricht, in dem die konstituierende Sitzung der Vertreter- versammlung stattgefunden hat (GO VV Artikel I § 3 Abs. 2).

Turnusgemäß hat es nun an der Spitze des Feuerwehrsschusses einen Wechsel gegeben: Walter Jonas ist neuer Ausschussvorsitzender, Heinz- Dieter Klink, Arbeitgebervertreter, sein Stellvertreter.

Vom 07.-12. Juni 2010 findet in Leipzig die “Interschutz 2010” statt. Diese inter- nationale Messe hat einen 5-Jahresrhyt- mus und ist in diesem Jahr mit dem

“Deutschen Feuerwehrtag”

verbunden. Neben den ge- werblichen Ausstellern können dort auch so genannte “Ideelle Aussteller” Standflächen nut- zen. So ist die Unfallkasse NRW dort gemeinsam mit der Fachgruppe “Feuerwehren- Hilfeleistung” der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche- rung (DGUV) mit einem Stand vertreten. Der Stand befindet sich in Halle 1 H 57. Passend zu Präventionskampagne “Ri- siko raus!” wird auf dem Stand der neu entwickelte Fahrsimu-

lator für Blaulichtfahrten zur Präsenta- tion zur Verfügung stehen. Der Fahrsimulator ist eine Weiterentwick- lung des bereits im Kreis Steinfurt zur Verfügung stehenden Gerätes. Ein wich-

Walter Jonas (links) ist neuer Ausschussvorsitzender, Dieter Klink (rechts) sein Stellvertreter.

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen auf der Interschutz 2010 in Leipzig

tiger Unterschied ist, dass bei dem neuen Simulator durch den Schulenden direkt Einfluss auf den Programmablauf genom- men werden kann. Somit wird der Übende

auch von unerwarteten, aber realistischen Situationen konfrontiert.

Geplant ist weiterhin, eine vom Deut- schen Verkehrssicherheitsrat (DVR) ent- wickelte Schulungs-DVD vorzustellen.

Den Feuerwehren stehen so Ausbil- dungshilfen zur Verfügung, die das hohe Unfallrisiko bei Einsatzfahrten senken können.

Die Unfallkasse Sachsen wird am Stand einen Niedrig- seilgarten für die Jugendfeuer- wehr betreiben, wo diese ihre körperliche Leistungsfähigkeit und Geschicklichkeit erproben können. Der Arbeitskreis “Feu- erschutz” der DGUV will Infor- mationen über CO²- Löschan- lagen und das richtige Ablö- schen von Personen zeigen.

Die Mitglieder der Selbst- verwaltung der UK NRW, die einen Bezug zur Feuerwehr haben, werden von der Unfall- kasse NRW schriftlich einge- laden, am 09.06.2010 ab 14.00 Uhr an einer Standbesichtigung und einem ge- meinsamen Messerundgang teilzuneh-

men. Anke Wendt

Die weiterentwickelte Version des Fahrsimulators aus Steinfurt wird auf der Interschutz vorgestellt.

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Unfallkasse NRW

Der Feuerwehrmann 4/2010 115

Oft wird an die Unfallkasse NRW die Frage gestellt, ob man trotz Krank- schreibung im Berufsleben bei der eh- renamtlichen Tätigkeit als Freiwilliger Feuerwehrmann gesetzlich unfallversi- chert ist.

Die Entscheidung über den Einsatz eines arbeitsunfähig erkrankten Feuer- wehrmitgliedes obliegt dem Einsatz- verantwortlichen. Es wird im Rahmen der Fürsorgepflicht empfohlen, nach Kenntnis des Vorliegens einer Arbeits- unfähigkeit eines Feuerwehrmitgliedes, diesen zum Dienst in der Zeit nicht ein- zusetzen.

Aus versicherungsschutzrechtlicher Sicht sei jedoch Folgendes angemerkt:

Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- versicherung, in diesem Fall von der Un- fallkasse NRW, ist das Vorliegen eines Arbeitsunfalls.

Fahrzeugsimulatoren, Fahrsicher- heitstrainings, Shows und Mitmach- aktionen – vom 17. bis zum 19. Juni 2010 macht die Präventionskampa- gne “Risiko raus!” Station in Dort- mund in der Westfalenhalle 2. Im Rahmen der Aktionstage soll das Bewusstsein für Unfallrisiken ge- stärkt und auf unterhaltsame Weise Wissenswertes um Gefahren bei der Arbeit und im Straßenverkehr ver- mittelt werden. So lernen Autofah- rer, wie sie Ladung richtig sichern, Besucher können ihr Wissen bei Quizspielen testen und die Grenzen ihres Reaktionsvermögens im Simu- lator ausloten. Für den Feuerwehr- bereich wird der Fahrsimulator für Blaulichtfahrten aus dem Kreis Steinfurt zur Verfügung stehen. Kin- der haben Gelegenheit, ihre Fähig- keiten in einem Fahrradparcours

Aktionstage in Dortmund

Serie (8): Versicherungsschutz trotz Krankschreibung?

Gemäß § 8 Absatz 1 des SGB VII sind ArbeitsunfälleUnfällevon Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründenden Tätig- keit.

Hiernach sind kraft Gesetzes die Per- sonen unfallversichert, die in Unterneh- men zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbil- dungsveranstaltungen dieser Unterneh- men teilnehmen. Hierzu zählen auch die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Zu den versicherten Tätigkeiten zählen unter anderem Brandbekämpfungsein- sätze oder Hilfeleistungen.

Das Mitglied der Freiwilligen Feuer- wehr ist somit eine versicherte Person. Sie steht auch grundsätzlich trotz Vorliegen hauptberuflicher Arbeitsunfähigkeit unter Versicherungsschutz, für “Unfälle” die ge- schehen, die nicht auf die arbeitsunfähige

Erkrankung zurückzuführen sind (z. B.

Ein FF-Mitglied ist wegen einem grip- palen Infekt arbeitsunfähig, dieses erlei- det bei einem Einsatz einen Armbruch).

Anders dagegen, wenn sich z. B. ein wegen eines “Hexenschusses” arbeits- unfähiges FF-Mitglied bei einem Einsatz einen Bandscheibenvorfall zuzieht. Ein entschädigungspflichtiger Unfall liegt dann nicht vor.

Einen pauschalen Leistungsaus- schluss gibt es in der gesetzlichen Un- fallversicherung nicht, da jeder Fall der Einzelfallprüfung bedarf. Verbotswidri- ges Verhalten schließt einen Versiche- rungsfall nicht aus. Allerdings würde die Unfallkasse NRW im Schadensfall das Geltendmachen von ggf. haftungsrecht- lichen Ansprüchen, z. B. gegenüber dem Einsatzverantwortlichen, Sicherheitsbe- auftragten etc. prüfen.

Anke Wendt

“Risiko raus!” bei den Aktionstagen in Dortmund.

unter Beweis zu stellen oder sich im Niedrigseilgarten zu erproben. Für Fußball-Fans werden die Spiele der Weltmeisterschaft in Südafrika im Public-viewing-Bereich übertragen.

Auch zum bundesweiten “Tag der Verkehrssicherheit” am 19. Juni fin- den auf dem Außengelände der Westfalenhallen Aktionen statt.

Anke Wendt Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.unfallkasse-nrw.de sowie auf der Kampagnen- Homepage

www.risiko-raus.de.

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