Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Wir legen großen Wert auf die Gleichbehandlung aller Geschlechter. Jedoch wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.
Die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld sucht zum Schulbeginn 2021/2022 einen engagierten
Mensabetreiber und Anbieter eines Pausenverkaufs für die Grund- und Mittelschule Schwarzenfeld
Wir erwarten von Ihnen:
• Berufsausbildung als Koch/Köchin oder vergleichbare Qualifikation mit Referenzen in der Gastronomie.
• Sollten Sie eine Firma betreiben, liegt Ihr Geschäftsfeld idealerweise vorrangig im Bereich des Betriebs von Kantinen.
• Eine vollwertige, ökologisch orientierte und kinder- bzw. jugendgerechte Ernährung zu fairen Preisen.
Abgabetermin für die Bewerbung:
Montag, 07.06.2021
Die Vorstellungsgespräche werden in der Woche vom 14. Juni (KW 24) stattfinden.
Sollten Sie sich in der engeren Auswahl befinden, werden wir Sie über den genauen Termin informieren.
Kontakt:
Stv. Geschäftsstellenleiterin der VG-Schwarzenfeld, Lena Künzl Tel.: 09435 309-204
info@schwarzenfeld.de
Infolge der gebundenen Ganztagsklasse und der offenen Ganztagsschule sowie des Nachmittags- und Wahlunterrichts ist für die Schüler der Grund- und Mittelschule Schwarzenfeld von Montag bis Donnerstag eine Verpflegung in Form eines warmen Mittagessens erforderlich. Am Freitag wird zunächst nur eine geringere Anzahl der Schüler das Angebot eines Mittagessens wahrnehmen.
Die Schüler werden im Stundenplan ein ausreichendes Zeitfenster erhalten, um an der Mittagsversorgung teilnehmen zu können.
Das Mittagessen soll den Ansprüchen einer zeitgemäßen, das heißt vollwertigen, ökologisch orientierten und kinder-/jugendgerechten Ernährung entsprechen (siehe Anlage 1).
Schule: potentielle Essens-
Essensteilnehmer teilnehmer______
Grund- und Mittelschule ca. 440 Schüler 200 Pflichtesser Schwarzenfeld ca. 50 Mitarbeiter 5-10 Spontanesser Nabburger Straße 5-7
92521 Schwarzenfeld
In den Ferienzeiten entfällt die Verpflegung ersatzlos.
Die Küche ist mit ihren neu eingebauten Gerätschaften überwiegend auf eine Versorgung mit Tiefkühlmischkost (Zubereitung von Tiefkühlgerichten mit Frischkostanteilen wie Salate, Sättigungsbeilagen und Nachspeisen; sog. Cook&
Freeze bzw. Regenerierküche) für die Schüler ausgelegt. (siehe Anlage 2 Küchenplan) Die Entscheidung über die Verpachtung der Mensa trifft die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld als Sachaufwandsträger und das dazugehörige Gremium (Arbeitskreis Mensa = Schulleitung, Schülervertreter, Elternvertreter, Verwaltung, Bürgermeister).
Rahmenbedingungen des Pachtvertrages:
Voraussetzung für den Küchenbetrieb ist der Abschluss eines Pachtvertrages mit der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld.
Das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung und der Vertragsabwicklung im Hinblick auf die Leistung an die Schüler liegt beim Unternehmer. D. h. es wird hiermit keine VOL-Leistung ausgeschrieben.
Die Nutzung der verpachteten Flächen ist ausdrücklich nur für den schulischen Betrieb, insbesondere die Pausenverpflegung und den Mittagstisch vorgesehen.
Schüler/-innen ist es erlaubt, jederzeit ihre eigene Verpflegung mitzubringen.
Die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld und die Schulleitung behalten sich vor, nach vorheriger Abstimmung mit dem Pächter die verpachteten Flächen auch für schulische Abendveranstaltungen und außerschulische Veranstaltungen zu nutzen.
Sollte eine Verpflegung erforderlich werden, ist diese vorrangig über den Pächter zu beziehen.
Die persönliche Anwesenheit des Pächters oder eines geeigneten, verantwortlichen Ansprechpartners des Pächters (mit Nennung des Namens und der Qualifikation) ist während der Öffnungszeit gefordert.
Das Rauchen ist im Schulhaus und auch auf dem Schulgelände verboten und gilt ausnahmslos für alle Personen.
Der Pächter ist zur Unterverpachtung nicht berechtigt.
Dem Pächter obliegt die Erhaltung der verpachteten Räume und des Inventars.
Der Pächter ist verpflichtet, während der Dauer des Pachtverhältnisses auf eigene Kosten die notwendigen Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen.
Der Pächter verpflichtet sich, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. eine bereits bestehende entsprechend anzupassen. Als Mindestversicherungssumme sind 512.000,- € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 26.000,- € für Vermögensschäden erforderlich. Mietsachschäden (Schäden am kommunalen Eigentum) müssen in die Sachschäden voll einbezogen sein. Der Pächter ist in der Wahl des Versicherers frei.
Die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld kommt nicht für Schäden bei Stromausfall (Gefriergut) auf.
Mit der Verpachtung der Küche soll eine schülergerechte Versorgung der Schüler sowie die Versorgung der Lehrkräfte und anderer Dienstkräfte der Schule mit einem schülergerechten Sortiment an Lebensmitteln zu sozialverträglichen Preisen – d. h. zu Preisen, die erheblich unter dem Preisniveau von Kleingaststätten, Kiosken u. ä. liegen – gewährleistet werden. Die Prüfung, ob die Preisgestaltung dem entspricht, erfolgt durch den Sachaufwandsträger unter Einbeziehung des Arbeitskreises „Mensa“.
Bei der Festlegung des Speisen-/ Warenangebotes bedarf es der Zustimmung der Schulleitung (Elternbeirat, Schülermitverantwortung) und ggf. des Sachaufwandträgers. Das Warenangebot ist auf eine gesunde Ernährung der Schüler abzustellen.
Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken, wie auch von Tabakwaren jedweder Art, ist nicht zulässig.
Für den Pächter ist es Vertragsbedingung, auch einen Pausenverkauf für die Schülerinnen und Schüler anzubieten. Der Verkauf ist an allen Schultagen geöffnet zu halten.
Die Pausenzeiten der Schule stellen sich wie folgt dar:
große Pause 9.25 Uhr – 9.45 Uhr kleine Pause keine Verpflegung Mittagspause 12.15 Uhr – 13.45Uhr 1. Speisung: 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr
Gebundener Ganztag: 120 Schüler/innen 2. Speisung: 13.00 Uhr bis 13.45 Uhr:
Offener Ganztag: 70 Schüler/innen (Mo. – Do.) 30 Schüler/innen (Fr)
Dem Pächter wird ein PKW-Stellplatz für die Dauer der üblichen Schulöffnungszeiten kostenlos überlassen.
Pacht:
Eine Pacht wird nicht erhoben, Betriebskosten (Wasser, Heizung, Strom), sowie die Wartung der Gebäudetechnik und der Geräte werden vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Leistungen werden unter der Voraussetzung übernommen, dass die dadurch erzielten Ersparnisse vom Pächter zur Verbilligung der Mensapreise und der Preise beim Pausenverkauf verwendet werden.
Sollte die Mensa auch für gewerbliche Cateringzwecke außerhalb des
Schulgebäudes/der Schulfamilie genutzt werden - was grundsätzlich möglich ist – ist eine Umsatzpacht zu entrichten. Diese ist in einem gesonderten Vertrag zu regeln.
Küchen-Einrichtung:
Die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld stellt:
• Eine funktionsfähige, komplett ausgestattete Küche mit Neben- und Sozialräumen.
• Geschirr, Besteck und Einrichtungsgegenstände der Küche und des Speisesaals
• Tische, Stühle und Tabletts
Weitere Details siehe auch Anlage 3 Ausstattungsliste Personal wird nicht gestellt.
Vom Pächter müssen gestellt werden:
Verbrauchsmaterialien u. a. für die Geschirrspülmaschine sowie die Kombidämpfer/
Konvektomaten, etc.
Um im Bereich Geschirrrückgabe/Abspülen Kosten einzusparen, ist ein Schülerdienst vorgesehen, der vorab Teller, Besteck, Müll sowie Tabletts auf den Servierwagen aufräumt.
Bezahlsystem:
Die Bezahlung der Schülerinnen und Schüler muss bargeldlos organisiert werden (mit Chip o. ä.).
Die Vorrichtungen für ein elektronisches Bezahlsystem sind vorhanden. Die Anschaffung der erforderlichen Hard- und Software erfolgt durch die
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld in Abstimmung mit dem Pächter.
Die Abrechnung erfolgt direkt über den Pächter über ein Bankeinzugssystem oder vergleichbare Technik.
Bestellung der Mittagsverpflegung:
Die Vorbestellung des Mittagsessens sollte täglich erfolgen; die Möglichkeit der Vorbestellung bis 16.00 Uhr des Vortages wird gewünscht.
Eine Abbestellung bis 8.00 Uhr des Essenstages wird gewünscht.
Ein davon abweichender gewünschter Zeitvorlauf ist durch den Pächter explizit anzugeben.
Kaution:
Der Pächter zahlt an den Verpächter bei Abschluss des Vertrages eine Kaution in Höhe von 1.000 €. Der Kautionsbetrag wird nicht verzinst.
Reinigung:
Die Reinigung der Pachträume hat der Pächter auf eigene Kosten durchzuführen.
Darüber hinaus hat der Pächter während der Öffnungszeiten im unmittelbaren Umfeld der Küche vor allem zur Vermeidung von Unfallgefahren grobe
Verunreinigungen und Abfälle zu beseitigen bzw. durch entsprechendes Einwirken auf seine Kunden zu verhindern.
Abfall-/Müllbeseitigung:
Speiseabfälle, Altglas, Pappe, Papier und Leichtverpackungen sowie Fette und Öle sind getrennt zu sammeln und der Wertstoffsammlung zuzuführen.
Nebenkosten:
Der Verpächter übernimmt bis auf weiteres:
• Die Wartungs- und Reinigungskosten für den Fettabscheider sowie für unzugängliche Dunstabzüge
• Die vollen Stromkosten
• Die Kosten für die Entleerung der Speiseresttonne (Die regelmäßige
Bereitstellung für die Entleerung sowie die Pflege der Speiserestetonne obliegt dem Pächter)
• Gas, Wasser, Heizung sowie Müll (Papier, Restmüll) Anlieferung
Der Transport und die Anlieferung sind vom Auftragnehmer sicherzustellen. Für die Anlieferung ist die Einhaltung der hygienischen Vorgaben vom Pächter in eigener Verantwortung zu gewährleisten.
Hygiene:
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften, von der Zubereitung bis zur Übergabe vor Ort verantwortlich.
• Für Pachtnehmer und das von ihm beschäftigte Personal sind entsprechende aktuelle Hygienenachweise (Lebensmittelhygiene-Verordnung) vorzulegen
• Es gelten die gesetzlichen Vorgaben laut Verordnung (EG) 852/2004 und Infektionsschutzgesetz (IfsG)
• Ein betriebliches Qualitätssicherungs- beziehungsweise Hygienekonzept nach HACCP ist erforderlich.
• Der Pächter verpflichtet sich, sämtliche Hygienevorschriften in eigener
Verantwortung einzuhalten und die Ergebnisse von Kontrollen unaufgefordert an den Verpächter weiterzuleiten sowie unverzüglich die notwendigen/
beauflagten Maßnahmen durchzuführen.
Besichtigung:
Falls Sie ein Angebot einreichen wollen, können Sie oder eine beauftragte Person gerne auch einen Termin für eine Objektbesichtigung vereinbaren.
Dauer/ Kündigung des Pachtverhältnisses
• Das Pachtverhältnis beginnt am 01.09.2021.
• Das Pachtverhältnis wird zunächst auf Probe bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres (15.02.2022) geschlossen.
Wird nicht spätestens bis zum 31.12.2021 gekündigt, so verlängert sich das Pachtverhältnis bis zum 31.07.2025. Das Pachtverhältnis ist dann jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schulhalbjahr (15.02.) und zum Schuljahresende (31.07.) kündbar.
• Eine außerordentliche Kündigung ist bei groben Verletzungen der
Vereinbarung (insbesondere bei Leistungsmängeln) möglich. Dem Pächter obliegt der Nachweis, dass von seiner Seite kein schuldhaftes Verhalten vorliegt.
Anforderungen an den Pächter
• Vier- oder Fünfwochenspeisepläne (20 Verpflegungstage) sind dem Angebot beizulegen (siehe Anlage 4)
• Preisliste für Hauptgerichte und alle angebotenen Produkte ist vorzulegen (siehe Anlage 4)
• Waren- und Preisliste Pausenverkauf ist vorzulegen (siehe Anlage 5)
• Vergleichbare Referenzen, möglichst im Bereich der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen bzw. in der Gastronomie sind dem Angebot beizulegen
• Vorhandene Zertifikate (z. B. HACCP, Din ISO, BIO, u. a.) des Pächters sind dem Angebot beizulegen
• Der Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit, der nicht älter als 6 Monate sein sollte, ist beizufügen.
• Ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 4-6 Monate)
Bewertungskriterien
Angebote, die die vorhergehenden Anforderungen erfüllen, werden anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet und verglichen:
• Speisenangebot
- Qualität und Präsentation
- Speiseplanwiederholrhythmus: Anzahl der Wochen, in denen sich der Speiseplan wiederholt
• Preisgestaltung - Mittagsversorgung - Pausenverkauf
• Angebot Pausenverkauf
• Bestellverfahren/-abwicklung
• Fachkräfteanteil/ Referenzen
Anlage 1:
Speisenangebot:
Der Bieter orientiert das Speisenangebot an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und den D-A-CH-Referenzwerten sowie deren Umsetzung in der optimierten Mischkost.
Gewünschtes Ernährungskonzept:
Ein modernes, frisches abwechslungsreiches Angebot, mit den Kernkomponenten Mittagessen und Imbiss/Snacks.
Für das Mittagessen sollen täglich zwei verschiedene Hauptgerichte (1x fleischlos/
vegetarisch) sowie eine Vor- oder Nachspeise angeboten werden.
• Vorspeise: Suppe oder Salat
• Nachspeise: Smoothie oder Obst
Jede Mittagsmahlzeit enthält mindestens eine frische Komponente in Form von Obst, Salat oder Gemüse.
Trinkwasser ist bei der Mittagsmahlzeit über den durch den Sachaufwandsträger zur Verfügung gestellten Wasserspender verfügbar.
Mehrmals pro Schuljahr sollen Aktions-/Themen-Wochen mit landestypischen Speisen oder eine Gesundheitswoche in Abstimmung mit der Schulleitung und Schülervertretern angeboten werden.
Zusätzlich sollen in der Pause Brezen, belegte Semmeln, Obst sowie weitere Pausenartikel in einer Art Kioskbetrieb angeboten werden.
Die Form der Speisenzubereitung (Produktionsküche, Warmanlieferung oder Tiefkühlkostsystem) sowie der prozentuale Anteil regionaler Lebensmittel sind im einzureichenden Ernährungskonzept klar abzubilden.
Bei Fleisch- und Fleischerzeugnissen ist die jeweilige Tierart zu benennen, Zusatzstoffe sind auszuweisen.
Zubereitung überwiegend fettarm, wenig frittierte Produkte (regelmäßiges Wechseln von Frittierfett).
Die Ausgabetemperatur darf für warme Speisen 65 Grad Celsius nicht unterschreiten, für kalte Speisen 7 Grad Celsius nicht unterschreiten.
Die Einhaltung sensorischer Qualitäten (z. B. ansprechendes Aussehen der Speisen, typischer Geschmack, bissfeste Qualität, etc.) wird erwartet.
Beim Einsatz von Convenienceprodukten ist möglichst auf die Ergänzung oder überwiegende Verwendung von frischen Lebensmitteln zu achten
D I P L .- I N G. (F H) · N A B B U R G · R O T B Ü H L R I N G 2 1 · T E L 0 9 4 3 3 / 2 0 3 5 6 0
Anlage 2: Küchenplan
Ausgabe · Rückgabe/Spülen · Zubereitung · Lagerung · Anlieferung
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Anlage 3: Ausstattungsliste
Küchentechnische Ausstattung
Nr. Bezeichnung Gerät Hersteller/Firma Maße/Details 1.1.1 Kühlzellenkombination Vissmann
Außenbreite 3,6 m; Außenlänge 4,1 m, Außenhöhe 2,45 m
1.1.6 Verbundanlage Teko-Pack
3 Stück Motorverdichter mit Thermistor-Vollschutz 1.1.7 Kühlaggregat Tecumseh-Sil für Fleisch/Gemüsekühlraum
1.1.9 Luftkühler Küba für Gemüseraum
1.6.6 Sensor-Einlochbatterie KWC
mit starrem Auslauf und Temperaturwahlhebel 1.6.8 Umluftgewerbetiefkühlschrank Liebherr Bruttoinhalt: 670 l 1.6.10 Umluftgewerbekühlschrank Liebherr Bruttoinhalt: 670 l 1.6.14 Stand-Geschirrspülbrause KWC
Flexanschlusschläuche mit Schwenkventil
1.6.16 Zulauftisch Stolpen
1.6.18 Korbgeschirrspülmaschine Winterhalter Durchschubgeschirrspülmaschine
1.6.23 4-Zonen Herd MKN Glas-Ceran mit offenem Unterbau
1.6.24 Elektro Kochkessel MKN
mit indirekter Beheizung, Maße (BxTXH): 600x750x850
1.6.25 Vario Cooking Center MKN
1.6.29 Wasserenthärter Winterhalter 1.6.31 Kombidämpfer GN 10 Hugendobler 1.6.32 Kombidämpfer GN 6 Hugendobler
1.6.36 Einbaukühlwanne Blanco
1.6.42 Besteck-Tablettwagen Blanco (LxBxH) 900x600x1270 mm 1.6.43 Tablett Abräumwagen Blanco (LxBxH) 513x673x1550 mm 1.6.46 Speiseausgabewagen Blanco (LxBxH) 936x714x933 mm 1.6.47 Untertischspülmaschine Winterhalter
1.6.48. Teilentsalzungs mit Anzeigeeinheit Winterhalter 1.6.49 Wasserenthärter Winterhalter
1.6.50 Tellerspender Blanco (LxBxH) 1076x520x1030 mm
1.6.52 Konfiskatkühler Coolkompact Bruttoinhalt: 730 l
1.6.53 Universalspender Blanco
1.6.54 Ausgabewagen mit Umluftkühler Blanco 1.6.56 Umluft-Aufsatzkühlvitrine Ideal
1.6.58 Tafelwasseranlage SCS
1.7.3 Flachpaneldecke V2A Südluft
1.7.17 Spülmaschinenhaube Südluft
Anlage 4: Angebotsblatt
ANGEBOT
Bezugnehmend auf vorstehendes Leistungsverzeichnis und die Bewertungskriterien gebe ich folgendes Angebot ab:
Daten des Bieters
Name/Firmenbezeichnung Bevollmächtigter
Sonstige/r Ansprechpartner Anschrift
Kontaktdaten (Tel., Fax, E-Mail
Sonstiges
Eingesetztes Personal/ Fachkräfte
Warmhaltezeit/ Art des Küchenbetriebs
Speiseplanwiederholungen/ Rhythmus (bitte Musterspeisepläne für 20 Verpflegungstage) beilegen
Bestellverfahren
Anteil regionaler Produkte
Preis (Brutto-Preise angeben)
Preis für Menü I (Hauptmahlzeit = Fleischgericht) Preis für Menü II (Hauptmahlzeit = vegetarisches Gericht)
Preise für Beilagensalat, Suppe, Dessert, Obst
Preisliste für zusätzliche Pausenverkaufsartikel bitte als Anlage beifügen
Vergleichbare Referenzen, möglichst im Bereich der Verpflegung
von Kindern und Jugendlichen bzw. in der Gastronomie liegen bei Ja / Nein Vorhandene Zertifikate (z. B. HACCP, u. a.) liegen bei Ja / Nein Der Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit, der nicht älter als 6
Monate sein sollte, ist beigefügt
Ja / Nein Ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 4-6 Monate) liegt
bei
Ja / Nein Erklärung „Keine Beschäftigung von illegalen Arbeitskräften“ liegt
bei
Ja / Nein Richtlinie DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) werden
eingehalten
Ja / Nein Persönliche Anwesenheit eines geeigneten Verantwortlichen wird
gewährleistet
Ja / Nein
Zubereitung vor Ort Ja / Nein
Probeessen ist möglich Ja / Nein
Unterlagen können bzw. müssen vor Abschluss eines Vertrags nachgereicht werden.
Unterschrift des Bieters
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Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift
Anlage 5:
Preisliste Pausenverkauf
Preis brutto Mengenangabe Breze
Butterbreze
Belegte Wurstsemmel Belegte Käsesemmel
Belegte Vollkornsemmel (mit Wurst)
Belegte Vollkornsemmel (mit Käse)
Käsestange Obst
Joghurt Milchgetränk Saft
Weitere Produkte bitte auf Warenliste angeben
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Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift
Anlage 6:
Erklärung
1. Ich erkläre, dass ich meinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkomme.
2. Eine Beschäftigung illegaler Arbeitskräfte liegt nicht vor.
3. Ich erkläre, dass kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren anhängig ist und dass keine Umstände vorliegen, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten
Die Nichtabgabe dieser Erklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung sowie ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt die
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Pachtvertrages aus wichtigem Grund.
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Name in Druckschrift Unterschrift