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Archiv "Weiterbildung: Tabuisiertes Dilemma" (28.09.2001)

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A2494 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 39½½½½28. September 2001 B R I E F E

PKV

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „In die Vollen“ von Dr. rer. pol. Harald Clade in Heft 31–31/2001:

Hochinteressant

Dieser hochinteressante Ar- tikel fordert all diejenigen heraus, die zunehmend eine ärztliche Tätigkeit zugunsten eines ständig wachsenden Pa- pierkrieges mit einzelnen Pri- vatversicherern reduzieren müssen. Nicht alle privaten Versicherer, aber einige doch, und hier an vorderster Stelle die DKV ..., zeigen eine Ten- denz zum „Kosten sparen“, die ganz einfach nicht mehr nachvollziehbar ist! Einge- reichte Liquidationen von Versicherten werden nur noch teilweise erstattet mit dem Hinweis auf die Mei- nung anonymer „Beratungs- ärzte“, die durchgeführten Leistungen seien entweder zu umfangreich oder nicht notwendig oder nicht nach- vollziehbar gewesen, und das Ganze gipfelt noch mit dem Hinweis an die Patienten, man möge die Liquidation dem Arzt keinesfalls erstat- ten, da die Rechnung in der vorgelegten Form „so nicht in Ordnung sei“! Hier wird klar versucht, einen Keil in das Arzt-Patienten-Verhält- nis zu treiben, und zwar aus- schließlich unter dem Aspekt, Geld zu sparen ...

Wenn jetzt nachzulesen ist, dass allein die Verwaltungs- aufwendungen 18,6 % betra- gen gegenüber 23,2 % erstat- teter Kosten für ambulante Arztbehandlung, dann ist dies schon ein Grund für die Ärzteschaft, darüber nachzu- denken, ob man sich dies auf

Dauer noch bieten lässt. Der Patient wendet sich ja immer Hilfe suchend an seinen Arzt, anstatt sofort juristisch gegen seinen Versicherer vorzuge- hen ...

Prof. Dr. med. Wolfgang Pförringer, Theatinerstraße 1, 80333 München

Weiterbildung

Zu dem Leserbrief „Frage“ von Dr. med. Friederike Schlemmer in Heft 33/2001:

Tabuisiertes Dilemma

Die Kollegin Schlemmer äußerte ihren Unmut über die immer umfangreicher und unrealistischer werden- den Richtlinien der Facharzt- kataloge, in diesem Fall für das Fach Psychotherapeuti- sche Medizin. Tatsächlich ist es eigentlich verwunderlich, dass dieses Thema so wenig Beachtung findet, zumal doch der Deutsche Ärztetag erst kürzlich in eindrucksvol- len Formulierungen die Aus- beutung junger Ärzte durch unbezahlte Überstunden, kurze Zeitverträge und schlechte Bezahlung beklag- te. Der Umstand, dass in den letzten Jahrzehnten die An- forderungen der Facharztka- taloge derart hochgeschraubt wurden, dass sie innerhalb ei- ner realistischen Lebens- spanne und selbst an Abtei- lungen mit voller Weiterbil- dungsberechtigung in der Regel nicht mehr erfüllt wer- den können, liegt aber in der Verantwortung der Ärzte- schaft selbst. In einigen Be- reichen werden Untersu- chungen und Eingriffe gefor- dert, die eigentlich obsolet sind; soll man Patienten da- Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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A2496 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 39½½½½28. September 2001

B R I E F E

mit traktieren, nur um den Katalog „voll zu bekommen“?

Die „Lösung“ dieses eigent- lich jeden Facharztkandida- ten betreffenden, aber prak- tisch tabuisierten Dilemmas besteht dann darin, dass die Chefärzte (entsprechendes Wohlwollen vorausgesetzt) auch nicht absolvierte Aus- bildungsinhalte bescheinigen und/oder die Prüfungsämter ein Auge zudrücken bezie- hungsweise „hoffentlich“ auf die Vorlage von Einzelnach- weisen verzichten. Für die Assistenzärzte entsteht in dieser grauzonenartigen Sachlage eine beklemmende Ausgeliefertheit. Bedauerns- wert ist, dass an diesem kaf- kaesk unwägbaren, gewisser- maßen „rechtlosen“, auch Ungerechtigkeit generieren- den Zustand niemand anders etwas ändern bräuchte und könnte als wir Fachärzte selbst. Das geschieht aber nicht. Kein Interesse? Kein Thema?

Dr. med. Peter Dobrik, Steglitzer Damm 68, 12169 Berlin

Nettes Zubrot und Sicherung der Pfründe

Frau Kollegin Schlemmer be- klagt, dass die Anforderun- gen für die Weiterbildung im Fach Psychotherapeutische Medizin ständig steigen.

Hierfür könnte es doch gute Gründe geben: Zum einen ließe sich über die Weiterbil- dungsordnung der Zustrom junger Kollegen (lästiger Konkurrenten) in ein Fach exzellent und von der Öffent-

lichkeit völlig unbemerkt steuern. Alle zusätzlichen Anforderungen geschähen ja unter dem Signum der Aus- bildungsqualität. Der eigent- liche Zweck bestünde jedoch darin, die jungen Ärzte mög- lichst lange von der eigenen Praxis fern zu halten. Ähnlich wie einem Hund würde ihnen die Wurst des Facharzttitels vor die Nase gehalten und im richtigen Moment wieder ein Stückchen weiter weggezo- gen. Der eine oder die ande- re würde vielleicht sogar gänzlich kapitulieren und sich aus dem Beruf oder dem Fach zurückziehen. In Ver- bindung mit den bestehen- den Niederlassungsbeschrän- kungen könnten die Pfrün- den der Etablierten elegant gesichert werden.

Zum anderen ließe sich mit erhöhten Weiterbildungsan- forderungen das mühsam verdiente Geld der jungen Mediziner gut in die eigenen Taschen umleiten. Lehrana- lysen, Seminare, Supervisio- nen, Balintgruppen etc. ko- sten viel Geld. In Zeiten fal- lender Punktwerte eröffnete sich hier manches nette Zu- brot. Sigmund Freud und sei- ne Epigonen wären sicher verblüfft, was für eine Geld- maschine sie mit seinen Theorien angeworfen haben.

Kaum ein Berufsstand in Deutschland geht so mit sei- nem Nachwuchs um, gele- gentliche Aktionen – siehe letzter Ärztetag mit nachfol- gendem Medienecho – ver- sanden schnell.

Dr. med. Martin Thomas, Feldbergstraße 42, 68163 Mannheim

der beste Weg, um Qualität und Wirtschaftlichkeit auch bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung zu si- chern. Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit wür- den dann überflüssig. Es muss den Versicherten mög- lich sein, in einem grenzfrei- en Europa uneingeschränkt Leistungen in allen Berei- chen in Anspruch zu neh- men. Wie das Ergebnis einer Studie der Techniker Kran- kenkasse zur grenzüber- schreitenden Gesundheits- versorgung in Europa zeigt, wünschen sich unsere Versi- cherten eine freie Arztwahl ohne Einschränkung durch Ländergrenzen und erwarten ausführliche Informationen zu den verschiedenen Ge- sundheitssystemen ..

Jörn Simon, Landesvertretung Rhein- land-Pfalz der Techniker Krankenkasse, Nikolaus-Otto-Straße 5, 55129 Mainz

Hochschulmedizin

Zu dem Beitrag „Bedürfnisse der Hochschulmedizin missachtet“ von Prof. Dr. med. Peter von Wichert in Heft 31–32/2001:

Beispielhaft:

USA und England

...Ich teile die Ansicht von Herrn von Wichert, dass die Reforminitiative der Bundes- regierung die Bedingungen an den Hochschulen ver- schlechtern wird. Dabei wäre es relativ einfach, eine lei- stungsfähige Universität zu schaffen; man muss nur nach USA oder nach England schauen, wo Modelle ausge- zeichneter Universitäten exi- stieren.

Um eine führende Univer- sität zu schaffen, braucht man:

➀ Geld, das man über Studi- engebühren wieder herein- holt. Ich erinnere mich noch gut an die Zeit, als ich für Vorlesungen Unterrichtsgeld (zum Beispiel Anatomie 12,50 DM) gezahlt habe. Es gab damals die tollsten Vor- lesungen, die sogar Studen- ten anderer Fakultäten ange- zogen haben. Sollten Studi-

engebühren eingeführt wer- den, müssen natürlich auch entsprechende Stipendien wie in USA geschaffen wer- den.➁ Eine geeignete Struktur, das bedeutet nicht mehr, son- dern weniger Gesetze, also eine liberale Umgebung, al- lerdings in Kombination mit exzellenten Führungspersön- lichkeiten. In USA wird der Dekan nicht wie bei uns von den Ordinarien gewählt, son- dern vom Rektor bestimmt.

Der Dekan verteilt das Geld an die Ordinarien und erhält dadurch wesentlich mehr Macht.

➂ Ein gesundes Lehrer- Schüler-Verhältnis: For- schung entwickelt sich in der Regel zwischen älteren Forschern, die das wissen- schaftliche Konzept bieten, und jüngeren Assistenten, die wegen ihrer mangelnden Erfahrung unbelastet sind und daher kreativ werden können. Dabei darf der Lehrer den Schüler nicht zu sehr unterdrücken und der Schüler nicht zu rebellisch werden. In England ist eine freundschaftliche Lehrer- Schüler-Beziehung Traditi- on und die Basis der enor- men wissenschaftlichen Lei- stungen. Im Gegensatz dazu unterdrückt ein Herren- Knecht-System jegliche Kreativität.

Prof. Dr. med. Michael Kratzer, LMU München, Amalienstraße 87, 80799 München

Krankenkassen

Zur Verordnungsbewilligungstaktik einer Krankenkasse:

Beispiel für sinnlos verschleudertes Geld

Heute muss ich Ihnen ein- fach einmal schreiben, weil ich den Kanal voll habe von den ewigen Vorwürfen der Krankenkassen, dass die Ärzteschaft Geld bei der Pa- tientenversorgung nicht rich- tig einsetzt beziehungsweise sogar sinnlos verschleudern würde. Ich kann ein krasses Beispiel von der Insuffizienz

Gesundheitspolitik

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Eu- ropäischer Gerichtshof: Mit Beifall be- dacht“ von Heike Korzilius in Heft 30/2001:

Von TK begrüßt

...Es ist positiv zu bewerten, dass der EuGH den Dienst- leistungscharakter stationä- rer Behandlungen im eu- ropäischen Ausland aner- kannt hat. Die Richter halten

es allerdings für zulässig, die Kostenübernahme von der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse ab- hängig zu machen, weil an- sonsten das finanzielle Gleichgewicht des nationalen Gesundheitssystems erheb- lich gefährdet sei. Diese Ein- schränkung zeigt, wie wichtig es ist, dass die Krankenkas- sen die Möglichkeit bekom- men, mit Leistungserbrin- gern im EU-Ausland Verträ- ge abzuschließen. Das wäre

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einer Krankenkasse liefern, die nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Patienten- versorgung so gering wie möglich zu halten.

Ich bin Stationsarzt einer traumatologischen Station eines Kreiskrankenhauses (Klinikum Bautzen-Bi- schofswerda, Kreiskranken- haus Bischofswerda, Chirur- gische Klinik, Kamenzer Straße 55, 01877 Bischofs- werda). Häufig werde ich mit Krankenkassenanfragen zur Verweildauer beziehungs- weise mit Kostenübernah- meanträgen konfrontiert.

Die entsprechende Beant- wortung ist eine zuweilen sehr lästige Beschäftigung, da sie aus meiner Sicht wenig mit den eigentlich „ärztli- chen“ Aufgaben zu tun hat.

Da wir Krankenhausärzte aber auch unseren Anteil zur Kostendämpfung beitragen

müssen, erledigt man diese Aufgabe.

Anfang dieses Monats wurde ein sportlicher Fünfzigjähri- ger, selbst Angestellter bei ei- ner Krankenkasse (DAK), nach einem Fahrradsturz über unsere Notfallambulanz stationär aufgenommen, da er sich eine erstgradig offene distale dislozierte Radius- trümmerfraktur linksseitig sowie eine Bennett-Fraktur des rechten Daumens zuge- zogen hatte. Die Radiusfrak- tur wurde entsprechend ope- rativ versorgt. Die Behand- lung der Daumenfraktur er- folgte durch Ruhigstellung im Gipsverband. Als nun die Wundheilung der linken Hand weitgehend abge- schlossen war, avisierten wir an einem Mittwoch die Ent- lassung für den nachfolgen- den Sonnabend nach Hause.

Da der Patient allein stehend

ist und er innerhalb der Ver- wandtschaft/Bekanntschaft keine Person zur Hilfe für den Haushalt hat, wurde un- sere Sozialarbeiterin invol- viert, welche nach Rückspra- che mit der Krankenkasse des Patienten von mir eine Verordnung für eine Haus- haltshilfe abforderte. Diese Verordnung wurde ausge- stellt und am Donnerstag der Kasse gefaxt. Die Antwort auf eine telefonische Nach- frage unserer Sozialarbeite- rin am Freitag war folgende:

Die Bewilligung einer Haus- haltshilfe bedarf einer Ein- zelfallentscheidung, und diese könne am Freitag niemand mehr treffen, da 13.00 Uhr Feierabend und somit Wo- chenende sei. Die Entschei- dung sollte am Montag fal- len. Der Patient blieb somit weiterhin in stationärer Be- handlung.

Auf telefonische Anfrage am Montag wurde mitgeteilt, dass die Indikation für die Bewilligung einer Haushalts- hilfe nicht gegeben sei! – Es dürfte wohl jedem auch nicht medizinisch ausgebildeten Menschen klar sein, dass eine Verletzung beider Hände ein deutliches Handicap bei der Verrichtung der Dinge des täglichen Lebens darstellt. – Der Patient solle dem ambu- lant weiterbehandelnden Kollegen vorgestellt werden, damit dieser die Verordnung von häuslicher Pflege bean- tragen kann, weil dazu Kran- kenhausärzte nicht befugt sind. Bis zur eventuellen Be- willigung der Kostenüber- nahme für diese Verordnung muss der Patient weiterhin in stationärer Behandlung ver- bleiben. Die Bewilligung stand bis zum vierten Tag nach der vorgesehenen Ent- B R I E F E

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lassung aus. Alles in allem wurde die stationäre Be- handlung um mehrere Tage durch die Krankenkasse hin- ausgezögert. Die ambulante Betreuung (egal ob Haus- haltshilfe oder häuslicher Pflegedienst) dürfte wesent- lich preisgünstiger gewesen sein.

Ich warte nun auf die ent- sprechende Kassenanfrage, warum der Patient so lange stationär behandelt werden musste. Kennen Sie jeman- den, der mir diese schwach- sinnige Verordnungs-Bewilli- gungs-Taktik erklären kann?

Handelt es sich vielleicht um eine Arbeitsbeschaffungs- maßnahme für die Angestell- ten der Krankenkasse?

Dr. med. Robert Hofmann, Am Bauernbusch 15, 01324 Dresden

Lipobay

Zu dem Medizinreport „Ringen um die Arzneimittelsicherheit“ von Dr. med. Vera Zylka-Menhorn in Heft 33/2001:

Wirksame Medikamente können immer

Nebenwirkungen haben

Wirksame Medikamente werden wohl immer Neben- wirkungen haben. Wo letzt- endlich Lipobay die Schädi- gung setzt, wird geklärt wer- den.

1975 beobachteten wir an der Charité-Kinderklinik Myopathien unter Clorfi- brattherapie (Regadrin), die nach Absetzen der Therapie zurückgingen, nach Wieder- ansetzen wiederkamen. Die Ergebnisse, zu denen auch Lipidstudien sowie Selbst- versuche gehörten, veröf- fentlichten wir 1976 und 1978. Später kamen interna- tional weitere Beispiele hin- zu. Inzwischen sind Myopa- thien im Zusammenhang mit fast allen bei Hyperlipopro- teinämien eingesetzten Me- dikamenten beobachtet wor- den (Zufall? Gleicher An- griffspunkt?)

Prof. Dr. med. Wolf-Rainer Cario, Brunnenstraße 28, 31812 Bad Pyrmont

Nach Alternativen suchen

...Die Öffentlichkeit fordert nun mit Recht schärfere Zu- lassungs-Kontrollen. Aber sollten wir nicht vielmehr kri- tisch den Umgang mit che- misch definierten Arzneimit- teln grundsätzlich hinterfra- gen und nach Alternativen su- chen? Lässt sich der Einsatz vieler Pharma-Produkte mit ihren oft unüberschaubaren (Beipackzettel), ja wie hier sogar tödlichen Nebenwir- kungen reduzieren oder gar ersetzen? Ja, durchaus. Na- turheilkunde beziehungswei- se Ganzheitsmedizin haben sich in der täglichen Praxis bestens bewährt. Wissen- schafts-Dogmatismus und Pharma-Industrie sorgen al- lerdings Hand in Hand dafür, dass dieser Teil der Medizin ein unverdient armseliges Schattendasein führt. Die grandiosen Erfolge der mo- dernen Medizin sind natürlich unbestreitbar, und wir sind dankbar dafür, besonders in der Akut- und Notfallmedi- zin. Aber die kritiklose Anbe- tung des Objektivierbaren hat den Blick für das lebendige Ganze getrübt und die Medi- zin in eine Krise gestürzt. Wis- senschaftliche Hochschulme- diziner lehnen zum Beispiel Homöopathie und Akupunk- tur ab, ohne Berücksichtigung der eindeutig positiven prak- tischen Erfahrungen . . . Dr. med. Gerhard H. Berger, Zähringerstraße 15, 69115 Heidelberg

Schlafkrankheit

Zu dem Beitrag „Die Karriere eines Medikaments“ von August Stich und Peter Firmenich in Heft 26/2001:

Fakten zu Eflornithin

Bristol-Myers Squibb hat sich weit mehr für die Bereit- stellung von Eflornithin als Therapie gegen die Schlaf- krankheit eingesetzt, als der Artikel dies darstellt.

Die systemische Gabe von Eflornithin i.v. stellt einen Meilenstein in der Behand- lung der Schlafkrankheit dar.

Die Eflornithin-i.v.-Formulie- rung wurde ursprünglich von Hoechst/Aventis entwickelt.

Die Patentrechte für injizier- bares Eflornithin übergab Aventis an die WHO. Die WHO suchte danach vergeb- lich eine alternative Liefer- quelle für Eflornithin i.v. ge- gen die Schlafkrankheit in Afrika.

Im November 2000 kontak- tierte daher die WHO auch Bristol-Myers Squibb, da wir kurz zuvor Vaniqa™ (eine to- pischeFormulierung von Eflornithin für die Behand- lung des Hirsutismus) in den USA auf den Markt gebracht hatten. Die benötigte Eflor- nithin-i.v.-Formulierung hat bis auf den gemeinsamen Grundstoff nun allerdings nichts mit der Creme-Formu- lierung zu tun (unterschiedli- che Produktionsverfahren), sodass unsere Formulierung zur Therapie der Schlaf- krankheit nicht verwendet werden kann. Aufgrund der unterschiedlichen Produkti- onsverfahren konnte Bristol- Myers Squibb die benötigte i.v.-Formulierung nicht lie- fern, erklärte sich aber bereit, bei der Suche nach einem ge- eigneten Produzenten zu hel- fen. Nach Verhandlungen zwischen Bristol-Myers Squibb, Aventis, Dow Chemi- cal und Akorn Manufactur- ing konnte der WHO mitge- teilt werden, dass der Nach- schub für das injizierbare Eflornithin gesichert ist und ab Sommer 2001 geliefert wird. Bristol-Myers Squibb hatte sich darüber hinaus be- reits Anfang dieses Jahres be- reit erklärt, die Kosten für die Produktion der i.v.-Formulie- rung für drei Jahre zu über- nehmen. Inzwischen kontak- tierte das Unternehmen Aventis die WHO und bot ihr für dieses Projekt eine groß angelegte Unterstützung in Form von Medikamenten- spenden, Therapie-Logistik sowie Forschung und Ent- wicklung an. Bristol-Myers Squibb und Aventis verein- barten daraufhin, dass Aven- tis die Produktion von Eflor- nithin i.v. nach dem ersten Jahr übernimmt. Für das Jahr

2001 hat Bristol-Myers Squibb mit 7,5 Millionen Mark Un- terstützung die Lieferung der Substanz bereits sicherge- stellt. Auch in den Folgejah- ren wird das Hilfsprogramm durch uns unterstützt: Für weitere zwei Jahre werden im Rahmen dieses Programms der WHO Geldmittel zur Verfügung gestellt, um die WHO bei der Bekämpfung der Schlafkrankheit in Afrika zu unterstützen.

Dr. Felicitas Zorn, Prof. Dr. med.

Torsten Strohmeyer, Bristol-Myers Squibb, Sapporobogen 6–8, 80809 München

Arzneimittel

Zu dem Beitrag „Arznei- und Heilmit- telversorgung: Raus aus den Budgets“

von Josef Maus in Heft 27/2001:

Schwachsinniger Verwaltungsaufwand

...In Anlehnung an politi- sche Begriffe wie „die 68er“

sollte man die Schöpfer dieser Vorschriften frei nach ICD-10 vielleicht als die „F 70er“ be- zeichnen. Diesen „F 70ern“

kann man doch wohl ihre Qualifikation absprechen, wenn auf jedem Rezept für logopädische Therapie als störungsspezifischer Befund zum Beispiel „Mehrsprachig- keit“ steht: Soll eine Sprache weg-therapiert werden, oder sollen die Deutschkenntnisse unserer ausländischen Com- puter-Spezialisten über Kran- kenschein verbessert werden?

Wie kann Mehrsprachigkeit Ursache für eine medizinisch behandelbare Pathologie von Stimme, Sprechen oder Spra- che sein? Nachdem also wie- der reichlich Kosten in der Verwaltung des Gesundheits- wesens verursacht wurden, die keinem nützen, sollten wir die Kosten für das Einstamp- fen solcher Rezeptformulare vom frei verfügbaren Budget der Ärzte finanzieren! Zu- sammenfassend: Diese Heil- mittelverordnung ist nach ICD-10 zum R 11!

Dr. med. Harm Müller,Wetzlarer Straße 25, 35510 Butzbach

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A2498 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 39½½½½28. September 2001

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