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Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelt des EVU-spezifischen Kombiangebotes Grafschaft-Ticket

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Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelt des EVU-spezifischen Kombiangebotes

„Grafschaft-Ticket“

1) Grundsatz

Es gelten die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs in der gültigen Fassung, sofern die nachstehenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen treffen.

2) Aktionszeitraum

Das Grafschaft-Ticket wird zunächst befristet für die Dauer eines Jahres ab 07.07.2021 bis zum 06.07.2022 angeboten.

3) Gültigkeit (räumlich und zeitlich)

Das Ticket gilt am Lösungstag für beliebig viele Fahrten innerhalb des Tarifgebietes Grafschaft Bentheim.

Die räumliche Gültigkeit im SPNV erstreckt sich auf die Strecken RB 56 Neuenhaus – Bad Bentheim sowie RB 61 Bad Bentheim - Schüttorf. Auf dem Abschnitt Bad Bentheim – Schüttorf wird das EVU-spezifische Kombiangebot der Bentheimer Eisenbahn AG durch die Keolis Deutschland GmbH & Co.KG (Markenname: “Eurobahn“) anerkannt.

Das Ticket kann montags - freitags in der Zeit von 9:00 - 3:00 Uhr des Folgetages genutzt werden. An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen sowie in den niedersächsischen Sommerferien (22.07.-01.09.2021) gilt das Ticket bereits ab Betriebsbeginn.

4) Beförderungsentgelt Der Preis beträgt 12,50 Euro.

Im Zug ist ein Übergang in die erste Wagenklasse, auch gegen Zahlung eines Aufpreises, ausgeschlossen.

Weitere Fahrpreisermäßigungen (z.B. die Anwendung einer BahnCard) werden nicht gewährt.

Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar.

5) Verkehrsmittel

Bus und Schienenverkehr in dem unter 3. genannten Tarifgebiet.

6) Fahrkarten

Das Ticket kann nur von Einzelreisenden genutzt werden und gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag. Das Ticket ist nicht übertragbar. Vor Fahrtantritt der ersten Fahrt muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Fahrkarte der Name und Vorname gut leserlich (in Druckbuchstaben) und unauslöslich eingetragen werden.

Das Ticket kann über alle Verkaufssysteme der Bentheimer Eisenbahn AG erworben werden.

7) Fahrkarten

Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden in Begleitung eines Erwachsenen generell kostenfrei befördert.

Je Fahrkarte für eine erwachsene Person können bis zu 4 Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden.

(2)

8) Mitnahme von Fahrrädern

Der Preis für die Mitnahme eines Fahrrades beträgt 1,10 Euro. Je Fahrkarte inklusive

Fahrradmitnahme für eine erwachsene Person können bis zu 4 Fahrräder für Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden.

Fahrräder können täglich, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, befördert werden.

Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal. Kinderwagen und Rollstühle haben bei der Beförderung stets Vorrang.

9) Fahrgelderstattung

Ein Umtausch der Fahrkarte oder eine Fahrgelderstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Ansprüche aus Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr gemäß der Verordnung EG 1371/2007 sind davon unberührt. Die Grafschaft – Ticket ist eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 der EVO.

10) Grafische Darstellung

(3)

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelt des EVU-spezifischen Kombiangebotes

„Obergrafschaft-Ticket“

1) Grundsatz

Es gelten die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs in der jeweils gültigen Fassung, sofern die nachstehenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen treffen.

2) Aktionszeitraum

Das Obergrafschaft-Ticket wird zunächst befristet für die Dauer eines Jahres ab 07.07.2021 bis zunächst 06.07.2022 angeboten.

3) Gültigkeit (räumlich und zeitlich)

Das Ticket gilt am Lösungstag für beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches

„Obergrafschaft“ und den darin liegenden Tarifzonen bis Nordhorn:

Achterberg, Bad Bentheim, Bardel, Brandlecht, Drievorden, Gildehaus, Gronau, Holt und Haar, Neerlage, Nordhorn, Ohne, Quendorf, Samern, Schüttorf, Suddendorf, Waldseite.

Die räumliche Gültigkeit im SPNV erstreckt sich auf die Strecke RB 56 Bad Bentheim – Nordhorn sowie RB 61 Bad Bentheim - Schüttorf. Auf dem Abschnitt Schüttorf - Bad

Bentheim wird das EVU-spezifische Kombiangebot der Bentheimer Eisenbahn AG durch die Keolis Deutschland GmbH & Co.KG (Markenname: “Eurobahn“) anerkannt.

Das Ticket kann montags - freitags in der Zeit von 9:00 - 3:00 Uhr des Folgetages genutzt werden. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den niedersächsischen Sommerferien (22.07.-01.09.2021) gilt das Ticket bereits ab Betriebsbeginn.

4) Beförderungsentgelt Der Preis beträgt 8,80 Euro.

Im Zug ist ein Übergang in die erste Wagenklasse, auch gegen Zahlung eines Aufpreises, ausgeschlossen.

Weitere Fahrpreisermäßigungen (z.B. die Anwendung einer BahnCard) werden nicht gewährt.

Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar.

5) Verkehrsmittel

Bus und Schienenverkehr in dem unter 3. genannten Tarifgebiet.

6) Fahrkarten

Das Ticket kann nur von Einzelreisenden genutzt werden und gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag. Das Ticket ist nicht übertragbar. Vor Fahrtantritt der ersten Fahrt muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Fahrkarte der Name und Vorname gut leserlich (in Druckbuchstaben) und unauslöslich eingetragen werden. Das Ticket kann über alle Verkaufssysteme der Bentheimer Eisenbahn AG erworben werden.

7) Fahrkarten

Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden in Begleitung eines Erwachsenen generell kostenfrei befördert.

(4)

Je Fahrkarte für eine erwachsene Person können bis zu 4 Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden.

8) Mitnahme von Fahrrädern

Der Preis für die Mitnahme eines Fahrrades beträgt 1,10 Euro. Je Fahrkarte inklusive

Fahrradmitnahme für eine erwachsene Person können bis zu 4 Fahrräder für Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden.

Fahrräder können täglich, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, befördert werden.

Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal. Kinderwagen und Rollstühle haben bei der Beförderung stets Vorrang.

9) Fahrgelderstattung

Ein Umtausch der Fahrkarte oder eine Fahrgelderstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Ansprüche aus Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr gemäß der Verordnung EG 1371/2007 sind davon unberührt. Das Obergrafschaft –Ticket ist eine Fahrkarte mit erheblich

ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 der EVO.

10) Grafische Darstellung

(5)

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelt des EVU-spezifischen Kombiangebotes

„Niedergrafschaft-Ticket“

1) Grundsatz

Es gelten die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs in der jeweils gültigen Fassung, sofern die nachstehenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen treffen.

2) Aktionszeitraum

Das Niedergrafschaft-Ticket wird zunächst befristet für die Dauer eines Jahres ab 07.07.2021 bis zunächst 06.07.2022 angeboten.

3) Gültigkeit (räumlich und zeitlich)

Das Ticket gilt am Lösungstag für beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches

„Niedergrafschaft“ und den darin liegenden Tarifzonen bis Nordhorn:

Alte Piccardie, Bimolten, Echteler, Egge, Emlichheim, Emlichheimer Weusten, Esche, Eschenbrügge, Füchtenfeld, Georgsdorf, Getelo, Gölenkamp, Grasdorf, Halle, Hesingen, Hilten, Hoogstede, Itterbeck, Kalle/Tinholt, Laar, Lage, Neuenhaus, Neugnadenfeld, Nordhorn, Oeveringen, Osterwald, Ringe, Uelsen, Veldhausen, Wielen und Wilsum.

Die räumliche Gültigkeit im SPNV erstreckt sich auf die Strecke RB 56 Neuenhaus – Nordhorn-Blanke.

Das Ticket kann montags - freitags in der Zeit von 9:00 - 3:00 Uhr des Folgetages genutzt werden. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den niedersächsischen Sommerferien (22.07.-01.09.2021) gilt das Ticket bereits ab Betriebsbeginn.

4) Beförderungsentgelt Der Preis beträgt 8,80 Euro.

Im Zug ist ein Übergang in die erste Wagenklasse, auch gegen Zahlung eines Aufpreises, ausgeschlossen.

Weitere Fahrpreisermäßigungen (z.B. die Anwendung einer BahnCard) werden nicht gewährt.

Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar.

5) Verkehrsmittel

Bus und Schienenverkehr in dem unter 3. genannten Tarifgebiet.

6) Fahrkarten

Das Ticket kann nur von Einzelreisenden genutzt werden und gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag. Das Ticket ist nicht übertragbar. Vor Fahrtantritt der ersten Fahrt muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Fahrkarte der Name und Vorname gut leserlich (in Druckbuchstaben) und unauslöslich eingetragen werden.

Das Ticket kann über alle Verkaufssysteme der Bentheimer Eisenbahn AG erworben werden.

7) Fahrkarten

Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden in Begleitung eines Erwachsenen generell kostenfrei befördert.

(6)

Je Fahrkarte für eine erwachsene Person können bis zu 4 Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden.

8) Mitnahme von Fahrrädern

Der Preis für die Mitnahme eines Fahrrades beträgt 1,10 Euro. Je Fahrkarte inklusive

Fahrradmitnahme für eine erwachsene Person können bis zu 4 Fahrräder für Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden.

Fahrräder können täglich, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, befördert werden.

Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal. Kinderwagen und Rollstühle haben bei der Beförderung stets Vorrang.

9) Fahrgelderstattung

Ein Umtausch der Fahrkarte oder eine Fahrgelderstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Ansprüche aus Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr gemäß der Verordnung EG 1371/2007 Sind davon unberührt. Das Niedergrafschaft – Ticket ist eine Fahrkarte mit erheblich

ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 der EVO.

10) Grafische Darstellung

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