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TOP 13 - Betroffenheit der Auszubildenden im „Konzern Bremen“ durch die Covid-19-Pandemie

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 9. Juni 2020 beschlossene Fassung

Der Senator für Finanzen

28.05.2020 L 03 Vorlage für die Sitzung des Senats am 09.06.2020

„Betroffenheit der Auszubildenden im „Konzern Bremen“ durch die Covid-19- Pandemie“

Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)

A. Problem

Die Fraktion der SPD hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende An- frage an den Senat gestellt:

1. Welchen Einfluss hat die Covid-19-Pandemie auf die derzeitige Ausbil- dung im „Konzern Bremen“ (öffentlicher Dienst, Eigenbetriebe und Betei- ligungen des Landes Bremen)?

2. Inwieweit geht der Senat davon aus, dass Auszubildende im öffentlichen Dienst, in Eigenbetrieben und Beteiligungen ihre Ausbildung im dritten Lehrjahr beenden können und in welchen Bereichen wird dies voraus- sichtlich nicht möglich sein?

3. Ergeben sich durch die Covid-19-Pandemie Änderungen hinsichtlich der diesjährigen Einstellung neuer Auszubildender in diesen Beschäftigungs- bereichen und wenn ja, welche?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Die Antworten berücksichtigen die aktuelle Situation in allen relevanten Ausbildungs- bereiche des öffentlichen Dienstes des Landes und der Stadtgemeinde Bremen sowie der Stadtgemeinde Bremerhaven sowie die Eigenbetriebe und Beteiligungen des Lan- des und der beiden Stadtgemeinden.

Zu Frage 1:

Im Ergebnis der Umfrage bei allen Ausbildungsbereichen des öffentlichen Dienstes, der Eigenbetriebe und der Beteiligungen des Landes Bremen und der Stadtgemein- den Bremen und Bremerhaven ist festzustellen, dass die Covid-19-Pandemie alle Ausbildungsgänge beeinträchtigt hat. Durch die Einstellung des Lehrbetriebes an den

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2 Hochschulen und an den beruflichen Schulen war die Durchführung von Präsenzver- anstaltungen vorübergehend nicht möglich. Durch die erfolgten Schließungen in eini- gen Bereichen der praktischen Ausbildung war dort eine Fortsetzung der Ausbildung nicht möglich.

Unter den Auszubildenden befanden sich Personen, die zu einer Risikogruppe gehö- ren oder aber ihre minderjährigen Kinder betreuen.

Trotz dieser Beeinträchtigungen hat sich herausgestellt, dass Wege und Lösungen gefunden wurden, um eine Fortsetzung der Ausbildung unter diesen besonderen Be- dingungen zu ermöglichen. Insbesondere die Hochschulen haben relativ schnell mit digitalen Online-Angeboten reagiert, um die Lehrveranstaltungen durchzuführen. Auch in einigen beruflichen Schulen konnten durch das Angebot von Online-Lernplattformen Ausbildungsinhalte auf digitalem Wege vermittelt werden. Die Auszubildenden und Anwärterinnen und Anwärter haben das notwendige Wissen teilweise auch in Form von Telefon- oder Video-Konferenz vermittelt bekommen.

Auszubildende und Anwärterinnen und Anwärter, die auf Grund von Schließungen ihre praktische Ausbildung in einem Bereich nicht fortsetzen konnten, wurden in der Regel in Bereiche umgesetzt, in denen durch die Corona-Krise ein verstärktes Arbeits- aufkommen entstanden ist. Voraussetzung dafür war, dass eine Kompatibilität der übertragenen Aufgaben mit den Ausbildungsinhalten gewährleistet war.

So sind unter anderem viele der im Bereich der Allgemeinen Dienste befindlichen Auszubildenden bzw. Anwärterinnen und Anwärter bei der Bremer Aufbaubank, beim Gesundheitsamt oder beim Bürgertelefon eingesetzt worden. Nur vereinzelt war eine vorübergehende Freistellung von der Ausbildung erforderlich. Die fachpraktische Aus- bildung in der Fachrichtung Polizei kann insbesondere in den Bereichen Sport und einsatzbezogene Selbstverteidigung durch die Covid-19-Pandemie derzeit nur einge- schränkt erfolgen.

Bei der BSAG wurde die Fahrschulausbildung ausgesetzt, so dass die Auszubilden- den im Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ die erforderlichen Fahrpatente nach dem Ende der regulären Ausbildung werden nachholen müssen.

Freistellungen wurden Auszubildenden gewährt, die zu einer Risikogruppe gehören.

Auszubildende und Anwärterinnen und Anwärter konnten durch die Gewährung von Sonderurlaub die Betreuung eigener minderjähriger Kinder übernehmen.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Covid-19-Pandemie eine Beschleunigung der Einführung von E-Learning-Methoden zur Folge hatte.

Zu Frage 2:

Der Senat geht davon aus, dass trotz der durch Covid-19 notwendig gewordenen Ver- schiebungen der Prüfungstermine dennoch alle Auszubildenden und Anwärterinnen und Anwärter in diesem Jahr ihre Ausbildung ordnungsgemäß beenden werden.

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Zu Frage 3:

Die Einstellungen von Auszubildenden in diesem Jahr sind in der Regel durch die Co- vid-19-Pandemie nicht betroffen. Es haben sich in einigen Bereichen jedoch Verzöge- rungen im Hinblick auf die Durchführung von Ausbildungsmessen oder von Auswahl- verfahren ergeben. So wird bspw. bei der Feuerwehr Bremen die Einstellung der An- wärterinnen und Anwärter drei Monate später, als ursprünglich geplant, erfolgen.

Eine Absenkung der beschlossenen Einstellungszahlen erfolgt auf Grund der Covid- 19-Pandemie nicht.

C. Alternativen Keine Alternativen

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Mit der Beantwortung der Anfrage sind keine finanziellen oder personalwirtschaftli- chen Auswirkungen verbunden. Von der Pandemie sind Auszubildende aller Ge- schlechter gleichermaßen betroffen. Die Antworten beziehen sich ebenfalls auf Auszu- bildende aller Geschlechter.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatskanzlei, mit der Senatorin für Justiz und Verfassung, mit dem Senator für Inneres, mit dem Senator für Kultur, mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbrau- cherschutz, mit der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, mit der Senatorin für Kli- maschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, mit der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa sowie mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven ab- gestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Finanzen vom

28.05.2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der SPD in der Fra- gestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zu.

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