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Haushalt 2019 beschlossen Kurier

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Academic year: 2022

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Aus dem Inhalt Amtlicher Teil

Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 7

Nichtamtlicher Teil

Grußworte der Fraktionen Seiten 10 – 11 Baugenehmigung übergeben Seite 13 Spendenerlöse für Vereine Seite 16

Seniorenseite Seite 17

Kinder- und Jugendangebote Seite 18

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

„Alle Jahre wieder“ lehrte uns einst Wilhelm Hey und er hat Recht, denn der Monat ist gekommen, in dem unzählige freiwillige Ei- gentumsübertragungen ohne Anrecht auf Gegenleistung stattfi nden. Eine solche Lei- stung ist es jemanden zu beschenken, denn ein Geschenk soll uneigennützig Freude be- reiten und den Annehmenden zu nichts ver- pfl ichten. Längst hat sich diese Sitte ge- wandelt, ganz im Sinne „schenkst du mir, so schenk ich dir“. Die Geburt eines Kindes ist ein Geschenk an die Menschheit und schon am ersten Lebenstag beginnt es, dass wir Menschen, die wir mögen, mit Ge- schenken überhäufen. Man nennt das erste Geschenk eines Menschen auch „Wochen- suppe“. Und das Wort sagt es: Der Mensch muss bis zum Lebensende immer wieder die Suppe auslöffeln, wenn er nicht weiß, was er schenken soll. Dabei ist alles so ein- fach. Es beginnt mit den Worten „Herzlich willkommen“, denn man fühlt sich be- schenkt, dass man Gäste hat. Den Liebsten Zeit schenken, ist nicht mit Geld zu bezah- len, auf Geschenke zu verzichten ist überle- genswert. Nicht nur an Weihnachten das Schenken in den Mittelpunkt des Lebens zu rücken, macht das Jahr entspannter. „Ich wünsch dir Gesundheit“, ist das häufi gste Geschenk der Menschheit, doch jeder weiß, dass dies der Schenkende meist nicht be- einfl ussen kann. Der Arbeit im Verein Auf- merksamkeit schenken, dem Nachbarn die Hand reichen, dem Straßenbahnfahrer oder der Krankenschwester, die an den Feierta- gen im Dienst sind, ein liebes Wort widmen, durchatmen und dankbar sein, das sind Ge- schenke, die von Herzen und nicht aus dem Geldbeutel kommen. Brot und Salz sind die Gaben um Neue zu beschenken. Da steckt Sinn drin, denn es bedeutet, eine nahrhafte und wertvolle Zeit liegt vor uns. In diesem Sinne, bleiben Sie fröhlich beschenkt zum Weihnachtsfest und nehmen Sie den Start ins neue Jahr als Geschenk des Lebens an.

Danke für 2018 sagt ganz uneigennützig Ihr

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 12 ⁄ 27. Jahrgang | 20. Dezember 2018

In wenigen Tagen endet ein ereignisreiches Jahr. Allen Bürgerinnen und Bürgern der Residenz- stadt Gotha, ihren Familien und Gästen, frohe Weihnachtsfeiertage und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2019!

Foto: Niklas Kubitz.

In der Sitzung am 5. Dezember 2018 hat der Stadtrat den Haushalt für 2019 beschlossen.

„Vorfahrt für Investitionen, viel Geld für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten, starke Wirtschaftsförderung und kommunaler Stra- ßenbau“, das sind die Schlagwörter für den Haushalt 2019.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 schließt im Verwaltungshaushalt in den Ein- nahmen und Ausgaben mit 75.988.600 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.894.300 Euro ab.

(Haushalt gesamt: 93.882.900 Euro.) Es werden keine Kreditaufnahmen festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpfl ichtungsermäch- tigungen im Vermögenshaushalt wird auf 30.151.500 Euro festgesetzt.

Rund 90 Millionen Euro wird die Stadt Gotha im nächsten Jahr verausgaben. Diese Ausga- be basiert allein auf eigenen Einnahmen und Zuschüssen sowie einer akribischen Arbeit zur Einwerbung von Fördermitteln. Kurzum, es werden mehr als 8,5% des Verwaltungs- haushaltes für Kultur und freiwillige Leistun-

Haushalt 2019 beschlossen

Investitionen in Kindereinrichtungen, starke Wirtschaftsförderung und kommunalen Straßenbau

gen investiert. „Das ist Lebensqualität, die wir gern fördern“, so Oberbürgermeister Knut Kreuch. Es werden wiederum keine Kre- dite aufgenommen. Und was wichtig ist, die Verschuldung der Stadt wird weiter stark ab- gebaut. Zum Jahresende 2019 wird diese auf 19,06 Mio. Euro sinken, was 418 Euro je Einwohner bedeutet, wohl ein Spitzenwert in Thüringen. Damit konnte die Schuldenlast von 2014 bis Ende 2019 mehr als halbiert werden (Abbau von 22 Mio. Euro). Im Jahr 2007, mit Dienstantritt von Oberbürger- meister Knut Kreuch, der für hohe Investiti- onen in die Infrastruktur der Stadt bekannt ist, betrug die städtische Schuldenlast noch 44,5 Mio. Euro.

Der Oberbürgermeister bedankt sich stellver- tretend für alle Mitarbeiter im „Team Gotha“

bei der Beigeordneten Marlies Mikolajczak, die mit ihrem Team in der Finanzverwaltung wesentlich dazu beigetragen hat, dass Gotha einen so hervorragenden Haushalt vorlegen kann, der auch in der mittelfristigen Finanzpla- nung bis 2022 hohe Investitionen absichert.

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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2018 · 20. Dezember 2018 A N Z E I G E

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 12/2018 · 20. Dezember 2018 · Seite 3

Öffentliche Bekanntmachungen

Sitzungstermine der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha Monat Januar 2019

Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss Termin: 22.01.2019

Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha

Beginn: 17:00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich Sozial-, Sport- und Kulturausschuss Termin: 23.01.2019

Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha

Beginn: 17:00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich

Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Termin: 08.01.2019

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Tagesordnung: nicht öffentlich

Termin: 24.01.2019

Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha

Beginn: 17:00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Einwohnerfragestunde

Gemäß § 27 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Gotha sind quartalsweise Einwohnerfragestunden durchzuführen.

Die nächste Einwohnerfragestunde wird in der Stadtratssitzung am 30.01.2019 durchgeführt. Einreichung der Anfragen bitte bis 16.01.2019 an Stadtverwaltung Gotha, Abt. Stadtratsbüro, Hauptmarkt 1, 99867 Go- tha oder per E-Mail: stadtratsbuero@gotha.de

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Einladung zur Einwohner- versammlung in Gotha-Nord

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha fi ndet am Dienstag, dem 15.01.2019 von 17.30 bis ca. 19.00 Uhr in der Aula der Grundschule „Peter A. Hansen“ in der Wilhelm-Bock-Stra- ße 18 in Gotha statt.

Tagesordnung:

1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Donnerstag, dem 10.01.2019 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha einreichen.

Anfragen können auch per E-Mail an ob-assistentin@gotha.de oder per Fax an 03621/222-245 gesandt werden.

Einladung zur Einwohner- versammlung in Gotha-Ost

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha fi ndet am Donnerstag, dem 10.01.2019 von 17.30 bis ca. 19.00 Uhr in der Aula der Regelschule „Oststadt Gotha“, Bufl eber Straße 13 in Gotha statt.

Tagesordnung:

1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Diens- tag, dem 08.01.2019 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha einreichen. Anfragen können auch per E-Mail an ob-assistentin@gotha.de oder per Fax an 03621/222-245 gesandt werden.

Öffentliche Bekanntmachung

Die Saller Bau – GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, hat einen Bauantrag zur Errichtung eines „Neubau eines Fachmarktzentrums be- stehend aus zwei Gebäuden mit insgesamt 9 Einheiten“ auf dem Grund- stück in Gotha, Gemarkung: Gotha, Flur: 6, Flurstücke: 157/3, 100/36, 100/55, 155/3, 155/5, 156/7, 100/25, 100/39, 156/4, 156/6, 152/1, 100/13, 100/14, 100/27, 100/49, 100/34, 100/37, 160/6, 156/8, 155/6, 100/56, 100/61, 160/5, 100/74, 100/71 bei der Unteren Bauaufsichtsbe- hörde der Stadtverwaltung Gotha gestellt. Dieser Antrag wurde mit Da- tum vom 07.12.2018 genehmigt.

Die Baugenehmigungsunterlagen können bei berechtigtem Interesse nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Unteren Bauaufsichtsbe- hörde der Stadtverwaltung Gotha, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha, Zimmer 301 eingesehen werden. Auf der Grundlage des § 69 Abs. 3 ThürBO zur Durchführung einer Nachbarzustellung wird die erteilte Baugenehmi- gung hiermit auszugsweise öffentlich bekannt gegeben.

Gegen die Baugenehmigung vom 07.12.2018 können die betroffenen Nachbarn innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung Gotha, 99867, Hauptmarkt 1, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch er- heben.

Baugenehmigung vom 07.12.2018 (auszugsweise):

Vollzug der Baugesetze,

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben genannter Angelegenheit erlässt die Untere Bauaufsichtsbehör- de der Stadtverwaltung Gotha folgenden

Bescheid

1. Für oben genanntes Bauvorhaben auf dem Grundstück in Gotha, Gemarkung Gotha, Flur 6, Flurstücke 157/3, 100/36, 100/55, 155/3, 155/5, 156/7, 100/25, 100/39, 156/4, 156/6, 152/1, 100/13, 100/14, 100/27, 100/49, 100/34, 100/37, 160/6, 156/8, 155/6, 100/56, 100/61, 160/5, 100/74 und 100/71 wird nach § 71 Abs. 1 der der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 (GVBl.

S.49) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2018 (GVBl. S.

297) entsprechend den mit dem Genehmigungsvermerk verse- henen Bauvorlagen unbeschadet der privaten Rechte Dritter die Baugenehmigung erteilt.

2. Die Baugenehmigung wird unter der Maßgabe der Einhaltung nachfolgender Nebenbestimmungen erteilt:

Allgemein:

2.1. Die Baugenehmigung wird unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass für die Entsorgung des Niederschlagswasser in das Gewässer 2. Ordnung „Wiegwasser“ die Wasserrechtliche Erlaub- nis der Unteren Wasserbehörde sowie die Einleit-Erlaubnis des Gewässerunterhaltungspfl ichtigen vorliegen.

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Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2018 · 20. Dezember 2018 Amtlicher Teil

2.2. Die gesicherte Erschließung hinsichtlich Abwasser / Regenwasser hat bis zum Übergabepunkt an den öffentlichen Kanal bzw. an das Gewässer 2. Ordnung „Wiegwasser“ ordnungsgemäß auf dem ei- genen Grundstück zu erfolgen. Hierzu darf das Niederschlagswas- ser nicht oberirdisch auf benachbarte Grundstücke (einschließlich öffentlicher Verkehrsfl ächen) übertreten, sondern ist geführt ab- zuleiten. Weiterhin ist eine ausreichend bemessene Regenrück- haltung für das nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswas- ser zu errichten; dieses ist mit einer maximalen Einleitmenge von 6,5 l/s gedrosselt dem Wiegwasser zuzuführen, soweit eine Was- serrechtliche und eine Einleit-Erlaubnis hierfür vorliegen.

2.3. Der prüffähige Standsicherheitsnachweis ist rechtzeitig vor Bau- beginn zur Prüfung 2-fach bei mir einzureichen. Die bauaufsicht- liche Prüfung hinsichtlich des Standsicherheitsnachweises ist noch nicht erfolgt. Sich hieraus ergebende Aufl agen und Bedin- gungen behält sich die Untere Bauaufsicht ausdrücklich vor, unter anderem hinsichtlich des überbauten „Wiegwassers“. Mit der Bauausführung darf vor dem Abschluss der Standsicherheits- nachweisprüfung nicht begonnen werden.

2.4. Der Brandschutznachweis zum Bauvorhaben sowie der zugehö- rige Prüfbericht Nr. 111/2018/Th vom 29.11.2018, erstellt durch Herrn Prüfi ngenieur Prof. Dr. Spindler ist vollinhaltlich umzusetzen und zu erfüllen. Dem Prüfi ngenieur für Brandschutz obliegt die Bauüberwachung des Vorhabens kraft Gesetz. Er ist daher in den Baufortschritt permanent einzubeziehen. Spätestens mit der An- zeige zur Nutzungsaufnahme ist die Bescheinigung des Prüfi nge- nieurs über die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich des von ihm geprüften Brandschutznachweises vorzulegen.

2.5. Die Grüneintragungen in den Bauvorlagen sind verbindlich und einzuhalten.

2.6. Die Untere Bauaufsichtsbehörde behält sich weitere und / oder er- gänzende Aufl agen ausdrücklich vor.

2.7. Die baulichen Anlagen der Gartenstraße 3 sind bis zur Nutzungs- aufnahme der ersten Verkaufsstätte des Fachmarktzentrums ab- zubrechen und die Flächen zu renaturieren.

2.8. Die beantragten Sortimente der Verkaufsstätten sind jeweils hinsicht- lich Sortimentsart und -verkaufsfl äche verbindlich und einzuhalten.

2.9. Die Schallimmissionsprognose Nr. 14-2890 / 03-2 vom 12.04.2017 ist einzuhalten und vollumfänglich umzusetzen, soweit sich aus diesem Bescheid keine anderen Bestimmungen ergeben (vgl. ab Nr. 2.24. Immissionsschutz)

2.10. Die Höhendifferenzen zwischen Oberkante Fertigfußboden Fach- marktzentrum und Oberkante Gehweg Moßlerstraße sind inner- halb des Baugrundstückes auszugleichen (z.B. Rampen oder Stu- fen innerhalb des Gebäudes). Sämtliche Stufen, Podeste, Rampen und dergleichen dürfen nicht auf den öffentlichen Verkehrsfl ächen angeordnet werden.

2.11. Einer Versickerung von Gebäudeabwässern wird ausdrücklich nicht zugestimmt. Jegliches anfallende Schmutzwasser ist zu sam- meln und in Leitungen geführt dem Abwasserbeseitigungspfl ich- tigen (Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Umkreis- gemeinden) zur Beseitigung zu überlassen.

2.12. Die Gebäudehöhen der Fachmärkte 2 bis 7 müssen den Festset- zungen des Bebauungsplanes entsprechen; sie sind daher auf 298,434 m NHN anzuheben.

2.13. Auf den in den Bauvorlagen eingetragenen Werbefl ächen darf kei- ne Fremdwerbung betrieben werden, d.h. es dürfen nur Werbein- halte platziert werden, welche im Zusammenhang mit dem Fach- marktzentrum stehen (Stätte der Leistung).

2.14. Die östlichen Räume im Obergeschoss des Fachmarktes 8 stellen ih- rer Lage nach zugehörige Nebenräume zum Verkaufsraum dar. In diesen Räumen dürfen keine Aufenthaltsräume eingerichtet wer- den; dies schließt somit z.B. Büroarbeitsplätze und Personal-Auf- enthaltsbereiche aus. Im Weiteren sind jegliche Aufenthaltsräume (Räume mit Arbeitsplätzen länger 2 Stunden täglich außer Verkaufs- räume, Pausen-, Besprechungsräume, etc.) mit Fensteröffnungen mit mindestens 1/8 der jeweiligen Raumfl äche auszustatten.

2.15. Fensterlose Sanitärräume sind mit einer wirksamen Lüftung zu versehen.

2.16. Die Sanierungsrechtliche Genehmigung Nr. 61er04818 vom 05.12.2018 ist vollumfänglich umzusetzen und Bestandteil der Baugenehmigung.

Naturschutz:

2.17. Innerhalb der Fläche zur Umgrenzung von Schutzgebieten um das Naturdenkmal Bergulme sind die Festsetzungen des Bebauungs- plans zu beachten. Jegliche Bauarbeiten im Wurzelbereich des Na- turdenkmals sind durch einen öffentlich bestellten und vereidi- gten Baumsachverständigen zu begleiten und mit der unteren Na- turschutzbehörde vor Beginn der Maßnahme abzustimmen.

2.18. Notwendige Fällungen bzw. Rodungen von Gehölzen im Rahmen des Bauvorhabens sind aus artenschutzrechtlichen Gründen au- ßerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September durchzuführen.

Sollte dies nicht möglich sein, so ist vor Beginn der Maßnahmen zu prüfen, ob eine Vogelbrut vorliegt. Sollte dies der Fall sein, sind in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde (Tel.: 03621/214- 147) notwendige Maßnahmen zum Schutz der Tiere zu ergreifen.

2.19. Die Platanen (Bäume Nr. 34 und 37) östlich und westlich der west- lichen Zufahrt sind zu erhalten und zu schützen. Die Bäume Nr. 74 und 75 im Schutzbereich des Naturdenkmals Bergulme sind zu er- halten und zu schützen.

Stadtgrün:

2.20. Die beigefügte Fällgenehmigung 102/SG/FA/18 ist vollumfänglich umzusetzen und Bestandteil der Baugenehmigung.

2.21. Die Grünordnerischen Festsetzungen gemäß Bebauungsplan (Aus- gleichsmaßnahmen „A“, „B“, „C“ und „E1“) sind vollinhaltlich zu er- füllen und umzusetzen. Es sind innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfl äche und der Stellplatzfl äche 28 Laubbäume in der Mindest- qualität nach Nr. 3.2 zu pfl anzen. Die Pfl anzungen haben bis späte- stens zum Abschluss der Folgevegetationsperiode zu erfolgen, zu welcher die erste Nutzungsaufnahme im Fachmarktzentrum erfolgte.

2.22. Die beantragten Stellplätze der südlichen Reihe östlich und west- lich der westlichen Zufahrt dürfen im Bereich der zu erhaltenden Platanen nicht errichtet werden. Diese Flächen sind gemäß Be- bauungsplan einschließlich Grünordnungsplan zu begrünen.

(Grüneintrag)

2.23. Die Grünfl ächen des Baugrundstückes sind mit bodendeckenden Gehölzen und Sträuchern, jedoch nicht mit Nadelgehölzen, zu ge- stalten. Es dürfen keine reinen Rasenfl ächen angelegt werden. Im Bereich der Sichtdreiecke der Zufahrten sind Bepfl anzungen bis max. 60 cm Wuchshöhe zulässig; darüber hinausgehende Wuchs- höhen sind jeweils zurückzuschneiden.

Immissionsschutz:

2.24. Bei den Arbeiten zur Errichtung sind die Bestimmungen der Allge- meinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz vor Baulärm (AVV Bau- lärm) zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Lärmimmissi- onsrichtwerte (55 dB(A) tags / 40 dB(A) nachts für allgemeine Wohngebiete, (60 dB(A) tags / 45 dB(A) nachts für besondere Wohngebiete) sowie die Nachtzeitregelung (20:00 bis 07:00 Uhr).

Damit sind lärmintensive Arbeiten, wie Bagger und Laderarbeiten, Nutzung von Schneid- und Schleifgeräten o.ä. nicht vor 07:00 Uhr und nur bis maximal 20:00 Uhr möglich.

2.25. Nächstgelegene Immissionsorte sind nach Aktenlage die Wohn- häuser Moßlerstraße 2, 12 und 17, Lenaustraße 5 und Kindergar- ten Moßlerstraße 1 – 3 (allgemeines Wohngebiet) sowie die Wohn- häuser Gartenstraße 12, 14, 20, 24, 26 und 28 (Mischgebiet).

2.26. Sämtliche Bauarbeiten während der Errichtung sind staubarm durchzuführen.

2.27. Schmutzaustrag während der Errichtung auf öffentliche Straßen und Wege ist regelmäßig und zeitnah zu beseitigen oder beseiti- gen zu lassen!

2.28. Der Lieferverkehr (Lade- und Fahrvorgänge) während der Nutzung ist auf werktags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, die Be- triebszeit auf werktags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu beschränken. Die Belieferung hat für den Lebensmittelmarkt (westlichster Markt) über die Rampe an der westlichen Gebäudes- eite, im Übrigen von Süden her an die Läden zu erfolgen (aus- schließlich über Gartenstraße).

2.29. Die Beleuchtung für die Werbung im Eingangsbereich ist von 08:00 Uhr bis 22:30 Uhr mit der Lichtfarbe 4.000 bis 6.500 K (Neu- tralweiß bis sehr Weiß) mit LED-Leuchtmittel und einer Beleuch- tungsstärke der einzelnen Werbefl ächen von 7.000 lux zulässig.

2.30. Die Parkplatzbeleuchtung ist von 06:00 Uhr bis 22:30 Uhr mit einem Lichtstrom von bis zu 6.000 lm in der Lichtfarbe 4.000 bis 6.500 K (Neutralweiß bis sehr Weiß) mit LED-Leuchtmittel und ei-

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 12/2018 · 20. Dezember 2018 · Seite 5

ner Beleuchtungsstärke der einzelnen Werbefl ächen von bis zu 7.000 lux zulässig. Durch Mehrfachausleger ist der Parkplatz im Mittel mit ca. 40 lux auszuleuchten.

2.31. Die Innenraumbeleuchtung der Mietfl ächen ist von 07:30 Uhr bis 22:30 Uhr mit im Mittel ca. 900 lux zulässig.

2.32. Entsprechend § 24 BImSchG kann die zuständige Behörde zur Durchführung des § 22 BImSchG (Betreiben von nicht genehmi- gungsbedürftigen Anlagen) nachträgliche Anordnungen zur Erfül- lung der sich aus diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pfl ichten erlassen.

Straßenverkehr:

2.33. Vor Nutzungsaufnahme der ersten Verkaufsstätte des beantrag- ten Fachmarktzentrums muss die gesicherte Erschließung herger- stellt und verkehrssicher benutzbar sein. Dies umfasst die bau- liche Herstellung und Inbetriebnahme der Fußgängerquerung Pfortenstraße sowie die signaltechnische Ausrüstung dieser und die Koordinierung der neuen Lichtsignalanlage mit den Lichtsi- gnalanlagen am Huttenplatz, an der Fußgängerquerung Luther- straße und am Bertha-von-Suttner-Platz.

2.34. Die östliche Grundstückszufahrt von der Gartenstraße ist so aus- zubilden, dass der Lieferverkehr beim Ein- und Ausfahren nur die nördliche der beiden Fahrspuren benötigt. Andernfalls ist diese Zufahrt nur als Einfahrt zu benutzen und durch Verkehrszeichen entsprechend zu kennzeichnen.

2.35. Der in der Gartenstraße nördlich verlaufende Geh-/Radweg ist ge- genüber den Grundstückszufahrten vorrangig. Dementsprechend ist der Oberfl ächenbelag herzustellen und dies ist durch Verkehrs- zeichen zu kennzeichnen.

3. Für folgende Abweichungen werden Befreiungen bzw. Ausnahmen erteilt:

3.1. Von den Grünfl ächen neben beiden Zufahrten (im Bebauungsplan mit „A“ gekennzeichnet) wird jeweils beidseits um 1,70 m Breite be- freit, so dass Zufahrten inkl. beiderseitigem Gehweg mit Gesamt- breiten von 13,40 m gemäß Außenanlagenplan entstehen können.

3.2. Die Baumscheiben von 22 Bäumen auf den Stellplatzfl ächen wer- den auf jeweils 2,25 m2 freier Grünfl äche im Bereich der Stellplatz- fl äche unter folgender Nebenbestimmung befreit: Die Ausführung des jeweiligen Wurzelbereiches und der Stellplätze hat vollinhalt- lich gemäß dem Plan Pfl anzgrube zu erfolgen. Die Baumscheiben von 6 Bäumen im Bereich des Durchgangs werden auf eine Son- derlösung – erhöhte Baumbank gemäß Bauvorlagen – befreit. Vor Befüllung der Pfl anzgruben/Baumbänke sind diese sowie das Ver- füllmaterial durch das Garten-, Park- und Friedhofsamt abnehmen zu lassen. Die Abnahmeprotokolle sind der Unteren Bauaufsicht auf Verlangen vorzulegen.

3.3. Die Ausnahme für die Herstellung der Parkplatzbeleuchtung ge- mäß Lichtimmissionsprognose wird unter Einhaltung der Neben- bestimmungen ab Nr. 2.24. Immissionsschutz erteilt.

3.4. Von den zum Erhalt festgesetzten Bäumen werden 9 zur Fällung be- antragte Bäume gemäß Fällgenehmigung 102/SG/FA/18 – befreit.

3.5. Von der festgesetzten Gebäudehöhe von mind. 6 m (= 298,434 m NHN) wird für den Bereich der nördlichen Nebenräume des Fach- marktes 1 auf eine Höhe von 295,65 m NHN gemäß genehmigten Bauvorlagen befreit.

4. Die Kosten des Verfahrens haben Sie als Antragsteller zu tragen.

im Auftrag Fischer

Abteilungsleiterin Bauordnung

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.11.2018

und des Hauptausschusses vom 03.12.2018

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

FA 060/18 – Überplanmäßige Ausgabe in HH-Stelle 90000.84500 Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

01 Überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 90000.84500 i. H. v.

100.000,00 €

02 Die Deckung für die überplanmäßige Ausgabe erfolgt aus der HH- Stelle 900000.00300 – Gewerbesteuer –

FA 061/18 – Außerplanmäßige Ausgaben für eine Machbarkeitsstu- die – Grobkonzept für den Neubau einer Feuerwache / Gefahrenab- wehrzentrum

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

001 Außerplanmäßige Ausgaben für eine Machbarkeitsstudie – Grob- konzept für den Neubau einer Feuerwache / Gefahrenabwehrzen- trum in Höhe von 43.000,00 € (Haushaltsstelle 13000.94050).

002 Die Deckung erfolgt mit:

18.000,00 € aus der Haushaltsstelle 13000.36210 – Zuweisungen und Zuschüsse vom Landkreis und 25.000,00 € aus der Haus- haltsstelle 63000.95360 – Allgemeine Straßensanierung.

FA 062/18 – Bestätigung überplanmäßige Ausgaben für die Haus- haltsstelle 4640.7182 – Zuweisung an Freie Träger

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

01 Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 248.023,16 € zugunsten der Haushaltsstelle 4640.7182 – Zuweisung an Freie Träger.

02 Die Deckung erfolgt aus den Haushaltsstellen 46400.16400 Erstattungen für Krankheits- und Mutterschaftsaufwendungen in Hö- he von 100.000,00 € und 46400.17100

Zuweisungen und Zuschüsse vom Land in Höhe von 148.050,00 €. HA 172/18 – Nachtrag Nr. 3 zu Neubau Einfeldsporthalle, Mozartstra- ße 17 in Gotha, Los 10 – Dachdeckung Halle / Dachdichtung Sozialtrakt (VOB-ÖA-60/17/109)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für den Nachtrag Nr. 3 an die Firma Kühne Dachsysteme GmbH, Feldstraße 44a, 09224 Chemnitz mit einer geprüften Gesamtnachtrags- summe in Höhe von 4.904,70 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 174/18 – Instandsetzung der ehemaligen B7 in Gotha, Friedrichstra- ße, 2. BA (VOBÖA-66/16/104) – 4. Nachtrag

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für den 4. Nachtrag an die Firma EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, Im Gewerbepark 28 – 30 aus 99441 Umpferstedt für Los 2 – Stra- ßenbau mit einer geprüften Gesamtnachtragssumme in Höhe von 10.689,11 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Gotha, den 11.12.2018 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha vom 05.12.2018

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

B 519/18 – Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichti- gung der Änderungsvorschläge der Verwaltung und der bestätigten Än- derungsanträge der Fraktionen beschlossen.

B 520/18 – Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022

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Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2018 · 20. Dezember 2018 Amtlicher Teil

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 einschließlich der vorliegenden Änderungen werden be- schlossen.

B 536/18 – Abschluss von Vereinbarungen über die Gewährung von Zu- schüssen zwischen der Stadt Gotha und der KulTourStadt Gotha GmbH für das Jahr 2019

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Dem Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Stadt Gotha und der KulTourStadt Gotha GmbH nach Maßgabe der beigefügten Anlagen 1 bis 4 wird zugestimmt.

Anlage 1: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für den Betrieb eines Tierparks

Anlage 2: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für Stadtmarketing

Anlage 3: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für Kul- tur und Veranstaltungen

Anlage 4: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für die Förderung des Tourismus

B 534/18 – Änderung der Eintrittspreise für das Stadt-Bad Gotha und für das Freibad „Am Riedweg“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Preisgestaltung für das Stadt-Bad Gotha und das Freibad „Am Riedweg“ gemäß der Anlage 1 und der Inkraftsetzung der geän- derten Preise zum 01.01.2019 wird zugestimmt.

2. Der Oberbürgermeister und der Geschäftsführer der Kommunale Be- teiligungen Gotha GmbH als Gesellschafterin der Badbetreibung Go- tha GmbH werden ermächtigt alle dazu notwendigen Erklärungen ab- zugeben.

Anlage 1: Preisblatt Stadt-Bad Gotha und Freibad „Am Riedweg“

B 532/18 – Außerplanmäßige Ausgaben für ein Leerrohrsystem der Stadt Gotha unter der Haushaltsstelle 79100.95100 sowie aus Haus- haltsmittelresten des Haushaltsjahres 2017

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Außerplanmäßige Ausgaben für ein Leerrohrsystem in Höhe von ins- gesamt 212.000 € für den Haushalt 2018.

2. Die Deckung wird wie folgt sichergestellt:

Beschluss FA 058/18 vom 20.09.2018 (siehe Anlage 1)

125.000,00 €

79100.34700 – Einnahmen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen

29.050,99 €

57000.95010 – Parkplatz am Stadt-Bad Gotha (HH-Rest)

20.447,09 €

63000.95380 – Kindleber Straße (HH-Rest) 22.000,00 € 63000.95740 – Neubau der Brücke ü. d. Sülzengraben (HH-Rest)

1.849,40 €

63000.95824 (63000.9582-004) – Planfeststellungsverfahren

(HH-Rest) 13.652,52 €

B 531/18 – Vertrag über Nutzung kommunaler Sportanlagen Grund- stück An der Kindleber Straße, Flur 30, Flurstück 197/3

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung gem. Anlage 1 über das Sportgebäude auf dem Grundstück Gemarkung Gotha, An der Kindleber Straße, Flur 30, Flurstück 197/3 zwischen Stadt Gotha und dem FSV Wa- cker 03 Gotha e.V. wird zugestimmt.

Anlage: Nutzungsvereinbarung

B 518/18 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebau- ungsplanes Nr. 65 „Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha- Süd“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd“ einschließlich Begründung und Um- weltbericht mit integrierter Grünordnung wird in der Fassung Okto- ber 2018 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

02 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig be- teiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Anlage 1: Planzeichnung

Anlage 2: Textliche Festsetzungen

Anlage 3: Begründung und Umweltbericht mit integrierter Grünord- nung

B 523/18 – Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 52.3 Erweite- rung Wohngebiet „In der Güldenen Aue“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der Bebauungsplan Nr. 52.3 Erweiterung Wohngebiet „In der Gül- denen Aue“ in der vorgelegten Fassung vom Oktober 2018 wird ge- mäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung erlassen.

02 Die Begründung in der Fassung vom Oktober 2018 wird gebilligt.

03 Der Städtebauliche Vertrag wird gebilligt.

Anlage 1: Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen Anlage 2: Begründung

Anlage 3: Städtebaulicher Vertrag

B 528/18 – Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 Gewer- begebiet „Am Kindleber Feld“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Hiermit wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 Gewerbege- biet „Am Kindleber Feld“ gem. § 2 und § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen.

02 Die Umgrenzung des Plangebietes ist aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1) ersichtlich.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke:

Gemarkung Gotha, Flur 28, Flurstücke 246/2, 246/8 und 246/9 (Teil- fl äche) mit einer Fläche von ca. 1,5 ha.

03 Es wird beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem.

§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

04 Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und diese zur Äußerung, auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Um- weltprüfung, aufzufordern.

05 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage 1 Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 88 Gewerbegebiet „Am Kindleber Feld“

Anlage 2 Ziele und Zwecke der Planung

B 529/18 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebau- ungsplanes Nr. 68 Wohngebiet „An der Werner-Sylten-Straße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 Wohngebiet „An der Werner-Sylten-Straße“ einschließlich Begründung wird in der Fas- sung Oktober 2018 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

02 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig be- teiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Anlage 1 Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen Anlage 2 Begründung

B 530/18 – Sachstandsbericht 2018 zur Gestaltung des Lokalen Agen- da 21 Prozesses in Gotha im Zeitraum Januar bis November 2018 Der Stadtrat der Stadt Gotha nimmt den Sachstandsbericht 2018 über Aktivitäten der Arbeitsgruppen sowie des Agenda-Büros zustimmend zur Kenntnis.

B 521/18 – Vertrag zur Aufhebung des Treuhändervertrages „Innungs- halle“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha wird ermächtigt und be- auftragt, den in Anlage 1 beigefügten Vertrag hinsichtlich der Grundstücke: Gemarkung Gotha, Flur 5, Flurstück 134, Haupt- markt 2, Flur 5, Flurstück 165, Hauptmarkt 3 und Flur 5, Flurstück 164/2, Buttergasse 1 (Innungshalle) abzuschließen.

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 12/2018 · 20. Dezember 2018 · Seite 7

Nichtamtlicher Teil

Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive – Wir suchen zum 01.07.2019 einen

Amtsleiter für Grundstücks- und Gebäudemanagement (m/w/d)

Gemäß § 31 TVöD wird für zwei Jahre eine Führung auf Probe ver- einbart. Bei erfolgreicher Erprobung ist im Anschluss die Übernah- me in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis vorgesehen.

Die gesamte Ausschreibung fi nden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 18. Januar 2019 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Perso- nalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung Tel. 03621/222-238 u. 03621/222-316 wenden.

Wir freuen uns auf Sie!

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive – Die Stadt Gotha sucht zum 01.08.2019 einen

Leiter einer Kindertages- einrichtung (m/w/d)

Einsatz erfolgt in der Kindertagesstätte Spatzennest (200 Plätze – situationsorientierter Ansatz/

anerkannte Kneipp einrichtung)

Leiter einer Kindertages- einrichtung (m/w/d)

Einsatz erfolgt im Kindergarten Bummi (79 Plätze – lebensbezogener Ansatz)

Gemäß § 31 TVöD wird für zwei Jahre eine Führung auf Probe ver- einbart. Bei erfolgreicher Erprobung ist im Anschluss die Übernah- me in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis vorgesehen.

Die gesamte Ausschreibung fi nden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 18. Januar 2019 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Perso- nalamt Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung (Tel.: 03621/222-238 u. 03621/222-316) wenden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Feuerwerksverbot rund um das Schloss Friedenstein

Durch Allgemeinverfügung vom 13.11.2018 wurde vom Thüringer Landesamt für Verbrau- cherschutz angeordnet, dass im Bereich um das Schloss Friedenstein in Gotha das Abbren- nen von Pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 am 31.12.2018 und am 01.01.2019 verboten ist. Das Gebiet um das Schloss Frie- denstein und den Park wird in der Allgemein- verfügung wie folgt eingegrenzt:

1. im Norden / Nordosten:

entlang der Friedrich-Jacobs-Straße, dem Sieb- leber Wall und dem Philosophenweg bis zur Einmündung in die Friedrichstraße;

2. im Osten / Südosten:

von Einmündung Philosophenweg / Friedrich- straße entlang der Friedrichstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße / Parkallee / Bahn- hofstraße / Schöne Allee;

3. im Süden / Südwesten:

von der Kreuzung Friedrichstraße / Parkallee / Bahnhofstraße / Schöne Allee entlang der Park- allee bis zur Einmündung der Lindenauallee;

4. im Westen / Nordwesten:

von der Einmündung Parkallee / Lindenauallee entlang der Lindenauallee bis zur Friedrich-Ja- cobs-Straße

Verstöße gegen diese Anordnung können ent- sprechend Sprengstoffgesetz (SprengG) i.V.

mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoffge- setz (1. SprengV) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet wer- den.

Zum Schutz unseres Gothaer Wahrzeichens hofft die Stadt Gotha auf das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger für diese Entschei- dung und wünscht Ihnen ein schönes Weih- nachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

002 Nach der Beratung und der Beschlussfassung ist der Beschluss zu veröffentlichen.

Anlage 1: Vertrag zur Aufhebung des Treuhändervertrages

B 522/18 – Verkauf einer Gewerbefl äche im Industrie- und Gewerbe- gebiet Gotha-Süd zur Errichtung einer Gewerbehalle mit Büro- und So- zialtrakt

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Grundstücke Gemarkung Gotha Flur 21, Flurstücke 67/4, 116/8 und 62/10 (Anlage 2) – Rudloffstraße 12 mit einer Gesamtgröße von 3.309 m2 nach den Eckpunkten des Datenblattes in Anlage 1 zu veräußern.

2. Eine Belastungsvollmacht für die Kaufgrundstücke wird nach den Eckpunkten des Datenblattes in Anlage 1 erteilt.

3. Nach Wegfalles der Gründe für die Nichtöffentlichkeit ist dieser Beschluss zu veröffentlichen.

Gotha, den 11.12.2018 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Ende des Amtlichen Teils

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Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2018 · 20. Dezember 2018 Nichtamtlicher Teil

Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters

Oberbürgermeister Knut Kreuch ist stets um eine kontinuierliche und persönliche Kom- munikation mit den Bürgern bemüht und bietet dafür regelmäßig Termine an, an de- nen Gothaer Bürger ohne Voranmeldung mit ihm ins Gespräch kommen können. Die- se Termine werden gern genutzt, um Pro- bleme vorzutragen, Ideen zu äußern, Anre- gungen zu geben oder auch nur die private Meinung kundzutun. Die nächste Bürger-

sprechstunde fi ndet am Donnerstag, dem 3. Januar 2019, von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Büro des Oberbürgermeisters, im Rat- haus am Hauptmarkt statt. Alle Gothaer Bürgerinnen und Bürger, die an diesem Tag mit dem Oberbürgermeister sprechen möchten, sind herzlich eingeladen. Da kei- ne Anmeldung erfolgt, muss entsprechend der Besucherzahl eine gewisse Wartezeit eingeplant werden.

Oberbürgermeister liest zu Heiligabend und führt zwischen den Feiertagen

Oberbürgermeister Knut Kreuch bietet tradi- tionell um die Feiertage am Jahresende Ver- anstaltungen für die Gothaer Familien und ihre Gäste an. So liest er am 24. Dezember 2018, um 11.00 Uhr, im Festsaal von Schloss Friedenstein. Eintrittskarten zum Preis von

9,00 Euro gibt es an der Museumskasse im Schloss. Am 29. Dezember 2018 lädt das Stadtoberhaupt dann um 14.00 Uhr zu einer Führung ins Herzogliche Museum ein. Hier ist der Eintritt frei, jedoch bittet Knut Kreuch um Spenden für soziale Zwecke.

EINE(R) FÜR ALLES!

Stadtwerke Gotha zeigen Gesicht

Zukünftig haben Stadtwerke-Kunden per- sönliche Ansprechpartner für alle Fragen rund um ihren Energieliefervertrag: „Un- sere Kunden sollen sich bestens bei uns aufgehoben und beraten fühlen“, betont der Geschäftsführer der Stadtwerke Gotha GmbH, Dirk Gabriel. Jeder Kunde wurde vor den Festtagen von seinem Kunden- betreuer angeschrieben, der sich fortan um Anliegen und Fragen zum Vertrag und das Thema Energie kümmert – ganz per- sönlich.

Zum Jahreswechsel gibt es eine weitere Neuerung: Ab dem 01.01.2019 stehen die Mitarbeiter im Kundenzentrum Pfullen- dorfer Straße 83 an jedem Tag, von Mon- tag bis Freitag, für Fragen zur Verfügung.

Mit Kunden, die nicht zu den vorgese- henen Zeiten können, werden selbstver- ständlich individuelle Termine, auch au- ßerhalb der Öffnungszeiten, vereinbart.

Kunden im Stadtzentrum fi nden ihren An- sprechpartner im Stadtwerke-Büro im Neuen Rathaus.

Wichtige Information für unsere Kunden:

Am 27. und 28. Dezember 2018 bleibt das Kundenzentrum in der Pfullendorfer Str.

83 und das Kundenbüro im Neuen Rat- haus am Ekhofplatz geschlossen.

Abbau Mahnmal zur Erinnerung

an die Zerstörung der Gothaer Synagoge

Im Zuge des Verfahrens zum Bebauungs - plan Nr. 89a „Gartenstraße / Moßlerstraße“

wurde der jetzige Standort des Mahnmals zur Erinnerung an die Zerstörung der Gothaer Sy- nagoge überplant. In Abstimmung zwischen der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen, der Stadt Gotha und dem Bauherren Saller Bau GmbH konnte ein neuer Standort im Bereich des zu errichtenden Einkaufszentrums gefun- den werden.

Da der Beginn der Bauarbeiten unmittelbar be- vor steht, hat sich die Stadt Gotha dazu ent- schlossen, das Mahnmal voraussichtlich An- fang Januar 2019, soweit die Witterung das zu- lässt, fachgerecht abzubauen und so lange si- cher zu verwahren bis die Neuaufstellung erfolgt. Mit dieser Vorgehensweise soll sicher- gestellt werden, dass es zu keiner Beschädi- gung des Denkmals kommt und dieses sich an einem geschützten Verwahrungsort befi ndet.

FlexiChair vom Weihnachtsmann Weihnachtsurlaub

im Frauenzentrum

Das Gothaer Frauenzentrum bleibt vom 21. Dezember 2018 bis 6. Januar 2019 ge- schlossen. Ab dem 7. Januar 2019 sind die eh- renamtlichen Mitarbeiterinnen zu den ge- wohnten Öffnungszeiten wieder Ansprech- partnerinnen für die Gäste.

Sprechzeiten Schiedsstellen 2019

Mo, 28.01., 17 – 18 Uhr; Mo, 25.02., 17 – 18 Uhr; Mo, 25.03., 17 – 18 Uhr; Mo, 29.04., 17 – 18 Uhr; Mo, 27.05., 17 – 18 Uhr; Mo, 24.06., 17 – 18 Uhr; Mo, 29.07., 17 – 18 Uhr;

Mo, 26.08., 17 – 18 Uhr; Mo, 30.09., 17 – 18 Uhr; Mo, 28.10., 17 – 18 Uhr; Mo, 25.11., 17 – 18 Uhr; Mo, 16.12., 17 – 18 Uhr

Die Sprechstunden fi nden jeweils zur an- gegeben Uhrzeit im Tivoli 3 statt. Termine außerhalb der Sprechzeiten können unter der Telefon-Nr. 03621 / 7 35 61 36 vereinbart werden. Der Schriftverkehr mit den Schieds- stellen kann nur unter der Anschrift des Sitzes der Schiedstellen 99867 Gotha, Tivo- li 3, erfolgen.

Bald nun ist Weihnachtszeit. Die Geschenke liegen bereit. Nicht nur für die Kinder, son- dern auch in diesem Jahr, ist etwas für die Er- zieher da. Der Stadtverwaltung Gotha, als Trä- ger des Fröbelkindergartens, liegt die Ge- sundheit der Erzieher am Herzen. Auch der Förderverein des Fröbelkindergartens unter-

stützt dieses Ziel. Aus diesem Grund spon- sert der Verein 6 FlexiChair, die die tägliche Arbeit der Erzieher erleichtern. Im Rahmen der Weihnachtsfeier werden diese Sessel am 11.12.2018 um 11:00 Uhr vom Weihnachts- mann im Fröbel-Kindergarten in der Bürger- aue überreicht.

Peter Weck liest aus seiner Autobiografi e

Berührend und ehrlich, charmant und pointenreich blickt der Ausnahmekünst- ler, Schauspieler, Regis- seur, Intendant und Talen- tentdecker – auf ein erfolg- reiches Leben zurück. Peter Weck berichtet von Kind- heit, Krieg und früher Karri- ere, erzählt Anekdotenreiches aus seinem Wer- degang und fängt spannende Vorgänge hinter den Musical-Kulissen ein. Er prägte die deut- sche Fernsehgeschichte und gewann mit zau-

berhaften Stoffen wie „Ich heirate eine Fami- lie“ die Herzen der Zuschauer. Mit unvergleich- lichem Humor und sensiblem Understatement schildert er Kollegen, Familie und Freunde und erinnert sich an einzigartige Momente aus Film und Theater. Ein besonderes Geschenk an sei- ne Fans und ein charmantes Zeitzeugnis: die Autobiografi e „War’s das?“ von Peter Weck am 13. April 2019, 19 Uhr, im Kulturhaus der Stadt Gotha Karten zum Preis von 20 € bzw ermäßi- gt 17 € ab sofort in der Tourist-Information Go- tha, im Presse-Shop TA/TLZ oder unter www.Ti- cketshop-Thueringen.de.

(c)Micky Amon-Kroll

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Foyer dieses Gebäudes jeweils ab 20.00 Uhr in einen Konzertsaal. Zu ihnen gehört das Ensem- ble amacord, das am 9. April während seines Programms „Rastlose Liebe – von Liebe, Lust und Leidenschaft“ Renaissance-Madrigale, Leipziger Romantiker und internationale Folk- songs zum Besten gibt. Des Weiteren begeis- tert der Kammerchor Cantabile aus Gotha am 17. September die Gäste mit Liedern so „Bunt wie das Herbstlaub“, darunter geistliche und weltliche Stücke und Songs von den Beatles sowie den Comedian Harmonists. Das Frauen- vokalensemble AQUABELLA A CAPPELLA macht am 26. November auf ihrer Jubiläums- tour „Heimatlose Lieder“ in Gotha halt und präsentiert große Balladen, berührende Ge- sänge, voluminöse Hymnen sowie lockere Gassenhauer. Die drei Veranstaltungen der Musikreihe SERENADE können einzeln ab einem Preis von 16,00 Euro oder gemeinsam im SERENADE-Abo zu einem Vorzugspreis von 45,00 Euro erworben werden.

Die Tickets für alle Veranstaltungen sind im Vorverkauf in der Tourist-Information Gotha / Gothaer Land am Hauptmarkt 33 in 99867 Go- tha, online unter: www.ticketshop-thueringen.

de oder www.eventim.de sowie den entspre- chenden Vorverkaufsstellen erhältlich. Zusätz- liche Informationen zu den einzelnen Veran- staltungshöhepunkten im Jahr 2019 fi nden Sie unter: www.gotha-adelt.de.

Geburstag“ am 18. Januar erneut Einblicke in sein Leben und die erfolgreiche deutsche Rockband Rammstein gewährt, die Schau- spielerin Hannelore Hoger, die am 9. Februar ihr Buch „Ohne Liebe trauern die Sterne“ vor- stellt, sowie Horst Evers, der mit seinem hu- morvollen Programm „Früher war ich älter“

am 13. März den Abschluss der Lesereihe im Jahr 2019 bildet. Die Tickets für die einzelnen Lesungen, die jeweils um 20.00 Uhr begin- nen, können ab 17,00 Euro erworben werden.

Für Filmmusik-Liebhaber stehen die „Sounds of Hollywood“, die am 30. August um 20.30 Uhr stattfi nden werden, ganz oben auf der Weihnachtswunschliste. Mit dieser Veranstal- tung greifen die KulTourStadt Gotha GmbH und die Thüringen Philharmonie Gotha-Eisen- ach die Faszination berühmter Filmmelodien auf und verbinden fantastische und unsterb- liche Soundtracks erfolgreicher Kino- und Hol- lywoodfi lme zu einem multimedialen Ereignis.

Eine Großbildleinwand, auf der ausgewählte Filmausschnitte und Großaufnahmen des Ge- schehens auf der Bühne zu sehen sein werden, untermalt das Spiel der Musiker und den Ge- sang der Solisten. Tickets für diese Veranstal- tung sind ab 26,50 Euro erhältlich.

Eine Gothaer Musikreihe, die 2019 ebenfalls weitergeführt wird, ist die SERENADE im Deut- schen Versicherungsmuseum E.W. Arnoldi in Gotha. Erstklassige Künstler verwandeln das

Tickets für zahlreiche Veranstaltungen in Gotha erhältlich

Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 12/2018 · 20. Dezember 2018 · Seite 9

Vorverkauf für musikalische und literarische Höhepunkte 2019

Das Jahr 2018 neigt sich langsam dem Ende zu und Heiligabend steht kurz bevor. Wer noch kurzfristig auf der Suche nach einem pas- senden Geschenk ist, fi ndet dieses unter den zahlreichen Veranstaltungen des kommenden Jahres, deren Karten bereits jetzt im Vorver- kauf zur Verfügung stehen. Die KulTourStadt Gotha GmbH bietet, zusammen mit ihren Part- nern, zahlreiche Kulturhäppchen in den Veran- staltungshäusern und auf den Plätzen der Re- sidenzstadt an.

Im ersten Quartal 2019 startet zum zehnten Mal die Lesereihe LESEN LIVE im Kulturhaus Gotha mit einer eindrucksvollen Sammlung bekannter Autoren. Mit dabei sind Flake, der mit seinem neuen Buch „Heute hat die Welt

Archiv KulTourStadt S. Pohl

„Schauplätze“ in ihrer vielfältigsten Form

Neue Ausstellung mit Werken von Jost Heyder im KunstForum Gotha

Die Ausstellung mit dem Titel „Schauplätze“

zeigt noch bis zum 17. Februar 2019 Werke des in Gera geborenen Malers Jost Heyder im KunstForum Gotha. Die Wahl des Begriffs

„Schauplätze“ als Bezeichnung für diese Aus- stellung zielt ganz bewusst auf die Mehrdeu- tigkeit des Wortes.

Ein Schauplatz ist ein Ort, auf den sich die Bli- cke richten und an dem sich etwas ereignet.

Das Wort Schauplatz selbst verdankt die deutsche Sprache Martin Luther, der bei der Übersetzung der Bibel für das altgriechische

„théatron“ diesen neuen Begriff prägte, um eine allgemeinere Sinnebene jenseits der

Das ANNRED-Weihnachtskonzert 2018

Der Tag vor Weihnachten wird in diesem Jahr durch einen ganz besonderen Nachmittag und Abend versüßt: Am Sonntag, den 23. Dezem- ber 2018, verwandeln die Ausnahmekünstler der Band ANNRED das KunstForum gleich zwei- mal in einen Konzertsaal. Aufgrund der hohen Nachfrage in den letzten Jahren spielen sie so- wohl um 16.00 Uhr als auch um 20.00 Uhr.

Das Trio mit Sängerin Anna Steinhardt, Pianist Vinzenz Heinze und Fabian Fromm an der Gei- ge verzaubert seine Gäste in der Vorweih- nachtszeit mit weltberühmten sowie neuent- deckten Melodien, passend zur emotionalsten

Zeit des Jahres. Im unvergleichlichen Ambien- te des KunstForum Gotha sorgen Sie mit einem sehr persönlichen Programm aus deutschen und internationalen Liedern für einen unver- gesslichen Abend.

Die Karten für diese Konzerte sind limitiert und für 15,00 Euro im KunstForum Gotha, Querstra- ße 13 – 15 erhältlich. Restkarten können Sie für 18,00 Euro an der Abendkasse erwerben. Der Eintritt in die aktuelle Ausstellung ist an die- sem Abend im Ticketpreis inbegriffen. Weitere Informationen zum KunstForum Gotha fi nden Sie unter: www.kunstforum-gotha.de.

konkreten Ortsbezeichnung „Theater“ zum Ausdruck bringen zu können. Doch gerade in der Literatur und Bildenden Kunst schwingt eine solche Vorstellung vom Schauplatz als Bühne immer mit. Seit der Antike begegnet einem der Begriff als Sinnbild, das Welt und Leben als fl üchtige Inszenierung auf einer ver- gänglichen Bühne umschreibt und damit den Schauplatz zum Theater oder zur Manege macht. Der Begriff gilt jedoch auch ganz greif- bar für die Leinwand und das Zeichenpapier, die selbst Schauplätze sind, an denen sich der künstlerisch-bildnerische Vorgang voll- zieht. Im Sinne der Ausstellung beziehen sich

die „Schauplätze“ nicht nur auf die für Jost Heyder charakteristische Motiv- und Themen- welt um Bühne, Theater und Zirkus, sondern auch auf die Funktion des gemalten Bildes selbst als Bühne, wo Kunst unter den Händen des Malers entsteht und vor die Augen des Betrachters gestellt wird.

Werfen Sie einen Blick auf diese faszinie- renden Malereien und besuchen Sie das Kunst- Forum Gotha in der Querstraße 13 – 15 in 99867 Gotha. Dieses hat von Dienstag bis Sonntag sowie an Feiertagen in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Der Eintritt in die Ausstel- lung kostet 4 €, ermäßigt 3 €.

Foto: © Künstler

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Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2018 · 20. Dezember 2018 Nichtamtlicher Teil

Grußworte der Fraktionen im Gothaer Stadtrat

SPD/FDP

Liebe Gothaerinnen, lieber Gothaer,

der verstorbene Altkanzler Helmut Schmidt, der in wenigen Tagen 100 Jahre alt geworden wäre, sagte einmal: „Nichts auf der Welt ist zwangsläufi g, außer die Abfolge von Tag und Nacht!“ Auch mit diesem einfachen Satz hat Schmidt, wie ich fi nde, durchaus Recht. Mit Blick auf das Weltgeschehen macht uns das auslaufende Jahr 2018 klar, dass vieles von dem, was geschieht, nicht immer so sein wird, wie es in der Vergangenheit war. Politische Bündnisse, das Klima, wirtschaftliche Ent- wicklungen sind vielmehr in Bewegung und Veränderung, als vielleicht noch vor 20 Jahren.

Das Zitat von Schmidt ist aber – und dies war mein erster Gedanke – durchaus als positiver Ausspruch zu verstehen. Denn Wandel ermög- licht Reformen und Veränderungen können Fortschritt bedeuten.

Die Linke

Liebe Gothaerinnen, liebe Gothaer,

das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu. Es war ein anstrengendes, aber auch ein schönes Jahr. Wir hatten den perfekten Sommer, das Gothardusfest war wieder ein Erfolg und wir haben die Friedrichstraße als neu sanierten Verkehrsweg wieder zurück.

Bei der Wahl des Oberbürgermeister hat es nun wirklich keine Überraschung gegeben. Der

„Neue“ ist der „Alte“ und wir hoffen, dass er sei- ne Zusagen einhält und mit allen demokrati- schen Fraktionen des Stadtrat gut zusammen- arbeiten wird. Und doch hat der Wahlkampf ge- zeigt, wie vielseitig und umfangreich die Ideen

und Wünsche unserer Bürgerinnen und Bürger sind. Ordnung und Sicherheit, ebenso bezahl- bares Wohnen, neue Wohnideen sowie die Mit- gestaltung des Lebens in unserer Stadt waren wichtige Themen. Die Nutzung von Brachfl ä- chen und Baulücken als auch Neugestaltung von Wohnquartieren wurde ebenfals diskutiert.

Für das neue Jahr können wir vorausschicken:

Die Stadt hat einen beschlossenen Haushalt, es wurden damit neue und anspruchsvolle Pro- jekte auf den Weg gebracht. Das nächste Jahr wird ein Wahljahr für Gemeinden, Kreistage, Europa und für den Thüringer Landtag sein.

DIE LINKE in Gotha wird in den nächsten Wo- chen die Kandidaten für den neu zu wählenden Stadtrat aufstellen und ein Wahlprogramm er-

arbeiten. Wir laden Sie ein, uns Ihre Vorstel- lungen, Wünsche und Ideen für ein lebens- und liebenswertes Gotha mitzuteilen und gemein- sam mit uns an der Umsetzung zu arbeiten.

Bis wir nächstes Jahr mit all seinen Herausvor- derungen erreichen, haben wir noch ein wenig Zeit, Kraft zu schöpfen, um Sie für neue Ideen und Entscheidungen zu begeistern.

Für die kommenden Weihnachtstage wünscht Ihnen die Stadtratsfraktion der LINKEN, fried- liche und besinnliche Feiertage und einen gu- ten Rutsch ins neue Jahr.

Bernd Fundheller Fraktionsvorsitzender

Die Fraktion Die Linke im Stadtrat Gotha

CDU

Liebe Gothaerinnen, liebe Gothaer,

zur Ruhe kommen, Zeit mit der Familie genie- ßen, dass sind unsere Vorhaben für die Ad- ventszeit. Und wie sieht es wirklich aus? Hek- tik beim Einkaufen, Weihnachtsfeiern an allen Wochenenden und dutzende weitere Termine und Vorhaben, die die besinnliche Zeit recht hektisch werden lassen.

Es ist eine angestrengte Zeit, geprägt von Un- gewissheiten und Neuerungen, die wir tagtäg- lich erleben. Aber, und das ist sehr wichtig, wir können uns auf eine Sache verlassen: den Rückhalt unserer Freunde und die Rückzugs- möglichkeit bei unserer Familie. Sitze ich abends mit meiner Familie auf dem Sofa und spiele mit meiner Frau und unserem Sohn ein Spiel, dann vergesse ich voller Freude die vie- len Termine und anderen Dinge die vor mir ste- hen. Gehe ich am Wochenende zu meinen El- tern zum Mittagessen, dann weiß ich, dass ich hier völlig ungezwungen sein kann und nie- mand von mir Heldentaten erwartet. Wenn ich regelmäßig bei meiner Oma frisch gebügelte Hemden abholen kann, dann weiß ich welche Freude sie hat mich damit zu unterstützen und welches Glück ich habe, dass sie dies für mich macht. Gehe ich, zu guter Letzt, mit meiner Fa-

milie und guten Freunden über den schönen Gothaer Weihnachtsmarkt, dann kann ich mich glücklich schätzen, dass diese von mir nicht er- warten eine politische Welt zu bewegen, son- dern einfach gerne mit mir zusammen sind.

Wozu erzähle ich das alles? Jeder von uns ist im Laufe des Jahres und insbesondere jetzt er- schöpft und gejagt. Aber diese kleinen, manch- mal kurzen Momente geben dann wieder Ener- gie und Freue für die nächste Zeit, wir müssen sie nur erkennen und zu schätzen wissen. Wir sollten auch Danke sagen können, für diesen Rückhalt mit dem wir uns alle gegenseitig stär- ken. Danke an meine Familie, meine Eltern, meine Oma und unsere Freunde.

Die CDU-Fraktion hat im vergangenen Jahr im Gothaer Stadtrat an vielen Punkten Akzente gesetzt. Ein besonderer Punkt dabei ist die Ke- gelbahn in Sundhausen, welche durch un- seren Änderungsantrag zum Haushalt 2018 Fi- nanzmittel der Stadt erhalten hat, die nach Co- Finanzierung durch den Landkreis und den Landessportbund dazu genutzt wurden, dass die fl eißigen Vereinsmitglieder des TSV 1869 Sundhausen mit vielen hundert Stunden Ei- genleistung eine wunderbare neue Kegelbahn erhalten haben. Unser Dank gilt dabei der Stadt für die Bereitstellung der Mittel, die Un- terstützung bei der Co-Finanzierung und ins-

besondere den ehrenamtlich tätigen Sundhäu- ser Vereinsmitgliedern für die geleistete Ar- beit.

Ich wünsche Ihnen jetzt eine schöne, wenn auch teilweise hektische, aber hoffentlich auch manchmal ruhige, besinnliche und ge- segnete Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr 2019.

Ihr

Maximilian Fliedner

Vorsitzender der CDU-Fraktion im Stadtrat Gotha

Auf allen Ebenen, in allen gesellschaft- lichen Gruppen und im einfachen Zu- sammentreffen von Bürgerinnen und Bürgern wird darüber gesprochen, was verändert und was besser werden muss. Das ist das demokratische Grundverständnis unseres Staates.

Und so haben auch Sie, die Bürger und Bürgerinnen unserer Heimatstadt, zu vielen Gelegenheiten Ihre Meinung kund- getan. Sie sind mit uns Mitgliedern des Stadt- rates ins Gespräch gekommen und haben uns ihre Meinung gesagt. Dafür danke ich Ihnen!

In den vielen Gesprächen konnte ich feststel- len, dass positive Entwicklungen in unserer Stadt mit Wohlwollen begleitet werden. Allein der Fortschritt bei der Entwicklung des ehema- ligen GOTANO-Geländes und die Planungen zur Etablierung einer Jugendherberge in der Innen- stadt wurden durch viele Bürgerinnen und Bür-

ger begrüßt. Aber selbstverständlich ist auch konstruktive Kritik an mei-

ne Fraktion herangetragen wor- den. Ordnung und Sicherheit ist ein Thema, welches berechtigt einen hohen Stellenwert, in un- serer städtischen Gesellschaft besitzt. Diesem werden wir im kom- menden Jahr Rechnung tragen.

Bis dahin wünsche ich Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie und Freunde sowie einen guten Rutsch in das Jahr 2019. Bleiben Sie gesund und munter und ich würde mich freuen, wenn wir uns im kommen- den Jahr bei einem von zahlreichen Anlässen persönlich sprechen könnten.

Mit besten Grüßen Peter Leisner

Vorsitzender der Fraktion SPD/FDP im Stadtrat Gotha

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 12/2018 · 20. Dezember 2018 · Seite 11

mokratischen Strukturen. Im nächsten Jahr wird in Europa, dem Freistaat Thüringen und in den Kommunen gewählt. Unsere Fraktion möchte Sie motivieren, politisch informiert zu bleiben und Farbe zu bekennen. Nicht zu wäh- len, ist keine Wahl. Und, zum dritten: Zeigen wir uns solidarisch – mit jedem, der weniger sein Eigen nennt als wir und unserer Hilfe be- darf. Sei es zunächst durch Zufl ucht, sei es im Weiteren durch Hilfe zur Selbsthilfe.

Viele Aufgaben liegen 2019 vor uns – packen wir sie gemeinsam an – optimistisch, lebens- bejahend und weltoffen!

Unsere Fraktion der Freien Wählergemein- schaft wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein frohes, friedvolles und besinnliches Weih- nachtsfest!

Und starten Sie gut in das neue Jahr 2019 – wir wünschen Ihnen eine stabile Gesundheit, viel Erfolg und persönliches Wohlergehen!

Juliane Pürstinger

für die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft im Stadtrat Gotha

Und: Sind wir glücklich? Sind wir zufrieden?

Fühlen wir uns im alltäglichen Leben si- cher – so ausdrücklich sicher, wie wir derzeit den Kriminalitätsstatistiken zufolge sein kön- nen? Haben wir nicht schon einmal optimisti- scher, lebensbejahender und weltoffener nach vorn geschaut?

Seit nunmehr 73 Jahren haben wir kein Kriegs- geschehen im eigenen Land. Wir leben in Frie- den. Wir sind eines der reichsten Länder der Welt. Wir leben in einer Demokratie. Und wir sind wohl die letzte Generation, die eine Zeit erlebte, ehe die Folgen klimatischer Verände- rungen spürbar wurden.

Diese treffen Drittweltländer bereits jetzt deut- licher als uns – Drittweltländer, in denen Krieg, Armut, Tyrannei und Verfolgung zum alltäg- lichen Leben gehören.

Es ist an uns, auch hier Verantwortung zu über- nehmen – im Kleinen wie im Großen.

Der Schutz der Natur, unseres Lebensraums, beginnt vor der Haustür. Und wird nicht ohne Aufwand zu bewerkstelligen sein.

Bleiben wir politisch, ohne in Extreme zu ver- fallen – und erhalten wir hierdurch unsere de-

Freie Wählergemeinschaft Gotha

Liebe Gothaer Bürgerinnen und Bürger, wohin wir in diesen Tagen auch blicken mö- gen – überall können wir bemerken: Es weih- nachtet sehr!

Auch wenn die letzten Wochen für viele von uns gerade auf berufl icher Ebene ereignis- und arbeitsreich wie nicht zuvor in diesem Jahr 2018 waren, hat der weihnachtliche Glanz überall Einzug gehalten.

Straßen und Plätze unserer Stadt sind weih- nachtlich geschmückt, die festliche Beleuch- tung in den Fenstern unserer Geschäfte und Wohnungen schafft vor allem in den Abend- stunden eine heimelige Atmosphäre.

Woran denken Sie, wenn Sie, nach getaner Ar- beit, zur Ruhe kommen? Denken Sie an die be- vorstehenden Weihnachtstage, an das Zusam- mensein in der Familie? Ziehen Sie bereits jetzt Bilanz: Was hat das Jahr 2018 für mich ge- bracht? – Und welche Ereignisse stehen mir im neuen Jahr 2019 bevor?

PIRATEN/Bündnis90/

Die GRÜNEN

Sehr geehrte Gothaerinnen und Gothaer, liebe Mitbürger!

Der nahende Jahreswechsel mit seinen besinn- lichen Momenten gibt traditionell Anlass, das zurückliegende Jahr Revue passieren zu lassen und sich mit den anstehenden Aufgaben der nächsten Zeit auseinanderzusetzen. Bei den intensiven Beratungen zum frisch verabschie- deten Kommunalhaushalt für das Jahr 2019 wurde einmal mehr deutlich, dass die fi nanzi- ellen Spielräume zur Abdeckung der städ- tischen Aufgaben immer enger werden. Doch trotz aller Sparzwänge ist es erneut gelungen, zukunftsorientierte Investitionen, vor allem im Bildungs- und Sportbereich, auf den Weg zu bringen und begonnene Projekte fortzuführen, ohne die Schuldenlast weiter zu erhöhen. Dies ist nicht zuletzt das Resultat einer geschickten Fördermittelpolitik unserer Verwaltung. Stell- vertretend genannt seien der Neubau der Turn- halle der Reyher-Schule, die Sanierung der Ek- hof-Schule samt Turnhalle, der Neubau einer

Kita und eines Bolzplatzes in Gothas West- stadt oder die enorme Aufwertung des Törpe- Sportparks durch einen neuen Sozialtrakt. Der Haushaltsbeschluss, der uns in den nächsten Jahren wohl vor die größte Herausforderung stellen dürfte, ist sicherlich die grundhafte Neugestaltung des gesamten Hauptmarktes.

Hierfür wird ein kluges und vor allem öffent- lichkeitsnahes Baustellenmarketing entschei- dend zum raschen Abschluss der Baumaßnah- me und somit zum wirtschaftlichen Überleben der betroffenen Innenstadthändler von Nöten sein. In diesem Zusammenhang sei mir noch ein persönliches Wort gestattet. Bitte lassen Sie sich nicht von Baugruben abschrecken.

Halten Sie auch während der Dauer der Baumaßnahmen dem Einzelhandel auf dem Hauptmarkt die Treue, alle Geschäfte werden für ihre Kunden erreichbar bleiben!

Nicht weniger wichtig sind die politischen Er- eignisse, die im nächsten Jahr anstehen. Wir werden einen neuen Stadtrat, Kreistag, Land- tag sowie ein neues Europaparlament zu wäh- len haben. Ich bitte sie, liebe Mitbürger, in ih- rem eigenen Interesse rege von ihrem Wahl-

recht Gebrauch zu machen oder vielleicht selbst für ein politisches Mandat zu kandidie- ren. Denn Demokratie lebt von Vielfalt und Be- teiligung! Eines liegt mir noch am Herzen: Bit- te informieren Sie sich vor dem Gang zur Wahl- urne, lesen Sie die Parteiprogramme, hinter- fragen Sie kritisch! Denn nur wer nichts weiß, muss alles glauben! Und wer alles glaubt, fällt leicht auf die substanzlose Hetze der selbster- nannten „Alternative“ herein, deren Name bei kritischer Betrachtung schnell als Etiketten- schwindel zu entlarven ist, denn eine echte Al- ternative kann so etwas ganz sicher nicht sein!

Abschließend möchte ich im Namen meiner Fraktion allen Gothaer Bürgern und Gästen unserer Stadt ein besinnliches und vor allem friedliches Weihnachtsfest im Kreise ihrer Lie- ben wünschen und all denen meinen tiefsten Dank ausdrücken, die während der Feiertage im Dienste unserer Gesundheit und Sicherheit für uns da sind.

Enrico Stiller

Fraktionsvorsitzender PIRATEN-

Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat Gotha

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Gotha zum Jahreswechsel 2018/2019

Zum Jahreswechsel hat das BürgerBüro der Stadtverwaltung Gotha im Neuen Rathaus am Donnerstag, dem 27.12.2018, von 10:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag, dem 28.12.2018, für alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.

Von Montag, dem 24.12.2018, bis Mittwoch, dem 26.12.2018 und von Samstag, dem 29.12.2018 bis Dienstag, dem 01.01.2019, bleibt das BürgerBüro geschlossen.

Das Standesamt im Historischen Rathaus ist am Donnerstag, dem 27.12.2018, von 10:00 bis 15:00 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bür-

ger erreichbar. An den anderen Tagen zwi- schen dem 22.12.2018 und dem 01.01.2019 hat das Standesamt geschlossen.

Auch die Friedhofsverwaltung auf dem Hauptfriedhof ist nur am Donnerstag, dem 27.12.2018, von 10:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Die Stadtbibliothek Heinrich Heine hat zu ihren regulären Zeiten geöffnet.

Die Kinder- und Jugendtreffs sind wie folgt geöffnet: KJT „Zelle“: Donnerstag (27.12.) und Freitag (28.12.) von 11:00 – 19:00 Uhr;

KJT Sundhausen: Donnerstag (27.12.) und

Freitag (28.12.) von 14:00 – 22:00 Uhr, Sams- tag (29.12.) von 14:00 – 20:00 Uhr; KJZ „Big Palais“: Donnerstag (27.12.) und Freitag (28.12.) von14:00 – 22:00 Uhr

Die Kindertagesstätten der Stadt Gotha sind in dem Zeitraum vom 24.12.2018 bis 01.01.2019 geschlossen.

Wie gewohnt ist auch die Feuerwehr über den Jahreswechsel hinweg ganztägig einsatzbereit. Alle anderen Bereiche der Stadtverwaltung Gotha sind in der Zeit vom 24.12.2018 bis 01.01.2019 ge- schlossen.

Hinweis der Redaktion: Die Grußworte geben die Meinung der Verfasser wieder.

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Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2018 · 20. Dezember 2018 Nichtamtlicher Teil

Vorschläge für Myconius-Medaille 2019 erbeten

Die höchste Auszeichnung für das Ehrenamt in der Stadt Gotha ist die Myconius-Medaille. Auch 2019 soll wieder eine Bürgerin oder ein Bürger der Stadt mit dieser Medaille für ehrenamtliches Wirken auf sozialem, kulturellem oder ökolo- gischem Gebiet geehrt werden. Entsprechend der Satzung zur Ehrenordnung der Stadt Gotha wird ein Preisträger pro Jahr mit der Myconius-

Medaille und einer Urkunde sowie einer einma- ligen Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro ausge- zeichnet. Aus den eingegangenen Vorschlägen wählt eine vom Stadtrat bestätigte Jury eine Per- son aus und unterbreitet dem Stadtrat einen Vorschlag zur Beschlussfassung. Die Verleihung erfolgt im Rahmen des Myconius-Empfangs 2019. Die Stadtverwaltung Gotha bittet um Vor-

schläge für die Verleihung der Myconius-Medail- le bis spätestens 15. Januar 2019. Schriftliche Vorschläge mit der entsprechenden Begrün- dung und der Angabe des Absenders sind zu senden an: Stadtverwaltung Gotha, Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Städtepart- nerschaften und Kultur, Hauptmarkt 1, 99867Go- tha oder per E-Mail an: presse@gotha.de.

Aufl ösung des Standplatzes für Wertstoffbehälter

„Erfurter Landstraße/Ecke Seebergstraße“

Der Standplatz für Wertstoffbehälter an der Er- furter Landstraße / Ecke Seebergstraße wurde zum Ende November 2018 aufgelöst.

Trotz der regelmäßigen Reinigung des Stand- platzes durch den Landkreis Gotha hat das Ab- lagern von Müll und Unrat jeglicher Art an die- sem Standplatz solche Ausmaße angenom- men, dass von der Stadt Gotha die Entschei- dung zur Aufl ösung des Platzes getroffen wurde. Bürgerinnen und Bürger werden gebe-

ten zur Entsorgung der Wertstoffe die Stand- plätze in der Steinmühlenallee und in der See- bergstraße zu nutzen. In diesem Zusammen- hang ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Standplätze für Wertstoffbehälter nicht der Entsorgung von Haus-, Bio-, Sperr- oder sonsti- gem Müll dienen.

Derzeit werden durch die Stadtverwaltung Go- tha die Standorte für Wertstoffbehälter im Stadtgebiet von Gotha einschließlich der Orts-

teile analysiert und sollen einer Neuordnung zu geführt werden, die mit dem Landkreis Go- tha, als entsorgungspfl ichtiger Körperschaft, sowie mit den Ortsteilräten abzustimmen ist.

Dabei ist es beabsichtigt Standplätze zusam- men zu legen, baulich aufzuwerten, neu herzu- stellen und/oder ganz aufzulösen. Nach Vorla- ge des abgestimmten Konzeptes wird die Stadtverwaltung Gotha die Bevölkerung ent- sprechend informieren.

Die Deutsche Post befördert Wunschzettel

und überrascht zum Nikolaustag das Reggio-Kinderhaus

Auf Einladung der Deutschen Post haben die Kinder im Reggio-Kinderhaus am 6. Dezember 2018 ihre Wunschzettel an den Weihnachts- mann gefertigt. Ein Postbote kam mit einem Elektroauto und holte die Briefe ab. „Wir trans- portieren sie zu unserer Weihnachtspostfi liale nach Himmelpfort. Dort lesen und beantwor- ten der Weihnachtsmann und seine Helfe- rinnen die Briefe der Kinder“, sagte Brigitte Ull- rich, Politikbeauftragte der Deutschen Post. Im Beisein von Oberbürgermeister Knut Kreuch und der Beigeordneten Marlies Mikolajczak hat die Deutsche Post aber nicht nur die Weih- nachtswunschzettel der Kinder in Empfang ge- nommen, sondern zum Nikolaustag auch tolle Geschenke mitgebracht. Ab sofort kann im Reggio-Kinderhaus auf fünf neuen Bobbycars durch das Gelände gefahren

Sanierte Kegelbahn in Sundhausen wieder zur Nutzung an den Sportverein übergeben

Im Ortsteil Gotha-Sundhausen erstrahlt die Kegelbahn in neuem Glanz und erfüllt nun wie- der die Anforderungen für einen regelge- rechten Kegelsport. Am 6. Dezember 2018 übergab Oberbürgermeister Knut Kreuch im Beisein der Beigeordneten, Marlies Mikolajcz- ak, des Landrates Onno Eckert, des Hauptge- schäftsführers des Landessportbund Thürin- gen, Rolf Beilschmidt und dem Präsident des Kreissportbundes Gotha, Ralf Hafermann, die Kegelsportanlage in der Trügleber Straße an den TSV 1869 Sundhausen zur Nutzung. Der Oberbürgermeister schlussfolgerte bei der Übergabe, dass das Sport treiben in diesem

modernen Schmuckstück den vielen Keglern sicher besondere Freude bereiten wird.

Der Umbau der Kegelbahn auf Segmentlauffl ä- chen wurde durch die Stadt Gotha mit 10.000 €, dem Landessportbund Thüringen mit 9.585 € und dem Landkreis Gotha mit 3.600 € geför- dert. Weitere 9.000 € investierte die Stadt Go- tha zusätzlich in die Herstellung der Funktions- tüchtigkeit der zur Kegelbahn gehörendende Kläranlage. Der Sportverein selbst investierte fi nanzielle Mittel in Höhe von 5.606,49 € und 614 Arbeitsstunden, deren fi nanzieller Gegen- wert mit 5.427,76 € angerechnet werden kann.

Der Gesamtumfang der Maßnahme beläuft

sich auf 42.219,25 €. Ein herzlicher Dank ge- bührt den Vereinsmitgliedern, die mit ihrem persönlichen Engagement dazu beigetragen haben, dass der Umbau der Kegelanlage er- folgreich abgeschlossen werden konnte.

Referenzen

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