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Referentenvertrag der Philipps-Universität Marburg

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Academic year: 2022

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(1)

REFERENTENVERTRAG

zwischen

der Philipps-Universität Marburg Biegenstraße 10

35037 Marburg

vertreten durch die Präsidentin, Prof. Dr. Katharina Krause,

ausführende Stelle: Benennung des Fachbereichs, vertreten durch den Dekan,

Titel und Name des Dekans einfügen, und

Name

Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort

- nachfolgend „Referent/in“ genannt -

§ 1

Vertragsgegenstand

(1) Die Philipps-Universität Marburg bietet ab Datum einfügen (Wintersemes- ter/Sommersemester) mit einem Weiterbildungsmasterstudiengang Angebotsbezeichnung einfügen eine berufsbegleitende Weiterbildung in der Fachrichtung einfügen an.

Beschreibung des Ziels des Weiterbildungsangebots (…) Umfang des Studiums und Anzahl der Leistungspunkte einfügen (z.B.: Das Studium umfasst vier Semester und 60 Leistungs- punkte).

(2) Der/Die Referent/in übernimmt die Lehrveranstaltung „Titel“ (Zeitraum einfügen) in Mar- burg. Ort und Zeit legt der/die Referent/in im Einvernehmen mit der Universität fest.

(2)

§ 2

Leistungen des/der Referenten/in

(1) Der/Die Referent/in verpflichtet sich Leistungen einfügen und beschreiben, z.B.

- zur Abgabe der Lehrveranstaltungsbeschreibung (= Lehrveranstaltungsfragebogen) in elektronischer Form.

- zur Abstimmung der eigenen mit den anderen Lehrveranstaltungen des Moduls.

- zur Vortragstätigkeit.

- zur Wissensüberprüfung bzw. zur Beurteilung der Leistungen der Studierenden sowie zur Korrektur, Benotung inkl. Kommentar und Retournierung der Arbeiten an den Fachbereich Bezeichnung einfügen der Philipps-Universität Marburg.

- zur Verschwiegenheit über alle in Verbindung mit der Tätigkeit für die Philipps-Universität Marburg erlangten Daten (Datenschutz). Daten der Studierenden dürfen weder übermittelt noch für andere Zwecke als jenen der Durchführung der Lehrveranstaltung verwendet wer- den. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach Erledigung der Referententätigkeit grundsätzlich bestehen.

- den Studierenden qualitativ hochwertige Vortragsunterlagen und Pre-Readings (ohne Fir- menlogo und Unternehmenswerbung) zur Verfügung zu stellen. Die Vortragsunterlagen sind (in elektronischer Form) bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und die Pre- Readings sind (in elektronischer Form) bis spätestens 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Studiengangskoordination zu übermitteln. Erfolgt die Übermittlung erst zu einem späte- ren Zeitpunkt, sind die Unterlagen von dem/der Referenten/in in ausreichender Zahl zur Ver- anstaltung mitzubringen.

- die Lehrveranstaltung persönlich abzuhalten und die Unterrichtszeiten einzuhalten. Im Falle einer unabdingbaren Verhinderung (Krankheit o.Ä.) ist die Studiengangskoordination schnellstmöglich zu informieren und ein Einvernehmen bezüglich einer adäquaten Vertretung bzw. eines Ersatztermins herzustellen.

- nach Möglichkeit einmal jährlich an einer Lehrendenkonferenz teilzunehmen und damit an der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Studiengangs und seiner qualitativen Verbesse- rung mitzuwirken.

(2) Der/Die Referent/in ist damit einverstanden, dass eine Evaluierung seiner/ihrer Vor- tragstätigkeit durch die Studierenden bzw. durch den Studiengangsleiter erfolgt.

(3) Der/Die Referent/in räumt der Philipps-Universität Marburg ein Nutzungs- und Verwer- tungsrecht an den Vortragsunterlagen ein.

(4) Der/Die Referent/in versichert, dass er/sie aufgrund dieses Vertrages nicht mehr als 50%

seiner/ihrer Gesamteinkünfte bezieht.

(3)

§ 3

Leistungen der Philipps-Universität Marburg

(1) Die Universität zahlt dem/der Referenten/in ein Honorar in Höhe von Betrag pro Tag ein- fügen (€ insgesamt).

(2) Das Honorar wird nach Erfüllung sämtlicher Vertragsverpflichtungen ausgezahlt. Die Überweisung erfolgt auf das Konto:

Name und Sitz des Geldinstituts:

Name und Vorname des/der Kontoinhabers/in:

BLZ:

Konto-Nr.:

(IBAN: BIC: )

(3) Reisekosten werden bis zu einem Betrag von Betrag einfügen erstattet. Darüber hinaus gelten mit dem Honorar alle Leistungen und Aufwendungen als abgegolten.

§ 4

Sozialversicherung und Steuer

(1) Durch diesen Referentenvertrag kommt kein Beschäftigungsverhältnis zustande. Vom Honorar gemäß § 3 kommen seitens der Universität weder Lohnsteuer noch Sozialversiche- rungsbeiträge in Abzug. Der/Die Referent/in ist verpflichtet, die auf das Honorar entfallenden Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge selbst zu entrichten.

(2) Der/Die Referent/in nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen dieses Vertrages erzielte Vergütung der Steuerpflicht unterliegt und die Universität dem Finanzamt Gießen die Höhe der Vergütung mitteilt. Für die Versteuerung der Vergütung, insbesondere für deren Angabe in der Steuererklärung, ist der/die Referent/in verantwortlich.

(3) Der/Die Referent/in ist selbst verantwortlich für die arbeits- und beamtenrechtliche Zuläs- sigkeit dieses Vertrags im Verhältnis zu seinem etwaigen Arbeitgeber/Dienstherrn.

§ 5

Haftung/Versicherungsschutz

(1) Die Universität haftet nicht - außer im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhal- tens - für Schäden, die der/die Referent/in im Zuge seiner/ihrer Tätigkeit erleidet.

(2) Der/Die Referent/in genießt keinen Versicherungsschutz durch die Philipps-Universität Marburg.

(3) Der/Die Referent/in ist selbst verantwortlich für die arbeits- und beamtenrechtliche Zuläs- sigkeit dieses Vertrages im Verhältnis zu seinem etwaigen Arbeitgeber/Dienstherrn.

(4)

§ 6

Abschließende Bestimmungen

(1) Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB.

(2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus die- sem Vertrag ist Marburg.

(3) Sämtliche Änderungen oder Erweiterungen dieses Vertrages sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksam- keit der Gesamtvereinbarung. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die nichtige Bestim- mung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am besten gerecht wird.

Ort, Datum

Prof. Dr. Katharina Krause Präsidentin

Philipps-Universität Marburg

Ort, Datum

Name des Dekans einfügen

Dekan Fachbereich Bezeichnung einfügen Philipps-Universität Marburg

Ort, Datum

Name einfügen

Titel und Funktion einfügen

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