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Erster Arbeitsvertrag

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Academic year: 2022

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(1)

Erster Arbeitsvertrag

Hochschule Furtwangen Campus Schwenningen

20. Juni 2018 Moritz Riesinger –

IG Metall Hochschulteam

(2)

Worum geht es heute?

Grundsätzlich: Was ist ein Arbeitsvertrag?

Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz – Was wird wo geregelt?

Form und Inhalt des Arbeitsvertrages: Was muss und was sollte geregelt sein?

Fallstricke

Wichtig: Stellt eure Fragen!

2

(3)

Was ist ein Arbeitsvertrag?

3

Vertragsfreiheit

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Arbeitsleistung Gehalt

(4)

Was hat Einfluss auf den Arbeitsvertrag?

4

BGB § 611 - 630 Gesetze

Kündigungsschutzgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Bundesdatenschutzgesetz Bundesurlaubsgesetz

Arbeitsvertrag

Tarifvertrag

Betriebs-

vereinbarung

(5)

Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz

5

GG

Tarifvertrag Gesetz

Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag

Rangprinzi p Günstigkei tspr in zip

(6)

Was ist ein Tarifvertrag?

6

Arbeitgeberverband Einzelne Arbeitgeber

Gewerkschaft

Mitglieder Mitglieder

Was steht drin?

Entlohnung (ca. 20% höher)

Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) Arbeitszeit (35 Stundenwoche)

Kündigung (längere Fristen für Arbeitgeber)

Möglichkeiten für (Alters-)Teilzeit, Mobiles Arbeiten etc.

Qualifizierung

kein Verzicht auf Tarifrechte

(7)

Was ist ein Tarifvertrag?

7

Tarifliche Leistungen werden mind. drei

Jahre gewährt (betriebl. Übung) Gesamtzusage des

Arbeitgebers Per Einzelvertrag

vereinbart Mitglieder

Anspruch

• Rechtsanspruch

• Tarifvertrag steht über dem Einzelvertrag

• Tarifvertrag ist nur

Bestandteil des Vertrages

• jederzeit veränderbar

Für Mitglieder gilt der

Tarifvertrag verbindlich

und kann nicht durch

eine Vertragsänderung

außer Kraft gesetzt

werden.

(8)

Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Gesamtverweisung: Tarifvertrag ist gültig für alle Fragen, die im Arbeitsvertrag nicht geregelt sind.

„Im Übrigen gelten die Tarifverträge der Metall- und

Elektroindustrie Südbaden in der jeweils gültigen Fassung.“

Partielle Einbeziehung: Es gelten nur einzelne Tarifbestimmungen.

„Es gelten die Urlaubsbestimmungen des Tarifvertrages der Metall- und Elektroindustrie Südbaden in der jeweils gültigen Fassung.“

8

(9)

Betriebsvereinbarungen

9

Arbeitgeber Betriebsrat

Betriebsurlaub Überstunden Essenszuschuss Gesundheitsprojekte Frauenförderung

Fahrtkosten Hochschule/Betrieb

Beschäftigte

• keine ausdrückliche Erwähnung im Arbeitsvertrag

• Tipp: Inhalte sollten in den Arbeitsvertrag übernommen werden

• Einsicht beim Betriebsrat

(10)

Kurz zusammengefasst:

Der Arbeitsvertrag:

• Ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

• Ist an Gesetze und Verordnungen gebunden (Mindeststandards)

• Betriebliche Besserstellungen regeln Betriebsvereinbarungen

• Allgemeine Besserstellungen regeln Tarifverträge

Wichtig: Tarifverträge sind nur für Mitglieder von Gewerkschaften verbindlich!

10

(11)

Inhalt und Form des Arbeitsvertrages

Schriftform.

Mündliche Verträge sind auch möglich, der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die Vertragsbedingungen schriftlich übergeben (NachwG).

Der Nachweis kann eingeklagt werden.

Es müssen nur die Punkte dokumentiert werden, die tatsächlich vereinbart wurden.

11

(12)

Inhalt und Form des Arbeitsvertrages

Mit Tarifvertrag

Im Arbeitsvertrag sollten stehen:

• Name und Anschrift der Vertragsparteien

• Beginn des Arbeitsverhältnisses

• Tätigkeitsbeschreibung

• Arbeitsort

• Verweis auf den Tarifvertrag

• Dauer der Probezeit oder Verzicht

• tarifliche Entgeltgruppe

Hinzukommen können:

• übertarifliche Zahlungen

• Sondervereinbarungen

• Verweis auf geltende Betriebsvereinbarungen

• Dauer der eventuellen Befristung

• ggf. Grund der Befristung

• Lage der Arbeitszeit

• Dauer von Teilzeit und Gehalt als Anteil vom Tarifgehalt

12

(13)

Inhalt und Form des Arbeitsvertrages

Zusätzlich wenn kein Tarifvertrag gilt:

• Dauer und Lage der vereinbarten Arbeitszeit

• Bezahlung bzw. Ausgleich von Mehrarbeit und Reisezeiten

• Zusammensetzung und Höhe des Entgeltes einschl. aller Zulagen,

Zuschläge, Sonderzahlungen, Prämien

• Fälligkeit des Entgeltes

• Parameter für Provision und Gewinnbeteiligungen

• Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes

• Urlaubsgeld

• Kündigungsfristen

13

(14)

Fallstricke

Ort und Aufgabe Probezeit

Arbeitszeit Urlaub

Vergütung

Kündigungsfristen

14

(15)

Arbeitsort, Beruf, Aufgabengebiet

Üblich:

„Frau Soundso wird ab

1.1.2016 im Standort Freiburg als Ingenieurin (Master) im technisch-wissenschaftlichen Verkauf eingestellt“

• Arbeitsvertrag muss „eine kurze Charakterisierung der vom Arbeitnehmer zu

leistenden Tätigkeit“

enthalten

• möglichst eindeutige Zuordnung zu einer im Tarifvertrag definierten Gehaltsgruppen und zum Tätigkeitsjahr

Gesetz Tarifvertrag

15

Besser:

„(Arbeitnehmer/-in) wird ab (Datum) im

(Werk/Abteilung) als (genaue Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit) eingestellt.“

(16)

Probezeit

„Vereinbart wird eine

Probezeit von sechs Monaten.

Innerhalb der Probezeit bleibt die Kündigung vorbehalten.“

• höchstens für die ersten sechs Monate

• Arbeitsverhältnis kann

innerhalb von zwei Wochen beendet werden

• Vorschriften zum

Kündigungsschutz gelten nicht

• meist kürzere Probezeit

• auch eine kürzere Kündi- gungsfrist kann während der Probezeit vereinbart werden

Empfehlung:

• klare Probezeitenziele

• regelmäßige Personal- gespräche mit dem Vorgesetzten/Betreuer

• möglichst kurze oder keine Probezeit

• keine Befristung 16

Gesetz Tarifvertrag

(17)

Arbeitszeit

• pro Werktag maximal zehn Stunden, im Durchschnitt von sechs Monaten nicht mehr als acht Stunden

Bedeutet:

60 Stunden maximal,

48 Stunden im Halbjahrdurchschnitt

• zw. Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen elf Ruhestunden liegen

• sechs bis neun Stunden:

Ruhepause von 30 min, ab neun Stunden: 45 min

• länger als sechs Stunden darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden

IG Metall:

• 35 Stunden pro Woche (MuE)

• längere Arbeitszeit von maximal 40 Stunden pro

Woche kann nach einigen TV vereinbart werden

17

Tarifvertrag

Gesetz

(18)

Urlaub, Urlaubsgeld

• 24 Werktage bezahlter Urlaub pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche

• bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage

• durchschnittliches Gehalt

• kann nicht wegen Krankheit verfallen

• auf Begriffe achten:

Arbeitswoche hat fünf Arbeitstage, sechs Werktage, sieben Kalendertage

• meist 30 Arbeitstage (sechs Wochen pro Jahr wg. 5-Tage- Woche)

• als Urlaubsentgelt wird das normale Gehalt weiterbezahlt

• + Urlaubsgeld (z.B. 69%)

18

Gesetz Tarifvertrag

(19)

Vergütung

19

• Einführung gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2015

• ein Drittel unter der entsprechenden Tarifvergütung kann Lohnwucher sein

• Abhängig von Qualifikation und Tätigkeit

• gilt ein TV, dürfen Tarifgehälter auch mit Zustimmung des AN nicht unterschritten werden

• Vergütungsgruppe und

Tätigkeitsjahr muss genannt sein

• Durch

Entgeltrahmenabkommen (ERA) transparente

Regelungen

• Achtung bei Formulierungen zur Vergütung bei Mehrarbeit!

• Besonders kritisch sind Zielentgelte

Gesetz Tarifvertrag

(20)

Kündigungsfristen (unbefristet)

• in der Probezeit: zwei Wochen

• vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende

• verlängern sich nur für Kündigung durch AG nach Beschäftigungsdauer

• Kündigung nur zum Monatsende

• Ausnahmen

• Unter Umständen längere Kündigungsfristen für den AG

• Achtung: „Verlängerte Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.“

• Fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund

• Wettbewerbsverbote möglich für maximal 2 Jahre

• Vorsicht bei Formulierungen wie

„Für die Dauer der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis befristet.“

20

Gesetz Tarifvertrag

(21)

Stehe ich damit alleine da?

Nein, Ansprechpartner sind:

• Im Betrieb der Betriebsrat (wo vorhanden)

• Allgemein die jeweils zuständige Gewerkschaft

21

(22)

Die IG Metall –

Eine starke Gemeinschaft, auch für Studis!

22

 Netzwerk, Beratung und Informationen

 Veranstaltungen und Betriebsexkursionen

 Kostenfreies Seminarangebot

 Kostenfreie ISIC-Card (Rabatte bei vielen Partnern)

 Rechtsschutz (Arbeit und Prüfungen)

 Freizeitunfallversicherung

 Möglichkeit für Engagement

 Unterstützung und Kontakte zu Betrieben: Praktikum, Nebenjob, Berufseinstieg, Abschlussarbeiten

 Prüfung von Arbeits- und Praktikaverträgen sowie Zeugnissen

 „Schnittstelle“ – Zeitschrift für Studierende

(23)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

23

Kontakt:

Moritz Riesinger

Ansprechpartner für Studierende und Hochschulen Telefon: 0151 16237814

Mail: moritz.riesinger@igmetall.de

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