04.03.2015 17:16 CET
Stringente Regulierung und Wettbewerb passen nicht zusammen
Die Eckpunkte der Politik für eine Krankenhausreform lösen das grundlegende Problem nicht - Zweifeln an der Ernsthaftigkeit der Qualitätsoffensive
VKD: Das grundsätzliche Problem der Krankenhausfinanzierung wird ausgespart
Berlin, d. 4. März 2015. Die Krankenhäuser stehen für die stetige
Verbesserung ihrer Leistungsqualität. Das beweisen sie seit Jahren. Trotz eines hohen Qualitätsniveaus der stationären Versorgung in Deutschland lässt sich die Qualität aber immer noch weiter verbessern. Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) teilt diese Sicht der Politik. Deren geplante Qualitätsoffensive für den Krankenhausbereich beruhe jedoch auf einer fehlerhaften Indikation. „Auch wenn das Ziel des Reformgesetzes richtig ist – den vorgesehenen Weg dahin sehen wir sehr kritisch.“ Das erklärte Dr.
Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren
Deutschlands, heute vor der Presse. Anlass war die Vorstellung der Positionen des Managerverbandes zum Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine Krankenhausreform.
Der immer wieder vermittelte Eindruck, Deutschlands Krankenhäusern hätten erhebliche Qualitätsdefizite, die dringend behoben werden müssten, sei nachweislich falsch, betonte der VKD-Präsident. Vehement wendet sich der VKD in seinen Positionen gegen solche Anwürfe.Nach derzeitiger Evidenzlage ließen sich die Behauptungen zu einer angeblich erheblichen Zahl von
Behandlungsfehlern und ökonomisch motivierten Operationen nicht belegen.
Selbst der Medizinische Dienst der Krankenkassen könne dafür keinerlei Nachweise erbringen. Die Qualität der Krankenhausleistungen werde zudem ständig neutral überprüft und transparent dargestellt.
In seinem Positionspapier weist der VKD auf grundsätzliche Probleme hin, die vor allem anderen gelöst werden müssten. Die in den Eckpunkten
vorgesehenen Instrumente zur Verbesserung der Qualität in den
Krankenhäusern würden dagegen vielfach eher das Gegenteil bewirken und die Flächen deckende Versorgung mit Krankenhausleistungen gefährden. „Wir zweifeln daher an der Ernsthaftigkeit der Qualitätsoffensive“, so der VKD- Präsident.
Die prekäre wirtschaftliche Lage eines großen Teils der Krankenhäuser – ursprünglich der Anlass für die geplante Krankenhausreform – spielt in den Eckpunkten keine Rolle, kritisiert der VKD. Die Unfähigkeit von Bund und Ländern, sich auf eine wirkliche Lösung dieses grundsätzlichen Problems zu einigen, habe zu den aus Sicht des Verbandes geplanten gesetzgeberischen Unterlassungen in den Eckpunkten geführt. Die Finanzmisere werde hier zum Nebenschauplatz, die Qualitätsoffensive zum Placebo, das unwirksam bleibe, wenn nicht das grundlegende Problem als erstes gelöst werde.
Dieses Problem ist für den VKD der Ordnungsrahmen der
Krankenhausfinanzierung. Dieser besteht aus zwei sich gegenseitig
ausschließenden Wirkmechanismen: Auf der einen Seite führte dieEinführung der Fallpauschalen als Entgelt für die Krankenhausleistungen zu einem
immer stärker werdenden Wettbewerb. Auf der anderen Seite entscheiden die Länder und die Krankenkassen aber über Art und Menge der Leistungen
sowie darüber, in welcher Weise die Preise steigen dürfen.
So werden Mehrleistungen einzelner Kliniken - etwa als Ergebnis des medizinischen Fortschritts, dersteigende Zahl alter Patienten, und auch besserer Qualität - durch hohe Vergütungsabschläge bestraft. „Auf der Makroebene stringente Regulierung, auf der Mikroebene zunehmender Wettbewerb. Das passt nicht zusammen und funktioniert daher auch nicht“, so Dr. Düllings.
Erste Ergebnisse der bereits dritten Mitgliederbefragung des VKD zeigen dieses Systemversagen überdeutlich. Nach wie vor schreibt rund die Hälfte der Häuser der Grundversorgung rote Zahlen – das ist die Hälfte aller Krankenhäuser überhaupt. Bei den Maximalversorgern und
Universitätskliniken sind 43 Prozent im Minus. Gründe sind dafür in der Regel nicht schlechtes Wirtschaften, sondern nach gut zehn Jahren die Unwucht des DRG-Systems und die Unterfinanzierung bei den Investitionen. Gerade
letzteres haben die Länder zu verantworten. Dabei isteine
wirtschaftlichgesicherte Krankenhausversorgung Teil der Daseinsvorsorge des Staates für seine Bürger. DerGesetzgeber habe sich das selbst ins Pflichtenheft geschrieben, verletzte das Gesetz hier aber seit Jahren. Dr.
Düllings: „Wie kann man den Krankenhäusern ‚beste Qualität‘ abverlangen und selbst bei der Qualität der Investitionsfinanzierung so eklatant
versagen?“ Die Politik erkenne offensichtlich nicht die Gestaltungskraft von Investitionen für die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser und damit auch für die Verbesserung der Qualität.
In der Präambel des Eckpunktepapiers für die geplante Krankenhausreform 2015 nennt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe als Ziele, das Krankenhaus der Zukunft müsse gut, sicher und gut erreichbar sein, Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass sie nach dem aktuellen Stand der
medizinischen Erkenntnisse und in hoher Qualität in jedem Krankenhaus behandelt würden. Zur guten, sicheren und erreichbaren Krankenhäusern gehöre auch eine verantwortungsvolle Finanzierung. Wörtlich: „Bund und Länder stehen gemeinsam zu einer ausreichenden Finanzierung des laufenden Krankenhausbetriebs.“ Dieses Ziel wird aus Sicht des VKD klar verfehlt, wenn das Gesetz nicht über die Eckpunkte hinausgeht.
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