Winkel und Fläche Proportion
Untertitel
Dienstaufsichtsbeschwerden
Beschwerde über Lehrkraft
Beschwerde über Schulleiter
Schulleiter StMBW
Art. 3 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und § 24 Abs. 1 der Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung - LDO)
Vorgehensweise
Dienst- aufsichts- beschwerde
Prüfung Ent-
scheidung Mitteilung
Dienst- aufsichts- beschwerde
Prüfung Ent-
scheidung Mitteilung
• Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser und fristloser Rechtsbehelf.
• Der Beschwerdeführer hat einen Anspruch auf
behördliche Entscheidung seiner Dienstaufsichts-
beschwerde, aus deren Begründung sich ergeben
muss, dass sich die Behörde mit der Beschwerde
inhaltlich auseinandergesetzt hat.
Vorgehensweise
• Prüfung aller vorgebrachten Vorgänge und Vorwürfe und deren Klärung
Es ist ratsam Stellungnahmen von der betroffenen
Lehrkraft und ggf. weiterer Beteiligter zu den Vorgängen und Vorwürfen einzuholen.
Dienst- aufsichts- beschwerde
Prüfung Ent-
scheidung Mitteilung
•
Sollten Dienstpflichtverletzungen festgestellt werden, kommen je nach der Schwere der Verstöße klärende Gespräche oderDienstvereinbarungen mit der Lehrkraft, eine Missbilligung oder disziplinarische Maßnahmen in Betracht.
Dienst- aufsichts- beschwerde
Prüfung Ent-
scheidung Mitteilung
Vorgehensweise
• Abschließende Mitteilung an Beschwerdeführer mit Entscheidung über die Aufsichtsbeschwerde, aus der hervorgeht, dass sich die Schulleitung mit allen darin geschilderten Vorgängen und Vorwürfen eingehend befasst und sich um eine umfassende Klärung bemüht hat.
• Ein Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen den konkreten Inhalt der Entscheidung ist nicht vorgesehen.
Dienst- aufsichts- beschwerde
Prüfung Ent-
scheidung Mitteilung
• Der Beschwerdeführer hat aus dienst- und datenschutzrechtlichen Gründen keinen Anspruch darauf zu erfahren, ob und welche
konkreten dienstaufsichtlichen Schritte oder Maßnahmen gegebenenfalls gegen die betroffene Lehrkraft getroffen wurden.
Die Beantwortung der Dienstaufsichtsbeschwerde hätte sich dann gegebenenfalls auf die Darstellung der korrekten Vorgehensweise und auf die Aussage zu beschränken, dass diese zukünftig
eingehalten werden wird.
Dienst- aufsichts- beschwerde
Prüfung Ent-
scheidung Mitteilung