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2.1 Strategiekonformität der Projekte und Kooperationsvorhaben zur Umsetzung der LES

Alle 53 beantragten Vorhaben sowie das Kooperationsvorhaben „Qualitätsmanagement Lutherweg“ sind stra-tegiekonform. Von den zunächst 71 im Rahmen der Projektaufrufverfahren eingereichten Projekten wurden 15 Vorhaben zurückgezogen, so dass nur 53 Projekte im Auswahlverfahren bewertet werden konnten.

Die Rücknahme der Vorhaben lag i.d.R. nicht daran, dass diese nicht in die LEADER-Strategie gepasst haben, sondern ist u.a. auf Mängel in der Darstellung der gesicherten Finanzierung (als wichtiges Kohärenzkriterium), aufgrund anderer Fördermöglichkeiten oder fehlender Kompatibilität zur bestehenden Rahmenrichtlinie LEA-DER 2014 zurückzuführen. So wurde u.a. für mehrere Anträge im Rahmen der Vorprüfung in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde die Empfehlung gegeben, den Antrag zurückzunehmen, da diese über die Förderricht-linie LEADER nicht förderfähig waren oder.

Insbesondere im Handlungsfeld 1 ergaben sich Probleme bei den Maßnahmen der Landwirtschaft aufgrund von Vorrangförderungen in anderen Programmen des ELER. So konnte im Ziel 1.3 Sicherung der Landwirtschaft als Wirtschaftszweig bisher kein Antrag befürwortet werden. Deshalb wurden hier Anpassungen im Rahmen der LES-Änderung vorgenommen.

Im Ziel 1.2 Flurneuordnung, Landschaftsgestaltung und Hochwasserschutz wurden bisher keine Maßnahmen beantragt. Die Beantragung und Realisierung der bisher diesem Ziel zuordenbaren Vorhaben erfolgt bisher vorwiegend über die RL Hochwasserschäden 2013. Es wird jedoch mit Auslaufen dieser Fördermöglichkeiten

Kriterium Anzahl Bemerkung

Vorhaben insgesamt: 71 zurückgezogene Anträge 15 Vorhaben ohne Votum 3

Vorhaben der LAG (Regionalmanagement 2015-2016, Regionalmanagement 2017-2018, Qualitätsmanagement

mit einer verstärkten Nachfrage/Nutzung dieses Ziels u. der entsprechenden Maßnahmen gerechnet. Gleiches gilt für Vorhaben der Kommunen, die einige Maßnahmen über das 2016 aufgelegte Förderprogramm „Brücken in die Zukunft“ beantragt und auch bestätigt bekommen haben. Dies betrifft insbesondere Infrastrukturmaß-nahmen und MaßInfrastrukturmaß-nahmen der Daseinsvorsorge, die auch über die LES gefördert werden könnten. Allerdings sind die Fördersätze hier geringer als im o.g. Förderprogramm.

Als wesentliches Problem, stellte sich die Umsetzung von Maßnahmen im Ziel 4.3 Stärkung bürgerschaftlichen Engagements, Vereins- und Ehrenamtstätigkeit heraus, da im Rahmen der Beratung der Vorhabenträger fest-gestellt wurde, dass die benannten Fördergegenstände nicht mit der LEADER-Förderrichtlinie in Übereinstim-mung gebracht werden konnten und die Festlegung des Mindestzuschusses von 5.000 Euro der Förderung entgegensteht. Hier sind andere Möglichkeiten wie z.B. die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zu prüfen, um dieses Ziel zu erreichen.

Zur Richtlinie muss gesagt werden, dass diese zum Zeitpunkt der Erarbeitung der LES nur als Entwurf vorlag und sich zwischenzeitlich geändert hat. Die aktuelle Fassung der LEADER-Richtlinie 2014 vom 15. Dezember 2014 wurde zuletzt durch die Richtlinie vom 19. Oktober 2016 (SächsABl. S. 1362) geändert. Es haben sich daraus Differenzen in der Bewertung der Förderfähigkeit von Vorhaben über die LEADER-Entwicklungsstrategie erge-ben.

Von den 53 bewerteten Anträgen wurden 41 Vorhaben mit positivem Votum durch die LAG für eine Förderung vorgeschlagen. Von den 12 nicht positiv bewerteten Anträgen mussten insgesamt 8 Anträge aufgrund man-gelnden Budgets, davon 4 Anträge der Maßnahme 4.1 - Wohneigentumsbildung abgelehnt werden. Insgesamt haben vor allem die investiven Maßnahmen zur Wohneigentumsbildung dazu geführt, dass das Budget plan-mäßig abgerufen werden konnte. Es zeigt sich hier, dass diese Maßnahmen stark nachgefragt werden und die bisher festgelegten Zielindikatoren bereits erreicht sind.

Bei der Bewilligungsbehörde wurden bisher alle Vorhaben zur Förderung eingereicht.

Maßnahme 4.1 Wohneigentumsbildung

Bisher aufgerufenes Budget (Projektaufrufe 01/2015, 02/2015) 1.200.000 €

laufender Aufruf 03/2016 750.000 €

Budget im Handlungsfeld 4 insgesamt 4,5 Mio.€

Zielindikator Wohneigentumsbildung 25

Anzahl der eingereichten Anträge 22

Anträge mit positivem Votum 15

Abgelehnte Anträge aufgrund nichterreichen der Kohärenzkriterien 3

Abgelehnte Anträge aufgrund Überzeichnung des aufgerufenen Budgets 4

Bereits bewilligte Anträge 13 Anträge mit einer Zuschusshöhe von 993.822 € Stand 31.12.2016

Es besteht aufgrund des bisherigen Umsetzungsprozesses kein Bedarf einer Strategieüberarbeitung. Allerdings ist die Umsetzbarkeit des Zieles 1.3 - Sicherung der Landwirtschaft als Wirtschaftszweig über LEADER zu über-prüfen. Anpassungsbedarf ergibt sich ansonsten bei den o.g. Zielindikatoren. Diese sind unter Berücksichtigung des bereitstehenden Budgets zu überprüfen.

2.2 Prioritätensetzung der Handlungsfelder

Entsprechend der LEADER-Entwicklungsstrategie wurden die Maßnahmeziele in 3 Prioritäten unterschieden.

Die Gegenüberstellung der aufgerufenen Maßnahmeziele und der dazu eingereichten Projekte ergab, dass die Prioritätensetzung der Handlungsfelder auch der bisherigen Umsetzung entspricht. Die Maßnahmen der LAG

sind der Priorität 1 zugeordnet und umfassen 3 Vorhaben (Regionalmanagement für die Jahresscheiben 2015/16 und 2017/18 sowie das Kooperationsvorheben Lutherweg). Insgesamt 32 Vorhaben sind der Priorität 2 zugeordnet. In der Priorität 3 wurden 9 Vorhaben beantragt.

Tabelle: Übersicht der Zuordnung der Vorhaben zur Prioritäten

Priorität Strategische Ziele Anzahl der Vorhaben

1 5 Umsetzung der LES und Förderung regionaler und überregionaler

Kooperationen 3

2

3.1 Qualitativer Ausbau der touristischer Infrastruktur und des

We-genetzes 5

3.2 Erhaltung der regionaltypischen Siedlungsstrukturen und

attrak-tiven Dorf- und Stadtbilder 6

4.1 Wohneigentumsbildung und bedarfsgerechte

Wohnungsangebo-te 15

4.2 Sicherung von Einrichtungen zur Daseinsvorsorge, der Soziokultur

und des Breitensports 6

4.3 Stärkung bürgerschaftlichen Engagements, Vereins- und

Ehren-amtstätigkeit 0

3

1.1 Reduzierung Flächenverbrauch 5

1.2 Flurneuordnung, Landschaftsgestaltung und Hochwasserschutz 0 1.3 Sicherung der Landwirtschaft als Wirtschaftszweig 2 2.1 Ausbau der regionalen Wirtschaft und Branchenstruktur 2 2.2 Stärkung der Kooperation zum Ausbau regionaler

Wertschöp-fungsketten

0

2.3 Stärkung der Nahmobilität 0

Damit sind rund 80 % der Vorhaben der Priorität 1 und 2 zugeordnet. Gemessen am Budget werden rund 3 Mio. EUR zur Umsetzung dieser Vorhaben bereitgestellt, das entspricht ca. 92 % der befürworteten Maßnah-men im Zeitraum 2015/16. Die Prioritätensetzung hat sich bestätigt.

2.3 Projektauswahlkriterien

Projektauswahlkriterien haben zur Differenzierung der eingereichten Projektanträge überwiegend funktioniert.

Eine Abstufung der Maßnahmen im Ranking untereinander wurde immer erreicht. Bei gleichartigen Maßnah-men wie zum Beispiel bei der Wohneigentumsbildung, haben geringere Abstufungen dazu geführt, dass mehr-fach Plätze mit gleicher Punktzahl vergeben wurden. In einem Fall mussten aufgrund Punktegleichstands zwei Vorhaben ausscheiden, da diese insgesamt nicht durch das zur Verfügung stehende Budget gedeckt waren.

Eine Regelung dazu, weitere Bewertungsmöglichkeiten in solch einem Fall hinzuzuziehen sind in der LES-Änderung vorgesehen.

Als ungünstig erwies sich, dass eine Bewertung der baukulturellen Belange im Ranking nicht vorgesehen ist. Das Merkblatt „Baukultur“ konnte in die Punktebewertung nicht eingehen. Da eine Wichtung der baukulturellen Themen den Mitgliedern der LAG wichtig ist, wurde dieser Punkt in die Änderung der LES aufgenommen und Baukultur als Rankingkriterium in das Auswahlverfahren integriert.

Die maßnahmespezifischen Kohärenzkriterien wurden insgesamt angepasst und neue geordnet. Sie entspre-chen damit auch den Vorgaben für die Antragstellung bei den Bewilligungsbehörden. Ergänzend für alle Bau-vorhaben werden nunmehr aussagekräftige Planunterlagen und Skizzen zur Beschreibung des Vorhabens abge-fordert, um eine qualitative Bewertung zu ermöglichen (Vergleichbarkeit der Projekte) bzw. als Nachweisfüh-rung zur Einhaltung baukultureller Vorgaben.

2.4 Bewertung der erreichten Zielgruppen

Tabelle: Übersicht der erreichten Zielgruppen

Rechtsform der Antragsteller* Anzahl prozentualer Anteil an gebun-denen Vorhaben

Kommune 9 20,45%

Unternehmen 3 6,82%

Private 19 43,18%

Kirche 6 13,64%

Verein 4 9,09%

Sonstige/LAG 3 6,82%

insgesamt 44 100,00%

In der LEADER-Entwicklungsstrategie ist keine Fokussierung auf eine einzelne Zielgruppe vorgesehen. Unter Genderaspekten wird eine Gleichbehandlung der Zielgruppen angestrebt, was an der Verteilung der Antragstel-ler deutlich wird. 20 % der Vorhaben sind Kommunen und damit öffentlichen Zuwendungsempfängern zuzu-ordnen. Mit 77 % der Vorhaben wurden Private, Unternehmen, Kirchen und Vereine als nichtöffentlichen Zu-wendungsempfänger über die LES gefördert.

15 der 19 rein privaten Vorhabenträger waren Familien mit insgesamt 15 minderjährigen Kindern. 5 Vorhaben-träger haben i.d.R. ihre Eltern oder erwachsenen Kinder in das Wohnvorhaben einbezogen, so dass ebenfalls 2 Generationen von den Vorhaben profitieren konnten. Damit wurde dem Ziel Rechnung getragen, durch Bildung von Wohneigentum Haltefaktoren für den Zuzug oder Verbleib in der Region zu schaffen.