• Keine Ergebnisse gefunden

Veranstaltungssicherheit im Kontext von COVID DEZEMBER 2021, MAINZ

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Veranstaltungssicherheit im Kontext von COVID DEZEMBER 2021, MAINZ"

Copied!
13
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Veranstaltungssicherheit im Kontext von COVID-19

04. DEZEMBER 2021, MAINZ

(2)

01

Allgemeine Informationen

02

Vorschriften für den Veranstalter / Besucher

03

Umsetzung

Veranstaltungsort

AGENDA

(3)

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

(4)

> Derzeit gilt in Rheinland-Pfalz die 29. Corona- Bekämpfungsverordnung vom 03. Dezember 2021

> Die Verordnung tritt mit Ablauf des 01. Januar 2022 außer Kraft

> Der Zugang zu Veranstaltungen im Innenbereich ist nur noch für geimpfte oder genesene

Personen mit negativem Test zulässig. Die Booster-Impfung ist einem negativen Test gleichgestellt

> Im Außenbereich gilt die 2G-Regel

> Für Kinder und Jugendliche gelten Ausnahmen (siehe Abbildung)

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

(5)

> Für nicht-immunisierte Personen zwischen 12 und 17 Jahren sowie für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, mit der Maßgabe, dass dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen ist, gilt die Testpflicht mit folgenden Anforderungen:

> Schnelltest: Einen PoC-Antigen-Test, der durch geschultes Personal und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde

> PCR-Test: Eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde.

> Selbsttest: Bei Minderjährigen zusätzlich auch durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten PoC- Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und

Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde,

> Eine Testpflicht für geimpfte und genesene Personen, für Kinder bis einschließlich 11 Jahre entfällt.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Seite 5 VERANSTALTUNGSSICHERHEIT IM KONTEXT VON COVID-19

(6)

> Veranstaltungen sind ausschließlich mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind.

> In geschlossenen Räumen ist zudem ein negativer Test von Nöten. Die angeordnete Testpflicht entfällt, wenn sichergestellt ist, dass die Maskenpflicht durchgängig eingehalten wird.

> Darüber hinaus können auch bis zu 25 Minderjährige, die nicht geimpft, genesen oder gleichgestellte Personen sind mit einem negativen Testnachweis teilnehmen.

> Es gilt die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt beim Verzehr von Speisen und Getränken.

> Darüber hinaus gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Unter Einhaltung der

datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind die Kontaktdaten, die eine Erreichbarkeit der Person sicherstellen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer), sowie Datum und Zeit der Anwesenheit der Person zu erheben.

> Dieses Konzept legt die Anforderungen bei der Durchführung einer Veranstaltung in der MEWA ARENA fest

ALLGEMEINE INFORMATIONEN (VERANSTALTUNGEN)

(7)

VORSCHRIFTEN FÜR DEN

VERANSTALTER / BESUCHER

(8)

> Jeder Veranstaltungsteilnehmer muss dem Eventmanagement von Mainz 05 einen Werktag vor der Veranstaltung genannt werden (siehe Pflicht zur Kontakterfassung)

> Nach der Veranstaltung muss die Liste inklusive des Datums und der Zeiten des Betretens und Verlassens jedes einzelnen Teilnehmers per Mail Mainz 05 übergeben werden

> Desinfektionsspender stehen am Eingang des Veranstaltungsortes sowie in den Toiletten bereit.

Das Desinfizieren der Hände mit Zutritt zur MEWA ARENA ist notwendig

> Der Veranstalter muss im Eingangsbereich der MEWA ARENA eine Person bereit stellen, die die Akkreditierung der Teilnehmer übernimmt. Für die Einhaltung der Regelungen ist vom

Veranstalter eine Person vor Ort zu benennen

> Vor Beginn der Veranstaltung ist der Veranstalter dazu angehalten die Teilnehmer über die Vorkehrungen zu informieren

> Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, werden im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt verwehrt. Personen mit grippeähnlichen Symptomen dürfen den

Veranstaltungsort nicht betreten

VORSCHRIFTEN FÜR DEN VERANSTALTER / BESUCHER

(9)

UMSETZUNG

VERANSTALTUNGSORT

(10)

> Personal

> Das eingesetzte Personal wird dem Eventmanagement von Mainz 05 einen Werktag vor der Veranstaltung genannt

> Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz wird bei Kundenkontakt getragen

> Eine regelmäßige Desinfektion der Hände wird durchgeführt

> Der Mindestabstand von 1,5m wird versucht einzuhalten

> Räumlichkeit

> Wir empfehlen, die Lüftung nicht anzustellen; eine Durchlüftung kann über geöffnete Türen nach draußen erfolgen

> Getrennte Ein- und Ausgänge können in den Eventlogen umgesetzt werden

> Die Bestuhlungsmöglichkeiten werden nach den aktuellen Hygiene-Richtlinien umgesetzt; genauere Details werden mit jedem Kunden im Einzelfall besprochen

UMSETZUNG VERANSTALTUNGSORT

(11)

> Reinigung

> Eine desinfizierende Reinigung erfolgt vor und nach der Veranstaltung

> Wir empfehlen eine Reinigungskraft vor Ort dazu zu buchen, die die regelmäßige Desinfizierung der High-Touch-Punkte / Handkontaktflächen übernimmt

> Catering

> Das Catering wird nach den aktuellen Hygiene-Richtlinien umgesetzt

> Genauere Details werden mit jedem Kunden im Einzelfall besprochen

UMSETZUNG VERANSTALTUNGSORT

Seite 11 VERANSTALTUNGSSICHERHEIT IM KONTEXT VON COVID-19

(12)

WIR FREUEN UNS MIT

IHNEN GEMEINSAM EINE ERFOLGREICHE

VERANSTALTUNG

DURCHZUFÜHREN

(13)

BEI FRAGEN KÖNNEN SIE SICH JEDERZEIT AN MICH WENDEN.

Robin-Lea Blum Leiterin Events

1. FSV Mainz 05 e. V.

MEWA ARENA

Eugen-Salomon-Str. 1 55128 Mainz

Tel.: +49 (6131) 37550-445 Mob.: +49 151 55466188

Mail: Robin-Lea.Blum@Mainz05.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Und Ihre Impfung schützt auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie Kinder, für die die Impfung noch nicht möglich ist.. Je mehr

Das Drei-Phasen-Modell weist den Weg für weitere Öffnungen bei einer positiven epidemiologi- schen Entwicklung und gibt Eckwerte vor für den Fall, dass sich die Lage

Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zum eigenen Schutz sowie zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des Virus SARS-CoV 2 über die Vorgaben in

Klaus Vechtel SJ Philipp König OP (o.St.) Prof.. Oliver Wiertz Åke

- Transfers zum Hotel in Siem Reap und vom Hotel in Phnom Penh - Englischsprechende Reiseleitung.. - Unterkunft, Mahlzeiten (F=Frühstück, M=Mittagessen, N=Nachtessen) und

Les personnes entrant en Suisse doivent prouver qu’elles se sont fait tester dans les dernières 72 heures précédant l’entrée en Suisse (heure du prélèvement des

Diese haben bereits für das Steuerjahr 2019 ihre erste und für 2020 ihre zweite Steuererklärung erhalten und müssen ebenfalls für das Steuerjahr 2021 eine eigene

Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.° » Grundschüler*innen, Schüler*innen