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Arbeitsvertrag
Folgender Arbeitsvertrag wird geschlossen zwischen :
" Association des Parents d'Enfants Mentalement Handicapés, Société coopérative ", A.P.E.M.H. S.C.
- Der Sitz der A.P.E.M.H ist in Esch-sur-Alzette, Centre Nossbierg.
- Die A.P.E.M.H. wird hier vertreten durch : Vorname und Name:
Funktion:
im Folgenden "Arbeitgeber" oder "Geschützte Werkstatt" genannt.
und
Vorname und Name: ……… ………..
geboren am: ………in: ………
wohnhaft in:………..
im Folgenden "Arbeitnehmer" genannt.
Der Begriff " Arbeitnehmer" gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.
Gesetzlicher Vertreter des Arbeitnehmers:
Vorname und Name:
………
wohnhaft in : ……….
Funktion: ………..
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Artikel 1 : Anstellung
Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer, der über die Anerkennung des Status des behinderten Arbeitnehmer verfügt, als nicht qualifizierten Arbeitnehmer ein. Der Status des behinderten Arbeitnehmers ist im abgeänderten Gesetz vom 12. September 2003 für Menschen mit Behinderung vorgesehen.
Der Arbeitnehmer wird aktuell den Werkstätten in ………..….. zugeteilt.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer jede andere Art von Arbeit zuteilen.
Der Arbeitgeber berücksichtigt dabei die Qualifikation und die Fähigkeiten des Arbeitnehmers.
Artikel 2 : Arbeitsort
Als Arbeitsort gelten die gesamten, dem Arbeitgeber zugehörigen Einrichtungen.
Die Arbeit kann Aufgaben beinhalten, die außerhalb der Einrichtungen des Arbeitgebers stattfinden.
Artikel 3: Dauer des Vertrags
Vorliegender Vertrag tritt am ………in Kraft.
Er wird für eine unbefristete Dauer geschlossen.
Der Arbeitnehmer erkennt an, dass der Arbeitsvertrag automatisch und mit sofortiger Wirkung endet :
am Tag, an dem der Status des behinderten Arbeitnehmers aberkannt wird.
am Tag, an dem die "Kommission für Orientierung" oder die zuständigen Gerichtsbarkeiten dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber mitteilen, dass die Entscheidung zur Wiedereingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt bestätigt wurde.
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Artikel 4: Probezeit
Der Zeitraum vom ………... bis zum ……….. gilt als Probezeit.
Während diesem Zeitraum von drei Monaten kann vorliegender Vertrag beiderseitig gekündigt werden, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Vertrag gilt als fest ab dem Tag der Arbeitsaufnahme, wenn keine der beiden Parteien die jeweils andere Partei vor Ablauf der Probezeit über die Kündigung des
Arbeitsverhältnisses informiert hat.
Artikel 5: Arbeitsdauer und Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitsdauer beträgt 40 Stunden.Die tägliche Arbeitszeit ist normalerweise von ..…… bis ..…… Uhr.
Der Arbeitnehmer kann verpflichtet werden, samstags und sonntags zu arbeiten.
Die Mittagspause zählt als Arbeitszeit, es sei denn, der Arbeitgeber beschließt dies anders.
Arbeitszeit und Mittagspause können abhängig von den betrieblichen Erfordernissen ändern.
Artikel 6: Arbeitslohn
Der Arbeitnehmer erhält den gesetzlich garantierten Mindestlohn, der seiner Qualifikation entspricht. Der Lohn wird einmal im Monat vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt.
Artikel 7: Urlaub
Die Dauer des bezahlten Urlaubs ist durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt (Artikel L.233-1 und folgende). Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub von sechs Werktagen pro Jahr, gemäß Artikel L.233-4, Absatz 2 des Arbeitsgesetzbuchs.
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Artikel 8: Kündigung des Vertrags
Im Fall einer Kündigung müssen die Parteien sich an die Fristen und Bedingungen im Arbeitsgesetzbuch halten.
Artikel 9: Zusätzliche Klauseln
a) Gesetzliche SonderregelungenDer Arbeitsvertrag ist durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt. Ausnahmen sind
Sonderregelungen im abgeänderten Gesetz vom 12. September 2003 für Menschen mit Behinderung.
Unter anderem:
Die geschützte Werkstatt verpflichtet sich, einen den Bedürfnissen und
Möglichkeiten des Arbeitnehmers entsprechenden Arbeitseinsatz zu gewährleisten.
Die geschützte Werkstatt verpflichtet sich, den Erwerb von Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Gegebenenfalls stellt die Werkstatt die dafür notwendige berufliche Betreuung sicher.
Die geschützte Werkstatt verpflichtet sich, den Arbeitnehmer wieder einzustellen, wenn seine berufliche Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt, die mit Hilfe der geschützten Werkstatt getätigt wurde, nicht zufriedenstellend verlaufen ist.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für den ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Er verpflichtet sich auch, an den Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen, die von der geschützten Werkstatt oder vom Arbeitsamt
vorgeschlagen werden.
b) Impfungen
Der Arbeitgeber empfiehlt dem Arbeitnehmer eine Impfung gegen Hepatitis A und B als vorbeugende Maßnahme.
c) Aufgaben
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die Aufgaben und Arbeiten des Arbeitgebers gewissenhaft und mit Mühe zu erledigen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen seiner Vorgesetzten zu befolgen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der geltenden Betriebsordnung zu beachten.
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Artikel 10: Klausel der Vertraulichkeit
Informationen, die mit der Tätigkeit des Arbeitgebers zu tun haben, sind vom Arbeitnehmer vertraulich zu behandeln. Es ist dem Arbeitnehmer nicht erlaubt, Informationen, die er im Rahmen des vorliegenden Vertrags bekommen hat, an außenstehende Personen
weiterzuleiten. Das gilt nicht für Informationen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung der Verpflichtungen beider Parteien notwendig sind.
Dokumente jeglicher Art in Verbindung mit dem Arbeitgeber sind und bleiben alleiniges Eigentum des Arbeitgebers. Sie werden vom Arbeitnehmer vertraulich hergestellt, verarbeitet und aufgehoben, dies allein im Interesse des Arbeitgebers.
Nach Ende des Vertrages, muss der Arbeitgeber all diese Dokumente sowie deren Kopien zurückbekommen, die im Besitz oder unter der Kontrolle des Arbeitnehmers stehen. Der Arbeitnehmer unterliegt der Verpflichtung zur Vertraulichkeit sowohl während der Dauer seines Arbeitsvertrags als auch danach.
Jede Verletzung dieser Verpflichtung stellt einen schwerwiegenden Fehler dar, der eine sofortige Kündigung und gegebenenfalls einen zusätzlichen Anspruch auf Schadenersatz rechtfertigt.
Artikel 11: Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung
Der Angestellte gibt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten informatisch verarbeitet werden. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer, das abgeänderte Gesetz vom 2. August 2002 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung zu beachten.6
Artikel 12 : Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeiten
Vorliegender Vertrag wird nach luxemburgischem Recht geregelt, ausgelegt und ausgeführt.Es gilt besonders das Arbeitsgesetzbuch und das abgeänderte Gesetz vom 12. September 2003 für Menschen mit Behinderung.
Im Streitfall sind die luxemburgischen Gerichtsbarkeiten zuständig.
Vorliegenden Vertrag gibt es in sovielen Ausführungen wie Parteien.
Dem Vertrag liegt eine schriftliche Erklärung in Leichter Sprache bei.
Ausschließlich der vorliegende Vertrag ist verbindlich.
Bettange-sur-Mess, den ……….
………
Name :………
Arbeitnehmer
Für die A.P.E.M.H. Société Coopérative:
………
Name:……….
Geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats
………
Name:………...
Gesetzlicher Vertreter des Arbeitnehmers