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Anwärter/innen sollen nicht für Vertretungen eingesetzt werden

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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Landesverband Baden-Württemberg

GEW-Info

Anwärter/innen sollen nicht für Vertretungen eingesetzt werden

Auf Initiative des Hauptpersonalrats Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen (HPR GHWRGS) hat das Kultusministerium klargestellt, dass Anwärter/innen nicht zur Unterrichtsvertretung eingesetzt werden dürfen (AZ 21-6713.7- 0/137): „Lehreranwärter können nicht für Unterrichtsvertretungen eingesetzt werden. Die Mentoren sind auch in der Hospitationspha- se im Unterricht der Lehreranwärter dabei und sollten in dieser Zeit keine Vertretungen übernehmen. Nur bei überraschenden Unter- richtsausfällen und mit ihrem Einverständnis können Lehreranwär- ter Kollegen vertreten.“

Aufgrund vieler Anfragen von Anwärter/innen und Schulleitungen hatte der HPR GHWRGS um diese Klarstellung gebeten. Insbeson- dere an Realschulen wurden offensichtlich viele Anwärter/innen

für Vertretungen eingesetzt, weil offenkundig die bestehende Re- gelung ignoriert wurde oder nicht bekannt war.

Die GEW begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich. Die Anwärter/

innen sollen laut Prüfungsordnung (hier RPO II, § 13, Abs. 3) in der I. Phase zwar in der festgelegten Wochenunterrichtsstundenzahlen zunehmend eigenständig unterrichten. Ein Einsatz für Vertretungs- unterricht ist aber mit guten Gründen in der Prüfungsordnung sehr eng begrenzt, da er die Anwärter/innen insbesondere nach der weiteren Erhöhung ihrer Unterrichtsverpflichtung überlasten und überfordern würden. Gerade im Sinne einer guter Ausbildung, dür- fen Anwärter/innen nicht als Vertretungslehrkräfte benutzt wer- den.

Seminar

Impressum Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft · Baden-Württemberg ·

Silcherstraße 7 · 70176 Stuttgart · Telefon 0711 2 10 30-0 · Telefax 0711 2 10 30-45 · www.gew-bw.de Redaktion: Ruth Schütz-Zacher Juli 2016

Um zukünftig Missverständnisse zu vermeiden, wurde nun im „Ausbildungsbegleiter“ der Seminare bei „Informationen für die Schulleiter“ folgende Formulierung aufgenommen: „Lehranwärter können nicht für Unterrichtsvertretung eingesetzt werden. […]

Nur bei überraschenden Unterrichtsausfällen und mit ihrem Einverständnis können Lehranwärter Kollegen vertreten.“

GEW-Mitglieder können sich mit ihren Fragen an die Geschäftsstellen der GEW wenden:

GEW Nordwürttemberg Silcherstr.7

70176 Stuttgart Telefon 0711 2 10 30-44 Fax 0711 2 10 30-75

E-Mail: bezirk.nw@gew-bw.de

GEW Südwürttemberg Frauenstr. 28

89073 Ulm

Telefon 0731 9 21 37 23 Fax 0731 9 21 37 24

E-Mail: bezirk.sw@gew-bw.de

GEW Nordbaden Ettlinger Str. 3a 76137 Karlsruhe Telefon 0721 3 26 25 Fax 0721 35 93 78

E-Mail: bezirk.nb@gew-bw.de

GEW Südbaden Wilhelmstr. 20 79098 Freiburg Telefon 0761 3 34 47 Fax 0761 2 6154

E-Mail: bezirk.sb@gew-bw.de

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