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Archiv "Krankenhäuser: Sanfter Tod" (10.09.1993)

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POLITIK

bestimmten Leistungen, die die Ge- samtverantwortung des leitenden Krankenhausarztes für die Versor- gung aller Patienten seiner Abteilung verkennen. Der Gesetzgeber kann nicht auf der einen Seite die Abgabe- verpflichtung des leitenden Kranken- hausarztes erheblich ausweiten, an- dererseits das Liquidationsrecht im- mer mehr einschränken.

Den Vorschlägen der Bundes- ärztekammer zum Abschnitt „La- bor", insbesondere zur Einschrän- kung der Delegationsfähigkeit sowie seiner Neustrukturierung, ist das Mi- nisterium nicht gefolgt. Die Ermögli- chung des Fremdbezugs aller Labor- leistungen widerspricht nach Auffas- sung der Bundesärztekammer medi- zinischen Erfordernissen.

Zu beanstanden ist aber vor al- lem die fehlende Anpassung der Ge- bührensätze an die Preis- und Ko- stenentwicklung seit der letzten Än- derung der GOA im Jahre 1988. Ein Inflationsausgleich — auch für die Ärzteschaft — hätte eine zusätzliche Anhebung des Punktwerts um min- destens 10 Prozent erfordert; denn seit Erlaß der GOÄ im Jahre 1983 ist eine solcher Ausgleich nur einmal durch die 3. Änderung der GOÄ im Jahre 1988 mit einer Anhebung um 10 Prozent versucht worden. Diese Anhebung wurde jedoch gleichzeitig durch Absenkung im Laborbereich auf durchschnittlich 3 Prozent über alle Arztgruppen reduziert. Auf- grund der Kostenstrukturerhebun- gen des Zentralinstituts für die kas- senärztliche Versorgung haben sich demgegenüber die Kosten in den Jahren 1988 bis 1993 durchschnittlich über alle Arztpraxen berechnet um rund 10 Prozent erhöht, das heißt um etwa 3,3 Prozent pro anno.

Mager: Anhebung des Honorarvolumens Die Kostenentwicklung wird in den Jahren 1992/1993 ähnlich hoch prognostiziert, so daß seit der letzten Punktwertanhebung die Kosten der Arztpraxen insgesamt um rund 16 Prozent gestiegen sind. Der Gesetz- geber selbst bestätigt diese Entwick- lung durch die vorgesehene Novelle der Rechtsanwaltsgebührenordnung

KOMMENTARE

mit einer Steigerung um 16 Prozent.

Die geplante Anhebung des ärztli- chen Honorarvolumens durch die Novelle mit circa plus 4 Prozent macht sich demgegenüber mehr als mager aus. Für die Entscheidung der Bundesärztekammer, dieser Novelle trotzdem zuzustimmen, war aus- schlaggebend, daß die Ärzteschaft bei einer Verweigerung dieses Re- formschrittes auf absehbare Zeit nicht mehr mit einer Weiterentwick- lung und Aktualisierung des Lei- stungsverzeichnisses rechnen kann.

Zu beachten ist aber auch die wirt- schaftliche Gesamtsituation, in der sich die Bundesrepublik Deutschland zur Zeit befindet. Renate Hess/BÄK

Krankenhäuser

Sanfter Tod

Wenn man der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft e. V. (DKG) Glauben schenken darf, stehen viele der insgesamt 3400 Krankenhäuser in Deutschland West und Ost sechs Monate nach Inkrafttreten des Ge- sundheitsstrukturgesetzes mit dem Rücken zur Wand.

Nach ersten Berichten von der

„Krankenhausfront" scheinen die Li- quiditätsengpässe und die defizitäre Situation in den ostdeutschen Klini- ken dramatischer zu verlaufen als in den alten Bundesländern. Die im Sonderförderungsprogramm ange- kündigten Investitionsmittel kommen nur zögerlich, und wenn sie kommen, nicht in der versprochenen Höhe. In den ostdeutschen Krankenhäusern stiegen die Personalkosten allein auf Grund von Tariferhöhungen um 18,5 Prozent, während das Budget nach den gesetzlichen Vorgaben lediglich um 9,5 Prozent zunehmen kann.

Im Westen scheinen die freige- meinnützigen und privaten Kranken- häuser am stärksten den Bannstrahl der Seehofer-Reform zu spüren. Seit die „bequeme Hängematte" der vol- len Selbstkostendeckung im Finan- zierungssystem abgeschnitten ist und obendrein die Budgetdeckelung bis 1995 greift, werden die leistungsbe- reiten, wirtschaftlich arbeitenden

und bedarfsgerechten Kliniken in privater und freigemeinnütziger Trä- gerschaft immer mehr Betriebsko- stendefizite hinnehmen müssen, weil sie keinen Drittfinanzier im Rücken haben wie beispielsweise kommunale Krankenhäuser, bei denen aus Kom- munaletats zugefüttert wird.

Bundesgesundheitsminister See- hofer ließ sich durch das Wehklagen beim jüngsten Hospital Congress in Hannover nicht beeindrucken. Er kündigte einen unvermindert stram- men Kostendämpfungskurs an. Eine Rückkehr vor die Zeiten der Seeho- fer-Reform (also eine Wiedereinfüh- rung des Selbstkostendeckungsprin- zips auf kaltem Wege) könne und dürfe es aus seiner Sicht nicht geben.

Jedenfalls sei seine Bereitschaft zum Konflikt ungebrochen.

Mit Global-Argumenten und

„Gegenstrategien" ist Seehofer kaum zu beeindrucken. Er will nur dann Argumente akzeptieren, wenn kon- krete Fälle benannt werden.

Einleuchtend auch das Argu- ment der Kliniksyndici: Wenn vorzei- tig darbende Kliniken und Kranken- häuser öffentlich gebrandmarkt wer- den, so tritt bei diesen noch schneller der sanfte Tod, der finanzielle Exitus ein als befürchtet. Viele Kranken- häuser sind jetzt schon klinisch tot, ohne es zu merken oder rote Zahlen definitiv in den Büchern festgestellt zu haben. Vielleicht — wir wollen es nicht hoffen — tritt der Fall ein, daß zum Jahresende 1993 das fällige Ge- halt oder Weihnachtsgeld nicht ge- zahlt werden kann und die Kliniken Kredite für dringend ersatzbedürfti- ge Kosten aufnehmen müssen.

Und der große Hammer kommt noch: Den Krankenhäusern wird nach dem GSG in den Jahren 1993 bis 1995 nicht nur ein Einsparvolu- men von 3,2 Milliarden DM p.a. ab- gefordert, auch die Auflagen des ge- planten neuen Arbeitszeitgesetzes schlagen nach Prognosen der Kran- kenhausgesellschaft mit 3,6 Milliar- den DM bis 1996 zu Buch. Und das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Abgrenzungsverordnung belastet nach Schätzungen der DKG die Be- triebskosten mit weiteren drei Milli- arden DM p.a. — allesamt Kosten- brocken, die im Basisbudget von 1992 nicht berücksichtigt sind. . . HC

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 36, 10. September 1993 (21) A1-2293

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