Veranstaltungssicherheit im Kontext von COVID-19
04. DEZEMBER 2021, MAINZ
01
Allgemeine Informationen
02
Vorschriften für den Veranstalter / Besucher
03
Umsetzung
Veranstaltungsort
AGENDA
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
> Derzeit gilt in Rheinland-Pfalz die 29. Corona- Bekämpfungsverordnung vom 03. Dezember 2021
> Die Verordnung tritt mit Ablauf des 01. Januar 2022 außer Kraft
> Der Zugang zu Veranstaltungen im Innenbereich ist nur noch für geimpfte oder genesene
Personen mit negativem Test zulässig. Die Booster-Impfung ist einem negativen Test gleichgestellt
> Im Außenbereich gilt die 2G-Regel
> Für Kinder und Jugendliche gelten Ausnahmen (siehe Abbildung)
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
> Für nicht-immunisierte Personen zwischen 12 und 17 Jahren sowie für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, mit der Maßgabe, dass dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen ist, gilt die Testpflicht mit folgenden Anforderungen:
> Schnelltest: Einen PoC-Antigen-Test, der durch geschultes Personal und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde
> PCR-Test: Eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde.
> Selbsttest: Bei Minderjährigen zusätzlich auch durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten PoC- Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde,
> Eine Testpflicht für geimpfte und genesene Personen, für Kinder bis einschließlich 11 Jahre entfällt.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Seite 5 VERANSTALTUNGSSICHERHEIT IM KONTEXT VON COVID-19
> Veranstaltungen sind ausschließlich mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind.
> In geschlossenen Räumen ist zudem ein negativer Test von Nöten. Die angeordnete Testpflicht entfällt, wenn sichergestellt ist, dass die Maskenpflicht durchgängig eingehalten wird.
> Darüber hinaus können auch bis zu 25 Minderjährige, die nicht geimpft, genesen oder gleichgestellte Personen sind mit einem negativen Testnachweis teilnehmen.
> Es gilt die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt beim Verzehr von Speisen und Getränken.
> Darüber hinaus gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Unter Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind die Kontaktdaten, die eine Erreichbarkeit der Person sicherstellen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer), sowie Datum und Zeit der Anwesenheit der Person zu erheben.
> Dieses Konzept legt die Anforderungen bei der Durchführung einer Veranstaltung in der MEWA ARENA fest
ALLGEMEINE INFORMATIONEN (VERANSTALTUNGEN)
VORSCHRIFTEN FÜR DEN
VERANSTALTER / BESUCHER
> Jeder Veranstaltungsteilnehmer muss dem Eventmanagement von Mainz 05 einen Werktag vor der Veranstaltung genannt werden (siehe Pflicht zur Kontakterfassung)
> Nach der Veranstaltung muss die Liste inklusive des Datums und der Zeiten des Betretens und Verlassens jedes einzelnen Teilnehmers per Mail Mainz 05 übergeben werden
> Desinfektionsspender stehen am Eingang des Veranstaltungsortes sowie in den Toiletten bereit.
Das Desinfizieren der Hände mit Zutritt zur MEWA ARENA ist notwendig
> Der Veranstalter muss im Eingangsbereich der MEWA ARENA eine Person bereit stellen, die die Akkreditierung der Teilnehmer übernimmt. Für die Einhaltung der Regelungen ist vom
Veranstalter eine Person vor Ort zu benennen
> Vor Beginn der Veranstaltung ist der Veranstalter dazu angehalten die Teilnehmer über die Vorkehrungen zu informieren
> Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, werden im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt verwehrt. Personen mit grippeähnlichen Symptomen dürfen den
Veranstaltungsort nicht betreten
VORSCHRIFTEN FÜR DEN VERANSTALTER / BESUCHER
UMSETZUNG
VERANSTALTUNGSORT
> Personal
> Das eingesetzte Personal wird dem Eventmanagement von Mainz 05 einen Werktag vor der Veranstaltung genannt
> Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz wird bei Kundenkontakt getragen
> Eine regelmäßige Desinfektion der Hände wird durchgeführt
> Der Mindestabstand von 1,5m wird versucht einzuhalten
> Räumlichkeit
> Wir empfehlen, die Lüftung nicht anzustellen; eine Durchlüftung kann über geöffnete Türen nach draußen erfolgen
> Getrennte Ein- und Ausgänge können in den Eventlogen umgesetzt werden
> Die Bestuhlungsmöglichkeiten werden nach den aktuellen Hygiene-Richtlinien umgesetzt; genauere Details werden mit jedem Kunden im Einzelfall besprochen
UMSETZUNG VERANSTALTUNGSORT
> Reinigung
> Eine desinfizierende Reinigung erfolgt vor und nach der Veranstaltung
> Wir empfehlen eine Reinigungskraft vor Ort dazu zu buchen, die die regelmäßige Desinfizierung der High-Touch-Punkte / Handkontaktflächen übernimmt
> Catering
> Das Catering wird nach den aktuellen Hygiene-Richtlinien umgesetzt
> Genauere Details werden mit jedem Kunden im Einzelfall besprochen
UMSETZUNG VERANSTALTUNGSORT
Seite 11 VERANSTALTUNGSSICHERHEIT IM KONTEXT VON COVID-19
WIR FREUEN UNS MIT
IHNEN GEMEINSAM EINE ERFOLGREICHE
VERANSTALTUNG
DURCHZUFÜHREN
BEI FRAGEN KÖNNEN SIE SICH JEDERZEIT AN MICH WENDEN.
Robin-Lea Blum Leiterin Events
1. FSV Mainz 05 e. V.
MEWA ARENA
Eugen-Salomon-Str. 1 55128 Mainz
Tel.: +49 (6131) 37550-445 Mob.: +49 151 55466188
Mail: Robin-Lea.Blum@Mainz05.de