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Archiv "Urteile zum Staunen und Schmunzeln (II): In der Bar „ruht“ die Arbeit" (05.03.1999)

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eduld an der Börse zu haben ist eine ungemein wichtige Tugend. Viele Anleger kaufen eine Aktie erst dann, wenn sie bereits ei- nen beträchtlichen Kursge- winn hinter sich hat.

Sicher hängt das auch da- mit zusammen, daß bei einem Ritt nach oben immer mehr Auguren auf den Highflyer aufmerksam werden. Pro zehn Prozent Kursanstieg kommen zehn Analysten da- zu, die die Aktie nun aber wirklich gut finden.

Auf der anderen Seite trauen sich wenige zum Ein- stieg in einen Wert, der ziem- lich runtergefallen ist, ob- wohl sie genau den auf einem höheren Niveau sicher ins Depot gelegt hätten.

Bei Heidelberger Druck lassen sich diese beiden Aspekte wunderbar spiegeln.

Vor etwas mehr als einem Jahr konnte, wer wollte, die Aktie

für rund 100 Mark im Rahmen eines Börsenganges zeichnen.

Ich selbst habe dann mit großen Augen einem markan- ten Kursanstieg von rund 60 Prozent hinterhergestaunt, und mehr als einmal war Ge- duld vonnöten, den Titel nicht doch noch zu empfehlen.

Später habe ich mir einen Zettel unter die Schreibtisch- unterlage gelegt, auf dem bei der Heidelberger Druck die Zahl „100“ stand, erst ab da wollte ich den Wert wieder ins Gespräch bringen. Und wenn der Kurs nicht zurückgekom- men wäre, dann eben nicht.

Aber siehe da, in den letz- ten acht Wochen ging es mit Heidelberger Druck rapide

abwärts. Mitte letzter Woche war es denn auch soweit, daß der Titel die Marke von 50 Euro unterschritt, was ja in etwa der Empfehlungshürde von 100 Mark entsprach.

Gründe für den Rück- schlag lassen sich leicht aus- machen. Ein schwächeres Geschäft in den Krisenregio- nen Lateinamerika und Asi- en führte zu einer Stagnation in der Gewinnentwicklung.

Aber, und das hat eben mit dem eingangs beschriebe- nen Mut zu tun, es ist eigent- lich nunmehr die Gelegen- heit zum Schnäppchenkauf eingetreten. Das Unterneh- men Heidelberger Druck ist schließlich kein anderes als

zuvor. Die Gewinndelle wird sich vermutlich wieder ausbü- geln lassen, und es gibt über- dies noch Gerüchte über eine intensivere Kooperation mit Eastman Kodak. Anlaß ge- nug, gegen den Börsentrend zu schwimmen. Börsebius

[60] Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 9, 5. März 1999

S C H L U S S P U N K T

Post Scriptum

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Kündigung: Sächsisch nicht jedermanns Sa- che, aber kein „Grund“ – Ei- nem von einer westdeut- schen Firma im Osten ein- gesetzten Mitarbeiter darf nicht deshalb gekündigt wer- den, weil er nach Schließung des ostdeutschen Verkaufs- gebietes im Westen „wegen seines starken sächsischen Akzents von den Kunden nicht akzeptiert“ werde.

(Arbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 6 Ca 417/98)

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Opferentschädigung:

Zuhälter lebt auf eige- nes Risiko gefährlich – Lei- stungen nach dem Opfer- entschädigungsgesetz ste- hen Bürgern zu, die durch eine rechtswidrige Tat ver- letzt wurden, nicht jedoch einem Zuhälter, der im Rot- lichtmilieu angeschossen und dadurch querschnitts- gelähmt wird, weil er einem Umfeld angehört, in dem

„Straftaten an der Tages- ordnung“ sind. (Landesso-

zialgericht Nordrhein-West- falen, Az.: L 10 V 10/96)

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Unfallversicherung:

In der Hotelbar

„ruht“ die Arbeit – Arbeit- nehmer, die an einer be- trieblichen Fortbildungs- veranstaltung teilnehmen und vier Stunden nach Be- endigung eines Lehr- gangstages in der Hotelbar vom Hocker fallen, haben keine Ansprüche aus der ge- setzlichen Unfallversi- cherung, weil es sich nicht um einen „Ar- beitsunfall“ gehan- delt hat. (Sozialgericht Hil- desheim, Az.:

S 11 U 172/96)

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Sozialhilfe: Wer be- harrlich nicht arbeitet, der kriegt weiter Geld – Weigert sich ein Mann jahrelang beharrlich zu ar- beiten, so darf ihm das So- zialamt die Sozialhilfe nicht über 25 Prozent hinaus kürzen, weil es erkennen muß, daß eine solche

„Bestrafung“ kei- ne Erfolgsaus- sicht hat. Er- folgverspre- chender hätte

sein kön- nen, den Hilfebe- dürftigen psych- iatrisch zu unter- suchen. (Oberver- waltungsgericht Rheinland- Pfalz, Az.: 12

A 12482/96)

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Strafvollzug: Kondo- me fördern „homo- sexuelle Verhaltensmuster“

– Strafgefangene haben kei- nen Anspruch auf unent- geltliche Kondome, da dies auf eine „Förderung ho- mosexueller Verhaltensmu- ster“ hinauslaufen würde.

Der Kauf dieser Verhü- tungsmittel ist allerdings zu gestatten. (Oberlandesge- richt Koblenz, Az.: 2 Ws 837/96)

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Schmerzensgeld:

Trauer ums Tier ist

„allgemeines Lebensrisiko“

– Schläfert ein Tierarzt irr- tümlich die gesunde von zwei Katzen ein, die die Be- sitzerin mit in die Praxis ge- bracht hatte, so braucht er kein Schmerzensgeld zu zahlen, da es sich nicht um einen „Angehörigen“ ge- handelt hat, die Trauer viel- mehr dem „allgemeinen Le- bensrisiko“ zuzurechnen ist.

(Amtsgericht Mannheim, Az.: 9 C 4082/96) WB

Urteile zum Staunen und Schmunzeln (II)

In der Bar „ruht“ die Arbeit

Börsebius zur Heidelberger Druck

Auf Schnäppchenjagd

Leserservice: Börse- bius-Telefonberatung – Wie an jedem 1. Samstag im Monat können Sie auch am 6. März 1999 in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Börsebius (Rein- hold Rombach) anrufen.

Wenn Sie also rund ums Geld der Schuh drückt, wählen Sie bitte die 02 21/35 15 87. Die Tele- fonberatung ist kostenlos und ein Service des Deut- schen Ärzteblattes für seine Leser.

Zeichnung:

Ralf Brunner

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