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Service. Rente und Steuern. Was muss ich wissen? V09t

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Academic year: 2022

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(1)

Service

Rente und Steuern

Was muss ich wissen ?

(2)

Alterseinkünftegesetz

Gesetz zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Auszug aus der Rentenauskunft

(3)

Auskunftserteilung – Inhalt und Grenzen

Erlaubt sind lediglich allgemeine Auskünfte!

Wegweiserfunktion

Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Finanzamt

Darstellung des Grundmodells der zukünftigen Besteuerung Erläuterung von Grundbegriffen zur Rentenbesteuerung

Hinweis auf die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

(4)

steuerpflichtige Einnahmen

zu

versteuerndes Einkommen

Allgemeines zur Besteuerung

Steuerliches Grundmodell (abstrakt)

Sonderausgaben weitere ...

Werbungskosten

steuerliche Bemessungs-

grundlage

=

steuerliche Freistellung

(5)

Steuerliche Folgen in der Auszahlungsphase Alterseinkünftegesetz seit 01.01.05

• gesetzliche Rentenversicherungen

• landwirtschaftliche Alterskassen

• berufsständische

Versorgungseinrichtungen

• Leibrentenversicherungen (Basisrente / „Rürup“-Rente) Leibrenten und andere Leistungen

Anwendungsbereich

• Altersrenten

• Erwerbsminderungsrenten

• Hinterbliebenenrenten Vollrenten oder Teilrenten

(6)

01.01.40 Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes

Auszahlungsphase

01.01.05

Nachgelagerte Besteuerung

unter Berücksichtigung Rentenfreibetrag

Volle nachgelagerte Besteuerung

für alle ab 2040

beginnenden Renten 31.12.04

Hinweis

tatsächliche Zahlung von Steuern ist abhängig von den individuellen Verhältnissen des Rentners (zum Beispiel: weitere Einkünfte)

Besteuerung mit Ertragsanteil

(7)

Besteuerung von Renten

Besteuerungsanteil Entwicklung bis 2040

2040

2005 2020

jährlicher Anstieg

1

% 100

80

50

jährlicher Anstieg

2

%

Renten- beginn

(8)

78 % 78 % 78 %

Auswirkungen durch das Alterseinkünftegesetz

9.150 9.300

18.450

Berechnung

6.000

März 2019

3.333

2020 9.150

15.150

4.059

Berechnung

Rentenfreibetrag Wirkung Rentenfreibetrag im Übergangszeitraum

Versichertenrente

(9)

Steuerunbelastete Bruttorente

Maximale jährliche Höhe in EUR

17.538 17.072

16.686 16.451 16.154

15.752 15.458 15.247 15.034 14.783 14.632 14.487 14.248 13.817

Renten- beginn

Berechnungen des BMF sind Näherungswerte.

(10)

54 % 54 %

Auswirkungen durch das Alterseinkünftegesetz Wirkung Altersrente nach Erwerbsminderungsrente

2007

Ohne Unterbrechung

Lösung in EUR 2018

12.000 2019

12.100

5.520 Rentenfreibetrag

Berechnung

...

Erwerbsminderungsrente Altersrente

(11)

78%

78%

76%

76%

74 %

12.000 12.100 Auswirkungen durch das Alterseinkünftegesetz

Wirkung Altersrente nach Erwerbsminderungsrente

2017 2018 2019 2020

Lösung in EUR

2.880 Rentenfreibetrag

Berechnung

Erwerbsminderungsrente Altersrente

11/2019

01/2017 08/18

Erwerbsminderungsrente

(12)

64 %64 %

6.000 6.100 6.200

Auswirkungen durch das Alterseinkünftegesetz

Wirkung Hinterbliebenenrenten nach Versichertenrente

Ohne Einkommensanrechnung

Berechnung

Rentenfreibetrag 2.160

2019 2012 ...

Versichertenrente

Hinterbliebenenrente

(13)

Auswirkungen durch das Alterseinkünftegesetz

Wirkung Hinterbliebenenrenten nach Versichertenrente

2005

6.000 3.000

5.800 6.200

in EUR

Berechnung Bere

2.900 3.100

Berechnung

... 2019 2020 2021 2022 50 %

50 % 50 %

Versichertenrente

Hinterbliebenenrente

(14)

Verfahren zur Rentenbesteuerung Rentenbezugsmitteilungsverfahren

• des Leistungsempfängers

• Höhe des Leistungsbezuges und Art der Besteuerung

• Teil der Rente, der auf einer regelmäßigen Rentenanpassung beruht

• Beginn und Ende des Leistungsbezugs, auch vorhergehender Renten

• Identifikation der mitteilenden Stelle

• Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, soweit vom Rentenversicherungsträger abgeführt

• Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung Inhalt der Rentenbezugsmitteilung

Identifikationsnummer

(15)

Service

Rente und Steuern

Was muss ich wissen ?

Referenzen

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