• Keine Ergebnisse gefunden

Artenschutzfachlicher Beitrag Fledermaus- und Vogelarten

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Artenschutzfachlicher Beitrag Fledermaus- und Vogelarten"

Copied!
13
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Artenschutzfachlicher Beitrag

Fledermaus- und Vogelarten

Bebauungsplan Prezelle Dorfstraße-West

in

29491 Prezelle SG Gartow Landkreis Lüchow-Dannenberg

EWS Ekke Witt Stadt- und Landschaftsplanung Hauptstraße 19 29456 Hitzacker (Elbe)

Biologisch–ökologische Gutachten & Planungen

Günter Schäfers

Rohstorf 55 21397 Vastorf Tel.: (04137) 810145 Fax: (04137) 808305 g.schaefers@loikos.de

(2)

Inhalt

1. Anlass und Aufgabenstellung ... 1

2. Lage des Untersuchungsgebietes ... 2

3. Beschreibung des Plangebietes ... 3

4. Potentieller Artenbestand ... 7

4.1 FFH IV Arten... 7

4.2 Fledermäuse ... 7

4.3 Brutvögel ... 7

5. Konfliktanalyse ... 9

6. Zusammenfassung ... 10

7. Literaturverzeichnis ... 11

(3)

1

1. Anlass und Aufgabenstellung

Die EWS Ekke Witt Stadt- und Landschaftsplanung, Hauptstraße 19 in 29456 Hitzacker (Elbe), hat für den Bereich der Aufstellung des Bebauungsplans Prezelle, Dorfstraße-West, den Ver- fasser mit der Erarbeitung eines artenschutzfachlichen Beitrages (ASB) beauftragt. Das Un- tersuchungsgebiet liegt im Westen der Gemeinde Prezelle und ist größer als das Plangebiet (Abb. 2). Der Abb.1 kann die Lage in der Gemeinde Prezelle entnommen werden (rot schraf- fierte Fläche mit Stern).

Die Erarbeitung des ASB erfolgt u.a. auf der Grundlage von Fachliteratur wie z.B. von Südbeck et al. (2005), Bauer et al. (2005) u.a., und wenn notwendig, unter Zugrundelegung des Geset- zes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (BNatSchG) vom 1.3.2010.

Gemäß den Vorgaben des Auftraggebers ist zu prüfen, ob Vorkommen von Anhang IV Arten, insbesondere Fledermausarten, sowie europäische Vogelarten durch das Vorhaben von den Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG betroffen sein könnten.

Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebietes (rote Umrandung mit Stern) in der Gemeinde Prezelle .

(4)

2

2. Lage des Untersuchungsgebietes

Die Abb. 2 zeigt den Untersuchungsbereich differenzierter (rot umrandete Fläche). Das eigent- liche Plangebiet hat eine blaue Begrenzungslinie.

Das Plangebiet wird umschlossen:

 im Norden von Weidekoppeln für Pferde und an der Dorfstraße einzeln stehenden Bäumen (Abb. 2),

 im Westen von vier Stieleichen, einem nicht befestigten Feldweg (Wagenweg), an dem sich eine Baumreihe z.T. mit Gebüsch und einer davor liegenden höchstintensiv bewirt- schafteten Ackerfläche (derzeit Getreide) ohne Kleinstrukturen (Gebüsche, krautige Raine usw.) anschließt (Abb. 2, Abb. 8, Abb. 9),

 im Süden von intensiv genutzten Weidekoppeln für Pferde (Abb. 2, Abb. 6),

 im Südosten von einer Weide / Wiese und einem sich anschließenden bäuerlichen, groß- flächigen Siedlungsbereich (Abb. 2, Abb. 5),

 im Nordosten mit neueren Siedlungshäusern mit intensivst gepflegten Grünflächen, z.T.

mit Einzelbäumen / Büschen (Abb. 2).

Abb. 2: Lage des Untersuchungsgebietes (rote Umrandung) und Lage des Plange- bietes (blaue Umrandung).

© Geobasic de/Google 2018

(5)

3

3. Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet umschließt im Norden die Dorfstraße und im Süden den Mühlenweg (Abb. 2, Abb. 3, Abb. 4, Abb. 5), der in diesem Bereich als unbefestigter Feldweg (Wagenweg) vorliegt und an das eigentliche Plangrundstück Flurstück 2, Flur 10, Gemarkung Prezelle mit einer Größe von 6132 m² angrenzt (Abb. 2; Abb. 3, Abb. 8). Das Plangrundstück liegt derzeit als nährstoffreiche Wiese / Weide vor, mit vornehmlich Wiesenfuchsschwanz ( Alopecurus pra- tensis ) mit ganzflächig eingestreutem Löwenzahn (Taraxacum spec.) und vereinzelt kleinflä- chigen Beständen der Brennessel (Urtica spec.) sowie des Ampfers (Rumex spec.) usw.

(Abb. 6, Abb. 7). Die Fläche ist gehölzfrei.

Die Festsetzung der Grenzen als allgemeines Wohngebiet (WA) formt eine Fläche mit einer Breite von ca. 65.00 m und einer Länge in Nord – Süd-Ausdehnung von etwa 83.00 m. Die Baugrenzen haben einen einheitlichen Abstand von je 5 m zur nördlich gelegenen Dorfstraße und zum südlich gelegenen Mühlenweg. Zu den östlich gelegenen Flurstücken 3/1 und 3/2 wird ein Abstand von 3 m gewahrt. Im Westen soll zum allgemeinen Wohngebiet bis zur Grenze des Wagenweges mit seinem seitlichen Saum eine private Grünfläche von 10 m Breite entstehen (Abb. 3, Abb. 8).

Einen Überblick über das Untersuchungs- und Plangebiet vermitteln die Fotos der Abb. 4 bis Abb. 9 auf den Seiten 4 ff. Sie sollen zusätzlich zur aktuellen Biotopbeschreibung dem besse- ren Verständnis der Darstellung der Ergebnisse der einfachen Bestandserhebung und der da- raus abgeleiteten Potentialabschätzung dienen.

Abb. 3: Lage des Plangebietes (nach EWS).

(6)

4

Mühlenweg

Abb. 5: südlich an das Baugrundstück angrenzend der Mühlenweg;

südöstlich an das Baugrundstück angrenzend eine Weide / Wiese und ein sich anschließender bäuerlicher großflächiger Siedlungsbereich.

Abb. 4: Teilstück der im Norden gelegenen Dorfstraße mit Bankette.

(7)

5

Abb. 6: Flurstück 2, Plangebiet mit einer sich südlich hinter der Baumreihe anschließenden Pferdeweide.

Abb. 7: Flurstück 2, Plangrundstück ist derzeit eine nährstoffreiche Wiese mit Wiesenfuchsschwanz, Löwen- zahn usw.. Eingestreut u.a. Brennessel und Ampfer.

(8)

6

Abb.8: Der westlich an das Plangebiet angrenzende Wagenweg mit seinem Eichen- und sonstigem Baumbe- stand sowie sonstigen Saumbereichen, z.T. mit Gebüsch.

Abb.9: Der westlich an den Wagenweg mit seinem Eichen- und Baumbestand angrenzende Getreideacker (derzeit mit Roggen bestellt).

(9)

7

4. Potentieller Artenbestand

Lebensraumtypische und hinsichtlich der Standortbedingungen zu erwartende „potenzielle“

Anhang IV Arten und europäische Vogelarten werden als potentielle Arten auf Basis der Er- gebnisse der Begehung in den frühen Morgen- und den Abendstunden des 8. Mai und unter Zuhilfenahme des „Verzeichnisses der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten“ (Theunert 2008 mit der digital aktualisierten Fassung von 2015) ausgewählt.

4.1 FFH IV Arten

Aufgrund der lebensraumtypischen Ansprüche und hinsichtlich der Standortbedingungen des Plangebietes (Flurstück 2) werden die aquatischen und semiaquatischen FFH IV - Arten als

„potentielle“ Arten ausgeschlossen. Erwartet werden können terrestrische Arten aus der Gruppe der Fledermäuse und der Vögel.

4.2 Fledermäuse

Eine unmittelbare Betroffenheit von Fortpflanzungsstätten bei Umsetzung des zukünftigen Be- bauungsplanes auf dem Flurstück 2 gibt es aufgrund fehlender Strukturen (Gehölze, Schup- pen usw.) als Quartiermöglichkeiten für Fledermausarten nicht. Ebenso wurden keine Fleder- mausquartiere in den Bäumen des westlich und südlich angrenzenden Abschnittsbereiches des allgemeinen Wohngebietes gefunden (s. Abb. 5, Abb. 6, Abb. 8). Fortpflanzungstätten von Fledermausarten sind demzufolge im Plangebiet und in den angrenzenden Bereichen nicht zu erwarten.

4.3 Brutvögel

Brutvögel können hinsichtlich ihrer Lebensraumbindung und der Biotopausstattung entspre- chend ihrer Nistweise in Gruppen angeordnet werden. Aufgrund der Biotopausstattung ist im angrenzenden Plangebiet eine ökologische Gruppen-Zuordnung potentieller Brutvögel mög- lich.

Auszuschließen sind im Untersuchungsgebiet Brutvogelarten mit folgender ökologischer Zu- ordnung: Gebäudebrüter, auch an sonstigen Bauwerken; Höhlenbrüter im Boden und in Steil- wänden; Röhricht- und Hochstaudenbrüter; Ufer- und Bodenbrüter sowie Röhrichtbrüter, ge- hölzgebundene Höhlenbrüter aufgrund scheinbar fehlender Nistquartiere, die Offenland Bo- denbrüter sowie die Bodenbrüter im Offenland mit Saumbiotopen. Eine Suche auf dem Plan- grundstück (Flurstück 2) blieb bei Offenland Bodenbrütern erfolglos. So findet z.B. die Wie- senschafstelze aufgrund des zu dichten und zu hohen Bewuchses in der Wiese / Weide keine Nisthabitate. Ähnliches gilt für das Rebhuhn im Saumbereich. Lückige Altgrasbestände für die Nestanlage und eine lückige, offene Bodenstruktur, die Ameisenvorkommen verhindern (Nah- rungsgrundlage für die Küken), hemmen eine Ansiedlung dieses Hühnervogels (s. Abb. 7, Abb. 8, Abb. 9). Gestüber und Staubbadeplätze fanden sich nicht.

(10)

8 Potentiell erwartet werden gehölzgebundene Bodenbrüter und gehölzgebundene Freibrüter in den westlich und südlich an das Plangebiet (Flurstück 2) angrenzenden Gehölzen mit ihren Saumbereichen (Tab. 1, Tab. 2). Horste vom Mäusebussard, der Rabenkrähe oder der Elster wurden im UG nicht gefunden. Von den 15 festgelegten potentiell vorkommenden Brutvogel- arten sind keine Arten gefährdet. Der Girlitz wird in der Vorwarnstufe der Roten Liste Nds (2015) gelistet.

-Tab.1: Gehölzgebundene Freibrüter

Baum- und Buschbrüter (meist über dem Boden) Amsel * ( Turdus merula)

Buchfink* (Fringilla coelebs) Gelbspötter (Hippolais icterina) Girlitz* (Serinus serinus) Grauschnäpper (Muscicapa striata) Grünfink* (Carduelis chloris) Heckenbraunelle (Prunella modularis) Klappergrasmücke (Sylvia curruca) Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) Ringeltaube* (Columba palumbus) Singdrossel* (Turdus philomelos)

Tab.2: Gehölzgebundene Bodenbrüter

Boden- und Staudenbrüter (meist am Boden oder wenig hoch im dichten Pflanzenwuchs)

Fitis (Phylloscopus trochilus) Goldammer* (Emberiza citrinella) Rotkehlchen (Erithacus rubecula) Zilpzalp (Phylloscopus collybita)

*

Nahrungssuche vorwiegend außerhalb von Hecken und Feld- gehölzen

(11)

9

5. Konfliktanalyse

Für die Ermittlung, ob vorhabensbedingte Beeinträchtigungen artenschutzrechtliche Verbote auslösen, sind ausschließlich die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG heranzuziehen.

Von den Fledermausarten wurden im Plangebiet und in den angrenzenden Gehölzbereichen Fortpflanzungsstätten nicht gefunden. Im eigentlichen Plangebiet, dem Flurstück 2, werden Brutvögel ausgeschlossen. Als Brutvögel sind im Untersuchungsgebiet 15 gehölzgebundene potentielle Arten in den an das Plangebiet angrenzenden Gehölzen mit ihren Saumbereichen festgestellt worden.

Grundsätzlich ist nicht der gesamte Lebensraum einer Art geschützt, sondern explizit nur die Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die sich aber je nach Art auch aus verschiedenen Habi- tatelementen zusammensetzen können. Relevant für die Artenschutzprüfung sind diejenigen Habitatelemente, die entscheidend für die Funktionsfähigkeit der Fortpflanzungs- oder Ruhe- stätte sind. Z.B. kann die Zerstörung von Nahrungs- u. Jagdhabitaten oder Wanderkorridoren ausnahmsweise den Verbotstatbestand erfüllen, wenn dadurch eine Reproduktion in der Fort- pflanzungsstätte ausgeschlossen ist (Schumacher, J., Fischer-Hüftle, P. 2011). Dieses trifft insbesondere für die 7 Brutvogelarten zu, deren Nahrungssuche vorwiegend außerhalb von Hecken und Feldgehölzen erfolgt (s. Tab. 1, Tab. 2). Ihr Nahrungshabitat liegt aufgrund des geringen Aktionsradius‘ während der Brutzeit vornehmlich im Nahbereich der angrenzenden Wiese / Weide auf dem Flurstück 2. Sollte eine vollständige Umwandlung der Wiese / Weide in Bauland und / oder Nutzgärten erfolgen, ist der Tatbestand der Zerstörung der Fortpflan- zungsstätte dieser Arten nach § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG erfüllt.

Die von EWS im Bebauungsplan vorgesehene „private Grünfläche“ von 10 m Breite ist deshalb zwingend erforderlich, um den Zerstörungstatbestand des § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG nicht aufleben zu lassen. Eine Nutzung dieses Bereiches, außer als Wiese oder Weide, schließt sich deshalb aus. Es wird empfohlen, diesen Bereich als Wiese / Weide zu erhalten und als Wiese maximal eine zweifache Mahd (Erstmahd ab 15. Juni) mit anschließender Abfuhr des

§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzen- arten

(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten

Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsfor- men der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zer- stören

(Zugriffsverbote)

(12)

10 Grases (Aushagerung der nährstoffreichen Wiese) durchzuführen und die Grenze des Grün- streifens zur Fläche des „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) zu kennzeichnen. Die Nutzung als Weide wäre eine akzeptable Alternative zur Wiese.

6. Zusammenfassung

Die EWS Ekke Witt Stadt- und Landschaftsplanung, Hauptstraße 19 in 29456 Hitzacker (Elbe), hat den Verfasser beauftragt, für das Plangebiet in Prezelle, Dorfstraße-West ( Abb. 3) und seiner angrenzenden Bereiche (Abb. 2) einen artenschutzfachlichen Beitrag zu erstellen. Ge- mäß den Vorgaben des Auftraggebers war zu prüfen, ob Vorkommen von Anhang IV Arten, insbesondere Fledermausarten, sowie europäische Vogelarten durch das Vorhaben von den Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG betroffen sein könnten.

Die Potentialabschätzung hat im Plangebiet (Flurstück 2) ergeben, dass FFH IV Arten und Brutvogelarten nicht vorkommen. Ebenfalls sind in den angrenzenden Gehölzbereichen Fle- dermausquartiere nicht gefunden worden. Im Gegensatz zu den Fledermäusen ließen sich hier 15 gehölzgebundene Brutvogelarten mit einer Erhebung/Potentialanalyse feststellen. Da- von haben 7 Vogelarten (Tab. 1, Tab. 2) insbesondere während der Brutzeit, ihr Nahrungsha- bitat aufgrund ihres geringen Aktionsradius‘ vornehmlich im Nahbereich ihrer Brutstätte auf der angrenzenden Wiese / Weide des Flurstückes 2. Bei einer Umwandlung der Wiese / Weide in Bau- und/oder Gartenland ist die Funktionsfähigkeit der Fortpflanzungsstät- ten der Brutvögel in den angrenzenden Gehölzen nicht mehr gegeben.

Die Konfliktanalyse des artenschutzfachlichen Beitrages ergab in Hinblick auf die genannten Arten (Tab. 1, Tab. 2), dass sich die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG Nr. 3 aus- schließen lassen, wenn die „private Grünfläche“ von 10 m Breite (Abb. 3) im Bebauungsplan ausgewiesen und folgender Empfehlung gefolgt wird:

 Erhalt der Wiese / Weide in diesem Bereich,

o als Wiese Durchführung einer zweifachen Mahd (Erstmahd ab 15. Juni) mit an- schließender Abfuhr des Grases als Pflegemaßnahme (Aushagerung der nähr- stoffreichen Wiese), oder alternativ

o als Weide

 Kennzeichnung der Grenze des Grünstreifens zur Fläche des „Allgemeinen Wohnge- bietes“ (WA),

 Ausschluss einer anderweitigen Nutzung dieses Bereiches außer als Wiese oder als Weide.

Unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Vogelarten stehen der Verabschiedung und Umsetzung des Bebauungsplanes keine artenschutzrechtli- chen Hindernisse entgegen.

Rohstorf, den 18. Mai 2018

(13)

11

7. Literaturverzeichnis

Bauer, H.-G., Bezzel, E., Fiedler, W. (2005) Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas, Pas- seriformes und Nonpasseriformes. Aula Verlag Wiebelsheim 2005.

BNatSchG, Bundesnaturschutzgesetz, Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschut- zes und der Landschaftspflege vom 29.Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1.3.2010.

Oelke H. (1968): Wo beginnt bzw. wo endet der Biotop der Feldlerche? – J. Orn.1968, 109:

25-29.

Schumacher, J. & Fischer-Hüftle, P. (Hrsg.) (2011): Bundesnaturschutzgesetz. Kommentar.

W. Kohlhammer, 2. Auflage.

Spiess, M. & Herzog, F. (2002): Situation der Kulturland-Brutvögel. – Evalu-News 1/2002. Mit- teilungen aus dem Projekt „Evaluation der Ökomassnahmen des Bundes – Bereich Biodiver- sität“. Hrsg.: Schweizerische Vogelwarte Sempach: www.vogelwarte.ch

Südbeck, P., Andretzke,H.; Fischer, S.; Gedeon, K.; Schikore, T.; Schröder, K. & Sudfeldt, C.

(2005), Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolphzell 2005.

Theunert, R. (2008): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten – Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung – (Teil A: Wirbeltiere, Pflan- zen und Pilze. – Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 28, Nr. 3 (3/08): 69-141. Aktualisierte Fassung 1.Januar 2015: www.nlwkn.niedersachsen.de/Naturschutz/Tier- und Pflanzenarten- schutz /Besonders / streng geschützte Arten.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

düngung sind die Normen für Nadel- und Laubgehölze in den Tabellen 9 und 10 dargestellt. Die anderen Haupt- nährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium werden dann in

Dies soll mit dem Bau einer Arena geschehen, die als einladender Aufenthaltsort, aber auch für Aufführungen im Rahmen des Programms des Freizeitzentrums oder der Ta- gesferien

"Glücklich ist, wer vergisst, was doch nicht zu ändern ist." - Angesichts der sozialen Probleme, die sich als Folge des Börsencrashs im Mai 1873 verschärft hatten, mögen

Fledermäuse sind sehr scheue Tiere, die sich erst in der Dämmerung auf..

Schablone auf die Holzplatte legen und die Punkte mit einem Filzstift übertragen.. Nägel einschlagen (schiefe Nägel mit der Zange entfernen)

Diese Technik wird unter anderem häufig bei Spitzensportlern, wie Usain Bolt (vgl. Abbildung 5) und Tiger Woods angewandt, da man wie bereits erwähnt, neurologische

Doch wir machen unsere Häuser dicht. Kein Einlugloch bleibt für die kleinen Fledermäuse. Die Holzbalken sind oft mit giftigen Mitteln gestrichen. Auch in den Gärten und auf dem

Institut für Allgemeine Pädagogik, Arbeitsbereich Bildung und Technik.?. Inhalt