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Rechtlicher Rahmen

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Academic year: 2022

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(1)

REACH - Überwachung in den Ländern

Bettina Schröder

Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

(2)

Inhalt

Rechtlicher Rahmen

Behörden und Überwachungsstrukturen

Herausforderungen für die Überwachungspraxis Praktische Ansätze

REACH – Überwachung in den Ländern

(3)

Rechtlicher Rahmen

Artikel 125

System amtlicher Kontrollen unterhalten Artikel 126

Vorschriften über Sanktionen festlegen

REACH: Pflichten der Mitgliedstaaten

(4)

Rechtlicher Rahmen

Überwachung und Sanktionen bei Europäischen Vorschriften:

In der Regel durch die Mitgliedstaaten

zu organisieren und festzulegen

(5)

Rechtlicher Rahmen

Abschnitt II (§§ 4 bis 10) Durchführung REACH

§ 21

Überwachung (Länderaufgabe, Behördenrechte)

§ 21a

Mitwirkung von Zollstellen

§ 23

Behördliche Anordnungen

Chemikaliengesetz

(6)

Rechtlicher Rahmen

EG-REACH-Verordnung (1907/2006)

EG-Marktüberwachungs-VO (765/2008) ---

Chemikaliengesetz (ChemG)

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

(GPSG)

(7)

Rechtlicher Rahmen

Artikel 18 Abs. 5

Mitgliedstaaten erstellen

Marktüberwachungsprogramme Artikel 19 Abs. 1

Die Marktüberwachungsbehörden

kontrollieren in angemessenem Umfang

EG-MarktüberwachungsVO 765/2008

(8)

Rechtlicher Rahmen

§ 8 Abs. 3

Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden

•Rückruf

•Rücknahme

•Warnmeldungen

•Sicherstellung + Beseitigung

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

(9)

Rechtlicher Rahmen:

Konsequenzen bei Verstößen gegen REACH

Registrierungspflichten: Chemikaliengesetz, Strafvorschriften/Bußgeldvorschriften

Informationen in der Lieferkette

(teilweise, z.B. SDB): Gefahrstoffverordnung, Bußgeldvorschriften

Noch nicht geregelt (SanktionsVO in Arbeit, Strafvorschriften/Bußgeldvorschriften):

• Beschränkungen

• Informationen zu Stoffen in Erzeugnissen

(10)

Rechtlicher Rahmen

FAZIT

Rechtsgrundlagen für

Überwachung von REACH sind in bestehende Vorschriften

integriert

(11)

Behördliche Zuständigkeiten für REACH

National:

• „Zuständige Behörde“: Bundesstelle für Chemikalien

Überwachung: Länderbehörde

Andere

Mitgliedstaaten Europäisch: ECHA

REACH

Forum

(12)

Behördliche Zuständigkeiten für REACH

Zuständigkeiten

auf Landesebene festgelegt

(zentral/ dezentral/ semizentral; gebündelt/

geteilt; Anbindung an Immissionsschutz/

Arbeitsschutz/ Verbraucherschutz…)

Abstimmung zwischen den Ländern in (Bund)/Länder-Gremien

REACH-Überwachung in den Ländern

BLAC

LASI

(LAV)

(13)

Überwachungsstrukturen

REACH-Überwachung

• ist Teil der chemikalien- und

gefahrstoffrechtlichen Überwachung

• soll mit anderen Bereichen der

Marktüberwachung verzahnt werden

• hat Verbindungen zur Überwachung im Arbeitsschutz, Umweltschutz,

Verbraucherschutz

(14)

Überwachungsstrukturen

(15)

Überwachungsstrukturen

REACH ist nur

• ein (zentraler) Baustein des Chemikalienrechts

• eine der stoffbezogenen Beschränkungsvorschriften

Konkurrenz um Kapazitäten z.B. bei

Marktaufsichtsprogrammen oder

Projekten

(16)

Herausforderungen für die Überwachungspraxis

Vielfältige Regelungsbereiche, verschiedenste Normadressaten

Registrierung

Grundchemikalien Ansprechpartner:

Großindustrie Beschränkung Cd-

Gehalt importierter Kunststoffprodukte Ansprechpartner:

Importhändler

Verwendungs- bestimmungen für Lacke oder Kühlschmierstoffe Ansprechpartner:

Handwerksbetrieb

Zum Beispiel:

(17)

Herausforderungen für die Überwachungspraxis

Komplexe Rahmenbedingungen

Mengen- schwellen

Übergangs- fristen

Anwendungs- bereich Ausnahme-

regelungen

Oft unterschiedlich für die diversen REACH-Titel

Konzentrations-

grenzen

(18)

Herausforderungen für die Überwachungspraxis

Keine leicht erkennbaren Konformitätsmerkmale

•Konformitätsnachweis und –bescheinigung in REACH nicht vorgesehen

•Komplexität der Vorschrift lässt den „CE-Ansatz“

ungeeignet erscheinen

(19)

Praktische Überwachungsansätze

Regelmäßig:

Reaktives Handeln bei Beschwerden (z.B. von anderen Behörden oder Konkurrenten)

Beabsichtigt:

– Schwerpunktprojekte/Aufsichtsprogramme (gesteuert durch Forum, BLAC,…)

– Hinwirken auf systematische Ansätze der Betriebe Unwahrscheinlich:

Regelüberwachung („alle x Jahre in jeden Betrieb…“)

Beispiel Hamburg

(20)

Praktische Überwachungsansätze:

Thema Registrierung

Beispiel: Beim Hersteller/Importeur

1. Schritt: Auswahl von Beispielstoffen (z.B. aus Angebotsliste) 2. Schritt: prüfen der Registrierungspflicht

Betriebliche Angaben (z.B. Mengen, Ausnahmesachverhalte)

Falls „Nein“:

Überprüfen der

Falls „Ja“:

Registrierungsstatus prüfen

(21)

Praktische Überwachungsansätze: 21

Thema Registrierung

Beispiel: Beim Nachgeschalteten Anwender

1. Schritt: Auswahl von Beispielstoffen

(z.B. aus Angebotsliste, auch als Bestandteil von Gemischen)

2. Schritt:

Registrierungsstatus prüfen

3. Schritt:

Verwendung nach

Registrierungsvorgaben

prüfen

(22)

Praktische Überwachungsansätze:

Thema Sicherheitsdatenblatt

Beispiel: Beim Hersteller/Importeur

1. Schritt: Auswahl von Beispielstoffen/-gemischen (z.B. aus Angebotsliste)

2. Schritt:

Erfordernis SDB prüfen

3. Schritt:

•Struktur

•Sprache

•Inhalte/Vollständigkeit

•Fachkundige Erstellung

•Weitergabemodalitäten prüfen

Falls „ja“:

(23)

Praktische Überwachungsansätze: 23

Thema Sicherheitsdatenblatt

Beispiel: Beim Nachgeschalteten Anwender

1. Schritt: Auswahl von Beispielstoffen (Gefahrstoffverzeichnis)

Schritt 2a:

Pflichten im Betrieb prüfen

•Verfügbarkeit AN (Art. 35)

•Einhaltung

Verwendungsbedingungen, DNEL, PNEC

Schritt 2b:

SDB-Anforderungen prüfen (Inhalte/Struktur/Sprache)

3. Schritt:

Abgabe an zuständige

Behörde (Sitz des Lieferanten)

Bei Beanstandungen:

(24)

Praktische Überwachungsansätze:

Thema Beschränkungen

Ansatz 1: Überprüfung einer bestimmten Beschränkung 1. Schritt: Auswahl/Festlegung relevanter Produkte

Schritt 2a:

Überprüfungen bei

Herstellern/Importeuren

Schritt 2b:

Monitoring im Einzelhandel

3. Schritt:

Abgabe an zuständige Behörde (Sitz des

Bei Beanstandungen:

Vorteil:

Überprüfungsmethode

optimierbar

(25)

Praktische Überwachungsansätze: 25

Thema Beschränkungen

Ansatz 2: Überprüfung einer bestimmten Produktgruppe 1. Schritt: Auswahl/Festlegung relevanter Beschränkungen

Schritt 2a:

Überprüfungen bei

Herstellern/Importeuren

Schritt 2b:

Monitoring im Einzelhandel

3. Schritt:

Abgabe an zuständige Behörde (Sitz des

Lieferanten)

Bei Beanstandungen:

Vorteil: umfassende

Produktbeurteilung

(26)

Praktische Ansätze: REACH mit System

Priorität: Systematische Lösungen suchen

• „Behördenfrage“:

Wie stellt ein Betrieb die Erfüllung der REACH- Pflichten sicher?

• „Betriebsantwort“:

z.B. Chemikalienrecht in QM integriert Behördliche Systemprüfung einschließlich

Überprüfung von Beispielen

(27)

Praktische Ansätze

RIPE (REACH Information Portal for Enforcement)

• Elektronischer Zugriff der Behörden auf REACH-Daten der ECHA

• ECHA arbeitet daran: ev. ab Sommer 2011 verfügbar

Europäische Anstöße

(28)

Praktische Ansätze

Zusammenarbeit Zoll/REACH-Behörden

• REACH-Forums-AG „Zoll“

• Absprachen für orientierende Überprüfungen

Europäische Anstöße

(29)

Praktische Ansätze

Aufsichtsprojekte des REACH-Forums

• Durchgeführt: REACH-ENFORCE-1

• Planung läuft: REACH-ENFORCE-2

Europäische Anstöße

Referenzen

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