Fördermittel
Wie und wofür gibt es Unterstützung?
Matthias Ansbach | Energieberater | 14.07.2021 | Innovationszentrum Dörentrup
Zur Person:
Architekt Dipl.-Ing. (FH) Matthias Ansbach
Energieberater der Verbraucherzentrale NRW für den Kreis Lippe Seit 2012 im Kreis Lippe
Aufgabenbereich:
• Beratung privater Haushalte rund um energetische Sanierungen, Austausch/Erneuerung von Heizungssystemen und
Photovoltaikanlagen
Themen des Vortrags
• Einleitung
• Welche Fördermöglichkeiten habe ich – ein kurzer Überblick
• BAFA-Förderung + KfW-Förderung
• progres.nrw: Landesförderung, kombinierbar mit Bundesmitteln
• Kommunale Förderung?
• Wer kann mir weiterhelfen?
Das wichtigste zuerst!
FÖRDERMITTEL SIND VOR DER BEAUFTRAGUNG ZU
BEANTRAGEN!!!
Welche Fördermöglichkeiten habe ich – ein kurzer Überblick (Altbausanierung)
•Energieberatung
•Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und Experten
•Sanierung zum Effizienzhaus (100; 85; 70; …) Seit 01.07.2021 weitere Möglichkeiten!
•Wärmedämmung von Dach, Wand und Geschoss-/Kellerdecke, Fenster und Außentüren
•Reduzierung von Barrieren, Einbruchschutz
•Lüftungsanlagen
•Austausch von Heizungen (Gashybridheizung, Holzpelletheizungen, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Brennstoffzellenheizungen, KWK-Anlagen) und
Heizungsoptimierung
•Maßnahmen Klimafolgenanpassung
•(Photovoltaikanlagen) und Batteriespeicher
•Ladestationen für E-Fahrzeuge
•
Welche Fördermöglichkeiten habe ich – ein kurzer Überblick (Altbausanierung)
Form der Förderungen:
• Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
• Gebäudehülle: BAFA
• Heizungstechnik: BAFA, progres.nrw
• Zuschüsse für Effizienzhäuser -> KfW, seit 01.07.2021 KfW-461
• Zuschüsse/Kredite energetische Baubegleitung –> BAFA oder KfW
• Kredit mit Teilschuldenerlass -> KfW
• Kredit, lange Laufzeiten -> NRW.Bank
• Steuerliche Förderung -> EStG § 35c (Info auf Homepage VZ)
BAFA/KfW – BEG
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Was wird gefördert?
• BEG EM (Einzelmaßnahmen):
Anrechenbar 60.000 € / Wohneinheit im Jahr
• Gebäudehülle: Dach, Wand, Fenster, Kellerdecke, ….
• Zuschuss: 20 %, Heizungszuschuss höher!
• Heizungstechnik:
• generell immer in Kombination mit regenerativen Systemen
• Regenerativer Anteil min. 25%
• Kessel und Infrastruktur wird gefördert:
• Bsp.: Nicht nur der Kessel sondern auch die neue Fußbodenheizung mit „Marmor“…
• Systembeispiele: Gas-Hybridheizung, Wärmepumpen, Pelletkessel, Solarthermie und diverse Kombinationen.
BAFA/KfW – BEG
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Was wird gefördert?
• Zusätzlich:
BAFA-Vor-Ort-Energieberatung (80% gefördert), die einen individuellen Sanierungsfahrplan abwirft. (ISFP).
Zusammen mit dem Fahrplan sind bei den BAFA-Förderungen weitere 5% Zuschuss möglich.
Heizung: Besonders effiziente regenerative Systeme werden zusätzlich mit 5% gefördert.
Öl-Wechsler bekommen 10% Zuschuss als Bonus.
BAFA/KfW – Was wird gefördert?
• Heizen mit erneuerbaren Energien
• Solarthermieanlagen (30%)
• Biomasseanlagen(35%)
• Effiziente Wärmepumpen(35%)
• EE-Hybridsysteme(35%)
• Gas-Hybridsysteme(30%)
• „Renewable Ready“-Gas-Brennwertheizungen (20%)
• Bonus für Öl-Wechsler: 10%
• Im Zusammenhang mit der Heizungauch die Optimierung:
• neue Heizkörper oder Fußbodenheizung…
• Elektromobilität (nicht im Vortrag)
BAFA/KfW –
Wie beantrage ich die Mittel?• Angebot/Kostenvoranschlag einholen (Grundlage für Zuschuss)
• Eventuelle Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung geschehen!
• Vor Abschluss eines Vertrages: Online-Antrag stellen ->
Homepage der Bafa
• Auch Vollmacht für Installateur oder Dritte möglich!
• Nach dem Stellen des Antrags darf beauftragt werden!
• Maßnahme umsetzen
• Unterlagen online einreichen
BAFA/KfW –
Was ist neu?• Weitere Programme in Planung:
• Höhere Förderung für Effizienzhäuser seit dem 01.07.2021
• Regenerativer Anteil muss > 55 % sein.
-> Bei Effizienzhaussanierung 5% mehr Zuschuss -> mehr anrechenbare Kosten
-> bei Neubau 2,5% mehr Teilschuldenerlass und höhere Kreditrahmen
KfW-Fördermittel – Was wird gefördert?
• KfW 261Energieeffizient Sanieren –Effizienzhaus – Kredit
• KfW 262 Energieeffizeint Sanieren – Einzelmaßnahmen – Kredit
• KfW 461 Energieeffizient Sanieren Effizienzhaus als Zuschuss
• KfW 433 En.-Eff.-Bauen/Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (nicht im Vortrag enthalten)
• KfW 440 Ladestation E-Auto
• KfW 159 Altengerechter Umbau –Kredit
• KfW 455- B Barrierereduzierung Zuschuss
• KfW 455-E Einbruchschutz Zuschuss
KfW-Fördermittel – Was wird gefördert?
• Wärmedämmung: Wand, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
• Erneuerung von Fenstern und Außentüren
• Anschluss an Nah- und Fernwärme
• Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage
• Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
• Umwidmung von Nicht-Wohnflächen Auch alle Neben- und Planungsleistungen!
• BAFA-förderfähige Heizungen, aber nur den Restbetrag!
• Ladesäule E-Mobilität
• Altengerechter Umbau: Diverse Maßnahmen, z.B. Badumbau, Geometrieanpassung, Einbruchschutz….
BAFA oder KfW-Fördermittel -
Wie beantrage ich die Mittel?1. Energetische Maßnahmen (Kredit und Zuschuss) werden
durch einen energetischen Sachverständigen (Energieberater) beantragt. Idealerweise hat vorher eine Energieberatung statt gefunden.
• Beratung
• Abstimmen der Maßnahmen und Mindestanforderungen
• Erstellen des Antragsformulars „Bestätigung zum Antrag“
(BzA-Nummer). Das selbe für Baubegleitung! (BAFA TPB = techn. Projektbeschreibung)
2. Zuschüsse werden online in Zusammenhang mit der BzA/TPB von Ihnen online im „Zuschussportal“ beantragt.
3. Kredite beantragen Sie mit der BzA bei Ihrer Bank
KfW-Kredit- 261/262 Energieeffizient Sanieren ab 0,66% eff.
• Baubegleitung enthalten!
• Effizienzhaus-Standard
• Verschiedene Standards an das gesamte Haus
• Kredit bis zu 120.000€ /Wohneinheit bzw. 150.000€/WE
• Tilgungszuschuss von 25%-45% des Kredits
• Einzelmaßnahmen
• Sanierung einzelner Bestandteile auch Kombinationen mit erhöhten Anforderungen
• Kredit bis zu 60.000€/Wohneinheit
• Tilgungszuschuss von 20% des Kredits bzw. je nach Heizung, +5% bei iSFP
KfW-Zuschuss – 461 Energieeffizient Sanieren
• Effizienzhaus-Standard
• Verschiedene Standards an das gesamte Haus
• Zuschuss von 25%-45% der Maßnahme. Bezugsgröße max. 120.000 € /Wohneinheit bzw. 150.000€/WE
KfW-Kredit- 159 Altengerechter Umbau zu 0,04% eff.
• Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung des Einbruchschutzes
• Beispiele:
• Anpassung der Raumgeometrie
• Badsanierung
• Nachträgliche Sicherung gegen Einbruch
• Anpassung der Außenanlagen
• Etc.
Fachdienst Planen und Bauen
Förderfähige Maßnahmen (u.a.):
• Verbesserung der Energieeffizienz
• Abbau von Barrieren
• Klimafolgenanpassung (z.B. Bodenentsiegelung, Dach- /Fassadenbegrünung)
• Umbau von Wohngebäuden (u.a. Erweiterung von Eigenheimen;
Neuaufteilung/ Erweiterung von Mietwohnungen)
• Verbesserung des Sicherheitsempfindens/Digitalisierung (z.B. Einbau von Sicherheitstechnik, Smart Home)
Sonstige Instandsetzungen werden mitgefördert, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und einen untergeordneten Teil der
Baukosten ausmachen.
Zinsgünstiges Darlehen:
• bis zu 100 % der anerkannten Bau- und Nebenkosten (d.h. kein Eigenanteil erforderlich!)
• max. 120.000 € je Wohnung oder Eigenheim (ab 5.000 €)
Modernisierungsförderung
im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
Fachdienst Planen und Bauen
sowohl für Eigenheime als auch für Mietwohnungen
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z.B. KfW) ist möglich!
Wer wird gefördert?
Eigentumsförderung: Haushalte unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze
(50 % aller Haushalte in NRW halten diese Einkommensgrenze ein!), Tragbarkeit muss sichergestellt sein
Mietwohnungsbau: Natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen
Förderung ist einkommensabhängig bzw. mit einer Miet- u.
Belegungsbindung verbunden Weitere Infos über:
Kreis Lippe, 630.1 Bauverwaltung/Wohnraumförderung
Herr Wodtke (Tel: 05231/625060; E-Mail: s.wodtke@kreis-lippe.de) oder www.kreis-lippe.de (Stichwort: Wohnraumförderung)
Modernisierungsförderung
im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
KfW-Zuschuss- 455-B Zuschuss Barrierereduzierung
• Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren
• Beispiele:
• Anpassung der Raumgeometrie
• Badsanierung
• Anpassung der Außenanlagen
• Etc.
• Zuschusshöhe 10%
KfW-Zuschuss- 455-E Zuschuss Einbruchschutz
• Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes
• Beispiele:
• Nachträgliches verbessern des Einbruchschutzes
• Alarmierungsanlagen
• Neue Haustür mit Einbruchschutz
• Zuschusshöhe 20% für die ersten 1.000€, danach 10%
Prognose:
progres.nrw – Was wird gefördert?
• Geothermie (Erdwärmepumpen)
• Solarthermie
• Biomasseanlagen (mit Solarthermie)
• Lüftungsanlagen
• Strom-Speicher im Zusammenhang mit einer neuen Photovoltaikanlage
Förderprogramm seit 04.02.2021 wieder verfügbar!
Fördersätze haben sich zum Vorjahr geringfügig verändert.
Prognose:
progres.nrw – Wie stelle ich einen Antrag?
• Angebote einholen und Mindestanforderungen beachten!
• Antragsstellung vor Vorhabensbeginn bei progres.nrw (Bezirksregierung Arnsberg)
• Bewilligung abwarten!
• Vorhaben umsetzen
• Rechnungen und geforderte technische Nachweise einreichen!
Wichtige Links:
Fördermittel:
• BAFA: www.bafa.de -> Energie ->Heizen mit Erneuerbaren Energien
• KfW: www.kfw.de ->Privatpersonen -> Überblick
• Progres.nrw: www.progres.nrw
• Kommunale Mittel: Klimaschutzmanager der Kommune!
Beratung und Informationen und Links zu Übersichten:
• Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw
• Altbau-Neu Lippe: https://www.alt-bau-neu.de/kreis-lippe/
Beratungsangebote der Verbraucherzentrale
UNSERE BERATUNGSANGEBOTE
• Telefonisch kostenfrei über die Energielotsen (0211) / 33 996 555)
• Online kostenfrei über
www.verbraucherzentrale- energieberatung.de
• Persönlich und kostenlos in einer unserer Beratungseinrichtungen
• 30€ für eine Beratung bei Ihnen zu Hause
Architekt Dipl.-Ing.(FH) Matthias Ansbach Lemgoer Straße 5 in 32756 Detmold
Telefon 05231 7015905 , detmold.energie@verbraucherzentrale.nrw www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung