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[Geschäftsnummer]
Verordnung
über den Besuch von Schulen der Sekundarstufe II im Kanton Basel-Stadt durch Schülerinnen und Schüler der Einwohnergemeinden Allschwil und Schönenbuch
Änderung vom [Datum]
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Der Erlass SGS 643.15, Verordnung über den Besuch von Schulen der Sekun- darstufe II im Kanton Basel-Stadt durch Schülerinnen und Schüler der Einwohnergemeinden Allschwil und Schönenbuch vom 5. November 2002 (Stand 1. August 2007), wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1
1 Schülerinnen und Schülern mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in den Einwohnergemeinden Allschwil und Schönenbuch, welche die Sekundarschule Allschwil besucht haben, steht der Besuch der folgenden Schulen im Kanton Basel-Stadt offen:
b. Aufgehoben.
II.
Keine Fremdänderungen.
III.
Keine Fremdaufhebungen.
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[Geschäftsnummer]
IV.
Diese Teilrevision tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Liestal,
Im Namen des Regierungsrats der Präsident: Lauber
die Landschreiberin: Heer Dietrich