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Siebenpfeiffer-Stiftung. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses. der. Rechnungsprüfungsamt. FB 63/Fei Juni Rechnungsprüfungsamt

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Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises

Rechnungsprüfungsamt FB 63/Fei Juni 2021

Bericht

über die Prüfung

des Jahresabschlusses

2020

der

Siebenpfeiffer-Stiftung

(2)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Siebenpfeiffer-Stiftung zum 31.12.2020 Seite 1 von 9

Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises, Homburg im Juni 2021 1. Allgemeines

Die Siebenpfeiffer-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Homburg. Sie wurde im Jahr 1988 durch nachfolgende Stifter gegründet: den Saarpfalz-Kreis, die Städte Homburg, Zweibrücken und die Landesverbände des Deutschen Journalistenverbandes im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg. Die Stifter sicherten der Stiftung ein Vermögen von 5.000,00 DM, rd.

2.556,46 €, sowie Dokumente und Gegenstände aus der Zeit Siebenpfeiffers, wie auch Reproduktionen, Publikationen und sonstige Gegenstände, die sich mit dem Leben und Werk Siebenpfeiffers und der Freiheitsbewegung des Vormärz befassen, zu. Im weiteren Verlauf kamen noch folgende Zustifter hinzu: Die Städte Neustadt/Weinstraße, Lahr und Rastatt, die Landkreise Bad Dürkheim, Kusel und Kaiserslautern sowie der Landesverband des Deutschen Journalistenverbandes in Thüringen.

Rechte und Pflichten der Stiftung im Prüfungszeitraum sind in der Satzung vom 5.

Dezember 1988 (Genehmigung durch das Ministerium des Innern am 26.01.1989), in der am 11. Mai 2011 beschlossenen Neufassung der Satzung (Genehmigung der Stiftungsbehörde vom 8. Juli 2011) und der am 12. Juni 2019 beschlossenen Neufassung der Satzung (Genehmigung der Stiftungsbehörde vom 29. Juli 2019) festgelegt. § 2 Abs. 1 der Satzung stellt fest, dass das Stiftungsvermögen insbesondere der wissenschaftlichen Erforschung von Leben, Werk und Wirken von Philipp Jakob Siebenpfeiffer und der Untersuchung des historischen Umfeldes von 1789 – 1848/49 im Allgemeinen und – damit zusammenhängend - der Förderung der Kunst und Kultur dient. Dazu wird die Stiftung eine Dauerausstellung aufbauen, Publikationen herausgeben wie auch Seminare, Symposien, Vorträge, Exkursionen, Dauer- und Wechselausstellungen und bei Bedarf auch künstlerische Veranstaltungen anbieten. Ferner ist nach Möglichkeit ein Archiv einzurichten (§ 2 Abs. 2 der Satzung).

Vorsitzender und gerichtlicher als auch außergerichtlicher Vertreter war im geprüften

Zeitraum Herr Landrat Dr. Theophil Gallo. Die Geschäfts- und Kassenführung wird

vom Landrat des Saarpfalz-Kreises mit Zustimmung des Vorstandes bestimmt (§ 11

(3)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Siebenpfeiffer-Stiftung zum 31.12.2020 Seite 2 von 9

Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises, Homburg im Juni 2021

Abs. 1 der Stiftungssatzung). Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Nähere ist gem. § 11 Abs. 3 der Satzung in der Geschäftsordnung vom 17. Mai 2011 geregelt.

Im Prüfungszeitraum wurde die Geschäfts- und Kassenführung von der Verwaltung des Saarpfalz-Kreises übernommen. Geschäftsführer bis zum 30. Juni 2020 war Herr Dr. Bernhard Becker, Leiter des Fachbereichs Kultur und Heimatpflege, der zum 01.

Juli 2020 in den Ruhestand getreten ist. Vorerst kommissarisch wurde Herr Martin Baus, Mitarbeiter der Siebenpfeiffer-Stiftung, ab 01. Juli 2020 zum Geschäftsführer bestellt. Die Abwicklung der Kassengeschäfte erfolgte durch Herr Hans-Peter Engel, Leiter des Geschäftsbereiches 2, Finanzen, Immobilien und Schulverwaltung, und Frau Julia Vogel, Bedienstete des Fachbereichs 21 des Saarpfalz-Kreises. Für die Buchhaltung und die Zahlungsabwicklung ist das EDV-Programm "syska EURO FIBU" im Einsatz.

Nach § 5 Abs. 1 Saarländisches Stiftungsgesetz hat die Stiftung für jedes Jahr nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung eine Jahresrechnung aufzustellen.

Die Prüfung der Jahresrechnung obliegt dem Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz- Kreises.

Mit Schreiben vom 20. Januar 2021 bat der Vorsitzende der Stiftung, Landrat Dr.

Theophil Gallo, das Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises um die Prüfung der Kassen- und Belegführung der Stiftung für das Rechnungsjahr 2020. Prüffähige Unterlagen legte Frau Vogel am 08. Juni 2021 vor. Die Prüfung wurde durch den Rechnungsprüfer, Herrn Feibel, in der Zeit vom 08. bis 15. Juni 2021 durchgeführt.

Es wurden nachfolgende Prüfungsunterlagen zur Verfügung gestellt:

- Abschlussbilanz 2020 - Sachkontennachweis - G + V Rechnung - Buchungsjournal

- Bank- und Kontoauszüge

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Siebenpfeiffer-Stiftung zum 31.12.2020 Seite 3 von 9

Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises, Homburg im Juni 2021 2. Stand des Entlastungsverfahrens 2019

Der Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2019 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises in der Zeit vom 10. Februar bis 10.

März 2020 geprüft. In der Sitzung des Vorstandes am 30. Juni 2020 wurde die Jahresrechnung 2019 vorgelegt, beraten und beschlossen. Darüber hinaus wurde entschieden, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.675,26 EUR durch die Entnahme aus den zweckgebundenen Rücklagen zu decken.

Dem Stiftungsvorsitzenden sowie der Geschäfts- und Kassenführung wurde einstimmig Entlastung erteilt.

3. Haushaltsplan 2020

Ebenfalls in der Sitzung am 30. Juni 2020 verabschiedete der Vorstand den Entwurf zum Haushalt 2020. Dieser weist in den

- Erträgen 104.026,00 €

- Aufwendungen 97.644,00 €

und somit einen Überschuss in Höhe von 6.382,00 € aus.

Investive Ausgaben wurden keine ausgewiesen.

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Siebenpfeiffer-Stiftung zum 31.12.2020 Seite 4 von 9

Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises, Homburg im Juni 2021 4. Jahresabschluss 2020

Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss aufzustellen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.

4.1. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses. Sie stellt Erträge und Aufwendungen eines gewissen Zeitraumes, insbesondere eines Geschäftsjahres, dar. Sie hat die Funktion, den Erfolg für jedes Geschäftsjahr als Unterschiedsbetrag aus Erträgen und Aufwendungen zu berechnen. Überwiegen die Erträge, ist der Erfolg ein Gewinn, andernfalls ein Verlust. Die am 10. Juni 2021 erstellte Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020, die diesem Prüfbericht im Anhang beigefügt ist, weist Erträge (incl. Zinserträge und außerordentliche Erträge) in Höhe von 102.689,74 €, Aufwendungen in Höhe von 95.410,57 € und somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 7.279,17 € aus. Geplant war ein Überschuss in Höhe von 6.382,00 €, so dass sich das Ergebnis im Vergleich zum Haushaltsansatz um 897,17 € verbessert hat.

Die einzelnen Bereiche der Gewinn- und Verlustrechnung weisen nachfolgende Ergebnisse aus:

- Ideeller Bereich 8.479,62 €

- Vermögensverwaltung - 16,40 €

- Sonstiger Zweckbetrieb (Festbankett) - 1.978,82 € - Sonstiger Geschäftsbetrieb 794,77 €

Summe: 7.279,17 €

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Siebenpfeiffer-Stiftung zum 31.12.2020 Seite 5 von 9

Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises, Homburg im Juni 2021

Nachfolgend werden in einer Zusammenfassung die Erträge und Aufwendungen dargestellt:

Erträge

Zuschüsse und Spenden von Behörden

Saarpfalz-Kreis 50.627,47 €

Stadt Homburg 5.000,00 €

Kreissparkasse Saarpfalz 30.000,00 €

Spenden 5.276,10 €

Umsatzerlöse Bücherverkauf 1.235,80 €

Einnahmen bei Kulturveranstaltung 4.975,00 €

Sonstige betr. Erträge 5.575,07 €

Zinseinnahmen 0,30 €

102.689,74 €

Aufwendungen

Personalaufwand -68.177,09 €

Sonstige betriebliche Aufwendungen -26.266,71 €

Abschreibungen -966,77 €

-95.410,57 €

Jahresergebnis 7.279,17 €

Eine ausführliche Gewinn- und Verlustrechnung ist als Anhang unter Nr. III diesem

Bericht beigefügt.

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Siebenpfeiffer-Stiftung zum 31.12.2020 Seite 6 von 9

Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises, Homburg im Juni 2021 4.2. Bilanz

Die Bilanz ist eine vollständige Aufstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen eines Unternehmens, hier der Stiftung, die die Leistungskraft misst. Die Aktivseite gibt Auskunft über die Mittelverwendung und zeigt die erworbenen Ansprüche wie liquides, immaterielles oder Sachvermögen. Die Passivseite gibt Auskunft über die Mittelentstehung und damit die Finanzierung. Wichtig ist hier das Verhältnis des unbeschränkt zur Verfügung stehenden Eigenkapitals zum zeitlich befristeten Fremdkapital. Im Gegensatz zu der Gewinn- und Verlustrechnung, die Auskunft über Zeiträume gibt, stellt die Bilanz eine Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag, hier der 31. Dezember 2020, dar.

Aktiva

Anlagevermögen 2.954,06 €

Immaterielle Vermögensgegenstände

EDV-Software 1,00 €

Sachanlagen

Betr.- u. Gesch.ausst. 2.953,06 €

Umlaufvermögen 70.408,95 €

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen 0,00 €

Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben

KSK Girokto. 67.432,14 €

KSK Sparbuch 2.963,15 €

KSK Sparbuch 13,66 €

Summe Aktiva 73.363,01 €

Passiva

Eigenkapital 62.161,56 €

Gezeichnetes Kapital 2.556,46 €

Gebundene Rücklage 12.430,71 €

Freie Rücklage 12.934,94 €

Jahresüberschuss 34.239,45 €

Vortrag auf neue Rechnung 0,00 €

Rückstellungen 9.752,47 €

Verbindlichkeiten 1.448,98 €

Verbindlichkeiten aus L. u. L. 739,71 € Sonstige Verbindlichkeiten 709,27 €

Passiver RAP 0,00 €

Summe Passiva 73.363,01 €

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Siebenpfeiffer-Stiftung zum 31.12.2020 Seite 7 von 9

Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises, Homburg im Juni 2021

Das Eigenkapital hat sich im Prüfungszeitraum von 54.882,39 € am 31. Dezember 2019 auf 62.161,56 € in der Schlussbilanz am 31. Dezember 2020 erhöht. Die Erhöhung entspricht dem Gesamt-Jahresergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Bilanzsumme erhöhte sich von 65.490,60 € zum 31. Dezember 2019 auf 73.363,01 € zum 31. Dezember 2020.

Nähere Informationen zur Bilanz können dem als Anlage Nr. I beigefügten Geschäftsverlauf und Lagebericht entnommen werden.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Geldbestände auf dem Girokonto und den beiden Sparbüchern werden bestätigt.

5. Stiftungsmittel, Stiftungseinlage, Stiftungsvermögen

Die Stiftungsmittel sind satzungsgemäß und zweckentsprechend verwendet worden.

Das Stiftungsvermögen ist in voller Höhe erhalten und ist auf einem Sparbuch hinterlegt. Die hohe Eigenkapitalausstattung sowie die laufenden Zuwendungen durch den Saarpfalz-Kreis, die Stadt Homburg und die Sparkasse Saarpfalz gewährleisten auch in naher Zukunft die Erfüllung der Stiftungszwecke.

6. Erweiterte Prüfung und Berichterstattung über die Grundsätze des Deut- schen Spendenrates e.V.

Das Prüfungsamt hat bei seiner Prüfung auftragsgemäß die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung gegenüber dem Deutschen Spendenrat e.V. gemäß dessen Grundsätzen beurteilt, soweit diese die Rechnungslegung der Siebenpfeiffer-Stiftung betreffen.

Die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt, die nach Auffassung des

Rechnungsprüfungsamtes einen Verstoß gegen die Selbstverpflichtungserklärung,

soweit diese die Rechnungslegung der Siebenpfeiffer-Stiftung betrifft, erkennen

lassen.

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(10)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Siebenpfeiffer-Stiftung zum 31.12.2020 Seite 9 von 9

Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises, Homburg im Juni 2021

Anlageverzeichnis

Anlage-Nr. Seite

Lagebericht I 1 – 16

Haushaltsplan 2020 II 1 – 5

GuV 2020 III 1

Bilanz zum 31.12.2020 IV 1

Spartenrechnung V 1

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- 1 -

GESCHÄFTSVERLAUF UND LAGEBERICHT 2020

A

LLGEMEINES

2020

Die Siebenpfeiffer-Stiftung wurde im Jahr 1988 als eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts mit dem Sitz in Homburg durch die Stifter Saarpfalz-Kreis, Kreisstadt Homburg, Stadt Zweibrücken sowie die Landesverbände des Deutschen Journalistenverbandes im Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg gegründet. Im weiteren Verlauf kamen noch folgende Zustifter hinzu: Landkreis Bad Dürkheim, Stadt Rastatt, Stadt Neustadt/Weinstraße, Stadt Lahr und der Landesverband des Deut- schen Journalistenverbandes in Thüringen, sowie die Landkreise Kusel und Kaiserlautern.

Das Stiftungsvermögen dient insbesondere der wissenschaftlichen Erforschung von Leben, Werk und Wirken von Philipp Jakob Siebenpfeiffer, von 1818 bis 1830 erster Landcommissär des ehemaligen Landkreises Homburg und einer der Hauptinitiatoren des Hambacher Festes von 1832, und der Un- tersuchung des historischen Umfeldes von 1789–1848/49 im Allgemeinen und – damit zusammen- hängend – der Förderung der Kunst und Kultur.

Die Stiftung wird – diesem Ziel verpflichtet – eine Dauerausstellung aufbauen, Publikationen (Einzel- publikationen, Periodika) herausgeben wie auch Seminare, Symposien, Vorträge, Exkursionen, (Dauer- und Wechsel-) Ausstellungen und – bei Bedarf – auch künstlerische Veranstaltungen (Thea- teraufführungen, Kabaretts, Konzerte, Lesungen) anbieten. Ferner ist nach Möglichkeit ein Archiv ein- zurichten (§ 2 der Satzung).

1. Die

O

RGANEder Stiftung

V

ORSTAND (§ 5 S. 1 der Satzung)

Der Vorstand besteht aus Mitgliedern, die von den Stiftern bestellt und abberufen werden.

 Dr. Theophil GALLO, Landrat Saarpfalz-Kreis (Stiftungsvorsitzender)

 Prof. Dr. Marold WOSNITZA, Oberbürgermeister Stadt Zweibrücken (Stellv. Stiftungsvorsitzen- der)

 Michael FORSTER, Bürgermeister Stadt Homburg/Saar (kommissarisch)

 Hans-Jürgen PÜTSCH, Oberbürgermeister Stadt Rastatt

 Marc WEIGEL, Oberbürgermeister Stadt Neustadt an der Weinstraße

 Hans-Ulrich IHLENFELD, Landrat Landkreis Bad Dürkheim

 Markus IBERT, Oberbürgermeister Stadt Lahr

 Otto RUBLY, Landrat Kreis Kusel

 Ralf LEßMEISTER, Landrat Kreis Kaiserslautern

 Markus PFALZGRAF, DJV Landesverband Baden-Württemberg

 Michael HASSLINGER, DJV Landesverband Rheinland-Pfalz

 Heidje BEUTEL, DJV Landesverband Thüringen

 Ulli WAGNER, DJV Landesverband Saarland

Anlage I Seite 1

(12)

- 2 -

K

URATORIUM (§ 8 Abs. 4 und 5 der Satzung)

Das Kuratorium besteht aus Mitgliedern mit wissenschaftlicher Qualifikation, die von den Stiftern be- rufen werden. Erstmalig werden die Mitglieder des Kuratoriums durch die Stifter berufen. Nachfol- gende Ergänzung und Ersatzwahl eines ausscheidenden Mitgliedes erfolgen durch Kooptation der Mitglieder des Kuratoriums.

Die Mitglieder des Kuratoriums sind:

 Prof. Dr. Gabriele CLEMENS, Universität des Saarlandes, Historisches Institut

 Prof. Dr. Dr. Thomas GERGEN, Universität Luxemburg

 Prof. Dr. Andreas GESTRICH, German Historical Institute London

 Dr. Charlotte GLÜCK, Stadtmuseum Zweibrücken

 Dr. Sabine KLAPP, Institut für Pfälzische Geschichte und Volkskunde Kaiserslautern

 Prof. Dr. Wilhelm KREUTZ, Universität Mannheim

 Clemens LINDEMANN, Landrat a.D. Saarpfalz-Kreis

 Dr. Ludwig LINSMAYER, Saarländisches Landesarchiv Saarbrücken

 Thorsten MIETZNER, Stadtarchiv Lahr

 Dr. Rainer MÖHLER, Universität des Saarlandes

 Roland PAUL, Direktor a.D. des Instituts für Pfälzische Geschichte und Volkskunde

 Dr. Walter RUMMEL, Landesarchiv Speyer

 Dr. Elisabeth THALHOFER, Bundesarchiv, Außenstelle Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewe- gungen in der deutschen Geschichte

B

EIRAT (§ 9 Abs. 3 der Satzung)

Die Stifter und der Stiftung beigetretene Institutionen können jeweils bis zu zwei Vertreter in den Beirat entsenden.

Diesem gehören an:

 Saarpfalz-Kreis: Ansgar HOFFMANN und Dieter KNICKER

 Stadt Zweibrücken: Gerhard MAURER und Christina RAUCH

 Stadt Rastatt: Iris BAUMGÄRTNER und Oliver FIEG

 Kreis Bad Dürkheim: Hans GROHE und Giorgina KAZUNGU-HAß

 DJV Saarland: Thomas SPONTICCIA und Pasquale D’ANGIOLILLO

 DJV Baden-Württemberg: Karl GEIBEL

 DJV Rheinland-Pfalz: Manfred LETZELTER

 Stadt Neustadt/Weinstraße: Nina JULIER und Helga WILLER

 Landkreis Kaiserslautern: Klaus NEUMANN und Walter RUNG

 Landkreis Kusel: Wolfgang PFEIFFER

 Stadt Homburg: N.N.

Die Mitglieder des Vorstandes, des Kuratoriums und des Beirates sind ehrenamtlich tätig (§ 4 Abs. 2 der Satzung).

2.

G

ESCHÄFTS

-

UND

K

ASSENFÜHRER

Die MitarbeiterInnen für die Führung der Geschäfte und der Kasse werden – gemäß Satzung § 11 – vom Landrat des Saarpfalz-Kreises mit Zustimmung des Vorstandes bestimmt. Die geleistete Amts- hilfe des Saarpfalz-Kreises erfolgt ohne Kostenersatz.

Anlage I Seite 2

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- 3 -

GESCHÄFTSFÜHRER: Dr. Bernhard Becker, Fachbereichsleiter Kultur und Heimatpflege, Saarpfalz-Kreis (bis 06/2020)

Stellv. Geschäftsführer: Martin Baus, Beschäftigter der Siebenpfeiffer-Stiftung (bis 06/2020) Komm. Geschäftsführer: Martin Baus, Beschäftigter der Siebenpfeiffer-Stiftung (ab 07/2020)

KASSENFÜHRER:

Schatzmeister: Hans-Peter Engel, Geschäftsbereichsleiter Finanzen, Immobilien und Schulverwaltung des Saarpfalz-Kreises

Stellv. Schatzmeisterin: Julia Vogel, Beschäftigte des Saarpfalz-Kreises, Fachbereich Finanzen

3. ANZAHL DER MITARBEITER IN 2020 Hauptamtliche Vollzeitbeschäftigte: 0 Hauptamtliche Teilzeitbeschäftigte: 1 Hauptamtliche Beschäftigte Mini-Job: 0 Ehrenamtliche Beschäftigte: 0

4. GEMEINNÜTZIGKEIT

Die Siebenpfeiffer-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Die Überprüfung der Gemeinnützigkeit wurde durch das Finanzamt Homburg im Mai/Juni 2019 durchgeführt. Der Freistellungsbescheid vom 25.06.2019 wurde rückwirkend für die Kalenderjahre 2016, 2017 und 2018 erteilt. Die nächste Über- prüfung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2019, 2020 und 2021 wird turnusgemäß 2022 stattfinden.

5. UMSATZBESTEUERUNG

Die Siebenpfeiffer-Stiftung hat im Rahmen einer Überprüfung der Gemeinnützigkeit im Jahr 2010 beim Finanzamt Homburg einen Antrag auf die Anwendung der sog. Kleinunternehmerregelung gem.

§ 19 UStG gestellt. Die Umsatzerlöse der Siebenpfeiffer-Stiftung aus dem Verkauf von Publikationen der Stiftung betragen im Jahr durchschnittlich rund 1.500 EUR. Da die steuerbaren Umsätze (= Um- satzerlöse) der Siebenpfeiffer-Stiftung den Betrag von 17.500 EUR nicht übersteigen und auch in den Folgejahren nicht übersteigen werden, hat das Finanzamt Homburg diesen Antrag positiv beschieden.

Die Zuschüsse sind zweckgebunden und ausschließlich für die Finanzierung des Stiftungsgeschäfts im ideellen Bereich gemäß Satzung zu verwenden. Bei diesen Zuschüssen handelt es sich um echte Zuschüsse gemäß Abschnitt 10.2 Abs. 7 S. 1 UStAE, da zwischen dem Förderer und dem Geförder- ten kein Leistungsaustausch stattfindet. Somit sind diese Zuschüsse umsatzsteuerfrei.

6. DEUTSCHER SPENDENRAT

Seit 2011 ist die Siebenpfeiffer-Stiftung Mitglied im Deutschen Spendenrat. Zweck des Deutschen Spendenrates e.V. ist die Wahrung gemeinsamer Interessen der Mitglieder bei der Umsetzung ihrer ideellen Zielsetzungen insbesondere die Wahrung und Stärkung der ethischen Grundsätze des Spen- denwesens in Deutschland sowie die Sicherstellung des ordnungsgemäßen, treuhänderischen Um- gangs mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle (Auszug aus der Satzung des Deutschen Spendenrates e.V.). Eine der Voraussetzungen der Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat ist das

Anlage I Seite 3

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- 4 -

Prüfungsverfahren zur Erteilung des Spendenzertifikats (sog. Spendensiegel). Hierbei handelt es sich um das einzige Prüfungsverfahren in Deutschland, bei dem die unabhängigen Wirtschaftsprüfer die Qualitätskontrolle des Spendenzertifikats übernehmen und das zweckgerichtete, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung der Spenden- und Fördergelder sowie die Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates überprüfen.

Die Siebenpfeiffer-Stiftung wurde ab dem 30.09.2018 diesem Prüfungsverfahren unterzogen. In der Mitgliederversammlung des Deutschen Spendenrates am 17.05.2019 wurde der Siebenpfeiffer-Stif- tung das Spendenzertifikat verliehen. Am 05.06.2019 überreichte der Vorsitzende des Spendenrates, Wolfgang Stückemann dem Stiftungsvorsitzenden, Dr. Theophil Gallo die Urkunde. Die Re-Zertifizie- rung findet turnusgemäß in 3 Jahren statt.

Dieter Knicker (Kreisbeigeordneter und Mitglied im Beirat der Siebenpfeiffer-Stiftung) ist Mitglied im Schiedsausschuss des Deutschen Spendenrates e.V.

7. TRANSPARENZREGISTER

Mit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanz- transaktionsuntersuchungen am 26.06.2017 war die Siebenpfeiffer-Stiftung verpflichtet zum 01.10.2017 Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten zu machen und auf dem aktuellen Stand zu halten (vgl. § 19 Abs. 1 GwG). Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 GwG wird bei den rechtsfähigen Stiftungen jede natürliche Person, die Vorstandsmitglied ist, als wirtschaftlich Berechtigte definiert.

Die Siebenpfeiffer-Stiftung ist verpflichtet, alle Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bei Ände- rungen zu aktualisieren.

8. KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG

Mit der Künstlersozialversicherung sind die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Die Hälfte der Beiträge trägt der versicherte Künstler, die andere Hälfte wird aus einem Bundeszuschuss und aus der Abgabe der Unternehmen finanziert, die die künstlerischen und publizistischen Leistungen beziehen.

Die Siebenpfeiffer-Stiftung ist verpflichtet, bis zum 31.03. eines jeden Jahres eine Entgeltmeldung über die Entgelte für künstlerische und publizistische Leistungen an selbstständig Tätige für das vo- rangegangene Jahr zu machen.

9. SATZUNG DER SIEBENPFEIFFER-STIFTUNG

Die aktuelle Satzung der Siebenpfeiffer-Stiftung mit Genehmigung der Stiftungsbehörde vom 29.07.2019 ist auf der Internetseite der Siebenpfeiffer-Stiftung veröffentlicht.

Anlage I Seite 4

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- 5 -

T

ÄTIGKEITSBERICHT

2020

Alle von der Stiftung durchgeführten Veranstaltungen sind öffentlich und in der Regel für die Besucher kostenfrei. Bei einigen Veranstaltungen - wie z.B. beim alljährlichen Festbankett - wird zur anteiligen Deckung der Selbstkosten ein Entgelt in Form einer Teilnehmergebühr erhoben.

Festbankett 2020

Das Festbankett 2020 fand am 26. Januar 2020 turnusgemäß in Homburg statt. Schauplatz war der parlamentarische Trakt des Homburger Forums. „Festredner“ war der Kabarettist und Autor Stefan Reusch aus Köln, der mit Ausschnitten seines Programms „Business mit Biss – Sprache darf wehtun“

auftrat. Dabei unternahm er auch eine satirische Retrospektive zum Thema Siebenpfeiffer und Vor- märz. Das Festbankett war mit rd. 200 Besuchern ausverkauft. Die Musik steuerte das Ensemble

„Cantina“ bei.

Bd. 18 der „Kleinen Schriftenreihe“:

Barbara Dölemeyer / Heike Jung: Die Napoleonische Gesetzgebung im politischen Wider- streit in Bern und Hessen – Vorstellung und Vortrag dazu (ausgefallen);

Im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Tagung „Flucht und Exil im Vormärz“ in Lahr war auch das Rechtsgutachten Thema, das Siebenpfeiffer zusammen mit Carl Friedrich Rheinwald unter dem Titel „Préavis sur la motion des députés du Jura, rélative au rétablissemant de la legislation francaise“

in seinem Berner Exil veröffentlicht hatte. Nach intensiven Recherchen war es der Siebenpfeiffer- Stiftung gelungen, die in der „Zeitschrift für vaterländisches Recht“ (hg. vom Bernischen Advokaten- verein 1837/38) veröffentlichte deutsche Übersetzung der Expertise antiquarisch in der Schweiz zu erwerben. Dr. Heike Jung, em. Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollzug und Krimino- logie an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und Mitautor des ersten Bandes der „Schriften der Siebenpfeiffer-Stiftung“, hat das Dossier wissenschaftlich aufgearbeitet. Ergänzt werden seine Ausführungen von Dr. Barbara Dölemeyer (Bad Homburg), ehedem Mitarbeiterin des Max-Planck- Instituts für Rechtsgeschichte in Frankfurt/Main. Sie beleuchtet einen ähnlich gelagerten Fall unter- schiedlicher Rechtssysteme in Hessen im frühen 19. Jahrhundert. Dr. Jung hatte den Kontakt herge- stellt Die Publikation wurde Ende Januar 2020 ausgeliefert. Vorgesehen war, die Publikation im Rah- men einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen. Coronabedingt war eine Präsentation allerdings nicht möglich. Stattdessen wurde der Band im Rahmen eines Presseartikels der Öffentlichkeit vorge- stellt. Die Teilnehmer der Vorstandssitzung am 30. Juni 2021 wurde die Publikation ausgehändigt.

Bd. 19 der „Kleinen Schriftenreihe“:

Dokumentation der 14. Preisverleihung an Anja Reschke 2019

Wie üblich wurden die Reden, die bei der Verleihung des Siebenpfeiffer-Preises an Anja Reschke gehalten wurden, als Band 19 in der „Kleinen Schriftenreihe“ veröffentlicht. Aufnahme in die Publika- tionen fanden auch die Ausführungen von Prof. Tanjev Schultz beim Festbankett 2019 in Zweibrü- cken. Auch das Festbankett 2020 in Homburg wurde darin dokumentiert – die Rede des Vorsitzender Dr. Theophil Gallo sowie der Auftritt des Kabarettisten Stefen Reusch – wurden den Band aufgenom- men.

Anlage I Seite 5

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- 6 -

Bd. 11 der „Schriften der Siebenpfeiffer-Stiftung“

Willi Kreutz (Hg.): Deutsche im politischen Exil nach dem Hambacher Fest und der Revolu- tion von 1848/49, Thorbecke-Verlag Sigmaringen

Die Referate, die im Rahmen der Tagung gleichen Titels Ende September in Siebenpfeiffers Geburts- stadt Lahr gehalten wurden, wurden als elfter Band in der Reihe „Schriften der Siebenpfeiffer-Stiftung“

im Thorbecke-Verlag Ostfildern veröffentlicht. Redaktion und Korrekturgänge wurden durch Heraus- geber Willi Kreutz, Martin Baus von der Siebenpfeiffer-Stiftung sowie die Autoren vorgenommen.

Namhafte Zuschüsse zur Finanzierung des Bandes kamen von der Hambach-Gesellschaft für politi- sche Forschung, vom Bezirksverband Pfalz sowie von der Stadt Lahr. Das Buch wurde im August 2020 ausgeliefert. Auf Vorschlag des Herausgebers Willi Kreutz wurde eine Präsentation auf dem Hambacher Schloss anvisiert. Pandemiebedingt war eine Vorstellung bislang allerdings nicht möglich.

Vorstandssitzung der Siebenpfeiffer-Stiftung am 30. Juni 2020

Im Sitzungssaal des Homburger Forums fand am 30. Juni 2020 die turnusgemäße Sitzung des Vor- standes der Siebenpfeiffer-Stiftung statt. Wegen der Corona-Pandemie wurde auf die Einladung des Kuratoriums sowie des Beirats verzichtet. Im Rahmen der Sitzung wurde Dr. Theophil Gallo, Landrat des Saarpfalz-Kreises, für eine weitere Amtszeit auf die Dauer von fünf Jahren als Vorsitzender der Siebenpfeiffer-Stiftung wiedergewählt. In den Ruhestand verabschiedet wurde Dr. Bernhard Becker, der seit Gründung der Stiftung Ende 1988 deren Geschäftsführer war. Kommissarisch zum Nachfolger benannt wurde Martin Baus, M.A., bisher wissenschaftlicher Mitarbeiter der Siebenpfeiffer-Stiftung in Teilzeit. Weitere Einzelheiten sind der Niederschrift zu entnehmen.

Wissenschaftliches Kolloquium „Vormärzliche Verleger“ (Oktober 2020) Verlegt auf 15. Und 16. Oktober 2021 – Arbeitskammer Kirkel (?)

Am 9./10. Oktober 2020 sollte wiederum ein wissenschaftliches Kolloquium der Siebenpfeiffer-Stiftung stattfinden. Als Schauplatz war das Landesarchiv Speyer vorgesehen, das ebenso wie das Histori- sche Institut der Universität des Saarlandes als Kooperationspartner auftreten sollte. Pandemiebe- dingt wurde das Kolloquium abgesagt. Es soll nunmehr am 15. und 16. Oktober 2021 im Bildungs- zentrum der Arbeitskammer in Kirkel stattfinden. Das Thema der Tagung unter der gemeinsamen Leitung von Prof. Dr. Gabriele B. Clemens (Saarbrücken, Kuratoriumsmitglied der Siebenpfeiffer-Stif- tung), Prof. Dr. James Brophy (University of Delaware) und Dr. Bärbel Holtz (Berlin) lautet „Vormärz- liche Verleger“. Zentrale Tagungsthemen sind die politische Orientierung der Verlage und Druckereien in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sowie ihr Verhältnis zu den oppositionellen Autoren einer- seits sowie zu den obrigkeitlichen Zensurbehörden andererseits. Auch die Bedeutung der Zweibrü- cker Druckerei von Georg Ritter, die auch Publikationen von Siebenpfeiffer und Wirth druckte und vertrieb, wird berücksichtigt.

Anlage I Seite 6

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Ausschreibung des 16. Siebenpfeiffer-Preises

Gegen Ende des Jahres 2020 war turnusgemäß die Ausschreibung des nächsten Siebenpfeiffer-Prei- ses vorgesehen. Da zum vorgesehenen Zeitpunkt und die Entwicklung der Pandemie keine konkrete Planung für die Jury-Sitzung und den Festakt zur Preisverleihung möglich war, wurde auf eine Aus- schreibung verzichtet. Die weitere Vorgehensweise ist abhängig vom Coronaverlauf.

Vorstellung Fugger-Film / Projektpartner

Die Siebenpfeiffer-Stiftung war Kooperationspartner bei dem Filmprojekt zum Leben von Graf Theo- dor Fugger von Glött. Dieser war Unterleutnant im 2. Bayerischen Artillerieregiment Zoller in der Gar- nison Landau. Er desertierte während der Revolution 1849 und beteiligte sich an der (erfolglosen) Belagerung der Festung Landau unter dem Befehl von Ludwig Blenker. Ein Kriegsgericht verurteilte ihn zum Tode, das Urteil wurde am 11. März 1850 um 6 Uhr morgens im Hauptgraben der Festung Landau vollstreckt. Es war das einzige Todesurteil, das nach dem Scheitern der „Pfälzischen Revo- lution“ 1849 tatsächlich auch vollstreckt wurde. Der „Freundeskreis des Archivs und Museums der Stadt Landau“ hatte die Federführung bei der Verfilmung. Das Biopic ist inzwischen fertiggestellt. Ur- aufführung (für den 15. März in Landau geplant) und Verleih konnten coronabedingt nicht stattfinden.

Mitwirkung am „Tag der Pressefreiheit“

Es war wie in den Vorjahren geplant, mit dem Saarländischen Journalistenverband (SJV) und der Landesmedienanstalt Saar (LMS) wieder als Mitveranstalter des „Tages der Pressefreiheit“ in Er- scheinung zu treten. Als Datum der Veranstaltung, die unter dem Arbeitstitel „Lage der Pressefreiheit in Europa – brauchen Demokratie, Medien und Journalisten einen neuen Schutz?“ vorbereitet wurde, war Sonntag, 3. Mai 2020, anvisiert. Die Veranstaltung wurde coronabedingt abgesagt.

Siebenpfeiffer/Wirth-Kostümführungen

Auch für das Jahr 2020 waren wieder Kostümführungen in Homburg (Titel: „Das Homburger Völkchen ist äußerst liberal“ - 6) und Zweibrücken (Titel: „Die Socken des Dr. Wirth“ - 3) terminiert und beworben worden. Pandemiebedingt wurden diese Führungen nach und nach abgesagt.

Verschiedenes

 Der 175. Todestag von Siebenpfeiffer am 14. Mai 2020 war Anlass für verschiedene Medienan- fragen und -berichte.

 Von Norbert Otto Eke (Universität Paderborn) wurde das Vormärz-Handbuch mit 1000 Seiten Um- fang herausgegeben. Darin finden sich auch Beiträge über Siebenpfeiffer (Baus) und Wirth (Kreutz) aus literarischer Perspektive.

 Zum 70. Geburtstag von Willi Kreutz wurde eine Festschrift herausgegeben, zu der auch die Sie- benpfeiffer-Stiftung finanzielle und inhaltliche Unterstützung leistete. Der Beitrag von Martin Baus beschäftigt sich mit Friedrich Schüler im Exil in Frankreich und seiner Rolle im Netzwerk der poli- tischen Flüchtlinge.

Anlage I Seite 7

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B

ILANZIERUNGS

-

UND

B

EWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet (Nie- derstwertprinzip). Die Fortschreibung der Anschaffungswerte der Siebenpfeiffer-Sammlung erfolgt weiterhin zum Anschaffungswert ohne Abschreibung, da es sich hier um Antiquitäten ohne Wertver- lust handelt.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von 250,00 EUR werden im Jahr des Zugangs sofort voll abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert zwischen 250,01 EUR und 1.000,00 EUR werden in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre linear abgeschrieben (gem.

§ 6 Abs. 2a EStG a.F.).

Außenplanmäßige Abschreibungen sind im Berichtsjahr nicht angefallen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungswert bewertet.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

V

ERMÖGENSLAGE

2020

Im Berichtsjahr hat sich die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr auf EUR (Vj. 73.363 EUR) erhöht.

Das Eigenkapital der Siebenpfeiffer-Stiftung hat sich um das Jahresergebnis vor Entnahme aus Rück- lagen in Höhe von 7.279 EUR gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die zum 31.12.2020 aufzulösenden Rücklagen betragen 26.960,28 EUR. Diese Mittel sind nach Vorstandsbeschluss anderen Projekten zur Verfügung zu stellen.

Mit der Zustimmung der Stiftungsgremien wird der im Berichtsjahr entstandene Jahresfehlbetrag im Bereich der Vermögensverwaltung in Höhe von 16 EUR auf Vorschlag der Geschäftsführung durch die satzungsmäßige Rücklage im Folgejahr gedeckt.

Mit der Zustimmung der Stiftungsgremien wird der im Berichtsjahr entstandene Jahresfehlbetrag im sonstigen Zweckbetrieb in Höhe von 1978 EUR durch den Jahresüberschuss des Berichtsjahres des sonstigen Geschäftsbetriebs in Höhe von 794 EUR und durch den Gewinnvortrag des Vorjahres in

Anlage I Seite 8

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Höhe von 234 EUR im Folgejahr gedeckt. Der danach verbleibende Jahresfehlbetrag des Zweckbe- triebs von 1.028 EUR ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Ein Beschluss hierüber wird in der Vorstandssitzung im Sommer 2021 gefasst.

In der als Anlage beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung wird statt des Jahresergebnisses der Bilanzgewinn nach Auflösung der Rücklagen ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung nach Bereichen werden die Jahresergebnisse für jeden Bereich einzeln ausgewiesen.

Rücklagen

Die Satzung der Siebenpfeiffer-Stiftung erlaubt die Bildung von satzungsmäßigen Rücklagen (§ 3 Nr. 2 a.F.). Durch die Art der Rücklage wird der Verwendungszeitraum der Rücklage bzw. die Pflicht zur Auflösung festgelegt.

Die zweckgebundenen Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 und 3 AO werden für Vorhaben zur Ver- wirklichung des Satzungszwecks, die voraussichtlich nicht innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können, gebildet. Nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind die vorgenannten Rücklagen (im Berichtsjahr zu- fließende Mittel) bis zum Ende des übernächsten Jahres (also innerhalb von 2 Jahren) für steuerbe- günstigte Zwecke gemäß Satzung zu verwenden.

Die Fortschreibung der Rücklagen der Stiftung stellt sich wie folgt dar:

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F o rt sch re ib u n g R ü ck la ge n

Beschluss v.Beschluss v.JA-Buchung Bilanz30.06.202030.06.202031.12.2020 RücklageRücklageRücklageRücklageRücklage StandZuführungKorrekturAuflösungStand 31.12.201920202020202031.12.2020 Betriebsmittel § 62 (1) Nr. 1 AO -Rücklage Vorjahre21.072,08 €15.464,68 €-9.151,88 €-16.164,68 €11.220,20 € Rücklagen IB bis 2020 (SK 1010) -Publikation kl. Schriftenreihe: Band 18 (KS80)0,00 €1.500,00 €0,00 €-1.500,00 €0,00 € -Publikation Schriftenreihe: Band 11 (KS62)0,00 €7.500,00 €0,00 €-7.500,00 €0,00 € -Verleihung des 17. Siebenpfeiffer-Preises (KS 21)0,00 €2.275,15 €0,00 €-2.275,15 €0,00 € -Kolloquium 2020 (SK1010)4.000,00 €0,00 €0,00 €-4.000,00 €0,00 € -Festbankett 2020 ff. (KS24)500,00 €389,53 €0,00 €-889,53 €0,00 € Rücklagen IB bis 2022 (SK 1012) -Siebenpfeiffer-Jugendprojekte: Social Media (KS34)0,00 €3.800,00 €0,00 €0,00 €3.800,00 € -Sammlungserweiterung (Antiquitäten und Bücher)4.770,20 €0,00 €0,00 €0,00 €4.770,20 € Rücklagen IB bis 2024 (SK 1014) -Kostümführungen in Homburg und Zweibrücken 2019 ff. (KS27)2.650,00 €0,00 €0,00 €0,00 €2.650,00 € -Siebenpfeiffer-Denkmal (KS35)9.151,88 €0,00 €-9.151,88 €0,00 €0,00 € -0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 € Gesamt: Betriebsmittelrücklage11.220,20 €Kosten für Steuerberatung, Steuernachzahlung

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Beschluss v.Beschluss v.JA-Buchung Bilanz30.06.202030.06.202031.12.2020 RücklageRücklageRücklageRücklageRücklage StandZuführungKorrekturAuflösungStand 31.12.201920202020202031.12.2020 Übertrag: Betriebsmittelrücklage21.072,08 €15.464,68 €-9.151,88 €-16.164,68 €11.220,20 € Rücklage nach § 62 (1) Nr. 2 AO -Rücklage Vorjahr0,00 €2.854,23 €0,00 €-1.643,72 €1.210,51 € -Wiederbeschaffungsrücklage (SK 1004) -Geschäftsausstattung (Abschreibungen)0,00 €2.854,23 €0,00 €0,00 €2.854,23 € -Materielle und immaterielle Vermögensgegenstände0,00 €0,00 €0,00 €-1.643,72 €-1.643,72 € Gesamt: Wiederbeschaffungsrücklage1.210,51 € Freie Rücklage nach § 62 (1) Nr. 3 AO -Rücklage Vorjahr (SK1070)10.140,06 €2.794,88 €0,00 €0,00 €12.934,94 € Daten aus der GuV2019 3,0%Einnahmen Ideeller Bereich (max. 10%)91.275,552.738,27 1/3Überschuss Vermögensverw.0,000,00 10%Überschuss Zweckbetriebe0,000,00 10%Überschuss Wirtschaft. GB566,1856,62 2.794,88 Gesamt: Freie Rücklage12.934,94 € 31.212,14 €21.113,79 €-9.151,88 €-17.808,40 €25.365,65 €

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Um der Geldentwertung des Grundstockvermögens entgegenzuwirken, wurde eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO gebildet. Durch Zuführung von Vermögen zu Rücklagen wird auch das Eigenkapital entsprechend erhöht.

Kapitalerhaltungsrechnung

Die Erhaltung des Grundstockvermögens in seinem Substanzwert gemäß § 3 Nr. 1 der Satzung der Siebenpfeiffer-Stiftung kann in der Bilanz grundsätzlich nicht abgebildet werden. Hierzu muss eine Kapitalerhaltungsrechnung als Nebenrechnung geführt werden. Die Kapitalerhaltungsrechnung dient der Beantwortung der Frage, ob das Stammkapital in seinem wirtschaftlichen Wert erhalten wurde.

Das Stammkapital der Siebenpfeiffer-Stiftung betrug im Jahr 1989 5.000,00 DM (2.556,46 EUR). Zur realen Vermögenserhaltung wird der vorgenannte Betrag auf einem Sparbuch (Konto 0946), getrennt vom Giralgeld, gehalten. Die hierbei erwirtschafteten Zinserträge werden zur Finanzierung der Stif- tungsgeschäfte und zur Verwirklichung des Stiftungszwecks verwendet (gem. Satzung § 3 Nr. 2).

Aber auch die vorgenannten Zinserträge könnten in ihrer Höhe – vor allem in der seit Jahren anhal- tenden Niedrigzinsphase – nur wenig zur realen Vermögenserhaltung beitragen und folglich wird das Stammkapital in seinem Wert immer weiter geschmälert. Für die Jahre 2010 bis 2020 wurde die Ka- pitalerhaltungsrechnung als Nebenrechnung erstellt. Zur Berechnung des Substanzwertes des Stammkapitals zum Stichtag 31.12. wurden die historischen Inflationsraten (Quelle: Statistisches Bun- desamt) herangezogen.

Stammkapital Hist. Inflationsrate Kaufkraftverlust Substanzwert

in EUR in % in EUR in EUR

2010 1.746,26 1,1 19,00 1.727,27 2011 1.727,27 2,1 35,53 1.691,74 2012 1.691,74 2,0 33,17 1.658,57 2013 1.658,57 1,4 22,90 1.635,67 2014 1.635,67 1,0 16,19 1.619,47 2015 1.619,47 0,5 8,06 1.611,42 2016 1.611,42 0,5 8,02 1.603,40 2017 1.603,40 1,5 23,70 1.579,70 2018 1.579,70 1,8 27,93 1.551,77 2019 1.551,77 1,4 21,42 1.530,35 2020 1.530,35 0,5 7,61 1.522,73

Zur Stärkung der Leistungskraft der Stiftung erlaubt der Gesetzgeber die Bildung von Rücklagen ohne Zweckbindung, sog. freie Rücklagen. Die Gesamthöhe und die zeitliche Dauer sind nicht begrenzt.

Freie Rücklagen werden zum Ende des Berichtsjahres mit 12.934,94 EUR ausgewiesen.

Das Anlagevermögen hat sich auf 2.954 EUR (Vj. 2.243 EUR) erhöht.

Es bestehen keine offenen Forderungen (Vj. 2.882 EUR).

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Restlaufzeit bis zu 1 Jahr) wer- den in Höhe von 739 EUR (Vj. 3.296 EUR) ausgewiesen. Sonstige Verbindlichkeiten (Verbindlichkei- ten aus Lohnsteuer) betragen 709 EUR. Die offenen Verbindlichkeiten wurden im Folgejahr beglichen.

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Finanzverbindlichkeiten bestehen nicht.

Die passive Rechnungsabgrenzung wird mit 0,00 EUR (Vj. 925,00 EUR) ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

Stand

31.12.2019 Auflösung Zuführung

Stand 31.12.2020

Sonstige Rückstellungen - -

Urlaub/Überstunden 5.675,50 953,49 5.030,46 9.752,47 Künstlersozialkasse - - - - Gesamtsumme 5.675,50 953,49 5.030,46 9.752,47

F

INANZLAGE

2020

Zum Bilanzstichtag hat die Stiftung einen Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 70.408 EUR (Vj. 60.365 EUR).

Gewährte, aber noch nicht verwendete Mittel werden mit Zustimmung der Stiftungsgremien auf neue Rechnung bis zur weiteren Verwendung vorgetragen. Somit ist die Finanzierung der noch ausstehen- den Projekte und Veranstaltungen gesichert.

E

RTRAGSLAGE

2020

Die Erträge in Höhe von 102.689 EUR (Vj. 93.590 EUR) setzen sich vorwiegend aus Zuschüssen (91.202 EUR) zusammen. Des Weiteren sind die Spenden (5.276 EUR), Umsatzerlöse (1.235 EUR), Teilnehmergebühren Festbankett (4.975 EUR) und Zinserträgen (0,30 EUR; Vermögensverwaltung) ebenfalls den Erträgen zuzurechnen. Die Umsatzerlöse liegen leicht über dem Planansatz des Be- richtsjahres (Wirtschaftlicher Geschäftsbereich).

Die Zuschüsse (48.600 EUR; ohne Personalkostenzuschuss) sind zweckgebunden und ausschließ- lich für die Finanzierung des Stiftungsgeschäfts gemäß Satzung zu verwenden. Bei diesen Zuschüs- sen handelt es sich gemäß Abschnitt 10.2. Abs. 7 S. 1 UStAE um echte Zuschüsse. Somit sind diese Zuschüsse umsatzsteuerbefreit. Der Personalkostenzuschuss (42.602,54 EUR) wird anteilig auf die einzelnen Bereiche verteilt. Die Gesamtzuschüsse und Spenden setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

2019 2020

Saarpfalz-Kreis (inkl. PK-Zuschuss) 54.981,20 56.202,54

Stadt Homburg 5.000,00 5.000,00

Kreissparkasse Saarpfalz 30.000,00 30.000,00 Sonstige Zuschüsse (zweckgebunden) 2.675,00 -

Spenden 6,10 5.276,10

92.662,30

96.478,64

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Die Aufwendungen betragen 95.410 EUR (Vj. 100.266 EUR) über alle Bereiche hinweg und setzen sich aus den Personalaufwendungen, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen zusammen. Die tatsächlichen Projektkosten (22.407 EUR) und die Sachkosten für die Verwaltung (3.842 EUR) sind in den betrieblichen Aufwendungen enthalten.

2019 2020

Personalaufwand 67.969,27 68.177,09 sonstige betriebliche Aufwendungen 31.556,96 26.266,71 Abschreibungen 740,18 966,77 100.266,41 95.410,57

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Projektabrechnung der durchgeführten Projekte 2020: ProjektbezeichnungProjektkosten lt. Projektplanung Teilnahme- gebühren (ohne USt.) Projekt- gebundene Zuschüsse zur StiftungsarbeitProjekt- aufwendungen

Tatsächliche Projekt- aufwendungenProjektstand Festbankett 2020 in Homburg14.000,00 4.975,00 8.000,00 12.553,81 421,19 abgeschlossen Kostümführungen in Homburg und Zweibrücken1.000,00 - - - - wegen Corona ausgefallen Tag der Pressefreiheit2.000,00 - - - - wegen Corona ausgefallen Wissenschaftliches Kolloquium "Vormärzliche Verleger"4.000,00 - - - - wegen Corona verschoben nach 2021 17. Siebenpfeiffer-Preis: Ausschreibung3.275,15 - - - - wegen Corona verschoben nach 2021 Jugendprojekte: Abiturpreis 2020200,00 - 200,00 200,00 - abgeschlossen Schriftenreihe Band 117.500,00 - 5.275,00 6.630,75 1.355,75- abgeschlossen Kleine Schriftenreihe Band 181.500,00 - 2.000,00 1.466,97 533,03 abgeschlossen Kleine Schriftenreihe Band 191.500,00 - - 1.555,78 1.555,78- abgeschlossen Sonstige Projekte, Vorträge, Buchvorstellungen, Theater, Kabarett

100,00 - - - - wegen Corona ausgefallen 22.407,31

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Anlage I Seite 16

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Beschlossen am 30.06.20

Haushaltsplan 2020

Anlage II Seite 1

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Haushalt 2020 Siebenpfeiffer-Stiftung

Gesamtergebnisplan

Erträge EUR EUR EUR

Gesamt Gesamt Gesamt

HH-Ansatz 2019

HH-Ist 2019

HH-Ansatz 2020

Zuschüsse und Spenden 95.100,00 92.662,30 98.050,00

2302/6560/

8100

Kommunale Zuschüsse

- Saarpfalz-Kreis (Stifungsfinanzierung - 16.000 EUR) - Saarpfalz-Kreis (Personalkostenzuschuss - 41.750 EUR) - Stadt Homburg (Stiftungsfinanzierung - 5.000 EUR)

60.000,00 59.981,20 62.750,00

2303 Andere Zuschüsse

- Kreissparkasse Saarpfalz (Stiftungsfinanzierung - 30.000 EUR)

30.000,00 32.675,00 30.000,00 3221 Spenden (zweckgebunden)

- Hambach-Gesellschaft: Schriftenreihe Band 11: Thorbecke-Verlag - Willi Kreutz (Hg.) "Deutsche im politischen Exil nach dem Hambacher Fest und Revolution von 1848/49"

(KS62 - 2.250 EUR)

- Bezirksverband Pfalz: Schriftenreihe Band 11: Thorbecke-Verlag - Willi Kreutz (Hg.) "Deutsche im politischen Exil nach dem Hambacher Fest und Revolution von 1848/49"

(KS62 - 2.000 EUR)

- Stadt Lahr: Schriftenreihe Band 11: Thorbecke-Verlag - Willi Kreutz (Hg.)

"Deutsche im politischen Exil nach dem Hambacher Fest und Revolution von 1848/49"

(KS62 - 1.000 EUR)

5.000,00 - 5.250,00

3223 Spenden (ohne Zweckbindung) 100,00 6,10 50,00

Umsatzerlöse 1.500,00 928,55 5.975,00

8001 Umsatzerlöse 1.500,00 928,55 1.000,00

6510 Entgelte Veranstaltungen (Festbankett) - - 4.975,00 Sonstige betriebliche Erträge - 0,30 1,00

4150 Zinsen und sonstige Erträge - 0,30 1,00

Saldo 96.600,00 93.591,15 104.026,00 Sachkonto Bezeichnung

Anlage II Seite 2

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Haushalt 2020 Siebenpfeiffer-Stiftung

Aufwendungen EUR EUR EUR

Gesamt Gesamt Gesamt

HH-Ansatz 2019

HH-Ist 2019

HH-Ansatz 2020

Personalaufwand 71.573,00 67.969,27 75.439,00

2552/6700/

8210

Löhne und Gehälter (inkl. Rückstellung für Resturlaub und Überstunden) 45.730,00 46.060,11 47.000,00 2553/6755/

8232

Abgeführte Lohnsteuer 9.500,00 9.659,53 9.900,00

2555/6750/

8230

GesSoz Aufwendungen (inkl. Rückstellung für Resturlaub und Überstunden) 12.000,00 12.027,65 12.500,00

2559 Beiträge Berufsgenossenschaft 210,00 221,98 200,00

2556 Aushilfslöhne (Minijob: 5 Monate) 3.150,00 - 4.500,00 2555 GesSoz Aufwendungen (Minijob: 5 Monate) 983,00 - 1.250,00 2553 Pauschalsteuern (Minijob: 5 Monate) - - 89,00

Sonstige betriebliche Aufwendungen 29.921,00 32.297,14 22.205,00

Projektkosten 25.350,00 27.557,37 17.160,00

2664 Unterhaltung Ausstellungen

- Ausstellungen in Homburg und in Zweibrücken (200 EUR) - Ausstellung 200 Jahre Landcommissariat Homburg (50 EUR)

250,00 104,55 250,00

2751 Künstlersozialabgaben - 2.592,46 100,00

2800 Veranstaltungen und Vorträge, Projekte - Festbankett 2020 (KS21; 6.000 EUR)

- Siebenpfeiffer-Jugendprojekte: Abiturpreis für das Siebenpfeiffer-Gymnasium Kusel (KS34; 200 EUR)

- 17. Siebenpfeiffer-Preis: Ausschreibung (KS 24; 1.000 EUR; 2.275,15 EUR --> Entnahme aus Rücklagen)

- Sonstige Projekte, Vorträge, Buchvorstellungen, Theater, Kabarett (100 EUR) - Tag der Pressefreiheit (KS 28; 2.000 EUR --> Entnahme aus Rücklagen )

- Siebenpfeiffer-Jugendprojekte: Social Media Projekte (KS34; 3.800 EUR --> Entnahme aus Rücklagen )

- Kostümführungen Regina Wirth - Homburg und Zweibrücken (KS 27; 1.000 EUR --> Entnahme aus Rücklagen)

16.100,00 24.860,36 7.300,00

2801 Publikationen und Broschüren

- Kleine Schriftenreihe Band 18: "Siebenpfeiffer-Rechtsgutachten im Exil" von Prof. Heike Jung (KS80; 1.500 EUR --> Entnahme aus Rücklagen)

- Schriftenreihe Band 11: Thorbecke-Verlag, Willi Kreutz (Hg.) "Deutsche im politischen Exil nach dem Hambacher Fest und Revolution von 1848/49" (KS62 - 7.500 EUR --> Entnahme aus Rücklagen)

- Kleine Schriftenreihe Band 19: Dokumentation der 15. Verleihung des Siebenpfeiffer- Preises an Anja Reschke am 10.11.2019 (KS81; 1.500 EUR)

9.000,00 - 1.500,00

3251 Sonstige Aufwendungen zu Projekten (Veranstaltungen und Publikationen) - an Sonstige (10 EUR)

- - 10,00 6800 Veranstaltungen und Vorträge, Projekte (ZB: Festbankett) - - 8.000,00

Sachkosten Verwaltung 4.571,00 4.739,77 5.045,00

2500 Abschreibungen auf immat. Vermögensgegenstände (Internetseite) 600,00 606,90 610,00 2502 Abschreibungen GWG-Sammelposten (Notebook) 133,00 133,28 134,00

2560 Fahrtkosten Arbeitnehmer - 62,28 70,00

2564 Kilometergeld Arbeitnehmer 100,00 - -

2701 Bürobedarf 50,00 54,01 300,00

2702 Porto und Versand 300,00 565,29 300,00

2704 Zeitschriften, Fachliteratur 50,00 - 50,00

2705 Datenverarbeitung

- Syska EURO-Fibu Pflege und Wartung, Pflege des Internetauftritts

1.172,00 1.276,13 1.300,00

2707 Aus- und Fortbildungskosten 100,00 - 300,00

2750 Gebühren, Beiträge (Museumsverbände, Deutscher Spendenrat) 550,00 567,18 570,00 2753 Versicherungen (Haftpflicht- u. Ausstellungsversicherung) 865,00 864,95 865,00

2810 Öffentlichkeitsarbeit 100,00 - 50,00

2894 Rechts- und Beratungskosten 10,00 - 10,00

2895 Buchführungskosten (LOGA-Abrechnung) 100,00 60,12 60,00 2900 Sonstige Aufwendungen (Vorstandssitzung, Kuratorium, Beirat) 400,00 544,10 400,00 3250 Nicht Abziehbare Ausgaben - - - 3451 Abgezogene Kapitalertragsteuer (Sparbücher) 1,00 0,08 1,00 4700 Aufwendungen für Zinsen Vermögensverwaltung 10,00 - 5,00

4712 Nebenkosten des Geldverkehrs 30,00 5,00 20,00

8360 Forderungsverluste - 0,45 -

Saldo 101.494,00 100.266,41 97.644,00 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - 4.894,00 - 6.675,26 6.382,00

Entnahme aus den Rücklagen (Stand zum 31.12.2019 = 31.212,14 EUR) 27.789,05 - Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (-) 21.113,79 6.382,00 Sachkonto Bezeichnung

Anlage II Seite 3

(30)

Haushalt 2020

Siebenpfeiffer-Stiftung

Investitionsplan

Sach-

konto Bezeichnung 2019

EUR Immaterielle Vermögensgegenstände

0027 Immaterielle Vermögensgegenstände EDV-Software -

Sachanlagen

0405 Betriebs- und Geschäftsausstattung (> 1.000 EUR)

- Erweiterung der Siebenpfeiffer-Sammlung (--> Entnahme aus Rücklagen)

- 0475 Geringwertige Wirtschaftsgüter (150 - 1.000 EUR)

- Erweiterung der Siebenpfeiffer-Sammlung (--> Entnahme aus Rücklagen)

-

Entnahme aus Rücklagen -

Abschreibungen auf Investitionen Sach-

konto Bezeichnung 2019

EUR Immaterielle Verrmögensgegenstände

2500 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 610,00

Sachanlagen

2501 Abschreibungen GWG-Sammelposten 134,00

744,00

Anlage II Seite 4

(31)

Haushalt 2020

Siebenpfeiffer-Stiftung

Finanzplan

Erträge

Nr. Bezeichnung 2019

EUR

1. Zuschüsse und Zuweisungen, Spenden (laufende Geschäftstätigkeit) 98.050,00 2. Umsatzerlöse und Entgelte (laufende Geschäftstätigkeit) 5.975,00 3. Zinsen und sonstige Erträge (Zinserträge und Entgelte Festbankett) 1,00

4. Kredite -

5. Zuführung zu Kapitalrücklagen -

104.026,00

Aufwendungen

Nr. Bezeichnung 2019

EUR

1. Investitionen Anlagevermögen -

2. Personalkosten (laufende Geschäftstätigkeit) 75.439,00

3. Sachkosten (laufende Geschäftstätigkeit) 22.205,00

4. Kredite -

5. Entnahme von Rücklagen -

6. Zuführung in die Rücklagen 6.382,00

104.026,00

Anlage II Seite 5

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