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Von einer länglichen Skizze abgesehen, die Rao Ratan von Bundi in Prozession darstellt (ca

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ZUORDNUNGSFRAGEN BEI KOTA-MALEREIEN

Von Joachim Bautze, Berhn

Zuordnungsfragen der Malereien von Kota betreffen naturgemäß auch

die Malereien von Bundi, da bis 1625 diese beiden Staaten einen Staat bil¬

deten, von dem Bundi die Hauptstadt war. Das älteste erhaltene Doku¬

ment des Bundikalam, bzw. der Malschule von Bundi, ist eine 1591 in Chu-

nar bei Benares entstandene Ragamala'. Bermerkenswert ist diese Raga¬

mala in dreierlei Hinsicht: 1. ist sie die älteste datierte Ragamala im Hoch¬

format, 2. die älteste benennbare räjputische Ragamala und 3. wurden 30

ihrer Kompositionen zum Leitmotiv für die meisten 36er Ragamalas Raja-

sthans. Von einer länglichen Skizze abgesehen, die Rao Ratan von Bundi in

Prozession darstellt (ca. 1625)^, ist bisher kein Zeugnis vom Bundikalam

gefunden worden, das vor 1650 datiert werden könnte. Auffällig ist ferner,

daß es keine Miniaturmalereien gibt „auf denen die (Bundi-)Herkunft deut¬

lich verzeichnet ist"'. Die heute noch erhaltenen Wandmalereien in den

Palästen, Havelis und Brunnen Bundis belegen die Maltätigkeit von ca.

1720 bis 1850. Die ältesten Wandmalereien im Bundikalam befinden sich

jedoch außerhalb Bundis, und zwar in Toda Rai Singh (etwa 65 km nördlich

von Bundi), Indergarh (etwa 60 km nordöstlich von Bundi) und Karwar

(etwa 6 km westlich von Indergarh)". Einige indische Kunsthistoriker,

unter ihnen Stella Kramrisch, Pramod Chandra und Anna-Libera

Dallapiccola bezeichneten die Miniaturen der Malschule von Bundi als

die schönsten rajputischen Malereien überhaupt'.

Es gibt einige Kunsthistoriker, die auf einer strikten Trennung der Mal¬

schule von Bundi einerseits und der Malschule von Kota andererseits

bestehen. Wie erwähnt waren Bundi und Kota zwei Städte eines gemeinsa¬

men Staates, dem Staate der Haras. Der Hara-Clan bildet einen Unterclan

des bekannteren Clans der Chauhans. Auf kaiserlichen Befehl erhielt 1625

Madho Singh, der jüngere Sohn Rao Ratans, den südlich des Chambalflus-

' R. Skelton: Shaykh Phül and the Origins of Bundi Painting. In: Chhavi -2,

Banaras 1981, pp. 123-129.

^ S. C. Welch: Indian Drawings and Painted Sketches. New York 1976, pp. 82-

83, Abb. 40. Die dem Bundikalam zugeschriebene Miniatur „Episode from a hunt", zuletzt abgebildet inM. C. Beach: Rajput Painting at Bundi and Kota. Kscoxib, 1974,

fig. 8 (= S. C. Welch/M. C. Beach: Gods Thrones and Peacocks. New York 1965,

no. 11 = S. C. Welch: (Review of) Bundi Painting hy P. Chandra. In: Ars Orientalis Vol. 5, 1963, pp. 293-295, fig. 1) ist unidentifiziert und muß nicht zwingend im Bundikalam entstanden sein.

' D. Barrett/B. Gray: Indische Malerei. Genf 1963, p. 140.

" Vergl. Abb. 1, Wandmalerei im Palast von Toda Rai Singh (Detail) , etwa 1660- 1680.

' Vergl. hierzu die entsprechenden Äußerungen in S. Kramrisch: The Art of

India. New York 1965^, p. 50; P. Chandra: Four Bundi Paintings - A Portfolio. In:

The Times of India Annual 1961; A. L. Dahmen-Dallapiccola: Indische Miniatu¬

ren - Malerei der Rajput Staaten. Baden-Baden 1976, p. 78.

(2)

Zuordnungsfragen bei Kota-Malereien 439

ses gelegenen Teil des Staates Bundi mit der Hauptstadt Kota in Anerken¬

nung treuer Dienste. Somit war der Staat der Haras in zwei Teile geteilt: in

Bundi und Kota. Kota entwickelte eine von Bundi kaum zu unterscheidene

Malschule, deren angebliche Belege allerdings rücht vor 1680 zu datieren

sind. Sollten daher etwa die „schönsten" rajputischen Malereien in Kota

und lücht in Bundi entstanden sein ? Die Zuordnungsunsicherheit der im

Bundikalam ausgeführten Miniaturen ist bekanntermaßen relativ groß. Die

Herkuiüt ein und derselben Miniatur wird - je nach Bearbeiter - in Bundi

oder in Kota vermutet. Dabei ist es ohnehin fraglich, ob es sinnvoll ist eine

Malschule in mehrere geographische Schulen zu spalten, zumal der nach

Bundi benannte Kalam gar nicht in Bundi, sondern in Chunar entstand. Es

hat rücht wenige gute Argumente gegeben, die eine stilistische Unterschei¬

dung beider Schulen, die höchstens als zwei Idiome einer Malschule

betrachtet werden können, aus dem Weg räumen wollten. So bemerkte z. B.

Karl Khandalavala: „Incidentally the düTerence between Kotah and

Bundi painting is often a matter of mere conjecture as we found from our

examination of wall paintings in these two states just twenty miles distant

from each other"'. An einer anderen Stelle schrieb er: „After quite an

extensive study of 18th century wall paintings in Bundi and Kotah we have

come to the conclusion that while certain types of paintings can be differen¬

tiated as Kotah or Bundi there are many others which are similar in both

these states"'. Shridhar Andhare formulierte 1970: „Some writers

desire to have hide bound divisions in Rajasthani Painting but such an atti¬

tude is conducive to error. Artists went from one state to another and it is

likely that Rajasthani artists accompanied their masters to the Deccan

where they served with the Mughal armies. Conversely it is possible that

some painters from the Deccan took service with the Rajput chiefs and

retumed to Rajasthan with them. Therefore, the geographical limits ofthe

Bundi school cannot be determined with any exactitude. The style was

practised at Bundi and Kotah and most probably in other nearby

thikanas"*. Abgesehen von der Tatsache, daß einige der ersten publizierten

Bundikalam-Miniaturen tatsächlich mit „Deccani" betitelt wurden', zeigen

die Wandmalereien von Toda Rai Singh, Indergarh und Karwar, daß be¬

reits im 17. und im 18. Jahrhundert der Bundikalam sich auch außerhalb

Bundis und Kotas großer Beliebtheit erfreute. Waren Karwar und Inder¬

garh Städte innerhalb des Bundi-Kota-Staates, so war Toda Rai Singh

stets im Verbund mit dem später gegründeten Jaipur-Staat. Eine sehr

vrichtige Annahme, die besagt, daß Maler abwechselnd für den einen oder

^ K. Khandalavala: {Review of) Indo-Asian Art from the John GilmoreFord Col¬

lection. In: Lalit Kalä no. 17, 1974, pp. 53-54.

' K. Khandalavala: {Review of) W. M. Spink: Krishnamandala. In: Lalit Kalä

no. 16, 1974, pp. 47-48.

* S. Andhare: Bundi Painting. New Delhi 1970, p. 3 (Lalit Kalä Portfolio Series no. 7).

' Siehe z.B. B. Gray: „Painting". In: The Art of India and Pakistan. London 1950, Cat. no. 807, p. 174.

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440 J. Bautze

für den anderen Herrscher malten, kann durch die Wandmalereien von

Karwar und Indergarh bewiesen werden'".

G. K. Kanoria dürfte einer der ersten gewesen sein, der die Malschule

von Bundi 1949 der Fachwelt vorstellte". Schon in diesem Artikel wird die

Malschule Kotas erwähnt, die, so Kanoria, sich durch die Vorliebe für

Jagdszenen auszeichnet. Die Wandmalereien Bundis und Indergarhs zei¬

gen jedoch, saß auch dort Jagdszenen sehr beliebt waren. Lediglich die

Darstellungen von Nashornjagden entstanden innerhalb des Bundikalams

nur in Kota, weil nur dort in den Wandmalereien die Jagd auf das Panzer¬

nashorn zur Darstellung gelangte. Fast gleichzeitig mit Kanorias Artikel

erschien in der „Modern Review" der Beitrag „Exhibition of Bundi Kalam

(Rajput) Paintings" von 0. C. Gangoly'^. Gangoly machte zwischen bei¬

den Idiomen keine Unterscheidung. Zehn Jahre später erschienen, wieder

fast gleichzeitig, zwei Monographien zum Thema, die die Idiomfrage schon

mit ihren Titeln beantworten: „Bundi Painting" von Pramod Chandra"

und „Rajput Painting at Bundi and Kotah" von W. G. Archer'". Ohne das

Archer es irgendwo formuliert hatte, ging er bei seinen Kota-Zuordnun-

gen von folgender Annahme aus, die als richtig bezeichnet zu werden ver¬

dient: Wenn ein Maler, ganz gleich in welchem Atelier er ausgebildet

wurde, von einem Kotaherrscher einen Malauftrag bekam, so war der Auf¬

traggeber meistens irgendwie darauf bedacht innerhalb einer Mirüaturen-

sequenz (Ragamala, Barahmasa etc.) verewigt zu werden, sofern er nicht

gleich sein eigenes Portrait in Auftrag gab. So befinden sich z.B. im

Museum für Indische Kunst Berlin mehrere Eröffnungsblätter zu Sequen¬

zen, in denen sich der Mäzen, oft als Verehrer der im Text verehrten Gott¬

heit, darstellen ließ. Rolf Weber hat erst kürzlich derartige Blätter publi¬

ziert, beschrieben und darüberhinaus die unbeschrifteten Herrscherpor-

traits zu identifizieren versucht". Da Archer kaum beschriftete Portraits

von Kotaherrschern zu Analogieschlüssen heranziehen koimte, konsul¬

tierte er Tafel 11 in Hendleys „Rulers of India and the Chiefs of Rajpu¬

tana 1550-1897" von London, 1897. Thomas Holbein Hendley

erwähnt schon aufder Titelseite seines Werkes, daß ihm einige Portraits

aus einheimisch-indischen Sammlungen von Prinzen zur Verfügung

gestellt wurden". Archers Vorgehensweise konnte kaum kritisiert wer-

Im Rahmen eines von der Stiftung Volkswagenwerk finanzierten Projektes

„Indische Ikonographie" konnten die wichtigsten Wandmalereien im Bundikalam fotografiert und zum größten Teil auch vermessen werden. Für die Vermittlung gebührt Herrn Prof Dr. A. J. Gail mein herzlichster Dank.

" G. K. Kanoria (Kanodiyä): Räjasthäni upasailiyorn par viharngam dr^fi. In:

Kalä-nidhi no. 5, 1949, pp. 27-35.

The Modern Review, Vol. 85, 1949, pp. 205-208.

" New Delhi 1959 (Lalit Kalä Series of Indian Art).

'" London 1959 (Museum Monograph no. 13).

'^ R. Weber: Portraits und historische Darstellungen in der Miniaturensammlung des Museums für Indische Kunst Berlin. Berlin 1982, Kapitel: „Religiöse Szenen".

" „With IUustrations . . . From miiuatures in the Royal collection . . .; and from portraits and miniatures lent by Indian Princes, or copied by Native Artists."

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Zuordnungsfragen bei Kota-Malereien 441

den, dafiir aber die Authentizität der bei Hendley abgebildeten Portraits.

In einer Besprechung der Monographie Archers formulierte Douglas

Barrett u.a.: „Of Kotah Painting virtually nothing is known ... Of

Archers three tentative attributions to the early part of the century, the

first two are presumably based on Hendley's portraits - not perhaps a good

basis for likeness, unless supported by other evidence"^^ (Hervorhebung von

mir, J.B.). Es kann nun der Beweis erbracht werden, daß Hendleys Kota-

herrscherbildnisse tatsächlich relativ verläßliche Kopien von - wenn auch

nicht zeitgenössischen - entsprechenden Malereien aus dem eigentlichen

Kota darstellen.

Der Raj Mahal im Garh von Kota birgt eine Wandmalerei (Maße: etwa

70x55 em, Höhe vor Breite), die in genealogisch zu nennender Abfolge 22

Standportraits von Kotaherrschern und Prinzen enthält (siehe die Abbil¬

dungen 2 und 3). In dieser Art der Komposition kann die Wandmalerei ein¬

malig genannt werden, da sonst die genealogischen Wandmalereien dem

Kompositionsschema der Abbildung 4 folgen . Die 22 Bildnisse vrarden in

ein blaßgrünes Oval eingesetzt. Die am häufigsten verwendeten Farben

sind blaßrot, braun, türkisgrün und gold. Diese Genealogie entstand etwa

1850, dem Alter des Herrschers Ram Singh II nach zu urteilen, der 1828 bis

1865 regierte. Er ist an einer Strahlenaureole um seinen Kopf erkermbar

(siehe Abb. 3). Etwas abseits, zwischen zwei Bäume gedrängt, als ob er gar

lücht mehr dazu gehöre, ließ sich nachträglich noch Rao Chattarsal II auf

leicht veränderter Hintergrandsfarbe etwa 1870 einarbeiten. Im Gegensatz

zu Ram Singh II hebt sich Chattarsal II mit seinem einfachen Nimbus kaum

von den anderen Herrschern ab. Von keinem anderen Rajputenherrscher

existieren mehr Wand- und Miniaturmalereien als von Ram Singh II. Zur

Zeit Chattar Sal II (1865-1888) entstanden nur noch relativ wenig Male¬

reien, deren Qualität stark hinter dem gewohnten Maß zurückbleibt. Aus

diesen Gründen ist es wahrscheinlicher, Ram Singh II als Auftraggeber

dieser stammbaumartigen Zusammenstellung zu benennen".

" D. Barrett: (Review oß Bundi Painting .. .(and) Indian Painting at Bundi and Kotah. In: Lalit Kalä 8, 1960, pp. 85-86.

Herrsebergenealogie mit einzelnen Beschriftungen, Wandmalerei im „Rang-

shala" des Palastes von Uniara, Nordwand, Westecke. Maße: 1,02x0,67 m (Höhe vor Weite). Östlich dieser Wandmalerei befindet sich auf derselben Wand eine mit jeweiligen Beschriftungen versehene Wandmalerei der Herrscher von Amer/ Jaipur,

die der Komposition nach mit einer Miniaturmalerei der Sammlung Sangram Singh

in Jaipur zu vergleichen ist (publiziert in: Exhibition of Dhundhar Painting. Jaipur (1977), no. 42). Eine weitere, ähnlich aufgebaute und beschriftete Wandmalerei befindet sich im „Pundarik ji ki Haveli" in Jaipur. Unpublizierte Miiüaturen dieses

Genres gibt es vor allem im City Palace Museum, Jaipur. R. Weber hatte auf wei¬

tere publizierte Miniaturen hingewiesen, vergl. R. Weber, op. cit. p. 86, Anmer¬

kungen 30-31. An dieser Stelle sei Herrn Thakur Saheb Rao Raja Rajendra Singh ji of Uniara für die Arbeits- und Wohnmöglichkeiten in seinem Palast gedankt.

" M. C. Beach erwähnt diese Genealogie und datiert sie mitsamt allen Wand¬

malereien der Veranda im Raj Mahal in die Regierungszeit Chattar Sal II, da dieser die genealogische Sequenz abschließt. Für einen Auftraggeber wäre die Abseitsstel-

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442 J. Bautze

Die Bekleidung der Herrscher ist in bezug auf ihren Paijama, Jama und

Patka relativ ähnlich und soll nicht näher betrachtet werden, da zum Ver¬

gleich mit Hendleys Portraits vor allem die Gestaltung der Barttracht

und des Turbans wichtig ist, da Hendley nur die Büsten der Herrscher

abbildet. Von den 22 Bildnissen sind 10 mit einer gleichförmig geschriebe¬

nen Devanagaribeschriftung versehen, die Titel und Namen des Herrschers

nennt. Zwei weitere Portraits wurden von einer anderen Hand in Devanä¬

gari identifiziert. Der Vergleich der beschrifteten Portraits verläuft von oben

nach unten, d.h. vom zeitlich älteren zum zeitlich jüngeren Herrscher,

wobei zunächst nur die 10 einheitlich beschrifteten Bildnisse berücksich¬

tigt werden. Mit Sicherheit läßt sich sagen, daß die 10 Beschriftungen erst

zur Regierungszeit Chattar Sal II hinzugefügt wurden, weil der Schriftzug

über seinem Kopf mit den anderen neun vergleichbaren Beischriften über¬

einstimmt.

Der in zeitlicher Abfolge älteste Herrscher, Mukund Singh (Sri mähä-

rä(v) / ji sri muk(und) / sig ji)^°, 1649-1657^', weist mit Hendleys Ver¬

gl eichsportrait (Tafel 11, Nr. 2) eine Reihe von Ähnlichkeiten bzw. Über¬

einstimmungen auf. Dabei muß zunächst erwähnt werden, daß das Son¬

nenlicht, dem die Wandmalereien ausgesetzt sind, alle warmen Farbtöne

ausgeblichen hat, ein Phänomen, dem wir bei vielen Wandmalereien Rajas-

thans begegnen. So erscheint der bei Hendley rote Besatz am Tiu-ban in

der Wandmalerei nur noch weiß. Ansonsten gleichen sich beide Portraits in

der Tat bis aufs Haar. Die geringfügigen möglichen Abweichungen sind

durch den Umstand leicht erklärbar, daß der englische Maler fiir die Publi¬

kation die Vorlage noch einmal abmalen mußte. So sind etwa die Körper-

und Kopfhaltung völlig identisch, desgleichen der Schmuck in Form von

Halsketten und Ohrringen. Die einfach gelockte Kotelette, die Liiüe der

Augenbraue und des Schnurrbarts, die Öffnung des Auges, die Gestaltung

des Ohres und der Haaransatz sind sich ebenfalls bei einer Gegenüberstel¬

lung beider Bildnisse völhg gleich. Beide Bildnisse unterscheiden sich le¬

diglich dadurch, daß der Maler der Wandmalerei vergaß, seinem Portrait

von Mukund Singh einen Pfeil in die rechte Hand zu geben. Diese schon

beim ersten Vergleich zu beobachtenden Übereinstimmungen sind sicher

nicht rein zufalliger Natur. Es kann wohl mit Recht angenommen werden,

daß sowohl dem englischen Buchillustrator als auch dem Maler im Raj

Mahal dieselbe Vorlage vorgelegen hatte, die allerdings momentan noch

als verschollen gelten muß.

lung jedoch höchst ungewöhnlich, wie zahlreiche andere Wandmalereien zeigen.

Vergl. M. C. Beach, op. cit. p. 43.

In den folgenden Transliterationen der Beischriften wurden die eingeklam¬

merten Buchstaben, bzw. Silben, von mir ergänzt, da an den betreffenden Stellen die weiße Farbe der Beschriftung abgeplatzt ist. Ein Diagonalquerstrich weist auf eine neue Zeile in der Wandmalerei. Für „simgh" wurde in den Beischriften durch¬

gängig „sig" geschrieben.

^' Die Regierungsdaten richten sich nach M. L. Sharma (äarmä): Kotä räjya kä

itihäs. Kota 1939, Vol. I, Tafd im Anhang.

(6)

Zuordnungsfragen bei Kota-Malereien 443

Ähnliche Übereinstimmungen, auf deren Einzelheiten rücht eingegangen

werden soll, entdecken wir bei Jagat Singh (sri mähä / räv ji Sri jaga / 1 sig

ji), 1657-1695. Auch hier dürfte, wie in den anderen folgenden Ver¬

gleichsfallen, beiden Künstlern dieselbe Vorlage zur Verfügung gestanden

haben (Tafel 11, Nr. 3 bei Hendley).

Das nächste der zehn eiiüieitlich beschrifteten Portraits, Durjan Sal (Sri

mähärävji / Sri durjansäl / ji), 1723-1756, unterscheidet sich von dem Por¬

trait bei Hendley (Tafel 11, Nr. 8) nur durch die Abweseiüieit der Halsket¬

ten in der Wandmalerei.

Bei Ajit Singh (Sri mähärävji / Sri ajit sig ji), 1756-1758, unterscheiden

sich beide Bildiüsse nur geringfügig. So fehlen im Vergleich zu Hendleys

Tafel 11 Nr. 9 in der Wandmalerei ein Turbanaufsatz in Form einer Mango

und zwei Perlen an einer Schnur am Hinterkopf.

Die beiden Darstellungen von Chattar Sal (Sri mähärävji / Sri cha / tra-

säl ji), 1758-1780, entsprechen sich gleichermaßen (Tafel 11, Nr. 10). Alle

Bildiüsse wenden bei entsprechender Gegenüberstellung dem Betrachter

stets dieselbe Gesichtshälfte zu. In der Wandmalerei sind 8 Personen nach

rechts gewandt, was flächeiunäßig etwa dem linken Drittel der Komposition

entspricht. Die verbleibenden 14 Personen nehmen, nach links gewandt,

etwa die restlichen zwei Drittel auf der rechten Seite der Komposition ein.

Ein Vergleich mit dem Bildnis Guman Singhs (Sri mähärävji / Sri gumän

sig ji), 1764-1770, läßt bei Hendleys Version (Tafel 11, Nr. 11) noch

Details erkennen, die in der Wandmalerei bereits fehlgedeutet werden

könnten. Der buschige runde Turbanbesatz erscheint in der Wandmalerei

z. B. nur noch als kreisrunde Fläche ohne erkennbare Binnenzeichnung. An

dieser Stelle veranschaulicht die Wandmalerei sehr gut, daß die Bildnisse

sukzessive aufgetragen wurden und Überschneidungen der Personen rücht

einkalkuliert waren: Der Paijama Guman Singhs schimmert durch das Pro¬

fil Kishor Singhs.

Auch das Beispiel Umed Singhs (Sri mähärävji / Sri umed sig ji), 1770-

1819 weist im Vergleich zu Tafel 11, Nr. 12 bei Hendley nur äußerst

geringfügige Unterschiede auf, die ohne weiteres vernachlässigt werden

können.

Lediglich bei Kishor Singh (Sri mähärävji / Sri k(i)sor sigji), 1819-1827,

ist eine kleinere Abweichung zu bemerken: Der Dolch des Herrschers

steckt in der Darstellung der Wandmalerei unterhalb der Brust in der

Schärpe. Bei Hendleys Abbüdung (Tafel 11, Nr. 13) fand er unter dem

rechten Arm des Herrschers Platz.

Bei Ram Singh II (Sri mähärävji / Sri räm sigji), 1828-1865, tauchen

hinsichtlich des Oberarmschmuckes und des Turbanbesatzes gevrisse

Unterschiede auf, die allerdings auf die Unvertrautheit des für Hendley

arbeitenden Malers mit dem königlichen Schmuck zurückgeführt werden

könnten (Tafel 11, Nr. 14).

Das letzte der im einheitlichen Duktus beschrifteten zehn Bildnisse

stellt Chattar Sal II (Sri mähärävji Sri satrasäl / ji), 1865-1888) dar. Auch

dieses Bildnis stimmt wieder mit der von Hendley veröffentlichten Dar¬

stellung (Tafel 11, Nr. 15) überein.

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444 J. Bautze, Zuordnungsfragen bei Kota-Malereien

Das oberste Bildnis im Rahmen der Gesamtkomposition der Wandmale¬

rei wurde mit einer Beischrift versehen, die im Duktus von den zehn ande¬

ren Beschriftungen abweicht. Wie alle anderen Beschriftungen vmrde auch

diese mit weißer Farbe aufgetragen. Sie liest: „sri räv sarjan". Mit Rao Sar¬

jan kann nur der gleichnamige Herrscher von Bundi gemeint sein, der

1554-1585 regierte, zu einer Zeit also, in der es die Portraitmalerei in

Indien noch gar nicht gab. Hendleys entsprechendes Portrait der Bundi-

Genealogie (Tafel 10, Nr. 1) weicht von dieser Darstellung in mancherlei

Hinsicht ab, so daß hier der direkte Vergleich mit Hendleys Darstellung

zu unsicher ist.

Die Beschriftung Arjun Singhs (sri mähä / räv ji / Sri arj(u) / n sig ji),

1720-1723, ist von selber Hand wie die Beschriftung Sarjans. Hendleys

Version (Tafel 11, Nr. 7) läßt nur den Schwung der Schließen des Jamas

vermissen, stimmt aber ansonsten gut mit der Wandmalerei überein.

Ein in der Wandmalerei beischriftloses Portrait kann mit Hilfe einer

Darstellung bei Hendley (Tafel 11, Nr. 1) sogar im Nachhinein identifi¬

ziert werden. Ea handelt sich um die obere Figur in der Wandmalerei, die

in der lirüien ausgestreckten Hand ein Schwert hält, auf das sie sich zu stüt¬

zen scheint. Hendleys Reproduktion, in der auch hier nur der Oberkörper

zu sehen ist, stimmt auch in diesem Falle mit der Wandmalerei überein.

Der dargestellte Herrscher ist nach Hendley der Gründer des Kotazwei-

ges des Hara Clans, Madho Singh, der von 1625 bis 1649 über Kota

regierte.

Die Identität der verbleibenden Portraits in der Wandmalerei kann lei¬

der auch mit Hendleys Darstellungen nicht mit Sicherheit bestimmt wer¬

den. Gegenüber Mukund Singh steht in der Wandmalerei eine Person,

deren einst vorhandene Beischrift zum größten Teil abgeplatzt ist. Zu lesen

ist noch „sri räv", die nächste Zeile weist nur noch zusammeiüianglose

Farbpartikel der Beschriftung auf. Bei den nicht identifizierten Personen¬

darstellungen köimte es sieh um Prinzen handeln, die über von Kota

abhängige Thikanas herrschten aber über Kota selbst nie Regierungsge¬

walt ausübten und daher zum Zeitpunkt der Beschriftung der einzelnen

Portraits in der Wandmalerei namentlich bereits in Vergessenheit geraten

waren.

An Hand von unpublizierten genealogischen Alben ließe sich zeigen, daß

auch die bei Hendley abgebildeten Portraits von Herrschern anderer

Staaten (Jaipur, Jodhpur) Kopien von z.T. schematisierten rajputischen

Herrscherportraits sind. Damit ist den Darstellungen Hendleys eine

gewisse Authentizität beschieden, mit der sich zumindest unbeschriftete

Herrscherportraits der wichtigsten Vertreter der Kota-Genealogie mit

mehr Vertrauen in die Reproduktionen Hendleys identifizieren lassen.

Darüberhinaus gibt Hendleys Zusammenstellung Anhaltspunkte zur

Identifikation von (Kota-)Herrschern, die nicht unbedingt als Portrait im

klassischen Sinne dargestellt sind, etwa bei Miniaturensequenzen oder illu¬

strierten Texten (Epen, Puranas).

(8)
(9)

Abb. 2

Genealogische Zusammenstellung der Kotaherrscher (oberer Teil).

Wandmalerei im Raj Mahal, Kota.

(10)

Konekturen zu

F. Junge, Sprachstufen und Sprachgeschichte

in: XXII. Deutscher Orientalistentag. Ausgewählte Vorträge, Supplement

VI der ZDMG. Stuttgart 1985, 17-34.

Seite 24, Abschnitt 2.3:

Der zweite Satz muß heißen: „Es ist für die Beurteilung des Sprach¬

wandels von einiger Wichtigkeit, die Beziehung der Schrift zu der durch

sie niedergelegten 5/7rac/ie einschätzen zu können."

Seite 31:

Die Bilduntersclirift „Abb. 2" unter dem Diagramm ist zu streichen.

Falttafel zwischen Seite 32 und 33:

„Abb. 2" ist „Abb. 3"; „Abb. 3" ist „Abb. 2", d.h. die BUdunterschrif- ten sind auszutauschen.

(11)
(12)

Abb. 3

Genealogische Zusammenstellung der Kotaherrscher (unterer Teil). I

Wandmalerei im Raj Mahal, Kota. ;

(13)
(14)

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