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EVALUIERUNGSBERICHT. Umsetzung LEADER-Entwicklungsstrategie Region Schönburger Land 2015/2016 ENTWURF!

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ENTWURF!

EVALUIERUNGSBERICHT

Umsetzung LEADER-Entwicklungsstrategie Region Schönburger Land

2015/2016

LEADER-Region Schönburger Land Geschäftsstelle Regionalmanagement Pachtergasse 14

08396 Waldenburg Tel.: +49 37608 / 406011

E-Mail: info@region-schoenburgerland.de

www.region-schoenburgerland.de

RM-Team:

Dr. Kersten Kruse Ines Senftleben Martin Böhm Detlef Apolinarski

Stand: 31.01.2017

(2)

INHALTSVERZEICHNIS

1 Monitoring ...4

1.1 Budgetverfolgung ... 4

1.2 Projektumsetzung ... 5

2 Evaluierung Inhalte und Strategie der LES ...6

2.1 Strategiekonformität der Projekte und Kooperationsvorhaben zur Umsetzung der LES... 6

2.2 Prioritätensetzung der Handlungsfelder ... 7

2.3 Projektauswahlkriterien ... 8

2.4 Bewertung der erreichten Zielgruppen ... 9

3 Prozessgestaltung und Struktur der LAG ...9

3.1 Struktur, Arbeitsweise und Rechtsform der LAG ... 9

3.2 Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsstrukturen der LAG ... 12

3.3 Vernetzung und Kooperation... 15

4 Arbeitsweise des Regionalmanagements ... 15

4.1 Einrichtung Regionalmanagement ... 15

4.2 Arbeitsorganisation des RM ... 17

4.3 Bewertung der verfügbaren Kapazitäten/ Ressourcen ... 18

4.4 Kommunikationsstrukturen der LAG ... 19

5 Anpassungsbedarf ... 20

(3)

Einführung

Die LAG Schönburger Land hat in ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) zur Erreichung der darin formulier- ten Ziele als Steuerungsmechanismen die Durchführung eines jährlichen Monitoring sowie eine Selbstevaluie- rung vorgesehen. Das Monitoring- und Evaluierungssystem umfasst sowohl die konkreten Ergebnisse der Pro- jektumsetzung als auch den Umsetzungsprozess der LES in seiner Gesamtheit.

Eine erstmalige Evaluierung ist gemäß LEADER-Entwicklungsstrategie für die Jahre 2015/2016 vorgesehen.

Aufgrund der erst im August 2015 erfolgten Genehmigung der LES durch das Sächsische Ministerium für Um- welt und Landwirtschaft (SMUL) wurden beide Jahre zusammengefasst.

Im Rahmen des Monitoring erfolgt eine regelmäßige und systematische Erfassung von Daten und Informatio- nen zum Umsetzungsprozess. Grundlage dafür bilden die vorhandene Datenbasis und die festgelegten Indika- toren zur Zielerreichung. Wichtiger Bestandteil des Monitoring ist eine kontinuierliche Budgetverfolgung, die in Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde durchgeführt wird. Zusätzliche Datenerhebungen wurden nicht durchgeführt bzw. waren nicht erforderlich. Auf Landesebene erfolgt für alle LEADER-Gebiete ein einheitliches Monitoring zur Datenerfassung, welches elektronisch geführt wird. Im Bericht wurde deshalb auf eine umfang- reiche Datenerhebung verzichtet. Entsprechende Daten zum Budget und zur Projektumsetzung wurden so aufbereitet, dass darauf aufbauend eine Evaluierung stattfinden kann.

Die LAG führt eine Selbstevaluierung zur Überprüfung ihrer Zielerreichung und Effizienz von Strategien, Prozes- sen und Projekten durch. Die Selbstevaluierung soll die Organisation, Prozesse, Ziele oder Maßnahmen korri- gieren und verbessern helfen. Die regelmäßigen Treffen der Arbeitsgruppen und des Koordinierungskreises dienten auch dazu, die Arbeit in Richtung des Zielkonzeptes zeitnah zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigie- ren. So erfolgte u.a. eine Überprüfung der Kohärenzkriterien für das Auswahlverfahren und der Eignung und Aufstellung weiterer Indikatoren auf Grundlage der Evaluierung im laufenden Umsetzungsprozess. Die Ergeb- nisse sind in die im November 2016 von der LAG beschlossenen Änderungen der LES eingeflossen.

(4)

1 Monitoring

1.1 Budgetverfolgung

Für die Region steht insgesamt ein Budget von 12,085 Mio. EUR für den Zeitraum für 2015 – 2020 zur Verfü- gung stehen. Davon stehen der Region laut Vorgaben des SMUL und der Bewilligungsbehörde 3,267 Mio. EUR für die Jahresscheiben 2015-2016 zu. Davon konnten bis 31.12.2016 einschließlich Regionalmanagement und Kooperationsprojekte insgesamt 3.242.739,98 EUR durch ein positives Votum der Region an Vorhaben gebun- den werden, das entspricht rund 99 % des verfügbaren Budgets. Die genannte Summe wurde von den Vorha- benträgern einschl. der LAG vollständig bei der Bewilligungsbehörde zur Förderung beantragt. Unter Berück- sichtigung des laufenden Projektaufrufe 3/2016 und 4/2016 kann davon ausgegangen werden, dass die Bud- getumsetzung vollständig und planmäßig erfolgen kann und bis zu 48 % des Gesamtbudgets der Region bereits bis Mitte des Jahres 2017 gebunden sein wird.

Tabelle: Umsetzungsstand BUDGET* der LEADER-Region Schönburger Land bis 31.12.2016

Verfügbares Budget für die Region insgesamt 12.085.000,00 €

Verfügbares Budget 2015/16 3.267.000,00 €

Gebundenes Budget der LAG 3.242.739,98 €

Beantragtes Budget bei der Bewilligungsbehörde (BWB) 3.242.739,98 €

Bewilligtes Budget durch BWB 1.982.722,50 €

Abgerechnetes Budget 275.187,96 €

* Budget einschl. Regionalmanagement und Kooperationsprojekte

Analog betrifft dies die handlungsfeldbezogene Auslastung. Hier konnten in den Handlungsfeldern mit den höheren Prioritäten (HF 3 und 4) auch die meisten Mittel umgesetzt werden. Insgesamt erfolgten bisher 6 Pro- jektaufrufe.

Grafik: Gegenüberstellung des durch Beschlüsse der LAG gebundenen Budgets nach IST und PLAN je Handlungsfeld

Zusammengefasst konnten in diesen Aufrufen 77% der Projektanträge mit einem positiven Votum der Region bestätigt werden. Davon umfassen rund 80 % der regionalen Zuschüsse private Vorhaben.

0,1 Mio. € 0,2 Mio. €

0,7 Mio. €

1,8 Mio. €

0,5 Mio. € 1,3 Mio. €

1,7 Mio. €

3,2 Mio. €

4,6 Mio. €

1,3 Mio. €

€- €500.000 €1.000.000 €1.500.000 €2.000.000 €2.500.000 €3.000.000 €3.500.000 €4.000.000 €4.500.000 €5.000.000

HF 1 - Landwirtschaft und

Umwelt

HF 2 - Wirtschaft und Mobilität

HF 3 - Erholung, Tourismus und kulturelle Identität

HF 4 - Daseinsvorsorge und Lebensqualität

HF 5 - Prozess, Begleitung und Kooperation

(5)

Tabelle: Übersicht der Verteilung von öffentlichen und private, Stand der Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde

Kriterium Anzahl Zuschuss prozentualer Anteil Bemerkung

Beantragte Vorhaben bei BWB 44 3.242.739,98 € einschl. Maßn. LAG

davon öffentliche Vorhaben 9 501.711,80 € 20,45%

davon private Vorhaben 35 2.741.028,18 € 79,55% einschl. Maßn. LAG Stand 31.12.2016

Das der Region zu Verfügung stehende Budget setzt sich zusammen aus 10,316 Mio. Euro EU-Mitteln und 1,769 Mio. Euro Landesmitteln zur Kofinanzierung nicht öffentlicher Vorhaben. Das entspricht einem Budgetanteil von ca. 73 % für Maßnahmen im privaten Sektor. Damit liegt die Region auch in der geplanten Verteilung der Zuschüsse auf private und öffentliche Vorhaben innerhalb der Vorgaben.

1.2 Projektumsetzung

Tabelle: Auswertung Projektaufrufe und bewilligte Anträge durch die LAG, Stand 31.12.2016

HF Ziele

Anzahl Anträge / Projektaufruf

Anträge insgesamt

Anträge mit positivem Votum

Erfolgsquote

1/2015 2/2015 3/2015 1/2016 2/2016

HF 1

1.1 Reduzierung des Flächenverbrauchs/

Flächeninwertsetzung 5 5 5 100 %

1.2 Flurneuordnung, Landschaftsgestal-

tung und Hochwasserschutz 0 0 0

1.3 Sicherung der Landwirtschaft als Wirt-

schaftszweig 2 2 2 100 %

HF 2

2.1 Ausbau der regionalen Wirtschaft und

Branchenstruktur 3 0 3 2 67 %

2.2 Ausbau regionaler Wertschöpfungs-

ketten 0 0 0

2.3 Stärkung der Nahmobilität 0 0 0

HF 3

3.1 Erhalt und Qualitativer Ausbau der

touristischen Infrastruktur 1 4 5 5 100 %

3.2 Erhaltung der regionaltypischen Sied- lungsstrukturen und attraktiven Dorf- und Stadtbilder

5 5 0 10 6 60 %

HF 4

4.1 Wohneigentumsbildung und bedarfs-

gerechte Wohnungsangebote 12 10 22 15 68 %

4.2 Sicherung der Einrichtungen der Da- seinsvorsorge, der Soziokultur und des Breitensports

6 6 6 100 %

4.3 Stärkung von bürgerschaftlichen En- gagement, Vereins- und Ehrenamtstä- tigkeit

0 0 0 0

HF 5

5.3 Vorbereitung, Begleitung, Koordinie- rung oder Vernetzung von prozessbe- zogenen Vorhaben

0 0 0 0

5.4 Maßnahmen zur Koordinierung u.

Vernetzung überregionaler Vorhaben 0 0 0 0

Summe 13 20 11 9 0 53 41 77%

(6)

Gemäß Aktionsplan der Region wurden im Zeitraum 2015/2016 in allen 5 Handlungsfeldern weitestgehend alle Maßnahmeziele über vierteljährliche stattfindende Projektaufrufe aufgerufen. Für die Maßnahmeziele 5.1 Betreibung der LAG, Regionalmanagement einschl. Ergänzung/ Fortschreibung, Evaluierung des LES sowie 5.2 Prozessbezogene Sensibilisierung sind als Maßnahmen der Lokalen Aktionsgruppe keine Projektaufrufe erfor- derlich. Das Kooperationsvorhaben „Qualitätsmanagement Lutherweg“ ist ebenfalls eine Maßnahme der LAG, wobei die Federführung bei der LAG Sachsenkreuz+ liegt. Die Maßnahme wurde im Koordinierungskreis aus- führlich diskutiert und eine Mitwirkung beschlossen.

In verschiedenen Maßnahmezielen wurden keine Anträge eingereicht bzw. mussten die Anträge aus Gründen unvollständiger Unterlagen zurückgezogen werden (siehe dazu auch Punkt 2.1).

Tabelle: Übersicht der Antragstellungen mit Stand 31.12.2016

Mit Stand 31.12.2016 lagen der Bewilligungsbehörde 46 Anträge (inkl. Vorhaben der LAG) vor, von denen 6 Vorhaben bereits fertiggestellt und abgerechnet wurden. Weitere 25 Vorhaben sind bewilligt, 2 Anträge wer- den über das Programm „Vitale Dorf- und aktive Ortsteilzentren“ finanziert.

2 Evaluierung Inhalte und Strategie der LES

2.1 Strategiekonformität der Projekte und Kooperationsvorhaben zur Umsetzung der LES

Alle 53 beantragten Vorhaben sowie das Kooperationsvorhaben „Qualitätsmanagement Lutherweg“ sind stra- tegiekonform. Von den zunächst 71 im Rahmen der Projektaufrufverfahren eingereichten Projekten wurden 15 Vorhaben zurückgezogen, so dass nur 53 Projekte im Auswahlverfahren bewertet werden konnten.

Die Rücknahme der Vorhaben lag i.d.R. nicht daran, dass diese nicht in die LEADER-Strategie gepasst haben, sondern ist u.a. auf Mängel in der Darstellung der gesicherten Finanzierung (als wichtiges Kohärenzkriterium), aufgrund anderer Fördermöglichkeiten oder fehlender Kompatibilität zur bestehenden Rahmenrichtlinie LEA- DER 2014 zurückzuführen. So wurde u.a. für mehrere Anträge im Rahmen der Vorprüfung in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde die Empfehlung gegeben, den Antrag zurückzunehmen, da diese über die Förderricht- linie LEADER nicht förderfähig waren oder.

Insbesondere im Handlungsfeld 1 ergaben sich Probleme bei den Maßnahmen der Landwirtschaft aufgrund von Vorrangförderungen in anderen Programmen des ELER. So konnte im Ziel 1.3 Sicherung der Landwirtschaft als Wirtschaftszweig bisher kein Antrag befürwortet werden. Deshalb wurden hier Anpassungen im Rahmen der LES-Änderung vorgenommen.

Im Ziel 1.2 Flurneuordnung, Landschaftsgestaltung und Hochwasserschutz wurden bisher keine Maßnahmen beantragt. Die Beantragung und Realisierung der bisher diesem Ziel zuordenbaren Vorhaben erfolgt bisher vorwiegend über die RL Hochwasserschäden 2013. Es wird jedoch mit Auslaufen dieser Fördermöglichkeiten

Kriterium Anzahl Bemerkung

Vorhaben insgesamt: 71 zurückgezogene Anträge 15 Vorhaben ohne Votum 3

Vorhaben der LAG (Regionalmanagement 2015-2016, Regionalmanagement 2017-2018, Qualitätsmanagement Lutherweg)

zur Auswahl gestanden 53

davon 4 wegen Nichterfüllung Kohärenz davon 8 wegen mangelndem Budget Vorhaben mit pos. Votum 41

12 negativ beschiedene Anträge

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mit einer verstärkten Nachfrage/Nutzung dieses Ziels u. der entsprechenden Maßnahmen gerechnet. Gleiches gilt für Vorhaben der Kommunen, die einige Maßnahmen über das 2016 aufgelegte Förderprogramm „Brücken in die Zukunft“ beantragt und auch bestätigt bekommen haben. Dies betrifft insbesondere Infrastrukturmaß- nahmen und Maßnahmen der Daseinsvorsorge, die auch über die LES gefördert werden könnten. Allerdings sind die Fördersätze hier geringer als im o.g. Förderprogramm.

Als wesentliches Problem, stellte sich die Umsetzung von Maßnahmen im Ziel 4.3 Stärkung bürgerschaftlichen Engagements, Vereins- und Ehrenamtstätigkeit heraus, da im Rahmen der Beratung der Vorhabenträger fest- gestellt wurde, dass die benannten Fördergegenstände nicht mit der LEADER-Förderrichtlinie in Übereinstim- mung gebracht werden konnten und die Festlegung des Mindestzuschusses von 5.000 Euro der Förderung entgegensteht. Hier sind andere Möglichkeiten wie z.B. die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zu prüfen, um dieses Ziel zu erreichen.

Zur Richtlinie muss gesagt werden, dass diese zum Zeitpunkt der Erarbeitung der LES nur als Entwurf vorlag und sich zwischenzeitlich geändert hat. Die aktuelle Fassung der LEADER-Richtlinie 2014 vom 15. Dezember 2014 wurde zuletzt durch die Richtlinie vom 19. Oktober 2016 (SächsABl. S. 1362) geändert. Es haben sich daraus Differenzen in der Bewertung der Förderfähigkeit von Vorhaben über die LEADER-Entwicklungsstrategie erge- ben.

Von den 53 bewerteten Anträgen wurden 41 Vorhaben mit positivem Votum durch die LAG für eine Förderung vorgeschlagen. Von den 12 nicht positiv bewerteten Anträgen mussten insgesamt 8 Anträge aufgrund man- gelnden Budgets, davon 4 Anträge der Maßnahme 4.1 - Wohneigentumsbildung abgelehnt werden. Insgesamt haben vor allem die investiven Maßnahmen zur Wohneigentumsbildung dazu geführt, dass das Budget plan- mäßig abgerufen werden konnte. Es zeigt sich hier, dass diese Maßnahmen stark nachgefragt werden und die bisher festgelegten Zielindikatoren bereits erreicht sind.

Bei der Bewilligungsbehörde wurden bisher alle Vorhaben zur Förderung eingereicht.

Maßnahme 4.1 Wohneigentumsbildung

Bisher aufgerufenes Budget (Projektaufrufe 01/2015, 02/2015) 1.200.000 €

laufender Aufruf 03/2016 750.000 €

Budget im Handlungsfeld 4 insgesamt 4,5 Mio.€

Zielindikator Wohneigentumsbildung 25

Anzahl der eingereichten Anträge 22

Anträge mit positivem Votum 15

Abgelehnte Anträge aufgrund nichterreichen der Kohärenzkriterien 3

Abgelehnte Anträge aufgrund Überzeichnung des aufgerufenen Budgets 4

Bereits bewilligte Anträge 13 Anträge mit einer Zuschusshöhe von 993.822 € Stand 31.12.2016

Es besteht aufgrund des bisherigen Umsetzungsprozesses kein Bedarf einer Strategieüberarbeitung. Allerdings ist die Umsetzbarkeit des Zieles 1.3 - Sicherung der Landwirtschaft als Wirtschaftszweig über LEADER zu über- prüfen. Anpassungsbedarf ergibt sich ansonsten bei den o.g. Zielindikatoren. Diese sind unter Berücksichtigung des bereitstehenden Budgets zu überprüfen.

2.2 Prioritätensetzung der Handlungsfelder

Entsprechend der LEADER-Entwicklungsstrategie wurden die Maßnahmeziele in 3 Prioritäten unterschieden.

Die Gegenüberstellung der aufgerufenen Maßnahmeziele und der dazu eingereichten Projekte ergab, dass die Prioritätensetzung der Handlungsfelder auch der bisherigen Umsetzung entspricht. Die Maßnahmen der LAG

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sind der Priorität 1 zugeordnet und umfassen 3 Vorhaben (Regionalmanagement für die Jahresscheiben 2015/16 und 2017/18 sowie das Kooperationsvorheben Lutherweg). Insgesamt 32 Vorhaben sind der Priorität 2 zugeordnet. In der Priorität 3 wurden 9 Vorhaben beantragt.

Tabelle: Übersicht der Zuordnung der Vorhaben zur Prioritäten

Priorität Strategische Ziele Anzahl der Vorhaben

1 5 Umsetzung der LES und Förderung regionaler und überregionaler

Kooperationen 3

2

3.1 Qualitativer Ausbau der touristischer Infrastruktur und des We-

genetzes 5

3.2 Erhaltung der regionaltypischen Siedlungsstrukturen und attrak-

tiven Dorf- und Stadtbilder 6

4.1 Wohneigentumsbildung und bedarfsgerechte Wohnungsangebo-

te 15

4.2 Sicherung von Einrichtungen zur Daseinsvorsorge, der Soziokultur

und des Breitensports 6

4.3 Stärkung bürgerschaftlichen Engagements, Vereins- und Ehren-

amtstätigkeit 0

3

1.1 Reduzierung Flächenverbrauch 5

1.2 Flurneuordnung, Landschaftsgestaltung und Hochwasserschutz 0 1.3 Sicherung der Landwirtschaft als Wirtschaftszweig 2 2.1 Ausbau der regionalen Wirtschaft und Branchenstruktur 2 2.2 Stärkung der Kooperation zum Ausbau regionaler Wertschöp-

fungsketten

0

2.3 Stärkung der Nahmobilität 0

Damit sind rund 80 % der Vorhaben der Priorität 1 und 2 zugeordnet. Gemessen am Budget werden rund 3 Mio. EUR zur Umsetzung dieser Vorhaben bereitgestellt, das entspricht ca. 92 % der befürworteten Maßnah- men im Zeitraum 2015/16. Die Prioritätensetzung hat sich bestätigt.

2.3 Projektauswahlkriterien

Projektauswahlkriterien haben zur Differenzierung der eingereichten Projektanträge überwiegend funktioniert.

Eine Abstufung der Maßnahmen im Ranking untereinander wurde immer erreicht. Bei gleichartigen Maßnah- men wie zum Beispiel bei der Wohneigentumsbildung, haben geringere Abstufungen dazu geführt, dass mehr- fach Plätze mit gleicher Punktzahl vergeben wurden. In einem Fall mussten aufgrund Punktegleichstands zwei Vorhaben ausscheiden, da diese insgesamt nicht durch das zur Verfügung stehende Budget gedeckt waren.

Eine Regelung dazu, weitere Bewertungsmöglichkeiten in solch einem Fall hinzuzuziehen sind in der LES- Änderung vorgesehen.

(9)

Als ungünstig erwies sich, dass eine Bewertung der baukulturellen Belange im Ranking nicht vorgesehen ist. Das Merkblatt „Baukultur“ konnte in die Punktebewertung nicht eingehen. Da eine Wichtung der baukulturellen Themen den Mitgliedern der LAG wichtig ist, wurde dieser Punkt in die Änderung der LES aufgenommen und Baukultur als Rankingkriterium in das Auswahlverfahren integriert.

Die maßnahmespezifischen Kohärenzkriterien wurden insgesamt angepasst und neue geordnet. Sie entspre- chen damit auch den Vorgaben für die Antragstellung bei den Bewilligungsbehörden. Ergänzend für alle Bau- vorhaben werden nunmehr aussagekräftige Planunterlagen und Skizzen zur Beschreibung des Vorhabens abge- fordert, um eine qualitative Bewertung zu ermöglichen (Vergleichbarkeit der Projekte) bzw. als Nachweisfüh- rung zur Einhaltung baukultureller Vorgaben.

2.4 Bewertung der erreichten Zielgruppen

Tabelle: Übersicht der erreichten Zielgruppen

Rechtsform der Antragsteller* Anzahl prozentualer Anteil an gebun- denen Vorhaben

Kommune 9 20,45%

Unternehmen 3 6,82%

Private 19 43,18%

Kirche 6 13,64%

Verein 4 9,09%

Sonstige/LAG 3 6,82%

insgesamt 44 100,00%

In der LEADER-Entwicklungsstrategie ist keine Fokussierung auf eine einzelne Zielgruppe vorgesehen. Unter Genderaspekten wird eine Gleichbehandlung der Zielgruppen angestrebt, was an der Verteilung der Antragstel- ler deutlich wird. 20 % der Vorhaben sind Kommunen und damit öffentlichen Zuwendungsempfängern zuzu- ordnen. Mit 77 % der Vorhaben wurden Private, Unternehmen, Kirchen und Vereine als nichtöffentlichen Zu- wendungsempfänger über die LES gefördert.

15 der 19 rein privaten Vorhabenträger waren Familien mit insgesamt 15 minderjährigen Kindern. 5 Vorhaben- träger haben i.d.R. ihre Eltern oder erwachsenen Kinder in das Wohnvorhaben einbezogen, so dass ebenfalls 2 Generationen von den Vorhaben profitieren konnten. Damit wurde dem Ziel Rechnung getragen, durch Bildung von Wohneigentum Haltefaktoren für den Zuzug oder Verbleib in der Region zu schaffen.

3 Prozessgestaltung und Struktur der LAG

3.1 Struktur, Arbeitsweise und Rechtsform der LAG

Struktur

Die Struktur der LAG hat sich in ihrem Verhältnis aus Wirtschafts- und Sozialpartnern und der öffentlichen Hand seit Gründung unwesentlich verändert.

Aus dem Koordinierungskreis sind ein WiSo-Partner auf eigenen Wunsch und ein weiterer WiSo-Partner aus beruflichen Gründen (Baupfleger der Evang.-Luth. Landeskirche) ausgeschieden. Im Ergebnis der erforderlichen

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Nachwahl der Mitglieder konnte nur die Stelle der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche neu besetzt werden.

Die Neuwahl fand am 02.11.2016 in der Vollversammlung der LAG statt.

Unbesetzt blieb der Sitz eines Mitgliedes aus dem Arbeitskreis Landwirtschaft und Umwelt, da sich hier noch kein neuer Vertreter fand.

Derzeit hat der Koordinierungskreis 27 aktive Mitglieder von ursprünglich 29. Das nachgewählte Mitglied kann noch nicht mitstimmen, da die Genehmigung der geänderten LES noch aussteht. Die LAG ist in diesem Fall zwar noch gut aufgestellt, da die WiSo-Partner mit 14 Stimmen immer noch die Mehrheit haben und damit das Stimmverhältnis von mindestens 51 % gewahrt bleibt. Dennoch ist dieser Zustand aus Sicht der LAG unbefriedi- gend, da eine Wahl nicht Gegenstand einer Genehmigung sein kann. Hier sollte eine Überprüfung durch das Ministerium erfolgen, ob Nachwahlen von Mitgliedern der Entscheidungsgremien nicht prinzipiell über ein Anzeigeverfahren laufen können. Eine Umsetzung der LES wäre damit vielfach erleichtert.

Insgesamt ist nicht nur im privaten Sektor sondern auch bei den Bürgermeistern eine sinkende Motivation spürbar. Diese fokussiert sich jedoch weniger auf die Themen der LAG und der Umsetzung der LES sondern vielmehr auf die Formalien und bürokratischen Hürden zur Verteilung der Fördermittel (Prozedere Auswahlver- fahren, Dokumentation, Berücksichtigung EU-Vorschriften etc.).

Es besteht Motivationsbedarf für die aktuell aktiven Mitglieder der Lokale Aktionsgruppe und Bedarf an neuen Mitgliedern.

Arbeitsweise der LAG

Nach Geschäftsordnung tagt der Koordinierungskreis 4mal im Jahr. Die Themen umfassen i.d.R.:

 die Bewertung, Diskussion und Beschlussfassung zum Auswahlverfahren der Projektanträge

 die Auswahl, Diskussion und Beschlussfassung von Projektaufrufen

 Initiierung, Anschub und Begleitung von Kooperationsprojekten

Die Sitzungen des Koordinierungskreises werden durch die Arbeitskreise und das Regionalmanagement vorbe- reitet. Je nach Inhalt der Projektaufrufe und darin aufgerufenen Ziele/Maßnahmen in den Handlungsfeldern tagen die Arbeitskreise im Vorfeld der Koordinierungskreissitzungen und beraten das Ranking der Vorhaben vor. In den Arbeitskreisen werden auch strategische Themen diskutiert.

Die ersten Sitzungen der Arbeitskreise und des Koordinierungskreises waren dadurch geprägt, sich zunächst mit dem Projektauswahlverfahren auseinanderzusetzen und einen geeigneten praktikablen Modus für die Projektaufrufe zu entwickeln. Insgesamt fanden im Zeitraum 2015/ 2016 folgende Treffen statt:

Vollversammlungen der Lokalen Aktionsgruppe 3, davon 1 im Jahr 2016 Sitzungen des Koordinierungskreises 8, davon 5 im Jahr 2016 Sitzungen der Arbeitskreise 17, davon 13 im Jahr 2016

Die Sitzung des Koordinierungskreises vom 16.03.2016 musste aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit wieder- holt werden (zu wenig WiSo-Partner anwesend).

Themenbezogene Sitzungen der Arbeitskreise außerhalb des Rhythmus der Koordinierungskreissitzungen wa- ren schlecht besucht. Es zeigt sich, dass der Aufwand insbesondere für die WiSo-Partner für zusätzliche Termi- ne zu hoch ist, da einige der aktiven Mitglieder auch gleichzeitig Mitglied im Koordinierungskreis sind.

Um das Projektauswahlverfahren für die Region zu strukturieren, hat sich die LAG dazu entschieden, eine Auf- rufstrategie aufzustellen. Gerade mit Genehmigung der LES-Entwicklungsstrategien im Herbst 2015 bestand in den LEADER-Regionen (einschließlich der Bewilligungsbehörden) noch eine große Unsicherheit über das Proze-

(11)

dere zur Umsetzung der Auswahlverfahren. Das wurde auch auf den Treffen der LEADER-Managements im Rahmen von Erfahrungsaustauschen deutlich. Unter Nutzung dieser Erkenntnisse und der Ergebnisse des ers- ten Projektaufrufes wurde vom Regionalmanagement eine Aufrufstrategie mit folgenden Grundsätzen entwi- ckelt:

 Gleichmäßige Verteilung von Projektaufrufen über das gesamte Jahr, um kontinuierliche Arbeit der Arbeitskreise und des Entscheidungsgremiums zu gewährleisten

 Die Arbeitskreise wirken an der Auswahl der aufzurufenden Maßnahmen bereits im Vorfeld mit

 Thematische Gliederung der Aufrufe/ Zusammenfassung als Maßnahmebündel

 jede Maßnahme wird mindestens 1mal im Jahr aufgerufen

 Die Laufzeit der Projektaufrufe beträgt mindestens 3 Monate

 Auswahlkriterien für zeitliche Staffelung der Projektaufrufe:

- Vorliegende Projektideen aus dem LES-Erarbeitungsprozess

- Berücksichtigung erhöhter Vorbereitungsbedarf z.B. bei Kooperationsprojekten - Absicherung der Finanzierung z.B. Haushaltplanungen der Kommunen

- Verlängerte Laufzeit der Projektaufrufe z.B. bei Wettbewerbsverfahren - Verfügbares Budget (zum Start eher kein Kriterium, aber später)

Tabelle: Taktung der Projektaufrufe

Entsprechend der 2015 vereinbarten Aufrufstrategie wurde der Durchlauf aller Maßnahmen innerhalb eines Jahres umgesetzt. Zum Teil wurden in diesem Zyklus Maßnahmen erneut aufgerufen, wenn eine besondere Nachfrage bestand.

Nur die Maßnahme 2.1.1 Durchführung eines Gründerwettbewerbs wurde bisher nicht aufgerufen, da dafür noch Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises notwendig sind. Da es sich hier um eine Maßnahme mit Mindestfördersumme (nach LEADER-Richtlinie) handelt, wird analog zum Maßnahmeziel 4.4 ein Wettbewerbsverfahren als Vorhaben der LAG favorisiert. Festgestellt werden muss auch, dass bei allen Maßnahmen mit Kooperationsbedarf prinzipiell ein zeitlicher Vorlaufbedarf für den Aufbau von Kooperationen besteht.

Die Aufrufstrategie der Region hat sich bewährt und soll auch im kommenden Jahr mit der entsprechenden Flexibilität wie bisher angewendet werden.

(12)

Grafik: Systematik der Projektauswahlverfahrens

Der Ablauf des Aufrufverfahrens bis hin zur Beantragung hat sich inzwischen bei allen Mitgliedern der LAG verinnerlicht. Es wird eine gewisse „Professionalisierung“ im Entscheidungsprozess sichtbar. Das macht sich u.a. bemerkbar in den Sitzungszeiten.

Bisher lag der Schwerpunkt der Umsetzung der LES auf dem Verfahren zur Bindung des verfügbaren Budgets an Vorhaben. Inzwischen ist dieser Prozess gut organisiert. Für die nächste Zeit gilt es, die Formalitäten noch ef- fektiver zu gestalten, um Zeit für die eigentlichen Aufgaben der LEADER-Entwicklungsstrategie zu gewinnen.

Das betrifft insbesondere den Ausbau eines aktiven Netzwerkes und von Kooperationen in der Region.

Rechtsform der LAG

Die Lokale Aktionsgruppe hat sich keine eigene Rechtsform gegeben sondern firmiert im Sinne einer Interes- sengemeinschaft mit eigener Geschäftsordnung. Wichtiger Partner ist die kommunale Arbeitsgemeinschaft Schönburger Land, der alle beteiligten 13 Kommunen der Region angehören.Die BürgermeisterInnen arbeiten gleichzeitig als gesetzliche Vertreter der Kommunen in der LAG mit. Die bestehende Rechtsform ist funktions- fähig und hat bisher zu keinen Problemen geführt. Die Stadt Waldenburg als federführender Partner fungiert gegenüber der Bewilligungsbehörde als juristische Person und ist Vertragspartner für das LEADER-Management in der Region.

Ein Änderungsbedarf ergibt sich nicht.

3.2 Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsstrukturen der LAG

Öffentlichkeitsarbeit

Übersicht der geplanten Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit lt. LEADER-Entwicklungsstrategie

Aktivitäten Geplanter Durchführungsmodus Pressearbeit /

Projektkommunikation

- regelmäßig

(13)

- mit starken Bezug auf Projekte einschließlich Vorstellung der Projekt- träger

- Informationen zum Prozess (z.B. Veranstaltungsankündigungen, Pro- jektaufrufe, erreichte Ergebnisse)

Kommunikation des Entwick- lungsprozesses

- Jährliche Veröffentlichung der Evaluierungsberichte auf der Internet- seite

- Erstellen von Printmedien (Flyer, Plakate, Ausstellungsaufsteller) bei Bedarf

- Beteiligung an Projektmessen Homepage / Internet - richtet sich an breite Öffentlichkeit

- Prozessbegleitende Durchführung

- Regelmäßige Aktualisierung der Webseite mind. im 2-Wochen- Rhytmus

- Ausbau zur Kommunikationsplattform im Rahmen von Projektaufru- fen, Wettbewerben

Regionalkonferenz 1 x im Jahr

Newsletter 2-Monats-Rhytmus

Pressearbeit

Der Fokus der Arbeit der LAG lag im Zeitraum 2015/16 auf dem Fördermittelmanagement, entsprechend war die Pressearbeit ausgerichtet. In der Freien Presse (führende Tageszeitung in der Region) erschienen 12 Artikel.

Veröffentlichungen im Amtsblatt des Landkreises Zwickau bezogen sich auf die Vorstellung der LEADER-Gebiete und die jeweils laufenden Projektauswahlverfahren. Folgende Aufrufe wurden in den Amtsblättern der Kom- munen und des Landkreises veröffentlicht: 02-2015, 03-2015, 01-2016, 02-2016, 03-2016. Die Projektaufrufe wurden parallel dazu in den Gemeindeblättern der beteiligten Kommunen abgedruckt, teils auch auf deren Internetseiten eingestellt.

Mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises konnte eine Veröffentlichung im Investjournal der Wirtschafts- förderung, das einmal im Quartal an ca. 600 Unternehmen versendet wird, platziert werden. Die Veröffentli- chung erfolgte gemeinsam mit der LEADER-Region Zwickauer Land und bezog sich auf die LEADER-Thematik an sich und die Ansprechpartner in den Regionen.

Eine Berichterstattung zu Projekten konnte bisher nicht erfolgen, da diese sich in der Umsetzung oder auch noch in der Beantragungsphase befinden. Die ersten bereits realisierten Projekte sind Rückbaumaßnahmen auf überwiegend privaten Grundstücksflächen, die sich für eine Veröffentlichung (z.B. auch in der Tagespresse) weniger eignen. Gleichwohl ist beabsichtigt, fertiggestellte Vorhaben und die Personen, die diese umgesetzt haben auf der Internetseite vorzustellen.

Es wird davon ausgegangenen, das die sukzessive Umsetzung interessanter Projekte und dazugehöriger „Ge- schichten“ auch bei der Tagespresse auf Interesse stoßen wird, über Projekte in der Region zu berichten. Hier sollen die vorhandenen Kontakte und die Information direkt an die Presse weiter ausgebaut werden.

Kommunikation Entwicklungsprozess

Problematisch für die Kommunikation und die Tätigkeit des Regionalmanagements war, dass bis zum Ende des Jahres 2016 noch keine eigene Geschäftsstelle bestand. Das hatte für das Erstellen von Printmedien (Flyer, Plakate, Ausstellungsaufsteller) eine aufschiebende Wirkung, da keine Kontaktdaten abgedruckt werden konn-

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ten. Die Bereitstellung von Printmedien wird in 2017 erfolgen, da die neue Geschäftsstelle im Januar 2017 be- zogen werden konnte.

Die LAG hat sich an Projektmessen und auf Fachveranstaltungen Dritter präsentiert. Auf folgenden Veranstal- tungen war das Regionalmanagement der LAG vertreten:

- 2. Wirtschaftsstammtisch LK Zwickau, organisiert über die Wirtschaftsförderung im Schloss Walden- burg

- Regionale Burkhardtsdorf – Treffen der Direktvermarkter und LEADER-Gebiete Südwestsachsen - Ortsvorsteherkonferenz Glauchau - Vorstellung des LEADER-Programms

- Ortsvorsteherkonferenz Lichtenstein - Vorstellung des LEADER-Programms

- LEADER-Erfahrungsaustausch in NOSSEN mit Vorstellung der Aufrufstrategie der Region Schönburger Land

Die Kommunikation zum Umsetzungsprozess der LES setzt auf höchste Transparenz. Der vorliegende Evaluie- rungsbericht soll nach erfolgtem Votum durch den Koordinierungskreis auf der Internetseite veröffentlicht werden.

Homepage / Internet

Die Öffentlichkeitsarbeit der LAG erfolgt im Wesentlichen über das Internet. Das Informationsangebot auf der Homepage umfasst folgende Inhalte:

- Aktuelle Informationen zur LEADER-Region mit Ankündigung von Terminen der Arbeitsgruppen und des Koordinierungskreises sowie Hinweise auf weitere Förderprogramme und Wettbewerbe

- Veröffentlichung der Projektaufrufe und Ergebnisse der Auswahlverfahren

- Aufbau einer Interviewreihe zu Personen / Machern in der Region und Vorstellung ihrer Projekte - Information zum Gebietsstand mit dazugehörigen Kommunen und Verlinkung

- Erläuterung der LEADER-Entwicklungsstrategie und des Aktionsplans in den einzelnen Handlungsfel- dern inkl. der kompletten Dokumentation der LEADER-Entwicklungsstrategie zum Download

Grafik: Internetnutzung www.region-schoenburgerland.de Auszug Oktober 2016 bis Januar 2017

Aufgrund von Systemumstellungen kann noch ein Verlauf der Internetnutzung nur ab September 2016 darge- stellt werden. Danach ist eine Nutzung der Internetseite (dargestellt sind die Anzahl der Aufrufe der Internet- seite) mit leicht ansteigender Tendenz zu verzeichnen. Im Monat Januar 2017 sind insgesamt 1.014 erfolgt.

Bisher sind 69 Artikel erschienen.

Die Homepage bietet weiteres Potential zum Kommunikationsausbau, da alle eingestellten Artikel auch kom- mentiert werden können. Mit entsprechenden Themen lässt sich die Internetseite auch für einen Online-Dialog nutzen. Gleichzeitig bietet sie Verknüpfungsmöglichkeiten zu den sozialen Netzwerken und Medien.

Die Internetnutzung wird 2017 weiter verfolgt und ausgewertet.

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Beteiligungsstrukturen der LAG

Die Lokale Aktionsgruppe mit ihren Arbeitsgruppen und dem Koordinierungskreis als Entscheidungsgremium setzt die LEADER-Entwicklungsstrategie um. Die Zusammenarbeit in den Gremien erfolgte im Rahmen der o.g.

Treffen und wird allgemein akzeptiert. Ein Änderungsbedarf ergibt sich bisher nicht.

3.3 Vernetzung und Kooperation

Maßnahmen der Vernetzung und Kooperation beziehen sich auf die Region selbst, die Zusammenarbeit im Landkreis sowie überregional zwischen den LAGs. Darüber hinaus finden Austausch- / Vernetzungstreffen z.B.

im Rahmen von Veranstaltungen der LEADER-Koordinierungsstelle des SMUL statt (siehe dazu Punkt 4.2). Das Regionalmanagement vertritt die LAG aktuell in folgenden Bereichen:

 LEADER-Stammtisch Südwestsachsen mit 8 LEADER-Regionen in den Landkreisen Vogtland, Erzgebirge und Zwickau, Themen sind:

- Erfahrungsaustausch in der Umsetzung der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategien - mögliche Kooperationsprojekte anschieben

 Zusammenarbeit der LEADER-Regionen Schönburger Land und Zwickauer Land auf Landkreisebene - bei Kooperationsprojekten, in Vorbereitung befindet sich das Projekt „Architektur macht Schule“

- Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung, um Maßnahmen im Handlungsfeld Wirtschaft zu un- terstützen, bisher gemeinsame Information erarbeitet, Vorbereitung Gründermesse im März 2017 - Zusammenarbeit mit Tourismusregion „Zeitsprungland“ zur Implementierung von Regionen übergrei-

fenden Tourismusprojekten (Beschilderung, Messestand etc.

- Mitwirkung an der Arbeitsgruppe RAD-Verkehr des Landkreises zur Fortschreibung der Radwegkon- zeption des Landkreises – die Weiterführung ist geplant

- Teilnahme an Veranstaltungen der LEADER-Region Zwickauer Land z.B. Regionalkonferenz

 Austausch zu anderen LEADER-Regionen

- Kooperationsprojekt „Qualitätsmanagement Lutherweg“ mit der Region Sachsenkreuz+ als federfüh- render Partner

- Austausch mit Floez-Region

Es finden zu den genannten Kooperationen regelmäßige Treffen statt, an denen das Regionalmanagement aktiv mitwirkt. Die Treffen haben teils wechselnde Orte.

4 Arbeitsweise des Regionalmanagements

4.1 Einrichtung Regionalmanagement

Zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie und des sehr weit gefächerten und umfangreichen Aufga- benspektrums bedient sich die LAG eines professionellen LEADER-Regionalmanagements. Für die Rechts- und Verwaltungsaufgaben der LAG ist die Stadt Waldenburg als federführenden Partner der LAG zuständig. Die fachliche Betreuung erfolgt durch ein externes Regionalmanagement. Die Personalausstattung nach LEADER- Entwicklungsstrategie sieht 2 Vollzeitäquivalente vor:

 1 Vollzeitäquivalent Bereich Verwaltung

- mit Kompetenzen für die Erledigung administrativer und finanzieller Aufgaben

- die personelle Bereitstellung erfolgt durch den federführenden Partner im Anstellungsverhältnis

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 1 Vollzeitäquivalent als externes Regionalmanagement

- die Auftragsvergabe erfolgte an ein/e qualifizierte/s Büro/ Person mit Erfahrungen im Bereich Regio- nal- und Projektmanagement und Kommunikation, dadurch ist eine Besetzung mit interdisziplinär aus- gerichteter Fachkompetenz gemäß Anforderungsprofil der LES sichergestellt

- Auftraggeber ist der federführende Partner der LAG

Grafik: Aufbau Verwaltungsstruktur der LAG

Das Regionalmanagement ist damit ein interdisziplinär agierendes Team. Dadurch können eine Arbeitsteilung bzw. Spezialisierung entsprechend der persönlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Interessen des einzusetzen- den Personals erreicht sowie bisher noch nicht besetzte Kompetenzfelder erschlossen werden.

Die Anerkennung des Schönburger Landes als LEADER-Region erfolgte am 22.04.2015 mit Auflagen. Nach Überarbeitung der LES und Genehmigung durch das SMUL am 26.08.2015 konnte die Region mit der Umset- zung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie starten. Da zu diesem Zeitpunkt noch kein Regionalmanagement in der vorgesehenen Kapazität zur Verfügung stand, wurde das Büro Dr. Kruse Plan in Arbeitsgemeinschaft mit dem Büro planart4 mit einem Übergangsmanagement beauftragt. Seitens der Stadt Waldenburg als federfüh- render Partner erfolgte die personelle Besetzung des „internen“ Regionalmanagements zum 01.01.2016. In der im ersten Halbjahr 2016 durchgeführten europaweiten Ausschreibung des Regionalmanagements konnte sich die Arbeitsgemeinschaft Dr.Kruse.Plan / planart4 durchsetzten.

Das Regionalmanagement der LEADER-Region Schönburger Land ist seit dem 01.07.2016 vollständig besetzt.

Zum Team gehören:

 Internes RM

- M.Sc. Martin Böhm, Urbanistik und Raumplanung

 Externes RM

- Dr. Kersten Kruse, Freie Stadtplanerin (Dr.Kruse.Plan/ Chemnitz)

- Dipl.-Ing. Ines Senftleben, Freie Architektin für Stadtplanung (planart4/ Leipzig) - Dipl.-Ing. Detlef Apolinarski, Freier Landschaftsarchitekt (planart4/ Leipzig)

Der für den Zeitraum 01.7.2015 bis 31.12.2016 verfügbare Kostenrahmen für das RM wurde aufgrund des Übergangsmanagements und der daraus resultierenden Leistungsverschiebungen nicht ausgeschöpft.

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Die LEADER-Geschäftsstelle befand sich zunächst im Rathaus Waldenburg. Nachdem sich herauskristallisierte, dass die Geschäftsstelle aus Kapazitätsgründen nicht dauerhaft im Rathaus der Stadt Waldenburg angesiedelt werden kann, wurde eine Gewerbeeinheit im Stadtzentrum Waldenburg angemietet.

Die neue Geschäftsstelle befindet sich seit dem 01.01.2017 in der Pachtergasse 14 in 08396 Waldenburg.

4.2 Arbeitsorganisation des RM

Übersicht der geplanten Aktivitäten zu Management/Projektumsetzung lt. LEADER-Entwicklungsstrategie

Aktivitäten Geplanter Durchführungsmodus

Einzelprojekte - Bereitstellung Beratungsangebot (Festlegung von wöchentlichen Bera- tertagen)

- Auswertung der vorgenommenen Beratungen nach tatsächlichen Bedarf

- Ausbau Beratungskompetenz durch Einbindung von Partnern (z.B.

Finanzierung bei übergreifenden Projekten in Kombination mit ESI- Fonds und Fachförderungen)

- regelmäßiges Projektcontrolling (Begleitung und Abnahme fertigge- stellter Projekte)

Kooperationsvorhaben der Region

- Aufbau Netzwerk potenzieller Partner (Abfrage Mitwirkungsmöglich- keiten und –Bereitschaft)

- Organisation themenbezogener Netzwerktreffen z.B. über die Arbeits- kreise

- Festlegung von Einzelzielplänen für Projektentwicklung von Koopera- tionsprojekten

Beratung zu Einzelprojekten

Die Beratung der Antragsteller erfolgte bis Ende 2016 in der Geschäftsstelle im Rathaus Waldenburg und im Büro Dr. Kruse.Plan in Chemnitz sowie vor Ort bei den Vorhabenträgern oder auch telefonisch. Gesprächster- mine wurden in der Regel telefonisch oder per E-Mail vereinbart. Die Vor-Ort-Beratungen fanden teilweise auch mit der Bewilligungsbehörde statt.

Aufgrund fehlender Raumkapazitäten wurden bisher keine fixen Beratertage angeboten. Mit Bezug der neuen Geschäftsstelle wird geprüft, ob die Bereitstellung eines fixen Beratungsangebotes sinnvoll ist.

In Auswertung der stattgefundenen Beratungsgespräche wird festgestellt:

- Es besteht hoher Beratungsbedarf bzgl. der formalen Antragstellung zur Erfüllung der regionalen und maßnahmespezifischen Kohärenzkriterien

- Es besteht hoher Beratungsbedarf zur Qualifizierung der Projektanträge, teils liegen nur Projektideen vor, für deren Weiterentwicklung Hinweise gegeben werden,

- die potenziellen Vorhabenträger melden sich auch bereits im Vorfeld ohne konkrete Projektaufrufe, um die Förderfähigkeit ihrer Vorhaben abklären zu lassen

- bei fehlender Möglichkeit einer LEADER-Förderung wird zu Finanzierungsmöglichkeiten in anderen Förderprogrammen beraten

Es erfolgte im Rahmen der Beratung der Antragsteller ein reger Austausch mit der Bewilligungsbehörde zur Abstimmung der Kompatibilität der Einzelvorhaben mit der LEADER-Richtlinie und in Vorbereitung der Aus- wahlverfahren.

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In Bezug auf die Fördermöglichkeiten der Landwirtschaft (außerhalb der LEADER-Richtline) wurde das Bera- tungsangebot der Fachstelle Landwirtschaft Innovation und Wissenstransfer (LIW) des LfULG genutzt.

Die Durchführung eines regelmäßigen Projektcontrollings zur Begleitung und Abnahme fertiggestellter Projekte ist aufgrund der erst zum Jahresende fertiggestellten Projekte ab 2017 geplant.

Kooperationsvorhaben der Region

Die LAG hat mit Unterstützung des Regionalmanagements bereits ein Netzwerk an potenzieller Partnern für Kooperationsvorhaben aufgebaut (siehe dazu Punkt 3.3).

Die Umsetzbarkeit von Kooperationsvorhaben ist unter den derzeitigen Förderbedingungen/ Handhabung der LEADER-Richtlinie kaum machbar. Dies entspricht auch den Erfahrungen anderer LEADER-Managements. Die unterschiedlichen Strategien, Förderinhalte und Konditionen in den jeweiligen Aktionsplänen sowie die formel- le Handhabung der Projektbestätigung in den jeweiligen LAGn erschweren die Umsetzung. Dies zeigte sich bereits bei dem Kooperationsvorhaben „Qualitätsmanagement Lutherweg“ im Rahmen des Zustandekommens der Kooperationsvereinbarung.

Zu Einzelthemen wie z.B. der Direktvermarktung wurden durch das RM verschiedene informelle Gespräche mit anderen LEADER-Regionen geführt. Bisher bietet der Themenbereich „Förderung der Baukultur“ interessante Ansatzpunkte für eine Kooperation mit der LAG Zwickauer Land, da dieser in beiden LEADER- Entwicklungsstrategien verankert ist. In Vorbereitung befindet sich das Kooperationsprojekt „Architektur macht Schule“, welches mit Kindern und Jugendlichen an verschiedenen Schulen in den LEADER-Gebieten durchgeführt werden soll.

Die Organisation themenbezogener Netzwerktreffen innerhalb der Region Schönburger Land z.B. über die Ar- beitskreise gestaltet sich schwierig, aufgrund fehlender Ressourcen auf Seiten der WiSo-Partner (geringe Teil- nehmerzahl bei zusätzlichen Terminen). Bei den Kommunen stoßen Themen wie Direktvermarktung auf ein geringes Interesse, da sie nicht direkt betroffen sind. Eine echte Nachfrage für Themen in den Bereichen Wirt- schaft und Landwirtschaft konnte somit noch nicht generiert werden.

4.3 Bewertung der verfügbaren Kapazitäten/ Ressourcen

Übersicht der geplanten Aktivitäten zum Qualitätsmanagement lt. LEADER-Entwicklungsstrategie

Aktivitäten Geplanter Durchführungsmodus Umsetzungsstand

LES - Monitoring

- regelmäßige Umsetzung

- Vorlage erfolgt jeweils quartalbezogen im Rahmen der Berichterstat- tung vor dem Koordinierungskreis der LAG

Qualifizierungsmaßnahmen - Teilnahme an landesweiten Regionalmanagertreffen (mind. einmal jährlich)

- Wahrnehmung von Fortbildungsmaßnahmen des LfULG nach Angebot - Organisation eines themenbezogenen Erfahrungsaustauschs mit Vor-

stellung von Best Practice Beispielen für LAG-Mitglieder (1 x Jahr), Themenvorschläge/ Organisation erfolgten gemeinsam mit den Ar- beitskreisen

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Monitoring

Ein regelmäßiges Monitoring zur Budgetumsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde..

Im Rahmen der Beschlussfassung zu neuen Projektaufrufen wird über den jeweiligen Umsetzungsstand der LES im Koordinierungskreis berichtet.

Das jährliche Monitoring erfolgt entsprechend den Vorgaben des SMUL über die Bewilligungsbehörde und umfasst eine quantitative Bewertung des Umsetzungsprozesses.

Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen des LfULG (RM, Mitglieder LAG)

08.09.2015 1. Arbeitstreffen LEADER – Förderprogramme in Pillnitz 2-tägig 9 Personentage

21.03.2016 2. Arbeitstreffen LEADER in Nossen 3 Personentage

18./19.05.2016 Workshop Social Entrepreneurship im ländlichen Raum in Leipzig 1,5 Personentage 09.06.2016: Erste Erfahrungen mit LEADER in Sachsen 2014 – 2020 in Flöha 2 Personentage

22.06.2016: 3. Arbeitstreffen LEADER 3 Personentage

31.08.2016: Beihilfe in LEADER 3 Personentage

25.11.2016: Dörfliche Baukultur der IG Sachsen 1 Personentag

24.11.2016: 5. Arbeitstreffen LEADER 3 Personentage

Summe: 8 Veranstaltungen --> 24 Personentage

Fortbildungsbedarf besteht für LAG-Mitglieder und auch für das Regionalmanagement:

- im Zusammenhang mit Änderungen der LEADER-Richtlinie

- für die Umsetzung der LES relevantes EU-Recht z.B. Beihilferegelung

- Steuerliche Themen für die verschiedenen Vorhabenträger (Unternehmen, Vereine) - Haushaltrecht der Kommunen (z.B. auch Haushaltaufbau – Doppik).

- Ergänzende Fachförderprogramme

4.4 Kommunikationsstrukturen der LAG

Kommunikationsstrukturen wurden innerhalb der LAG und nach außen aufgebaut.

 Innerhalb der LAG

- Die Mitglieder der LAG sind über einen E-Mail-Verteiler erfasst, darüber erfolgen die Einladung zu den Sitzungsterminen, die Weiterleitung von Informationen die LES und den LEADER-Prozess betreffend - In Sitzungen der Arbeitskreise und des Koordinierungskreises werden die wichtigen Themen der LAG

zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie kommuniziert.

- Der Newsletter erschien in 2016 2mal. Dieser wird ebenfalls über den E-Mail-Verteiler versendet

 Nach außen

- Internetseite: Information zum Umsetzungsprozess und Kommunikation der Projektaufrufe - Zusammenarbeit mit Bewilligungsbehörde

Die Kommunikation ist weiter auszubauen. Dies betrifft insbesondere den E-Mail-Verteiler und den Newsletter, da über diese Kanäle auch anhand der Rückmeldungen eine gute Erreichbarkeit gegeben ist. Bisher ist der Ein-

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satz sozialer Medien noch nicht erfolgt. Hier sollte geprüft werden, ob durch deren Einbindung die Kommunika- tionsstrukturen verbessert werden können.

5 Anpassungsbedarf

Aus der bisherigen Umsetzung der LES ergibt sich bisher kein strategischer Änderungsbedarf in Bezug auf Hand- lungsfelder, Gebiet und Arbeitsweise der LAG. Zu den bereits gesetzten Schwerpunkten in den Handlungsfel- dern sind keine neuen Themen dazugekommen. Lediglich im Ziel 1.3 Sicherung der Landwirtschaft als Wirt- schaftszweig ergibt sich Anpassungsbedarf hinsichtlich der Zielsetzung, da für den landwirtschaftlichen Bereich andere Förderungen und EU-Richtlinien zu beachten sind. Hier wurde eine Erweiterung der Zielstellung auf den Bereich Umweltwirtschaft vorgenommen.

Darüber hinaus wurden kleinere Änderungen und Nachjustierungen in der LES erforderlich, die sich hauptsäch- lich auf einen Abgleich des Aktionsplanes der LAG mit der aktuellen LEADER-Richtlinie und Konkretisierungen im Auswahlverfahren beziehen. Weiter wurden Nachwahlen erforderlich. Da jedwede Änderungen in der LES grundsätzlich durch das SMUL genehmigungspflichtig sind, hat die LAG Schönburger Land im Zuge des Umset- zungsprozesses den Änderungsbedarf ermittelt und eine Überarbeitung der LEADER-Entwicklungsstrategie im Herbst 2016 vorgenommen. Die Änderungen wurden in den Arbeitskreisen diskutiert und von der LAG am 02.11.2016 auf ihrer Vollversammlung beschlossen. Die überarbeitete LES liegt dem SMUL derzeit zur Geneh- migung vor.

Die Zusammenarbeit in der LAG hat sich in den bestehenden Strukturen verstetigt und kann auf eine gute Dis- kussionskultur in den Sitzungen des Entscheidungsgremien und in den Arbeitskreisen aufbauen.

Übersicht über vorgenommenen Änderungen in der LEADER-Entwicklungsstrategie

LES-Bestandteil Änderung

Zusammensetzung Koordinierungskreis

 Nachwahl eines neue Mitgliedes,

 aktuelle Besetzung Koordinierungskreis: 28 Mitglieder, davon 13 aus dem öffentlichen Sektor; 6 Stellvertreter aus dem privaten Sektor

Änderung Sitzungsordnung  Aufhebung der 50%-Klausel der Anwesenden zur Beschlussfähig- keit des Gremiums, die Mindestzahl der anwesenden Mitgliedern liegt nunmehr bei 9 Mitgliedern

Aktionsplan  Anpassung Maßnahmeziel 1.3 – neu, „Stärkung der Land- und Umweltwirtschaft“

 Anpassung der Indikatoren in Einzelfällen, z.B. Erhöhung der Vor- habenanzahl, Umstellung qualitativer auf Befragungsergebnisse beruhender Indikatoren auf quantitative Indikatoren

 Überprüfung und Ergänzung der Begünstigten, insbesondere der Vereine und der LAG, da ein Ausschluss aus der Förderung sich in einigen Fällen als ungünstig für die Umsetzung von interessanten Vorhaben erwiesen hat

 Die Fördersätze wurden richtlinienkonform angepasst

 Präzisierung maßnahmespezifische Kohärenzkriterien (Komplett- überarbeitung der Tabelle 39)

 Ergänzung der 3-Monatsfrist zur Antragstellung bei BWB Auswahlverfahren  Einführung Rankingkriterium zu baukulturellen Anforderungen

 Überarbeitung Gendercheck

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Handlungsempfehlungen für den weiterführenden LES-Umsetzungsprozess

Prinzipiell besteht ein Motivationsbedarf für einige WiSo-Partner, um sie für eine aktive Mitarbeit im weiteren Umsetzungsprozess der LEADER-Entwicklungsstrategie zu gewinnen. Dafür muss die bisher sehr stark auf die Projektaufrufe fokussierte Arbeit der LAG eine stärkere Gewichtung in Richtung Entwicklungspotenziale erfah- ren, um so auch einen Mehrwert für die LAG-Mitglieder zu generieren.

Motivation kann auch durch eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit gelingen, z.B. in dem auch öffentlich über die fertiggestellten Projekte berichtet wird. Insgesamt ist die Öffentlichkeitsarbeit der LAG ausbaufähig und muss bestehende Instrumente stärker nutzen (z.B. Internetangebot, Aufnahme der Vorhabenträger in den Newslet- ter etc.) und weiter ausbauen (Berichterstattung in den Gemeindeblättern, Tagespresse etc.).

Durch Ausbau von Kooperationen können Synergien entstehen und Input für Themen der LAG gegeben werden z.B. im Bereich Direktvermarktung und Tourismus.

Ausblick für 2017

Es ergeben sich für den weiteren LEADER-Prozess folgende Aufgaben:

 Stärkere Fokussierung des neu ausgerichteten Zieles 1.3 - Sicherung der Landwirtschaft als Wirt- schaftszweig auf den Umweltbereich, durch spezielle Information und Beratung der Unternehmen.

 Weitere Überprüfung der Zielindikatoren, ggf. Anpassung im Zuge der Evaluierung für das Jahr 2017 unter Berücksichtigung des verfügbaren Budgets

 Effiziente Gestaltung der Formalien, um Zeit für die eigentlichen Aufgaben der LEADER- Entwicklungsstrategie zu gewinnen.

 Weiterer Ausbau eines aktiven Netzwerkes und von Kooperationen in der Region.

 Entwicklung von Maßnahmen zur Motivation für die aktuell aktiven Mitglieder der Lokale Aktions- gruppe und Gewinnung neuen Mitglieder.

 Intensivierung der Internetnutzung, durch Ausbau des Informationsangebotes

 Durchführung eines regelmäßigen Projektcontrollings zur Begleitung und Abnahme fertiggestellter Projekte

 Begleitung fertiggestellter Projekte durch intensive Öffentlichkeitsarbeit

 Organisation eines themenbezogenen Erfahrungsaustausches mit Vorstellung von Best Practice Bei- spielen für LAG-Mitglieder , Thema: …….

 Die Kommunikation ist weiter auszubauen z.B. durch Einsatz sozialer Medien

 Erweiterung des E-Mail-Verteilers für den Newsletter auf die Vorhabenträger. Der Newsletter ist in ei- nem2-Monats-Rhythmus vorgesehen.

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