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Archiv "Fifth Annual Meeting: 15. und 16. September 1997 in Berlin" (07.03.1997)

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A-618

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

(70) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 10, 7. März 1997 Fax-Polling

Mit Fax-Polling können Sie ein be- stimmtes vom Absender (AkdÄ) vorge- gebenes Dokument (in der Regel das In- haltsverzeichnis sowie eine Mitteilung zu einem aktuellen Thema) abrufen.

Dazu benötigen Sie lediglich Ihr Fax- gerät, das Sie – entsprechend der Bedie- nungsanleitung – auf Abruf/Polling stel- len müssen.

Nachdem Sie gerätespezifisch die Funktion „Abruf“ oder „Polling“ akti- viert, eine unserer angegebenen Num- mern (02 21/40 04-5 10 oder 5 11) ange- wählt und das Faxgerät gestartet haben, erhalten Sie das fest vorgegebene Fax- Polling-Dokument (Inhaltsverzeichnis und aktuelle Mitteilung) automatisch übermittelt.

Fax-on-demand

Mit Fax-on-demand können Sie nun ganz bestimmte Sie interessierende Do- kumente auswählen und abfordern.

Dazu benötigen Sie ein (Tasten-)Te- lefon und ein Telefaxgerät. Beide Geräte müssen in Verbindung stehen, zum Bei- spiel über eine Nebenstellenanlage oder eine gemeinsame Anschlußdose. Auch kombinierte Telefon-Fax-Geräte sind geeignet.

Ihr Telefon muß auf Tonwahlverfah- ren umgestellt sein.

Wählen Sie eine unserer bereitge- stellten Nummern

mit Ihrem Telefon an und befolgen Sie genau und Schritt für Schritt die zu hörende Sprachansage.

Nachdem Sie ein bis maximal fünf Do- kumente (pro Anruf) ausgesucht und an- gewählt haben, beginnt die Übertragung nach Drücken des Startknopfes (bei Ihrem Fax-Kombigerät) oder – wenn Sie von einem Nebenstellentelefon angerufen haben – nach Weiterleitung an das Fax- gerät (entsprechend einer hausinternen Weiterleitung von Telefongesprächen).

Häufigste Fehlerquellen

l Faxgerät wurde nicht auf Ab- ruf/Polling gestellt.

Bitte umschalten!

l Telefon war nicht auf Tonwahl eingestellt.

Bitte umschalten, sonst ist Fax-on- demand nicht möglich!

l Sie besitzen ein Wählscheibente- lefon.

Fax-on-demand leider nicht möglich!

l Die Eingabe der ausgewählten Dokumentennummern wurde bereits vor dem Signalton begonnen.

Bitte Signalton abwarten.

l Es wurde vergessen, nach Einga- be der Dokumentennummer den Vor- gang mit Drücken der Rauten-(Doppel- kreuz-)Taste abzuschließen.

Achten Sie darauf, nach Eingabe der vierstelligen Dokumentennummer die Rautentaste zu drücken.

l Es wurde die falsche Dokumen- tennummer eingegeben.

Bitte vergewissern Sie sich, daß Sie eine auf dem aktuellen Inhaltsverzeich- nis vorkommende Nummer angewählt haben.

Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Postfach 41 01 25, 50861 Köln, Telefon 02 21/40 04-5 32 oder -5 25, Telefax 02 21/40 04-5 39 N

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Bedienungshinweise des AID-Faxinfoservice

Die Arzneimittelkommission der deutsche Ärzteschaft hat zum 1. 2. 1997 mit ihrem AID-Faxinformationsdienst wieder eine Reihe neuer Dokumente auf- genommen (siehe Deutsches Ärzteblatt, Heft 6/1997). – Bitte beachten Sie die folgenden technischen Hinweise zum Bedienen des AID-Faxinfoservices.

B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Mitteilungen

Der VII. Interdisziplinäre Seminar- und Praktikum-Kongreß in Meran steht unter dem Thema „Bewährtes und Neu- es: Qualitätsssicherung in Diagnostik und Therapie – Wiederauffrischung des Wissensstandes für Praxis und Klinik

Kurse:

Sonographie (Grund- und Aufbau- kurs), Doppler-Duplex-Sonographie, EKG, 24-h-RR-Messung, Phlebologie, Lungenfunktion, Notfallmanagement in der Praxis, Akupunktur (Grundkurs 1–3), Allergologie, Balint-Gruppe, Au- togenes Training/Hypnose, Psychothera- pie, PC/EDV

Seminar-Praktika:

Angiologie, Diabetologie, Hepato- logie, Kardiologie, Neurologie, Or- thopädie, Kinderheilkunde, Natur- gemäße Heilmethoden, Dermatologie, Gastroenterologie, Harnweginfektio- nen, Nephrologie, Onkologie, Pneumo- logie, Frauenheilkunde

Informationen:

Deutsche Akademie für Medizi- nische Fortbildung und Umweltmedi- zin, Sekretariat Frau A. Trapp, Carl- Oelemann-Weg 7, 61231 Bad Nauheim, Tel 0 60 32/22 14, Fax 22 16 N

VII. Fortbildungskongreß Meran

6. bis 13. September 1997

Gastgeber ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Tagesordnung sieht vor:

l Would we prevent the Thalido- mide disaster today?

l Delayed allergy-like reactions to x-ray contrast media

l Allergy, toxicity and resistance – the problems with antibacterials

l Risks of long-term suppression of HCl-secretion

l Pro-arrhythmic effects of drugs l Contribution of Drug-utilisation studies to pharmacovigilance

Informationen:

Dr. Jürgen Beckmann, BfArM, See- straße 10, D-13353 Berlin, Tel 30/45 48- 33 11, -34 48, Fax 45 48-35 15 N

Fifth Annual Meeting

15. und 16. September 1997 in Berlin

(2)

Vorläufiges Programm

Eröffnung: Mittwoch, 28. Januar 1998, 14 Uhr durch den Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages

Eröffnungsvortrag: „Ärztliche Fort- bildung und Telemedizin“, Professor Dr.

H. Eckel, Göttingen

Thema I:Mittwoch, 28. Januar, 15 bis 18.30 Uhr – Hormonbehandlung des al-

ternden Menschen, Professor Dr. E. G.

Loch, Wiesbaden

Thema II: Donnerstag, 29. Januar, 9 bis 13.15 Uhr – Technische Innovationen in der Medizin, pro und kontra, Privat- dozent Dr. A. Ekkernkamp, Berlin

Thema III:Donnerstag, 15 bis 18.30 Uhr – Aktuelle Probleme in der Adoles- zenz, Professor Dr. Dr. H. Remschmidt, Marburg

Thema IV: Freitag 30. Januar, 9 bis 13.15 Uhr – Miktionsstörungen im Alter, Professor Dr. H. Ziegler, Homburg

Thema V: Freitag, 15 bis 18.30 Uhr – Renaissance der Infektionskrankheiten, Dr. H. H. Koch, Nürnberg

Thema VI:Samstag, 31. Januar, 9 bis 12.30 Uhr – Aktuelle Arzneitherapie, Professor Dr. B. Müller-Oerlinghausen, Berlin

Information und Anmeldung:

Bundesärztekammer, Dezernat Fort- bildung, Herbert-Lewin-Straße 1, 50931 Köln, Tel 02 21/40 04-4 16, -4 15, Fax

40 04-388 N

A-620

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

(72) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 10, 7. März 1997

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Änderungen bzw. Ergänzungen der Psychotherapie-Richtlinien

hinsichtlich der Durchführung höher frequenter Abschnitte im Rahmen einer Psychotherapie

Die Änderungen und Ergänzungen tragen der Tatsache Rechnung, daß es in bestimmten Fällen bei der Durchführung einer Psychotherapie notwendig sein kann, einen Abschnitt der Therapie z. B.

bei Krisenintervention oder zur Errei- chung einer größeren Effektivität der Therapie mit einer höheren Wochenfre- quenz durchzuführen als drei Wochen- stunden. Es wird jedoch gleichzeitig klar- gestellt, daß ein entsprechender Ab- schnitt nicht das gesamte Kontingent ei- nes Bewilligungsschrittes umfassen soll- te. Gleichzeitig muß ein entsprechend höher frequent durchgeführter Ab- schnitt gesondert vom Therapeuten be- gründet werden.

Mit der Änderung wird zum einen die seitens der Verhaltenstherapie-Gutach- ter schon länger empfohlene Expositi- onsbehandlung auch in den Richtlinien ermöglicht, da bei der Expositionsbe- handlung häufiger höher frequente Stun- denkontingente in einem Abschnitt der Therapie notwendig sind. Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, einen Abschnitt der Therapie in der analytischen Psycho- therapie höher frequent durchzuführen.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen diese Möglichkeit im Hinblick auf den ersten Bewilligungs- schritt mit einer Information an die Gut- achter für analytische Psychotherapie verbunden hat, daß, sofern eine analyti- sche Psychotherapie direkt höher fre-

quent begonnen wird, lediglich maximal 80 Stunden im ersten Kontingent befür- wortet werden sollten.

Die Streichung der Nr. 3 der Anlage 1 der Psychotherapie-Richtlinien trägt der

1. Abschnitt B II. 7. wird um folgen- den Absatz ergänzt:

„Eine durchgehend hochfrequente Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien keine Anwendung finden. Bei der Therapieplanung oder im Verlauf der Behandlung kann es sich jedoch als not- wendig erweisen, ggf. einen Abschnitt der Psychotherapie in einer höheren Wochen- frequenz durchzuführen, um eine größere Effektivität der Therapie zu gewährlei- sten. Der entsprechende Abschnitt darf nicht das gesamte Kontingent eines Be- willigungsschrittes umfassen. Die Not- wendigkeit einer abschnittsweisen höhe- ren Wochenfrequenz ist in der Antrag- stellung differenziert zu begründen.“

2. Die Nr. 3. der Anlage 1 der Psy- chotherapie-Richtlinien wird gestrichen.

3. Die Nr. 4. der Anlage 1 wird zu Nr. 3.

Die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen treten am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Köln, den 17. Dezember 1996 Bundesausschuß der Ärzte

und Krankenkassen Der Vorsitzende Schroeder-Printzen

Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 17.

Dezember 1996 beschlossen, die Richtlinien über die Durchführung von Psychothera- pie in der kassen- und vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Richtlinien) in der Fassung vom 3. Juli 1987 (BAnz. Nr. 156 a vom 25. August 1987), zuletzt ge- ändert am 31. August 1993 (BAnz. S. 10429), wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

Bekanntmachungen

Ergänzung im Abschnitt B II. 7. Rech- nung, da die Nr. 3 der Anlage 1 bisher ei- nen generellen Ausschluß der hochfre- quenten analytischen Psychotherapie be- gründete.

Die Änderungen und Ergänzungen gewährleisten somit eine größere Flexi- bilität der Wochenfrequenz, ohne damit die bisher auch schon ausgeschlossene durchgehend höher frequente Psycho- therapie zu ermöglichen.

Wir bitten, bezüglich des Inkrafttre- tens dieser Richtlinien-Änderungen bzw.

-Ergänzungen die Informationen seitens der Geschäftsführung des Bundesaus- schusses der Ärzte und Krankenkassen zu beachten.

22. Interdisziplinäres Forum der BÄK

„Fortschritt und Fortbildung in der Medizin“

28. bis 31. Januar 1998 Maritim Hotel Köln

Referenzen

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