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Fördermittel Wie und wofür gibt es Unterstützung? Matthias Ansbach Energieberater Innovationszentrum Dörentrup

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Academic year: 2022

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Fördermittel

Wie und wofür gibt es Unterstützung?

Matthias Ansbach | Energieberater | 14.07.2021 | Innovationszentrum Dörentrup

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Zur Person:

Architekt Dipl.-Ing. (FH) Matthias Ansbach

Energieberater der Verbraucherzentrale NRW für den Kreis Lippe Seit 2012 im Kreis Lippe

Aufgabenbereich:

• Beratung privater Haushalte rund um energetische Sanierungen, Austausch/Erneuerung von Heizungssystemen und

Photovoltaikanlagen

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Themen des Vortrags

• Einleitung

• Welche Fördermöglichkeiten habe ich – ein kurzer Überblick

• BAFA-Förderung + KfW-Förderung

• progres.nrw: Landesförderung, kombinierbar mit Bundesmitteln

• Kommunale Förderung?

• Wer kann mir weiterhelfen?

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Das wichtigste zuerst!

FÖRDERMITTEL SIND VOR DER BEAUFTRAGUNG ZU

BEANTRAGEN!!!

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Welche Fördermöglichkeiten habe ich – ein kurzer Überblick (Altbausanierung)

•Energieberatung

•Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und Experten

Sanierung zum Effizienzhaus (100; 85; 70; …) Seit 01.07.2021 weitere Möglichkeiten!

•Wärmedämmung von Dach, Wand und Geschoss-/Kellerdecke, Fenster und Außentüren

•Reduzierung von Barrieren, Einbruchschutz

•Lüftungsanlagen

•Austausch von Heizungen (Gashybridheizung, Holzpelletheizungen, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Brennstoffzellenheizungen, KWK-Anlagen) und

Heizungsoptimierung

•Maßnahmen Klimafolgenanpassung

•(Photovoltaikanlagen) und Batteriespeicher

•Ladestationen für E-Fahrzeuge

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Welche Fördermöglichkeiten habe ich – ein kurzer Überblick (Altbausanierung)

Form der Förderungen:

• Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

• Gebäudehülle: BAFA

• Heizungstechnik: BAFA, progres.nrw

• Zuschüsse für Effizienzhäuser -> KfW, seit 01.07.2021 KfW-461

• Zuschüsse/Kredite energetische Baubegleitung –> BAFA oder KfW

• Kredit mit Teilschuldenerlass -> KfW

• Kredit, lange Laufzeiten -> NRW.Bank

• Steuerliche Förderung -> EStG § 35c (Info auf Homepage VZ)

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BAFA/KfW – BEG

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Was wird gefördert?

• BEG EM (Einzelmaßnahmen):

Anrechenbar 60.000 € / Wohneinheit im Jahr

• Gebäudehülle: Dach, Wand, Fenster, Kellerdecke, ….

• Zuschuss: 20 %, Heizungszuschuss höher!

• Heizungstechnik:

• generell immer in Kombination mit regenerativen Systemen

• Regenerativer Anteil min. 25%

• Kessel und Infrastruktur wird gefördert:

• Bsp.: Nicht nur der Kessel sondern auch die neue Fußbodenheizung mit „Marmor“…

• Systembeispiele: Gas-Hybridheizung, Wärmepumpen, Pelletkessel, Solarthermie und diverse Kombinationen.

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BAFA/KfW – BEG

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Was wird gefördert?

• Zusätzlich:

BAFA-Vor-Ort-Energieberatung (80% gefördert), die einen individuellen Sanierungsfahrplan abwirft. (ISFP).

Zusammen mit dem Fahrplan sind bei den BAFA-Förderungen weitere 5% Zuschuss möglich.

Heizung: Besonders effiziente regenerative Systeme werden zusätzlich mit 5% gefördert.

Öl-Wechsler bekommen 10% Zuschuss als Bonus.

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BAFA/KfW – Was wird gefördert?

• Heizen mit erneuerbaren Energien

• Solarthermieanlagen (30%)

• Biomasseanlagen(35%)

• Effiziente Wärmepumpen(35%)

• EE-Hybridsysteme(35%)

• Gas-Hybridsysteme(30%)

• „Renewable Ready“-Gas-Brennwertheizungen (20%)

• Bonus für Öl-Wechsler: 10%

• Im Zusammenhang mit der Heizungauch die Optimierung:

• neue Heizkörper oder Fußbodenheizung…

• Elektromobilität (nicht im Vortrag)

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BAFA/KfW –

Wie beantrage ich die Mittel?

• Angebot/Kostenvoranschlag einholen (Grundlage für Zuschuss)

• Eventuelle Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung geschehen!

Vor Abschluss eines Vertrages: Online-Antrag stellen ->

Homepage der Bafa

• Auch Vollmacht für Installateur oder Dritte möglich!

Nach dem Stellen des Antrags darf beauftragt werden!

• Maßnahme umsetzen

• Unterlagen online einreichen

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BAFA/KfW –

Was ist neu?

• Weitere Programme in Planung:

• Höhere Förderung für Effizienzhäuser seit dem 01.07.2021

• Regenerativer Anteil muss > 55 % sein.

-> Bei Effizienzhaussanierung 5% mehr Zuschuss -> mehr anrechenbare Kosten

-> bei Neubau 2,5% mehr Teilschuldenerlass und höhere Kreditrahmen

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KfW-Fördermittel – Was wird gefördert?

• KfW 261Energieeffizient Sanieren –Effizienzhaus – Kredit

• KfW 262 Energieeffizeint Sanieren – Einzelmaßnahmen – Kredit

• KfW 461 Energieeffizient Sanieren Effizienzhaus als Zuschuss

• KfW 433 En.-Eff.-Bauen/Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (nicht im Vortrag enthalten)

• KfW 440 Ladestation E-Auto

• KfW 159 Altengerechter Umbau –Kredit

• KfW 455- B Barrierereduzierung Zuschuss

• KfW 455-E Einbruchschutz Zuschuss

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KfW-Fördermittel – Was wird gefördert?

• Wärmedämmung: Wand, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken

• Erneuerung von Fenstern und Außentüren

• Anschluss an Nah- und Fernwärme

• Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage

• Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

• Umwidmung von Nicht-Wohnflächen Auch alle Neben- und Planungsleistungen!

• BAFA-förderfähige Heizungen, aber nur den Restbetrag!

• Ladesäule E-Mobilität

• Altengerechter Umbau: Diverse Maßnahmen, z.B. Badumbau, Geometrieanpassung, Einbruchschutz….

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BAFA oder KfW-Fördermittel -

Wie beantrage ich die Mittel?

1. Energetische Maßnahmen (Kredit und Zuschuss) werden

durch einen energetischen Sachverständigen (Energieberater) beantragt. Idealerweise hat vorher eine Energieberatung statt gefunden.

• Beratung

• Abstimmen der Maßnahmen und Mindestanforderungen

• Erstellen des Antragsformulars „Bestätigung zum Antrag“

(BzA-Nummer). Das selbe für Baubegleitung! (BAFA TPB = techn. Projektbeschreibung)

2. Zuschüsse werden online in Zusammenhang mit der BzA/TPB von Ihnen online im „Zuschussportal“ beantragt.

3. Kredite beantragen Sie mit der BzA bei Ihrer Bank

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KfW-Kredit- 261/262 Energieeffizient Sanieren ab 0,66% eff.

• Baubegleitung enthalten!

• Effizienzhaus-Standard

• Verschiedene Standards an das gesamte Haus

• Kredit bis zu 120.000€ /Wohneinheit bzw. 150.000€/WE

• Tilgungszuschuss von 25%-45% des Kredits

• Einzelmaßnahmen

• Sanierung einzelner Bestandteile auch Kombinationen mit erhöhten Anforderungen

• Kredit bis zu 60.000€/Wohneinheit

• Tilgungszuschuss von 20% des Kredits bzw. je nach Heizung, +5% bei iSFP

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KfW-Zuschuss – 461 Energieeffizient Sanieren

• Effizienzhaus-Standard

• Verschiedene Standards an das gesamte Haus

• Zuschuss von 25%-45% der Maßnahme. Bezugsgröße max. 120.000 € /Wohneinheit bzw. 150.000€/WE

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KfW-Kredit- 159 Altengerechter Umbau zu 0,04% eff.

• Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung des Einbruchschutzes

• Beispiele:

• Anpassung der Raumgeometrie

• Badsanierung

• Nachträgliche Sicherung gegen Einbruch

• Anpassung der Außenanlagen

• Etc.

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Fachdienst Planen und Bauen

Förderfähige Maßnahmen (u.a.):

Verbesserung der Energieeffizienz

Abbau von Barrieren

Klimafolgenanpassung (z.B. Bodenentsiegelung, Dach- /Fassadenbegrünung)

Umbau von Wohngebäuden (u.a. Erweiterung von Eigenheimen;

Neuaufteilung/ Erweiterung von Mietwohnungen)

Verbesserung des Sicherheitsempfindens/Digitalisierung (z.B. Einbau von Sicherheitstechnik, Smart Home)

Sonstige Instandsetzungen werden mitgefördert, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und einen untergeordneten Teil der

Baukosten ausmachen.

Zinsgünstiges Darlehen:

bis zu 100 % der anerkannten Bau- und Nebenkosten (d.h. kein Eigenanteil erforderlich!)

max. 120.000 € je Wohnung oder Eigenheim (ab 5.000 €)

Modernisierungsförderung

im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung

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Fachdienst Planen und Bauen

sowohl für Eigenheime als auch für Mietwohnungen

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z.B. KfW) ist möglich!

Wer wird gefördert?

Eigentumsförderung: Haushalte unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze

(50 % aller Haushalte in NRW halten diese Einkommensgrenze ein!), Tragbarkeit muss sichergestellt sein

Mietwohnungsbau: Natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen

Förderung ist einkommensabhängig bzw. mit einer Miet- u.

Belegungsbindung verbunden Weitere Infos über:

Kreis Lippe, 630.1 Bauverwaltung/Wohnraumförderung

Herr Wodtke (Tel: 05231/625060; E-Mail: s.wodtke@kreis-lippe.de) oder www.kreis-lippe.de (Stichwort: Wohnraumförderung)

Modernisierungsförderung

im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung

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KfW-Zuschuss- 455-B Zuschuss Barrierereduzierung

• Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren

• Beispiele:

• Anpassung der Raumgeometrie

• Badsanierung

• Anpassung der Außenanlagen

• Etc.

• Zuschusshöhe 10%

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KfW-Zuschuss- 455-E Zuschuss Einbruchschutz

• Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes

• Beispiele:

• Nachträgliches verbessern des Einbruchschutzes

• Alarmierungsanlagen

• Neue Haustür mit Einbruchschutz

• Zuschusshöhe 20% für die ersten 1.000€, danach 10%

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Prognose:

progres.nrw – Was wird gefördert?

• Geothermie (Erdwärmepumpen)

• Solarthermie

• Biomasseanlagen (mit Solarthermie)

• Lüftungsanlagen

• Strom-Speicher im Zusammenhang mit einer neuen Photovoltaikanlage

Förderprogramm seit 04.02.2021 wieder verfügbar!

Fördersätze haben sich zum Vorjahr geringfügig verändert.

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Prognose:

progres.nrw – Wie stelle ich einen Antrag?

• Angebote einholen und Mindestanforderungen beachten!

• Antragsstellung vor Vorhabensbeginn bei progres.nrw (Bezirksregierung Arnsberg)

Bewilligung abwarten!

• Vorhaben umsetzen

• Rechnungen und geforderte technische Nachweise einreichen!

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Wichtige Links:

Fördermittel:

BAFA: www.bafa.de -> Energie ->Heizen mit Erneuerbaren Energien

KfW: www.kfw.de ->Privatpersonen -> Überblick

Progres.nrw: www.progres.nrw

Kommunale Mittel: Klimaschutzmanager der Kommune!

Beratung und Informationen und Links zu Übersichten:

Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw

Altbau-Neu Lippe: https://www.alt-bau-neu.de/kreis-lippe/

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Beratungsangebote der Verbraucherzentrale

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UNSERE BERATUNGSANGEBOTE

• Telefonisch kostenfrei über die Energielotsen (0211) / 33 996 555)

• Online kostenfrei über

www.verbraucherzentrale- energieberatung.de

• Persönlich und kostenlos in einer unserer Beratungseinrichtungen

• 30€ für eine Beratung bei Ihnen zu Hause

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Architekt Dipl.-Ing.(FH) Matthias Ansbach Lemgoer Straße 5 in 32756 Detmold

Telefon 05231 7015905 , detmold.energie@verbraucherzentrale.nrw www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung

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