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Hygienekonzept der SG Walldorf Astoria Abteilung Handball Frauen

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Academic year: 2022

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Hygienekonzept der SG Walldorf Astoria Abteilung Handball Frauen

Stand: 27.11.2021

1. Spielbetrieb im Handball ohne Zuschauer*innen 2. Spielbetrieb im Handball mit Zuschauer*innen

Allgemeine Vorüberlegungen

Bei der für den Handball wie auch für den Teamsport insgesamt notwendigen Wiederaufnahme des Spiel- und Wettkampfbetriebs genießt aktuell die Einhaltung der 3G- Regelung sowie der Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln eine sehr hohe und präventive Priorität. Die Hygiene- und Abstandsregeln stehen zu jeder Zeit und überall dort, wo es möglich ist, im Fokus aller Beteiligten. Mit den im Weiteren dargelegten Maßnahmen soll das Infektionsrisiko der am Spiel- und Wettkampfbetrieb Beteiligten auf ein vertretbares Mindestmaß reduziert werden. Die kontinuierliche Fortschreibung und Anpassungen der Maßnahmen erfolgen gemäß der aktuell nicht vorhersagbaren Entwicklung des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie.

Hygienekonzept

Zur Aufnahme des Spielbetriebs im Handballsport muss für jede Sporthalle in der Punkte- spiele in der Saison 2021/2022 stattfinden, ein Hygienekonzept auf Basis der jeweiligen Corona-Verordnungen erstellt werden. Rechtsgrundlagen für dieses Hygienekonzept sind:

 die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 15.09.2021 in der ab 28.10.2021 gültigen Fassung und mit Gültigkeit vom 16.09.2021 bis zum 24.11.2021,

 § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S.

4147, 4152) geändert worden ist,

 die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 05.11.2021 siehe: Kultusministerium - CoronaVO Sport (km-bw.de)

 die Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg mit Gültigkeit vom 24.11.2021

Veröffentlichung

Dieses Hygienekonzept wird in der jeweils auf die aktuelle Corona VO bezugnehmende Fassung, wie folgt veröffentlicht:

 Homepage: Abteilung Frauen | SG Walldorf Astoria (walldorf-handball.de)

 In Papierform an Heimspieltagen/Zuschauereingang

 Dieses Hygienekonzept wird zudem beim BHV für die am Spielbetrieb beteiligenden Vereine hinterlegt zusammen mit der „Anlage zum Hygienekonzept der Vereine“.

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Hygienekonzept der Abt. Handball Frauen

Dieses Konzept soll vor einer nicht auszuschließenden SARS-Covid-19 Infektion nach bestem Wissen und Gewissen schützen. In der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit Gültigkeit ab 24. November 2021, wurde ein Stufensystem mit „Basis-, Warn- Alarmstufe I und Alarmstufe II“ eingeführt, welches bei Heimspieltagen, Freundschaftsspielen mit oder ohne Teilnahme von Zuschauer*innen gilt. Zusätzlich gilt die Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg vom 27.11.2021.

Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt

Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).

Alarmstufe I: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.

Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.

Mit der Ergänzung der neuen Verordnung vom 24.11.2021 gelten folgende Sonderregelungen:

Die aktuell gültige Stufe des Landes und die somit damit verbindliche Regelungen vor Zutritt der Astoria Halle sind zu beachten!

1. Regelungen des Training- und Übungsbetriebs der Astoria Halle nach Stufenplan:

Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

nach 3 G Regelung (geimpft, genesen, getestet -> max 24 Std alt AntigenTestnach- weis)

nach 3 G Regelung (nur max. 48 Std PCR Testnachweis gültig)

2 G Regelung

(ausschließlich geimpft

& genesen)

2 G Regelung

(ausschließlich geimpft

& genesen)

Ausnahmen in Alarmstufe I: nicht -immunisierte Trainer*innen dürfen mit einem AG-Testnachweis teilnehmen.

Alarmstufe II:

Bisher geltende Ausnahmen für Trainer und Beschäftigte waren in der Corona-Verordnung Sport geregelt. Diese wird derzeit überarbeitet. So- lange keine gütlige Corona-Verordnung Sport vorliegt, gilt die allgemeine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Hinweis: Selbsttests vor Ort werden zu jedem Zeitpunkt mit Verweis auf das Hausrecht ausgeschlossen.

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Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung:

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre

- Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind

- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszent- rums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) - gilt nur für Schüler*innen bis 17 Jahre

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen- Testnachweis erforderlich)

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)

- Schwangere und Stillende, (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021) (negativer Antigen- Testnachweis erforderlich)

2. Regelungen des Spielbetriebs (Spieltag) der Astoria Halle nach Stufenplan:

2a) Sportler*innen sowie sonstige daran Mitwirkende (z. B. Trainer*innen und Trainer, Be- treuerinnen und Betreuer, Schiedsrichter*innen, und weiteres Funktionspersonal):

Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

nach 3 G Regelung (geimpft, genesen, getestet -> max 24 Std alt AntigenTestnach- weis)

nach 3 G Regelung (geimpft, genesen, getestet -> max 24 Std alt AntigenTestnach- weis)

2 G Regelung

(ausschließlich geimpft

& genesen)

2 G Regelung

(ausschließlich geimpft

& genesen)

Ausnahmen in Alarmstufe I: nicht -immunisierte Trainer*innen dürfen mit einem AG-Testnachweis teilnehmen.

Alarmstufe II:

Bisher geltende Ausnahmen für Trainer und Beschäftigte waren in der Corona-Verordnung Sport geregelt. Diese wird derzeit überarbeitet. So- lange keine gültige Corona-Verordnung Sport vorliegt, gilt die allgemeine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Hinweis: Selbsttests vor Ort werden zu jedem Zeitpunkt mit Verweis auf das Hausrecht ausgeschlossen.

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Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung:

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre

- Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind

- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszent- rums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) - gilt nur für Schüler*innen bis 17 Jahre

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen- Testnachweis erforderlich)

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)

- Schwangere und Stillende, (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021) (negativer Antigen- Testnachweis erforderlich)

2b) Zuschauer*innen:

Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

nach 3 G Regelung (geimpft, genesen, getestet -> max 24 Std alt AntigenTestnach- weis)

Hinweis: Selbsttests vor Ort werden zu je- dem Zeitpunkt mit Verweis auf das Haus- recht ausgeschlossen.

nach 3 G Regelung (geimpft, genesen, getestet -> max 48 Std alt PCR Testnachweis)

2 G Regelung

(ausschließlich geimpft

& genesen)

2 G+ Regelung (ausschließlich geimpft

& genesen plus getes- tet -> max 24 Std alt AntigenTestnachweis) Hinweis: Selbsttests vor Ort werden zu je- dem Zeitpunkt mit Verweis auf das Haus- recht ausgeschlossen.

Ausnahmen von der PCR-Testpflicht, 2G und 2G+ -Beschränkung:

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre

- Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind

- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszent- rums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) - gilt nur für Schüler*innen bis 17 Jahre

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen- Testnachweis erforderlich)

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)

- Schwangere und Stillende, (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021) (negativer Antigen- Testnachweis erforderlich)

2c) Ehrenamtlich Tätige:

EhrenamtlichTätige (Hygienedienst, Wirtschaftsdienst, Kasse) benötigen in beiden Alarmstufen einen Nachweis ihrer Immunisierung (2G) für die Ausübung ihrer Tätig- keit.

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Allgemein gültige Regelungen:

Maskenpflicht:

 Es gilt in geschlossenen Räumen das verpflichtende Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Maske ab 6 Jahren, außer für Spieler*innen und Trainer*innen während des Trainings oder während dem Wettkampf.

 Im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, gilt ebenfalls die Maskenpflicht.

Nachverfolgung möglicher Infektionsketten:

 Die Kontaktdaten der Sportler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen etc. müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer.

 Dies kann entweder per „Event Tracer“, per „Luca-App“ oder schriftlich erfolgen.

Optimierung der Hallenbelüftung

 Regelmäßige und intensive Hallenlüftung zum kontinuierlichen Luftaustausch muss gewährleistet sein (mindestens vor dem Spiel, während der Pause und nach dem Spiel).

 Unter Umständen können zur Belüftung der Räumlichkeiten zusätzliche Pausen eingeführt werden. Sollten Klimaanlagen o.ä. vorhanden sein, muss eine mögliche Verbreitung der Viren durch die Anlage ausgeschlossen werden.

Einlasskontrolle

Der Eingangsbereich ist durch Verantwortliche des Heimvereins (Hygienedienst) besetzt, welcher Sportler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, unter Einhaltung der Regelungen des Stufenplans (Maßnahmen in der Basis-, Warn- und Alarmstufen) den Eintritt gewährt.

Der Hygienedienst ist durch eine Plausibilitätskontrolle verpflichtet, sich die entsprechenden COVID Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vorzeigen zu lassen, diese elektronisch zu prüfen (CoVPassCheck-App) und zusätzlich mit dem amtlichen Ausweisdokumenten abzugleichen.

Zutritt- und Teilnahmeverbot

Es besteht ein Zutritt- und Teilnahmeverbot am Trainings-, Wettkampf- und Zuschauerbetrieb für diejenigen,

 die einer behördlich angeordneten Absonderung (Quarantäne bzw. häuslichen Isolierung) unterliegen, das so genannte „freitesten“ aus der Quarantäne ist für den Zugang in der Astoria-Halle nicht zulässig (unter Berufung auf das Hausrecht)

 die typische Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus, namentlich Geruchs-, Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen,

 die, die oben genannte Plausibilitätskontrolle - unter Berücksichtigung der zu dieser Zeit geltenden Stufe und er damit verbundenen Sonderregelungen - nicht erfüllen oder sich dieser verwehren,

 die ihre Test- und/oder Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig oder wissentlich falsch angeben.

Risikopatient*innen

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Risikopatient*innen wird von der Teilnahme abgeraten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es wird auf ein Restrisiko einer Infektion ausdrücklich hingewiesen.

Med. Mund-Nase-Schutz

Ein medizinischer Mund-Nase-Schutz oder eine normierte FFP2 Maske ist in allen Bereichen der Astoria-Halle beim Betreten verbindlich zu tragen, ausgenommen bei der Einnahme von Speisen und Getränken, unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern.

Spielbeteiligte dürfen jedoch:

 in Umkleidekabinen und anschließende Bereiche (WC, Dusche) den med. Mund- Nase-Schutz absetzen, unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und der max. Personenanzahl

 im Spielfeldbereich und auf der Mannschaftsbank den med. Mund-Nase-Schutz absetzen.

Unmittelbare Spielbeteiligte

Unmittelbare Spielbeteiligte sind die Spieler*innen, Trainer- und Betreuer*innen aller Mannschaften, die Schiedsrichter*innen sowie ggf. weitere Offizielle der Vereine, sofern sie am Trainings- und Spielbetrieb der Mannschaften direkt beteiligt sind.

Weitere Spielbeteiligte

Die weiteren Spielbeteiligten sind aktiv Spielbeteiligte, die während des Spiels auf bzw. direkt am Spielfeldrand zum Einsatz kommen und bei denen die Abstandswahrung zu unmittelbar Spielbeteiligten nicht vollständig gewährleistet werden kann. Dabei handelt es sich um das Kampfgericht und wenn vorhanden Wischer*innen. Für diesen Personenkreis wird ein med.

Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben. Die Abstandsregel von 1,5 Metern gilt hier nicht, da zur Nähe des Spielfeldes diese unmöglich einzuhalten ist.

Nachverfolgung möglicher Infektionsketten

Das Erheben der Daten zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfolgt durch die Einlasskontrolle am Spieler*innen- und Zuschauer*innen Eingang entweder elektronisch oder schriftlich. Folgende Daten müssen dokumentiert werden:

 Vor- und Nachname

 Vollständige Adresse

 Datum

 Zeitraum der Teilnahme an der Veranstaltung

 Telefonnummer Mobil oder Festnetz

I. Spielbetrieb im Handball ohne Zuschauer*innen

Um eine reibungsloses Ein- und Auslass Management der am Spiel- und Wettkampfbetrieb beteiligten Personen zu gewährleisten gilt es, nachfolgende Punkte einzuhalten.

1. Anreise der Mannschaften, Schiedsrichter*innen und weiteren Spielbeteiligten zur Astoria-Halle

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Der Einlass der Gastmannschaften mit deren Trainer*innen, den Schiedsrichter*innen und weiteren Spielbeteiligten erfolgt über den „Haupteingang“ der Astoria-Halle, Schwetzinger Str. 91, 69190 Walldorf. Der Einlass der Heimmannschaft erfolgt über den „Sportlereingang“.

Folgende Zeitfenster sind hierfür vorgesehen:

➢ Gastmannschaft: 75 Minuten vor Spielbeginn über Haupteingang

➢ Schiedsrichter: 45 Minuten vor Spielbeginn über Haupteingang

➢ Heimmannschaft: 60 Minuten vor Spielbeginn über Spielereingang

2. Einlasskontrolle

Der Hygienedienst führt die Einlass- und Datenerfassung am Spielereingang durch.

 Einlass erfolgt unter Berücksichtigung der zu dieser Zeit geltenden Stufe und er damit verbundenen Regelungen der Stufe und der somit geltenden Regelung - siehe Stufenplan

 Die Datenerfassung erfolgt bevorzugt digital, per Scannen eines QR-Codes über die vom BHV empfohlene App „Event Tracer“.

 Sollte die digitale Erfassung der Mannschaftsdaten nicht möglich sein, müssen diese schriftlich per Teilnehmer*innen Liste erfolgen.

o Diese Liste ist vollständig ausgefüllt zur Einlasskontrolle mitzubringen.

o Das zur Vereinfachung der Datenerhebung von Spieler*innen und Trainer*innen vom Verband zur Verfügung gestellte Formular „3G Nachweis“ (Anlage), wird an Heimspieltagen von unserer Abteilung nicht akzeptiert. Die entsprechenden Nachweise sind teilnehmer*innenbezogen (Spielerinnen, Trainer*innen, Zeitnehmer etc) dem Verantwortlichen des Heimvereins vorzulegen.

 Die Datenerfassung der Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen, Sekretär*innen und Wischer*innen erfolgt bevorzugt digital, per Scannen eines QR-Codes über die vom BHV empfohlene App „Event Tracer“.

 Sollte die digitale Registrierung nicht möglich sein, kann die Datenerfassung schriftlich per Anmeldeformular erfolgen.

o Das Anmeldeformular sollte vorab über die HP heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden.

o Ansonsten besteht auch die Möglichkeit vor Ort das Anmeldeformular auszufüllen.

3. Hallenbenutzung

Der Eintritt in die Halle für alle Mannschaften, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und weiteren Spielbeteiligten geschieht zeitversetzt über den Spielereingang. Der Hygienedienst achtet auf Einhaltung folgender Vorgaben:

 Tragen eines med. Mund-Nase-Schutzes

 Desinfektion der Hände bei Betreten der Halle

 Erfassung aller beteiligten Personen

 Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern

 Der Einlass der Mannschaften zu den Kabinen erfolgt zeitversetzt und wird durch den Hygienedienst kommuniziert.

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 Es wird ausdrücklich auf die „Pfeil- und andere Hinweisschilder“ in der Halle verwiesen.

2. Anreise der weiteren Spielbeteiligten

 Sämtliche weitere Spielbeteiligte (insbesondere Schiedsrichter*innen, Trainer*innen) registrieren sich durch Scannen eines durch die einlasskontrollierende Person zur Verfügung gestellten QR-Codes per „Event-Tracer“ am Haupteingang.

 Ist das Scannen des QR-Codes nicht möglich müssen die Kontaktdaten schriftlich erhoben werden. Das Anmeldeformular sollte bestenfalls vorab über die HP heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden.

 Es wird ausdrücklich auf den Hinweisschilder der Halle verwiesen. Dieser wird an jedem Eingang sowie am Tisch der Eingangskontrolle in laminierter Form ausgehängt.

3. Kabinen/ Räume

 In den Kabinen ist auf die Abstandseinhaltung zu achten. Gegebenenfalls können einer Mannschaft auch zwei Kabinen zur Verfügung gestellt werden. Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Auch bei Besprechungen ist auf die Abstandsregel zu achten.

 In der Schiedsrichter*in Kabine gilt die Abstandsregelung (1,5 Meter).

 Ebenso gelten bei der technischen Besprechung die Abstandsregeln. Diese wird auf dem Spielfeld durchgeführt.

 Die PIN-Eingaben vor und nach dem Spiel müssen durch die zuständigen Mannschaftsvertreter*innen und Schiedsrichter*in einzeln erfolgen. Im Fall eines angekündigten Einspruchs muss der Mindestabstand eingehalten werden. Vor und nach der Eingabe müssen die Hände desinfiziert werden.

 Sollte eine Betreuung durch eine/-n Physiotherapeut*in stattfinden, darf der Raum nur von Physiotherapeut*in und Spielerin in einem 1:1 Setting betreten werden. Vor Betreten und nach Verlassen sind die Hände zu desinfizieren, alle Personen tragen einen med. Mund-Nasen-Schutz, der Physiotherapeut zusätzlich Einmal-Handschuhe.

 Das Duschen erfolgt in 6-er Gruppen pro Duschraum. Pro Gruppe ist ein Zeitfenster von 10 Minuten vorgesehen. Es gibt jeweils einen Duschraum für die Heim- und einen für die Gastmannschaft. An die Duschräume sind je 2 Umkleiden angeschlossen.

 Materialien der aktiven Spielbeteiligten sollen in den Autos/ Bus bzw. einem abschließbaren Raum gelagert werden.

 Die Berührungsflächen der Kabinen (Bänke, Türklinken) werden vor jeder Benutzung mit den dafür bereit gestellten Desinfektionstüchern desinfiziert.

 Eine ordnungsgemäße Durchlüftung der Räumlichkeiten wird über die installierte Lüftungsanlage durch den Hallenbetreiber gewährleistet.

4. Zu- und Ausgangsbereich: Spielereingang – Umkleide – Spielfeld – Umkleide - Ausgang

 Die Mindestabstandsregelung und das Tragen eines med. Mund-Nasen-Schutzes wird zu allen Zeitpunkten eingehalten.

 Es wird ausdrücklich auf den Hinweisschilder der Halle verwiesen. Die Mannschaften gehen zeitversetzt nach der Einlasskontrolle zu den Kabinen, auf das Spielfeld und

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verlassen nach dem Spiel/Duschen die Halle über den Treppenaufgang, der zum Haupteingang führt nach Vorgaben des Hygienedienstes.

5. Auswechselbereich/ Mannschaftsbänke

 Der Platz für die Mannschaftsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine entsprechende Entzerrung zu schaffen. Dort wo möglich, behalten Spieler*innen sowie Betreuer ihren angestammten Platz auf der Mannschaftsbank (Markierung).

Auf der Bank gilt die Abstandsregelung und Tragen einer medizinischen Mund- Nase-Maske nicht!

 Medizinisches Personal (wenn vorhanden) darf im Bedarfsfall von außerhalb der Coaching Zone auf das Spielfeld kommen (auf der zugewiesenen Hallenhälfte zwischen Mittel- und Torauslinie). Zu behandelnde bzw. medizinisch zu betreuende Spieler*innen müssen zu diesen Zwecken nach Information des Kampf- und Schiedsgerichts das Spielfeld verlassen. Das medizinische Personal muss entsprechend erkenntlich und bekannt sein.

 Die Mannschaftsbänke werden vor dem Eintreffen der Mannschaften durch den Heimverein (Hygienedienst) desinfiziert.

 In der Halbzeit wird kein Seitenwechsel durchgeführt es sei denn, dass dies regelbedingt erforderlich ist. In diesem Fall werden die Bänke durch den Heimverein (Hygienedienst) in der Halbzeitpause desinfiziert.

6. Zeitnehmertisch

 Der Laptop zur Eingabe des digitalen Spielberichts, das Bedienerpult zur Steuerung des Anzeigensystems sowie weitere technische Gerätschaften inkl. der gesamten Ausstattung des Zeitnehmertischs (z.B. grüne Karte) werden vor jedem Spiel desinfiziert. Die Zeitnehmer*innen müssen vor und nach dem Spiel, sowie in der Halbzeit die Hände desinfizieren und sind angehalten, sich nicht ins Gesicht zu fassen.

Sie haben einen med. Mund-Nase-Schutz zu tragen!

 Für die Kommunikation des Kampfgerichts mit den Mannschaften, z.B. bei Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, muss weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

 Es werden Desinfektionstücher für Flächen bereitgestellt (zur Desinfektion der Bälle, TTO-Karten und weiterer Materialien).

7. Wischer*in:

 Der Wischmopp ist vor jedem Spiel zu desinfizieren.

 Der/die Wischer*in hat eine med. Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und es gilt den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

 Bei Betreten des Spielfeldes, nach vorheriger Aufforderung durch den/die Schiedsrichter*in, müssen sich die auf dem Spielfeld befindenden Spielerinnen sowie der/die Schiedsrichter*in den Mindestabstand von 1,5 Metern zu dem/der Wischer*in einhalten.

8. Zeitlicher Spielablauf 8.1. Aufwärmphase

 Die Desinfektion von Toren, Bällen u.ä. erfolgt vorab.

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 Heim- und Gastmannschaft betreten und verlassen das Spielfeld über verschiedene Spielfeldeingänge.

 Jede/-r Spieler*in verfügt über ihr/sein eigenes Handtuch, ihre/seine eigene Trinkflasche usw. (individuelle Kennzeichnung).

 Bei Spielen mit Haftmittel gilt:

➢ Pro Mannschaft gibt es eine eigene Haftmittel-Dose, die jede Mannschaft selbst zu besorgen hat.

➢ Es wird ausschließlich das wasserlösliche Haftmittel von der Firma „Select“

verwendet.

8.2. Technische Besprechung

 Die technische Besprechung findet unter Einhaltung des Mindestabstandes auf dem Spielfeld statt.

 An der technischen Besprechung nehmen teil: Schiedsrichter*innen;

Zeitnehmer*innen, Sekretär*innen sowie max. ein/-e Vertreter*in des Heim- und Gastvereins.

8.3. Einlaufprozedere

 Folgende Reihenfolge ist beim Betreten der Spielfläche (Einlauf) zu beachten:

Schiedsrichter*innen, Heim-, Gastmannschaft.

 Nach dem Einlaufen sollte vor dem Anpfiff auf den Sportlergruß, Hand Shakes und gegenseitiges Abklatschen der Mannschaften verzichtet werden.

 Zusätzliche Personen bei einer möglichen Einlaufzeremonie, wie z.B. Einlauf mit Ballkindern, sollte verzichtet werden.

8.4. Während des Spiels

 Der/die Wischer*in betritt nur auf Anweisung der Schiedsrichter*in das Spielfeld.

 Die Spieler*innen halten den Mindestabstand von 1,5 Metern zu der/dem Wischer*in ein.

 Der/die Wischer*in wird vom/von der Hygienebeauftragten oder dessen/deren Vertretung des Heimvereins instruiert.

 Das Time-Out wird unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zum Zeitnehmertisch/ Kampfgericht vorgenommen.

 Auf das Abklatschen untereinander, dem gemeinsamen Jubeln bei Torerfolg u.a. sollte verzichtet werden.

 Die individuellen Getränkeflaschen und Handtücher sind eigenständig von der Mannschaftsbank aufzunehmen und sollten nicht durch andere Spielbeteiligte angereicht werden.

8.5. Halbzeit

 Eine Entzerrung der Zugangswege zu den Kabinen und beim Rückweg auf das Spielfeld zur Wiederaufnahme der 2. Halbzeit wird durch separate Spielfeldeingänge gewährleistet und durch den Hygienedienst beim Einlass kommuniziert.

 Nach der Halbzeit findet kein Seitenwechsel statt. Falls dieser regelbedingt doch stattfinden muss, werden die Bänke durch den Heimverein in der Pause desinfiziert.

8.6. Nach dem Spiel

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 Das Spielfeld wird von den Beteiligten über separate Ein- und Ausgänge verlassen.

 Die Abreise der Mannschaften hat nach räumlicher und zeitlicher Trennung über den Treppenaufgang zum Zuschauereingang hin zu erfolgen und geschieht durch Anleitung des Hygienedienstes oder durch Einhaltung der Wegbeschreibung per

„Pfeil-Beschilderung“

8.7. Folgende Aufteilung der Beteiligten Personen wird hiermit festgelegt:

Zone 1: Spielfeld, Halleninnenraum (ohne Tribüne) !

Personenkreis Anzahl Bemerkungen/Aufgaben

Spieler*innen 28 2G od. 3G Regel, 14

Spielerinnen pro Mannschaft

Offizielle 8 2G od. 3G Regel, jeweils

Trainer*in, Co-Trainer*in, Staff 1, Staff 2

Schiedsrichter*innen 1-2 2G od. 3G Regel

Zeitnehmer*in/Sekretär*in 2 2G od. 3G Regel,

Abstandsregel gilt, med.

Mund-Nase-Schutz Wischer*innen 1 Person pro Mannschaft 2G od. 3G Regel,

Abstandsregel gilt, med. Med.

Mund-Nase-Schutz (außer

Hallensprecher 0 Abstandsregel gilt

Gesamt Max. 43

Unmittelbar Spielbeteiligte Weitere Spielbeteiligte (aktiv) Weitere Spielbeteiligte (passiv)

Zone 2: Tribünenbereich / Außenbereich

Personenkreis Anzahl Bemerkungen/Aufgaben

Hygienebeauftragte/-r oder deren Stellvertreter*in

1 2G od. 3G Regel,

Abstandsregel gilt, med.

Mund-Nase-Schutz Hygienedienst

Wirtschaftsdienst Kasse (VBL Spiele)

4-6 2G od. 3G Regel,

Abstandsregel gilt, med.

Mund-Nase-Schutz

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Presse / Fotograf*in 1 2G od. 3G Regel, Abstandsregel gilt, med.

Mund-Nase-Schutz

Gesamt Max. 8

„Face Shields“ dürfen statt einem med. Mund-Nase-Schutz nicht getragen werden sondern lediglich in Kombination mit einem med. Mund-Nase-Schutz.

II. Spielbetrieb im Handball mit Zuschauer*innen

Die zugelassene Anzahl von Zuschauer*innen richtet sich nach der jeweils gültigen Corona VO und Corona VO Sport für Baden-Württemberg.

Maßnahmen zum Hygieneschutz ab/ bei Hallenzutritt

 Am Zuschauereingang befinden sich Händedesinfektionsspender.

 Desinfektionstücher zur Flächendesinfektion werden bereitgestellt.

 Tribünen werden desinfiziert.

 Hinweise und Informationen zum Hygienekonzept werden bei der Einlasskontrolle durch den Hygienedienst kommuniziert.

1. Anreise- und Abreisemanagement der Zuschauer*innen

Parkplatzkapazitäten sind ausreichend auf dem öffentlichen Parkplatz vor der Astoria- Halle am Schulzentrum, Schwetzinger Str. 95 in 69190 Walldorf vorhanden.

2. Einlass- und Auslassmanagement für Zuschauer unter Berücksichtigung der Stufe

und des geltenden Stufenplans

Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II

nach 3 G Regelung (geimpft, genesen, getestet -> max 24 Std alt AntigenTestnach- weis)

Hinweis: Selbsttests vor Ort werden zu jedem Zeitpunkt mit Verweis auf das Haus- recht ausgeschlossen.

nach 3 G Regelung (geimpft, genesen, getestet -> max 48 Std alt PCR Testnachweis)

2 G Regelung

(ausschließlich geimpft

& genesen)

2 G+ Regelung (ausschließlich geimpft

& genesen plus getes- tet -> max 24 Std alt AntigenTestnachweis) Hinweis: Selbsttests vor Ort werden zu jedem Zeitpunkt mit Verweis auf das Haus- recht ausgeschlossen.

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Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung:

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre

- Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind

- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszent- rums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) - gilt nur für Schüler*innen bis 17 Jahre

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen- Testnachweis erforderlich)

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)

- Schwangere und Stillende, (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021) (negativer Antigen- Testnachweis erforderlich)

 Den Zuschauer*innen werden 15-30 Minuten vor Spielbeginn der Zugang zur Halle über den Zuschauereingang gewährt.

 Einlass erfolgt unter den allgemein gültigen Regelungen (s. oben), sowie der Regelungen der aktuell gültigen Stufe (siehe Stufenplan)

 Es gilt Maskenpflicht (med. MNS)

o Der med. Mund-Nase-Schutz darf in geschlossenen Räumen auch am Platz nicht abgenommen werden.

o Der med. Mund-Nase-Schutz darf nur kurzzeitig für den Verzehr von Speisen und Getränken abgesetzt werden.

 Risikopatienten und Angehörige der Risikogruppen werden von einer Teilnahme abgeraten.

 Die Kontaktdaten der Zuschauer*innen werden zur Nachverfolgung von

Infektionsketten unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entweder digital per „Event-Tracer“ App, per „Luca“ App oder schriftlich erfasst.

o Ist das Scannen des QR-Codes nicht möglich erfolgt die Kontaktdatenerfassung schriftlich per Vordruck, der möglichst vorab über unsere HP heruntergeladen und ausgefüllt zum Spiel mitzubringen ist.

o Ansonsten erfolgt die schriftliche Kontaktdatenerhebung vor Ort. Hierfür werden Kugelschreiber oder andere geeignete Stifte, die desinfiziert werden können, zur Verfügung gestellt und mittels entsprechender Beschriftung in 2 Boxen („desinfiziert/benutzt“) kenntlich gemacht. Dies wird durch die Einlasskontrolle (2 Personen) kontrolliert.

o Die Zuschauer*innen erhalten ein „Einmal-Einlass-Armband“ mit fortlaufender Registriernummer.

 Es gilt die Laufrichtung laut „Pfeil“ Hinweisschilder einzuhalten.

 Es gibt ausgewiesene Tribünenbereiche für Heim- bzw. Auswärtsgäste.

 Den Anweisungen des Hygienedienstes ist Folge zu leisten.

 Es wird ausdrücklich auf die Hinweisschilder in der Halle verwiesen.

 Alarmstufe II: Es gilt eine maximale Auslastung der Zuschauerzahlen von 50%! Die genau Anzahl ist der Anlage, Anlage zum Hygienekonzept der Vereine zu entnehmen.

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6. Schutz der Spieler*innen gegenüber Dritten

 Sitzplätze in der unmittelbaren Nähe des Spielfeldes werden nicht besetzt und werden entsprechend gekennzeichnet.

 Ein größtmöglicher Abstand, mindestens jedoch der Abstand von 1,5 Metern zwischen Spielfeld und Zuschauer*innen auf der Tribüne, ist einzuhalten

 Für den/die Wischer*in gilt das Abstandsgebot von mind. 1,5 Metern und die Pflicht zum Tragen eines med. Mund-Nase-Schutzes (Ausnahme 2G Optionsmodell in der Basisstufe).

 Das Betreten des Spielfeldes ist für nicht am Spielbetrieb aktiv teilnehmende Personen untersagt. Eltern leiten entsprechend ihre Kinder an.

7. Gastronomie

 Generelle Regelungen: Schutzvorkehrungen aus behördlichen Anordnungen werden umgesetzt. Dabei werden Regelungen an den aktuellen Stand zum Betrieb der städtischen Gastronomie und im Einzelhandel angeglichen.

 Für das Anrichten, Verkaufen und Kassieren werden separate Helfer*innen eingesetzt. Diese müssen einen med. Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe tragen.

 Es wird auf Stehtische verzichtet.

 Sollten Sitzplätze im „Kleinen Foyer“ an Tischen angeboten werden, werden diese im Abstand von mind. 1,5 Metern erkenntlich angeordnet.

 Der Mindestabstand von mind. 1,5 Metern ist bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere Treppen, Türen, Aufzüge einzuhalten.

 Arbeitsflächen, wie auch Sitz- und Tischmöglichkeiten für Zuschauer*innen, werden regelmäßig durch den Wirtschaftsdienst desinfiziert.

7. Toilettennutzung

 In den Toilettenräumen dürfen sich pro Raum max. 3 Personen unter Einhaltung des Mindestabstandes und Tragen eines med. Mund-Nase-Schutzes aufhalten.

 Hygieneregeln sind einzuhalten

 Hinweisschilder zu den „AHA-Verhaltensregeln“ werden in laminierter Form ausgehängt.

 Die Desinfektion der Türklinken findet regelmäßig statt.

8. Hallenbelüftung

Eine kontinuierliche, ausreichende und ordnungsgemäße Lüftung der Halle und deren Räumlichkeiten wird über eine einwandfrei funktionierende Lüftungsanlage

sichergestellt. Hierfür ist der Hallenbetreiber verantwortlich.

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Referenzen

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