Wahlordnung Elternbeirat (PTO)
0. Einleitung
Diese Wahlordnung regelt das Verfahren zur Wahl des Elternbeirates an der International School Mainfranken (ISM). Sie ist gültig mit Freigabe / Unterschrift des Vorsitzenden des Fördervereins.
Die Wahlordnung kann auf Vorschlag des Elternbeirates und Zustimmung des Fördervereins jederzeit angepasst oder geändert werden.
Der Elternbeirat besteht aus min. 3 und max. 5 Personen, davon ein Kassier, ein Chairman und sein Stellvertreter.
Er unterstützt die Schule in folgenden 5 Bereichen (Topics):
PTO-Board Chair Co-Chair Treasurer Member 1 Member 2 Name
Topics (in charge)
1 Transportation 2 Acquisition Activities
(students)
3 Funding 4 Promotion
5 Event-Management
Unterspiesheim, im März 2013
INHALTSVERZEICHNIS
0. Einleitung...1
1. Wahlberechtigung...3
1.1 Aktives Wahlrecht...3
1.2 Passives Wahlrecht (Kandidatur)...3
1.3 Vorstellung der Kandidaten...3
2. Amtszeit des Elternbeirates (PTO)...4
3. Wahlausschuss...4
3.1 Organisation der Wahl...4
3.2 Mitglieder des Wahlausschusses...4
3.3 Aufgaben des Wahlausschusses...4
4. Wahlverfahren...5
4.1 Stimmen...5
4.2 Wahlzettelausgabe...5
4.3 Stimmabgabe...5
4.4 Auszählung / Wahl...6
5. Vergabe der Positionen und Funktionen innerhalb des Beirates...6
1. Wahlberechtigung
Es wird bei der Wahl in „aktives“ und „passives“ Wahlrecht unterschieden.
1.1 Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind NUR Eltern von Kindern, die zum Zeitpunkt der Wahl Schüler der Inter- national School Mainfranken (ISM) sind.
Eltern, die ein Kind angemeldet haben und bereits eine Zahlung geleistet haben, sind ebenfalls wahlberechtigt.
1.2 Passives Wahlrecht (Kandidatur)
Das passive Wahlrecht kann nur von Eltern ausgeübt werden, deren Kind bzw. Kinder zum Zeitpunkt der Kandidatur Schüler der ISM sind.
Ausserdem versichern die Kandidaten, dass sie durchschnittlich 4 Stunden/Woche als Arbeits- leistung den anfallenden Aufgaben der Schule widmen können.
Eltern, die sich im Elternbeirat engagieren möchten, können sich
persönlich in der ausliegenden Kandidatenliste eintragen oder
per Mail unter g.engelbrecht@international-school-mainfranken.de bewerben.
Kandidaten können nicht von Dritten vorgeschlagen werden, die Bewerbung muss persönlich erfolgen.
Die Bewerbungsfrist endet am Tag vor der Wahl (siehe auch Wahlausschuss).
1.3 Vorstellung der Kandidaten
Jeder Kandidat ist aufgefordert, einen Steckbrief zu erstellen und einzureichen.
Der Steckbrief soll folgende Punkte beinhalten (Formatvorlage siehe Anhang):
2. Amtszeit des Elternbeirates (PTO)
Die Amtszeit beginnt mit dem Tag der Wahl.
Sie endet mit der Annahme der Wahl des nachfolgenden Elternbeirates.
Die Wahlperiode soll deckungsgleich mit dem Schuljahr sein. Die Wahl des nachfol- genden Elternbeirates erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres, damit sich auch die El- tern der neuen Schüler beteiligen können.
3. Wahlausschuss
3.1 Organisation der Wahl
Der amtierende Beirat veranlasst die Organisation der nächsten Wahl am Ende des Schuljah- res mit der Installation des Wahlausschusses. Der Wahlausschuss besteht aus drei Mitglie- dern.
3.2 Mitglieder des Wahlausschusses
Mitglied des Wahlausschusses kann nur werden, wer NICHT wahlberechtigt ist, aber der Schule in irgendeiner Weise angehört (Angestellte, Lehrer, Schüler, Förderverein etc.)
3.3 Aufgaben des Wahlausschusses
Dem Wahlausschuss unterliegen folgende Aufgaben
Festlegung und Bekanntgabe des Wahltermins
Organisation der Wahl (Örtlichkeit, Räumlichkeiten)
Auslegung der Kandidatenliste
Aushang / Veröffentlichung der Kandidatenprofile
Bereitstellung der Wählerliste
Durchführung der Wahl (Wahlzettel, Wahlurnen, Prüfung der Wahlberechtigung)
Auszählung und Bekanntgabe des Ergebnisses
4. Wahlverfahren
Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.
4.1
Stimmen
Die Anzahl der Stimmen richten sich nach der Anzahl der Schüler, für die in der Wahlperiode Beiträge gezahlt worden sind.
Das bedeutet, dass Eltern, die EIN Kind in der Ausbildung haben, EINE Stimme besitzen. El- tern mit ZWEI Kindern in der ISM, besitzen ZWEI Stimmen usw.
Die Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Anzahl der Kinder, um
zu verhindern, dass Alleinerziehende benachteiligt werden und
Eltern mit mehreren Kindern entsprechend mehr Einfluss zu gewähren.
4.2
Wahlzettelausgabe
Am Wahltag werden an einer ausgeschilderten Stelle gegen Vorlage eines amtlichen Auswei- ses, entsprechend der Anzahl der Kinder Wahlzettel ausgegeben.
Es erhalten nur diejenigen einen Wahlzettel, die am Wahltag anwesend sind. Eine Briefwahl ist nicht möglich.
Es ist zulässig, einen Vertreter zu stellen, der gegen Vorlage einer Vollmacht und eines Aus- weises zur Stimmabgabe berichtigt ist.
4.3
Stimmabgabe
Auf den Wahlzetteln sind die Namen aller Kandidaten in einer Liste vermerkt. Hinter jedem Namen befindet sich ein Feld, das angekreuzt werden kann.
Um einen Kandidaten in den Elternbeirat zu wählen, muss das Kreuz hinter den betreffenden Namen gesetzt werden.
ACHTUNG: Es kann nur ein Kreuz hinter einem Namen gesetzt werden, sprich es ist nur
4.4
Auszählung / Wahl
Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, werden Kandidaten nach Anzahl der Stimmen in ab- steigender Reihenfolge sortiert. Die 5 Kandidaten mit den meisten Stimmen stellen den El- ternbeirat.
Kandidaten, die nicht ausreichend Stimmen erreicht haben, um direkt in den Beirat gewählt zu werden, stellen die „Nachrücker“ dar, falls ein Mitglied des Beirates während einer Wahlperi- ode ausfallen sollte (Umzug, Krankheit o.ä.).
Das Ergebnis der Wahl wird durch Aushang und per E-Mail-Rundschreiben bekanntgegeben.
Eine Wahl ist gültig, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Personen gewählt haben.
5. Vergabe der Positionen und Funktionen innerhalb des Beirates
Die neu gewählten Beiratsmitglieder bestimmen in ihrer ersten konstituierenden Sitzung die einzelnen Funktionen (siehe Einleitung) unter sich, im Zweifelsfall mittels einer Stichwahl.
Der Beirat informiert die Elternschaft nach Vergabe der Positionen und Funktionen per Aus- hang und per E-Mail-Rundschreiben.