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HINWEISE ZUR EFRE-FÖRDERUNG

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Academic year: 2022

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THORSTEN KROLL

LEITER DER VERWALTUNGSBEHÖRDE EFRE/ESF 17. FEBRUAR 2016

(2)

1) Förderperiode 2014 – 2020

2) PA3: Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO

2

-Emissionen

3) Besonderheiten im EFRE

4) Betriebskosteneinsparungen

5) Lehren aus der Zahlungsunterbrechung OP EFRE 2007 - 2013

6) Exkurs CLLD

17.02.2016 Seite 2

(3)

1) Förderperiode 2014 - 2020

• Dezember 2014: Genehmigung EFRE OP durch die EU-KOM

• Budget: ca. 1,427 Mrd. € EU-Mittel

• Querschnittsziele:

• nachhaltige Entwicklung

• Gleichstellung von Frauen und Männern

• Nichtdiskriminierung

17.02.2016 Seite 3

(4)

2) PA3: Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO 2 -Emissionen

• Budget: ca. 352,6 Mio. € EU-Mittel

• davon rd. 241 Mio. € EU-Mittel für die „Erhöhung der

Energieeffizienz öffentlicher Infrastrukturen und Gebäude“

(Spezifisches Ziel 7)

• Maßnahme: Energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen

→ energetische Modernisierungs- und

Sanierungsmaßnahmen in die Gebäudehülle und Gebäudetechnik

→ Anschaffung von technischen Geräten und Ausstattungen.

17.02.2016

(5)

3) Besonderheiten im EFRE

• Energetische Sanierung – Beschränkung auf öffentliche Infrastrukturen und öffentliche Gebäude:

„Diese umfassen Nichtwohngebäude und Infrastrukturen, die sich im Besitz der öffentlichen Hand oder gemeinnützigen

Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienende Ziele verfolgen.“ (OP EFRE, S. 59)

• Öffentliche Gebäude und Infrastrukturen begrenzt auf die Förderbereiche:

• Schulen und Kindertageseinrichtungen

• Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit

• Hochschulen

• Kulturelle Einrichtungen

Seite 5 17.02.2016

(6)

3) Besonderheiten im EFRE

• Gemeinsames Auswahlverfahren für alle Förderbereiche

Wichtigstes Kriterium: CO2-Einsparung

Unterschreitung der gültigen Vorgaben der

Energieeinsparverordnung (Baumaßnahmen) oder höchste Energieeffizienzklassen (technische Geräte und Ausstattung)

• Begünstigte: Einrichtungen der öffentlichen Rechts, einschließlich öffentliche Unternehmen, freie Träger von anerkannten

Ersatzschulen, die gemeinnützig arbeiten, u. a.

17.02.2016

(7)

4) Betriebskosteneinsparungen

Grundlage: Artikel 61

Vorhaben, die nach ihrem Abschluss Nettoeinnahmen erwirtschaften

• Präzisierung der Auslegung durch EU-KOM erfolgt: von der öffentlichen Hand betriebene KiTas

Offen 1: Behandlung von Betriebskosteneinsparungen bei Einrichtungen freier Träger

Offen 2: Bei Nichtanrechnung von Betriebseinsparungen Dokumentation der Höhe erforderlich

o Argumentation, dass keine Nettoeinnahmen entstehen, wurde vorgelegt; Antwort der EU-Kommission steht aus

Seite 7 17.02.2016

(8)

5) Lehren aus der Zahlungsunterbrechung OP EFRE 2007 - 2013

• GD REGIO beobachtet Vorgänge sehr genau

• Auswahlverfahren ist strategieanfällig, daher strikte Orientierung auf CO₂-Einsparung

• Inhaltliche und rechnerische Abgrenzung zwischen EU-Förderung und Landesförderung exakt vornehmen

17.02.2016

(9)

CLLD für den Förderbereich Sportstätten

6) Exkurs CLLD

Seite 9 17.02.2016

• CLLD = Community-Led Local Development

„Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung“

• CLLD für den Förderbereich Sportstätten

- Nutzungszweck für die breite Öffentlichkeit - Projektauswahl über Prioritätenliste der LAG - eigenes CLLD-Förderbudget i. R. des FOR

- Zuwendungssatz bis zu 90 Prozent

(10)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

www.europa.sachsen-anhalt.de esif.mf@sachsen-anhalt.de

17.02.2016

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