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Wohnen„Am Lauch”

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Academic year: 2022

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Liebe Mitglieder, liebe Mieter,

ganz deutlich ist auch an dieser Ausgabe unserer Mieterzeitung erkennbar, dass nach dem besonders warmen und langen Som- mer nun wirklich der Herbst Einzug gehalten hat. Denn es stand erneut die Auswertung unseres sommerlichen Sonnenblumen- wettbewerbs an. Ebenso möchten wir Sie wieder zu den Abläu- fen der Laubentsorgung informieren und auf eine neue herbstliche Mitmachaktion für unsere Kinder und Jugendlichen aufmerksam machen. Des Weiteren beginnt nun wieder die Zeit, in der umfang- reiche Pflegemaßnahmen an unserem Baumbestand umgesetzt werden können. Nach dem Schwerpunkt letztes Jahr im Friedens- eck, wird für dieses Jahr der Schwerpunkt im Bereich der Neustadt I gelegt.

Außerdem berichten wir Ihnen von den Fassadensanierungsarbeiten an zwei Blöcken im Bereich des Friedensecks. Auch mit dieser Maßnahme hoffen wir, neue Mieter zu finden, die in unseren Beständen ein Zuhause finden und sich wohlfühlen. Die Akquise neuer Mieter stellt eines der Schwerpunktthemen dar, mit denen wir uns tagtäglich be- schäftigen. Während durch die Politik und die Medien scheinbar immer nur die Themen der Wohnungsnot und drastisch steigenden Mieten in den Ballungsräumen betrachtet werden, müssen wir uns mit dem Gegenteil auseinandersetzen. Dabei müssen wir in unzähligen Gesprächen dafür sorgen, dass diese Herausforderungen von unserem Ver- band und der Politik wahrgenommen werden und bei der Entwicklung von Strategien für den ländlichen Raum Berücksichtigung finden. Aber nun wünschen wir Ihnen erstmal viel Freude bei der Lektüre der neuen Ausgabe unserer Zeitung für Sie.

Herzlichst, Ihre

Dirk Stiebeler Andreas Richter

Wohnen

„Am Lauch”

Mitglieder-/Mieternachrichten der Wohnungsgenossenschaft „Am Lauch” eG | Ausgabe 3/2018

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Andreas Richter Dirk Stiebeler Vorstand WG „Am Lauch“ eG

Jetzt wird es auch in Brandenburg langsam ernst:

Die Brandenburger Bauordnung sieht nun ebenfalls die Installation von Rauchwarnmeldern als Pflicht in Wohngebäuden vor. Für Neu- und Bestandsbauten sind unterschiedliche Fristen geregelt, bis zu denen der Einbau erfolgt sein muss. Für unsere Bestands- bauten gilt das Datum 31.12.2020 – bis dahin müs-

sen alle Wohnungen ausgestattet sein. Nach unserer jetzigen Planung wollen wir jedoch etwas schneller sein und unsere Wohnungen bis zum 31.12.2019 ausstatten. Hintergrund ist, dass günstige Einkaufs- konditionen für die Geräte erzielt werden sollen.

Denn wenn im Jahr 2020 alle anderen Wohnungs- unternehmen „auf den letzten Drücker“ die Geräte

Rauchwarnmelderpflicht auch in Brandenburg

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Mit dem Herbst kommt nun wieder das Laub – erst noch schön ver- färbt an den Bäumen, dann als Är- gernis auf dem Boden. Wie auch im letzten Jahr ist die Laubentsor- gung für alle Objekte, in denen die Grünpflege durch die Firma BSL durchgeführt wird, auch die Lau- bentsorgung während des letzten Pflegegangs über die Firma BSL organisiert.

Wer es gerne in seinem Umfeld schneller laubfrei haben möchte

oder einen häufigeren Säube- rungsturnus wünscht, kann gerne wie gehabt selbst Hand anlegen.

Wie in den Vorjahren können in der Geschäftsstelle Laubsäcke abgeholt werden, bitte nutzen Sie hierfür die Sprechzeiten (diens- tags 9:00-12:00 Uhr und 13:00- 18:00 Uhr sowie donnerstags 9:00-12:00 Uhr).

Die Säcke bitte einfach an den Müllplätzen abstellen. Termine zur Abholung können beim Ab-

fallentsorgungsverband „Schwar- ze Elster“ erfragt bzw. vereinbart werden. Ein wichtiger Hinweis vom Abfallverband: Die Laubsä- cke dürfen nur mit Gartenabfällen gefüllt werden und nicht schwerer als 25 kg sein.

Wie im vergangenen Jahr haben wir noch folgende

wichtige Bitte: Unsere Haus- meister und auch viele Mieterin- nen und Mieter bei so manchem Frühjahrsputz haben mit sehr viel Mühe schon diverse Grünanlagen von dem Laub vieler vergangener Jahre befreit, was sehr aufwendig war. Wenn Sie also vor Ihrer Ga- rage, hinter Ihrem Haus oder an anderer Stelle Laub kehren, dann schütten oder kehren Sie es bit- te nicht in die Grünanlagen, dies macht unnötig Mühe und verur- sacht zusätzliche Kosten.

Laubsäcke zur Abholung bereit

beschaffen wollen, könnte es zu Lieferengpässen der favorisierten Geräte oder zu Preissteigerungen kommen. Auch sind die Kapazitäten der Firmen, die diese Geräte montieren, natürlich begrenzt. Daher sollen bis zum Anfang des kommenden Jahres die Angebote eingeholt werden und im nächsten Jahr dann die Geräte installiert werden.

Da es sich um eine gesetzliche Pflicht handelt und die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit beim Vermieter liegt, werden wir alle Wohnungen einheit- lich ausstatten, unabhängig davon, ob Sie bereits auf eigene Kosten Rauchwarnmelder installiert haben.

In jedem Aufenthaltsraum und Flur muss ein Gerät installiert werden, jedoch nicht in Küche und Bad.

Sobald wir genaueres zu den Arbeitsabläufen und anfallenden Kosten wissen, werden wir Sie recht- zeitig informieren. Wir alle sind ja schon geübt, denn im vergangenen Jahr hatten wir mit dem Tausch der Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler eine ähnliche logistische Aufgabe, die wir mit Ihnen ge-

meinsam größtenteils erfolgreich gemeistert haben.

An dieser Stelle sei allen gedankt, die für einen prob- lemlosen Ablauf gesorgt haben.

Warum eigentlich Rauchwarnmelder?

Wichtig ist es einen Brand frühestmöglich zu entde- cken, damit man sich rechtzeitig in Sicherheit bringen kann. Besonders gefährlich ist es beispielsweise, im Schlaf von einem Brand überrascht zu werden bzw.

ihn gar nicht wahrzunehmen – der Mensch bemerkt den giftigen Rauch im Schlaf nämlich nicht. Vielen ist die Gefahr, die von dem Rauch ausgeht, gar nicht bewusst. Wenige Atemzüge reichen schon aus, um bewusstlos zu werden. Wenn die Fluchtwege frei sind, gilt es im Brandfall daher immer, sich und die Nachbarn nach draußen in Sicherheit zu bringen. Bit- te unternehmen Sie keine eigenen riskanten Lösch- versuche, sondern rufen Sie hierfür unter der Tele- fonnummer 112 die Feuerwehr zu Hilfe.

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Nachdem wir Ihnen in der letzten Ausgabe einen Überblick über die Verwendung unseres Instandhal- tungsbudgets gegeben haben, möchten wir Ihnen heute von der Maßnahme berichten, die die deut- lichste Außenwirkung hat und deren ersten Abschnitt wir planmäßig abgeschlossen haben: Die Fassa- densanierung der ersten beiden

Blöcke im Bereich Friedenseck.

Wenn man bis zum Sommer diesen Jahres von der Wilhelm- Külz-Straße in das Friedenseck eingebogen ist, fiel der erste Blick sofort auf einen unserer Blöcke – auf den Block, dessen Fassade am stärksten von Ver- schmutzung und Veralgung be- troffen war. Das war kein schöner optischer Empfang auf dem Weg in dieses Quartier. Inzwischen

lag nicht mehr nur ein Schönheitsfehler vor, teilweise war die Farbe bereits abgewaschen und somit in ih- rer Schutzfunktion nicht mehr vorhanden. Wir waren mit dieser Situation seit längerem äußerst unzufrie- den und auch von Ihnen haben wir zahlreiche Hin- weise zum Zustand der Objekte erhalten. Für den Vorstand war nun also die Entscheidung zu treffen, ob die Sanierung der Fassaden mit den begrenzten Instandhaltungsmitteln zu leisten ist und ob diese Maßnahme unserer Investitionsstrategie entspricht.

Eigentlich versuchen wir neben den unzähligen und erforderlichen Kleinreparaturen unsere Mittel immer so einzusetzen, dass wir damit direkt Einnahmen generieren können, um unsere Ihnen bekannte wirt- schaftliche Situation stetig zu verbessern. Die Ent- scheidung für die Durchführung des neuen Fassa- denanstrichs ist dann aber mit großer Überzeugung

gefallen. Zum einen haben wir den Zustand dieser Fassaden als Vermietungshindernis angesehen – auch im Bereich Friedenseck ist es zu einem Anstieg des Leerstands gekommen. Zum anderen ist die Maßnahme zum Schutz der Bausubstanz erforder- lich gewesen.

Vielleicht hat sich jemand von Ihnen gewundert, dass wir je- weils nur drei der Seiten an den Gebäuden gestrichen haben.

Dies liegt vor allem daran, dass aus bauphysikalischen Gründen vor allem Nordseiten von Ver- schmutzungen und Veralgungen betroffen sind – so war es auch bei uns. Außerdem wäre es uns bei einem Anstrich aller vier Sei- ten nicht möglich gewesen, pro Jahr bei zwei Blöcken die Maß- nahmen durchzuführen, sondern nur bei einem. Bei der Beauftragung der Arbeiten haben wir uns ganz bewusst dafür entschieden, das vorhandene Farb- konzept beizubehalten. Ansonsten hätte die Gefahr bestanden, dass die Gebäude nicht mehr farblich miteinander harmonieren.

Inzwischen können Sie sich das Ergebnis der Arbei- ten vor Ort ansehen oder einen ersten Eindruck auf den hier abgedruckten Fotos erhalten. Wir freuen uns nun, dass wir von strahlenden Farben unserer Häu- ser empfangen werden, wenn wir in das Friedenseck einbiegen. In unserer Planung für das nächste Jahr haben wir bereits die nächsten beiden Blöcke auf der gleichen Straßenseite vorgemerkt, damit auch diese wieder frisch und freundlich erscheinen.

Fassadensanierung Friedenseck

Fassaden strahlen im neuen Glanz

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Vorher Nachher

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IMPRESSUM

Herausgeber: Wohnungsgenossenschaft „Am Lauch” eG Am Waldstadion 20, 01979 Lauchhammer Telefon: 03574 / 49 19 0

Fax: 03574 / 49 19 18 E-Mail: info@wg-am-lauch.de Web: www.wg-am-lauch.de V.i.S.d.P: Dirk Stiebeler, Andreas Richter

Quellen Abbildungen: © RockOn-Photography (Vorstand), © WG „Am Lauch” eG (Sonnenblumenwettbewerb, Fassadensanierung), ©pixabay.com (Kürbiskopf)

© AEV/ Björn Naumann (Laubsäcke)

Gestaltung: DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH

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Sonnenblumenwettbewerb

Herzlichen Glückwunsch allen Teilnehmern!

Bei so manchem Rundgang durch unsere Bestände in der Sommerzeit entdeckt man die mit viel Liebe und Mühe gezogenen Sonnenblumen unseres Wett- bewerbs, die nicht nur ihre jeweiligen Gärtner, son- dern auch alle Nachbarn erfreuen. Schon relativ früh schien in diesem Jahr die Gewinnerpflanze in der Friedrich-Wolf-Straße festzustehen, denn noch vor ihrer Blüte hatte sie eine Größe von deutlich über drei Metern erreicht! Was für ein gewaltiger Anblick! Doch noch bevor die Blüte aufging, mussten Frau Görz und Herr Dürfeld enttäuscht feststellen, dass ihr ge- meinsamer Zögling sozusagen fast über Nacht ein- gegangen war. Eine andere Sonnenblume der beiden erreichte eine zwar ebenfalls beträchtliche, aber nur noch geringere Höhe von 1,80 m. Die höchste blühen- de Sonnenblume hatte in diesem Jahr Herr Fröschke mit 2,50 m gezogen, gefolgt von der Pflanze von Frau Koppelt mit 2,30 m. Unser Vorjahresgewinner Herr Klein hat sich auch wieder aktiv beteiligt, in die- sem Jahr hat seine höchste Sonnenblume eine Höhe von 1,70 m erreicht.

Allen Sonnenblumengärtnern und natür- lich allen anderen Gärtnern, die sich zum Teil seit Jahrzehnten bei der Pflege der Rabatten an ihren Häuser engagieren, sei herzlichst gedankt! Sie übernehmen in he- rausragender Weise Verantwortung für ihr Wohnumfeld und leben so den genossen- schaftlichen Gedanken. Es freut uns, dass wir so viele engagierte Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Beständen haben, die zum Nutzen aller auch selbst anpacken.

Wer schnitzt den gruseligsten Kürbiskopf?

Herbstzeit ist Kürbiszeit, deshalb wollen wir alle bei uns wohnen- den Kinder und Jugendlichen dazu aufrufen, den gruseligsten Kürbiskopf zu basteln. Wer Lust hat mitzumachen, kann sich ab dem 15. Oktober bei uns einen Kürbis abholen. Diesen dann einfach zu Hause mit Hilfe der Eltern oder Geschwister aus- höhlen, dann ein Gesicht hinein schnitzen und ihn bis zum 23.

Oktober wieder zu uns in die Geschäftsstelle zurückbringen. Wir werden anschließend die Ergebnisse in einer unserer Gewerbe- einheiten ausstellen – natürlich mit Beleuchtung von innen, damit die Köpfe im Dunkeln auch zur Geltung kommen. Für die Künst- lerin oder den Künstler mit dem gruseligsten Kürbiskopf gibt es eine kleine Überraschung.

Blumenpracht in der Straße der Freundschaft Nr. 7

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