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Wohnen„Am Lauch”

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Liebe Mitglieder, liebe Mieter,

nun ist schon wieder Dezember und jeder von uns wird wohl einen anderen Blick auf die Ereignisse des langsam zu Ende gehenden Jahres haben. In der Geschäftsstelle hat uns gera- de Folgendes bewegt: Vor ein paar Tagen waren vier der zehn Kinder bei uns, die an unserem ersten Kürbiswettbewerb teil- genommen haben. Alle lachten, strahlten und versprühten eine wohltuende Portion kindlicher Unbekümmertheit. Wie herrlich doch diese Atmosphäre an dem bis dahin so grauen und reg- nerischen Novembertag war! In diesen Momenten wird einem klar, dass man sich manchmal ruhig ein wenig dieser kindlichen Unbekümmertheit und Fröhlichkeit zu Eigen machen sollte – ganz besonders im Alltag. Nicht nur die Kinder können von uns Erwachsenen lernen, sondern auch wir Erwachsene von den Kindern. Wir sollten uns außerdem stets bewusst machen, dass die Kinder unsere Zukunft sind und sie daher in ihrer Entwicklung fördern, wo immer es möglich ist. Welchen Beitrag wir als Genossenschaft dazu leisten, können Sie zum Beispiel in dem Artikel zu unseren Spielplätzen lesen. Generati- onenunabhängig bietet der Artikel zum Thema Vorsorgevollmacht ebenfalls anre- gende Informationen.

Wir hoffen, dass Sie zusammen mit Ihren Familien, Freunden oder Nachbarn eine besinnliche Adventszeit verleben, und dass Sie die Zeit so gestalten können, dass die Vorfreude auf die bevorstehenden Weihnachtstage überwiegt und nicht der Vorbereitungsstress. Im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Genos- senschaft sowie der Verwaltung wünschen wir Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für einen friedlichen Jahreswechsel.

Herzlichst, Ihre

Dirk Stiebeler Andreas Richter

Wohnen

„Am Lauch”

Mitglieder-/Mieternachrichten der Wohnungsgenossenschaft „Am Lauch” eG | Ausgabe 4/2018

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Andreas Richter Dirk Stiebeler Vorstand WG „Am Lauch“ eG

Baumaßnahmen an unseren Spielplätzen

Die Herbstferien nahten und das Wetter war, wie im ganzen Som- mer, prächtig! Es waren also ide- ale Bedingungen für die Kinder, in der schulfreien Zeit draußen zu toben und zu spielen. Doch kurz vor dem Ferienbeginn wurden plötzlich einige unserer Spielplät- ze bzw. einzelne Geräte gesperrt und viele fragten sich, was wohl

der Grund dafür sei?! An dieser stelle wollen wir Ihnen gerne die Hintergründe erläutern:

Die Sperrungen haben wir bedau- ert, aber sie waren leider notwen- dig. Spielplätze sind für unsere Kinder ein toller Freizeitspaß und sehr wichtig für ihre Entwick- lung. Deshalb hat sich die Ge-

nossenschaft vor einigen Jahren ganz bewusst dafür entschieden, den neuen Spielplatz zwischen Tschaikowskistraße und Franz- Liszt-Straße zu bauen.

Dass dies die richtige Entschei- dung war, zeigt sich daran, wie stark dieser Spielplatz genutzt wird. --> Seite 2

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Für uns als Eigentümer bedeuten die Spielplätze jedoch auch viel Ver- antwortung und einiges an Arbeit.

So müssen diese beispielsweise regelmäßig auf Gefahrenstellen kontrolliert werden. Diese Pflicht nehmen wir sehr ernst, da die Ge- sundheit der Kinder für uns höchste Priorität hat. Beispielsweise wer- den mindestens einmal je Woche die großen Spielplätze von unseren Hausmeistern begangen und mittels sogenannter Sichtprüfung auf mög- liche Schäden kontrolliert. Doch mit der Sichtprüfung ist es nicht getan, es gibt noch weitere genauere Prü- fungsarten und Prüfungszyklen – alles durch entsprechende Normen und ähnliche Vorschriften festgelegt.

So wurde nach der diesjährigen be- sonders umfangreichen Kontrolle durch einen zertifizierten Prüfer fest- gestellt, welchen Handlungsbedarf es gibt, um die Spielplätze noch si- cherer zu machen. Hierbei kann es sich um einfache Vorschläge oder Maßnahmen mit größerer Dringlich- keit handeln.

Zu den schnellstmöglich umzuset- zenden Maßnahmen gehört zum Beispiel der Boden unter der Schau-

kel, auf dem bereits genannten Spielplatz. Hier wurde uns geraten einen besseren Fallschutz herzu- stellen – so wie es aktuell in der ent- sprechenden Norm für Spielplätze vorgesehen ist. Die hierfür erforder- liche Maßnahme hatten wir ohnehin geplant, um die Bildung von Pfützen unter der Schaukel zu verhindern:

Die Grasnarbe wird entfernt und an- schließend eine Kiesschicht einge- bracht – so wie bei den Spielgeräten daneben. Es ist geplant diese Maß- nahme schnellstmöglich umzuset- zen, damit die Schaukel umgehend wieder benutzt werden kann.

Die Spielplätze hinter den Häusern in der Straße der Freundschaft und hinter dem Haus Friedrich-Wolf- Straße 1 wurden vollständig ge-

sperrt und die Klettergeräte bereits größtenteils demontiert. Der Grund hierfür war der Zustand der Holz- bauteile im Erdreich. Nach vielen Jahren hat der natürliche Verwitte- rungsprozess seine Spuren hinter- lassen. Es konnte nun nicht mehr garantiert werden, dass auch zu- künftig die erforderliche Standfestig- keit weiterhin gegeben ist.

Der Spielplatz in der Straße der Freundschaft wird schnellstmöglich in ähnlicher Form wiederhergestellt.

Jedoch sind wir von den Lieferzeiten der Geräte und der enormen Aus- lastung der Unternehmen abhängig, die dann letztendlich die Geräte auf- bauen und den Spielplatz herrichten sollen. Eine Wiederherstellung des Spielplatzes in der Friedrich-Wolf- Straße werden wir aufgrund der ge- ringen Frequentierung vorerst nicht veranlassen.

Auch wenn die Sperrung der Spiel- plätze für die Kinder im Moment nicht erfreulich ist, hoffen wir auf Ihr Verständnis. Denn wie wir versucht haben Ihnen zu erläutern, steht für uns die Sicherheit Ihrer Kinder an oberster Stelle.

Mit den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beschäf- tigen sich die meisten wohl erst im höheren Alter – wenn überhaupt.

Aber haben Sie schon mal darüber nachgedacht, dass das Alter hierbei völlig egal ist?! Es können in jedem Alter Situationen eintreten, die wir uns alle nicht wünschen, die jedoch dazu führen, dass wir vielleicht nicht handlungsfähig sind.

Ein Unfall beim Ski fahren, Reiten oder Baden im Urlaub und der dann erforderliche Krankenhausaufent- halt führen dazu, dass notwendige Rechtsgeschäfte zu Hause nicht getätigt werden können. Das glei- che Problem kann auch nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit ent- stehen. Mit der Vorsorgevollmacht

können Sie sicherstellen, dass z.B.

bei eigener Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit, nach dem Tod oder auch einfach nur bei Abwesenheit durch einen Vertreter (also die be- vollmächtigte Person) bestimmte rechtliche Erklärungen abgegeben werden können. Eine Patientenver- fügung ist dagegen eine Willenser- klärung einer Person für den Fall, dass sie aufgrund von Krankheit ihren Willen in Bezug auf medizini- sche Maßnahmen nicht mehr erklä- ren kann.

Für uns als Ihr Vermieter und Ihre Genossenschaft ergibt sich das Pro- blem einer fehlenden Vorsorgevoll- macht vor allem im Alter – wenn eine Pflegebedürftigkeit mit Geschäfts- unfähigkeit vorliegt – oder nach dem

Tod eines Mieters. Dann stellt sich die Frage, wer die Wohnung kündi- gen darf oder berechtigt ist, vorhan- dene Genossenschaftsanteile zu übertragen. In den gängigen Mus- tern einer Vorsorgevollmacht wer- den diese Themen geregelt.

Wenn Sie eines der beiden genann- ten Dokumente aufsetzen lassen wollen, dann lassen Sie sich bitte unbedingt professionell und per- sönlich beraten. Bei kostenlosen fertigen Formularen aus dem Inter- net besteht die Gefahr, dass diese gar nicht mehr aktuell – da von der Rechtsprechung längst überholt – oder aus anderen Gründen rechtlich sehr problematisch sind. --> Seite 3

Vorsorgevollmacht: Wichtig für Jung und Alt

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Der Aufruf in der letzten Ausgabe zur Teilnahme an un- serem ersten Kürbiswettbewerb hat zu einer erfreu- lichen Resonanz geführt – sowohl was die Anzahl, als auch was die Kreativität der Ergebnisse anging. So haben viele kleine und größe- re handwerklich begabte Künstlerinnen und Künstler insgesamt dreizehn ge- schnitzte Kunstwerke bei uns abge- geben! Neben vielen gruseligen Kür- bisgesichtern, wurden zum Beispiel auch eine geheimnisvoll blickende Eule sowie ein imposantes und filig- ranes Spukschloss in die Kürbisse ge- schnitzt.

Der einzige Wermutstropfen: Leider trat die naturbe- dingte Vergänglichkeit der Kunstwerke deutlich früher ein, als von uns erwartet wurde. Obwohl wir eine kühle leerstehende Gewerbeeieinheit als Ausstellungsort ge-

wählt hatten, war es wohl deutlich zu warm. Daher war die Ausstellung im Schaufenster Tschaikowskistraße

Ecke Grünewalder Straße nur sehr kurz zu bestaunen.

Wir konnten aber feststellen, dass einige Mieter voller Begeisterung die beleuchte-

ten Ergebnisse nach einsetzender Däm- merung bestaunt haben. Alle, die die- sen kurzen Moment verpasst haben, können sich einen kleinen Eindruck anhand der hier abgedruckten Fotos machen.

Vielen Dank für die Mühe, die sich alle ge- geben haben! Da es uns schlicht nicht mög- lich war, eine faire Prämierung nur eines Kürbis- ses vorzunehmen, haben wir als kleines Dankeschön ausnahmsweise allen Kindern, die teilgenommen ha- ben, eine Kleinigkeit zukommen lassen.

Kreativität und Freude beim Kürbiswettbewerb

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So werden uns beispielsweise nach dem Ableben eines Mieters oft Vorsorgevollmachten vorgelegt, die gar nicht über den Tod hinaus gültig sind (achten Sie bitte darauf, dass die Gültigkeit auch über den Tod hinausgeht, wenn Sie das wün- schen).

Somit können diese für die Über- tragung von Genossenschaftsan-

teilen oder die Kündigung einer Wohnung unbrauchbar sein. Es gibt viele Möglichkeiten sich beim Abschluss von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beraten zu lassen. Hier können Ihnen zum Bei- spiel Pflegedienste, Rechtsanwälte oder Notare, die Verbraucherzent- ralen und noch viele weitere sozi- ale Institutionen helfen. Aus eige- ner Erfahrung sei noch ein letzter

Hinweis gestattet: Während für die Vorsorgevollmacht vor allem juristi- sche Kenntnisse erforderlich sind, sollten Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung zusätzlich auf medizinische Erfahrung Ihres Be- raters oder Ihrer Beraterin achten (insbesondere auch palliativ-medi- zinischer Art).

Vier von den insgesamt zehn Künstlerin-

nen und Künstlern Kürbispracht

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IMPRESSUM

Herausgeber: Wohnungsgenossenschaft „Am Lauch” eG Am Waldstadion 20, 01979 Lauchhammer Telefon: 03574 / 49 19 0

Fax: 03574 / 49 19 18 E-Mail: info@wg-am-lauch.de Web: www.wg-am-lauch.de V.i.S.d.P: Dirk Stiebeler, Andreas Richter

Quellen Abbildungen: © RockOn-Photography (Vorstand), © WG „Am Lauch” eG (Kürbisschnitzwettbewerb, Nikolausaktion),

©pixabay.com (Frühjahrsputz, Sandkasten), ©fotolia.de(Schneeflocke)

Gestaltung: DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH

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Bitte vormerken: Frühjahrsputz 2019

Dank vieler engagierter Mieterinnen und Mieter sowie unserer Hausmeister, haben wir es in den letzten Jahren geschafft, viele Bereiche in unseren Grünanlagen wieder ansehnlicher zu machen. Und da es auch in der Zukunft noch viele Stellen gibt, an denen mal wieder „Grund rein- gebracht werden muss“, denken wir jetzt schon an den Frühling: Auch im kommenden Jahr rufen wir daher zum gemeinsamen Frühjahrsputz auf! Deshalb möchten wir Sie bereits heute darum bitten, sich den Termin hierfür zu notieren: Samstag, den 06.04.2019 (vormittags).

Die genauen Orte werden wir Ihnen wieder rechtzeitig be- kannt geben. Es soll, wie in den meisten Vorjahren, zwei Schwerpunkte geben, wovon sich einer in der Neustadt I befinden wird. Sie haben gemeinsam mit Ihren Nachbarn einen Vorschlag, wo der Frühjahrsputz dringend durchgeführt werden sollte? Dann bitten wir Sie, diesen bis Ende Februar 2019 direkt unseren Hausmeis- tern mitzuteilen, oder Sie wenden sich an die Mitarbeiter in unserer Geschäftsstelle. Je nach zu erwartender Anzahl an tatkräftigen Unterstützern, werden wir Ihnen dann im März die zwei Orte mitteilen.

Besuch vom Nikolaus in der WG „Am Lauch“

Nun ist es schon fast eine kleine Tradition: Wie in den letzten beiden Jahren, wird auch dieses Jahr der Nikolaus wieder bei uns in der Geschäftsstelle vorbei- schauen, um die Kinderstiefel mit ein paar kleinen Überraschungen zu füllen. Wir freuen uns über diese tolle Ankündigung vom Nikolaus und die damit verbundene Einladung, dass alle bei der WG „Am Lauch“ eG wohnenden Kinder und Kinder unserer Mitglieder (jeweils bis 12 Jahre) ihren sauber und blank geputzten Stiefel in unserer Geschäftsstelle vorbeibringen können. Bitte verseht Eure Stiefel wieder mit Name, Alter sowie Anschrift und gebt sie bis Mittwoch, 05.12.2018 15:00 Uhr in unserer Geschäftsstelle ab.

Der Nikolaus füllt die Stiefel mit einer kleinen Überraschung. Diese können dann von Euch am Donnerstag, 06.12.2017 zwischen 13:00 und 16:00 Uhr wieder abgeholt werden.

Nikolausbesuch 2017

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