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Archiv "EU-Beitritt Polens: Freude gepaart mit Skepsis" (26.09.2003)

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uerst waren es die Bäcker und Fri- seure. Künftig mögen es die polni- schen Ärzte sein,bei denen Deutsche vermehrt Leistungen nachfragen. Zumin- dest die deutschen Krankenkassen wer- den schnell ihr Interesse an dieser Form des europäischen Austauschs entdecken.

Werden somit, wenn Polen in gut sieben Monaten der Europäischen Union (EU) beitritt, den Deutschen die Patienten und den Polen die Ärzte davonlaufen?

Soziale Auswirkungen

„Jetzt stehen wir vor den Problemen, die wir uns immer gewünscht haben“, brach- te es Prof. Egon Bahr, Bundesminister a. D., beim 2. Deutsch-polnischen Sym- posium vom 12. bis 14. September in Meißen auf den Punkt. Der Wegbereiter der neuen Ost- und Deutschlandpolitik unter Willy Brandt hatte als Ehrengast vor zwei Jahren beim 1. Deutsch-polni- schen Symposium in Kreisau/Krzyzowa, Polen, für den Beitritt Polens zur EU ge- worben, aber auch vor Hektik gewarnt.

Jetzt steht die Mitgliedschaft unmittel- bar bevor. Gut zwei Drittel der Polen ha- ben sich kürzlich in einer Volksabstim- mung entschieden, der Europäischen Ge- meinschaft ab Mai 2004 beizutreten. Da-

bei bleibt die Gestaltung des Gesund- heitssystems eine nationale Aufgabe des EU-Mitgliedstaates. Dennoch wird sich die Anwendung des europäischen Wett- bewerbsrechts auch auf den Sozialbe- reich auswirken. Denn nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1997 (Kohll/Decker) ist es erlaubt, ärztliche Dienstleistungen in einem anderen EU- Land einzukaufen. Somit stellt sich mit der Osterweiterung der EU erneut die Frage, wie die gesundheitlichen Leistun- gen verteilt werden sollen. „Der Zugang zu medizinischer Versorgung innerhalb der EU darf nicht unter Aufgabe der sozialen Gerechtigkeit ge-

regelt werden“, warnte Bundesärztekammer-Prä- sident Prof. Dr. med. Jörg- Dietrich Hoppe. „Ob es uns gefällt oder nicht, es wird ein Harmonisierungs- druck innerhalb der EU entstehen.“ Das Niveau der Gesundheitssysteme

einander anzupassen, dürfte sich jedoch langwierig und schwierig gestalten. Be- trugen nach WHO-Angaben die öffentli- chen Ausgaben für Gesundheit 1999 im EU-Durchschnitt 8,4 Prozent des Brutto- sozialprodukts, waren es in Polen nur et- wa vier Prozent. Die Krankenhäuser sind

verschuldet und sanierungsbedürftig; es mangelt an Ärzten. Diese werden trotz langer Arbeitszeiten extrem schlecht be- zahlt (etwa 500 Euro monatlich).

Die polnischen Ärzte sehen der Öff- nung der Grenzen mit gemischten Ge- fühlen entgegen. Die Freude über die neuen Möglichkeiten und die Hoffnung auf finanzielle Unterstützung durch die EU sind mit der Sorge um ein „Ausblu- ten“ ihres Landes verbunden.„Wenn vie- le gut ausgebildete Ärzte Polen verlas- sen, wird die Situation bei uns sehr ge- fährlich“, sprach Dr. Konstanty Radzi- will, Präsident der Ärztekammer Polens, die Befürchtungen aus. Hinzu kommt:

Gerade im benachbarten Sachsen wer- den Ärzte gesucht. „Wir wollen kein Heil durch das Abziehen von Ärzten aus ost- europäischen Ländern“, stellte Prof. Dr.

med. Jan Schulze, Präsident der Sächsi- schen Landesärztekammer klar. „Der ärztliche Beruf muss in Deutschland at- traktiver werden, damit uns nicht die Ärzte davonlaufen.“

Vermutlich werden Sprach- und Orts- barrieren sowieso eine übermäßige Mi- gration verhindern. „Die früheren EU- Erweiterungen haben gezeigt, dass es nicht zu den befürchteten starken Mi- grationsbewegungen von Ärzten gekom- men ist“, beruhigte Dr.

med. Otmar Kloiber, Bun- desärztekammer. Selbst eine sehr viel bessere Be- zahlung im Migrations- land würde eher zweitran- gig sein. „Bei der Erwei- terung der EU um die südeuropäischen Staaten waren die Gehaltsunter- schiede mindestens genauso groß wie jetzt zwischen Deutschland und Polen“, berichtete Kloiber. Trotzdem sei damals die befürchtete Ärzteschwemme in Deutschland nicht eingetreten.

Unsicher sind derzeit noch die Migra- tionsbedingungen für polnische Ärzte.

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A2480 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3926. September 2003

EU-Beitritt Polens

Freude gepaart mit Skepsis

Polnische und deutsche Ärzte diskutierten beim 2. Deutsch-polnischen Symposium die gemeinsame Vergangenheit und europäische Zukunft.

Podium: Etwa 220 deutsche und polnische Ärzte und Politiker diskutierten in Meißen die Auswirkungen des EU-Beitritts Polens.

„Wenn viele gut aus- gebildete Ärzte Polen verlassen, wird die Situation bei uns sehr

gefährlich.“

Dr. Konstanty Radziwill, Präsident der Ärztekammer Polen

Foto:S

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Eine Übergangsregelung erlaubt es den deutschen Bundesländern, für die Dauer von sieben Jahren Zuwanderungsbe- schränkungen zu erlassen. Zudem will das Europäische Parlament die Aner- kennung von Diplomen neu regeln. Die geltenden Bestimmungen innerhalb der EU (Richtlinie 93/16) sehen eine auto- matische und unbürokratische Anerken- nung der Qualifikationen für Ärzte vor, wenn diese im europäischen Wirtschafts- raum erworben worden und in der Richt- linie aufgeführt sind. Gleichzeitig muss der Antragsteller Bürger eines EU- Mitgliedstaats sein. Ist einer der Punkte nicht erfüllt, müssen die Ärztekammern im Einzelfall prüfen.

Im November könnte diese unbüro- kratische Regelung jedoch aufgelöst wer- den. Eine automatische Anerkennung der Qualifikation soll nach den Vorschlä- gen der Europäischen Kommission nur noch für die Fächer möglich sein, die in beiden Ländern deckungsgleich existie- ren. Für den Austausch von deutschen und polnischen Ärzten hieße das: Nur 17 der 32 (Deutschland) beziehungsweise 35 Gebiete (Polen) würden ohne bürokrati- sche Überprüfung anerkannt werden.

Die Bundesärztekammer setzt sich des- halb für die Übernahme der bisherigen Regelungen in die neue Richtlinie ein.

Zukunft gestalten

„Vergangenheit verstehen – Zukunft ge- stalten“ – von dem Motto des Sympo- siums der beiden Partnerärztekammern Sachsen und Niederschlesien stand in diesem Jahr besonders der zweite Teil im Mittelpunkt des Interesses. Unvergessen bleibt jedoch die gemeinsame Vergan- genheit, die unbestritten ruhmvoll und sogar regelrecht europäisch war. Erin- nert sei an die Medizinische Fakultät Breslau, eine der medizinischen Metro- polen der Welt im 19./20. Jahrhundert, an der deutsche, polnische, tschechische, lausitzische und jüdische Gelehrte wirk- ten (beispielsweise Purkinje, Heiden- hain, Cohn, Neisser, Czerny, Biermer, Wernicke, Alzheimer, Mikulicz-Radecki, Sauerbruch). Damals war Breslau eine – bereits ganz im europäischen Sinne – (zusammen-)gewachsene „europäische Medizinische Hochschule“.

Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann

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A2482 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3926. September 2003

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igarettenrauchen ist der wichtigste Einzelfaktor für vorzeitigen Tod und frühzeitige Arbeitsunfähigkeit in den Industriestaaten. Diese Erkenntnis hat bereits – nicht nur in Deutschland – zu Rauchverboten in öffentlichen Ge- bäuden, in Flugzeugen und sogar auf Bahnhöfen geführt. In den Schulen hin- gegen erfolgt die Umsetzung des Nicht- rauchergebotes nur sehr zögerlich. Teil- weise bleiben Raucherecken oder -zim- mer bestehen, oder das Rauchen ist in vielen Lehrerzimmern weiterhin gestat- tet. Weil gerade junge Mädchen früher und häufiger mit dem Zigarettenrauchen beginnen, zeigen junge Frauen bereits ei- ne zunehmende Häufigkeit an Herz- und Krebserkrankungen. Die Umsetzung des Nichtrauchergebotes in der Schule er- scheint deshalb, aber auch aus vielen an- deren Gründen, besonders wichtig:

1. Ein rauchfreies Schulgelände ist ein Schlüsselelement, um den Einstieg in den Tabakkonsum zu verhindern und den Ta- bakkonsum bei Jugendlichen zu reduzie- ren. Dagegen sind begrenzte Rauchver- bote, die älteren Schülern sowie Lehrern das Rauchen in ausgewiesenen Berei- chen gestatten, unwirksam. Rauchverbo- te auf dem Schulgelände sollten gleicher- maßen für Schüler, Lehrer, das gesamte

Schulpersonal und für Besucher gelten, ebenfalls bei schulischen Veranstaltun- gen außerhalb des Schulgeländes.

2. Neuere medizinische Erkennisse unterstreichen diese Notwendigkeit: Es ist bekannt, dass jeder zweite chronische Raucher an den Folgen des Nikotinkon- sums stirbt. Die heutigen Zigaretten sind jedoch noch schädlicher als die Produkte, mit denen diese Erkenntnisse gewonnen wurden: Sie sind zu malignen Designer- drogen umfunktioniert worden; um nur zwei Aspekte zu nennen:

> Durch den Zusatz von Ammoniak zum Rohtabak wird die Biover- fügbarkeit von Nikotin erhöht, so- dass das Abhängigkeitspotenzial von Zigaretten verstärkt wird.

> Durch den Zusatz von Zucker und Kakao zum Rohtabak wird erreicht, dass die natürliche reflektorische Verengung der Bronchien bei Rauchinhalation so vermindert wird, dass neben dem Nikotin auch die über 50 (!) im Rauch enthaltenen krebserregen- den Stoffe ungehindert tief in die Lunge vordringen können. Dies hat zur Folge, dass Bronchialkarzinome be- reits früher auftreten, als dies bisher der Fall war.

Diese heimlich vorgenommene und lange Zeit von der Tabakindustrie ge- leugnete Veränderung des Zigarettende- signs ist in der Öffentlichkeit nicht aus- reichend bekannt.

Inzwischen liegt das Einstiegsalter für den Zigarettenkonsum in Deutschland bereits bei 13,6 Jahren. Bis zum 18. Le- bensjahr raucht fast die Hälfte der Ju- gendlichen. Kardiologen und Onkologen erleben täglich die Folgen des Zigaret- tenrauchens. Dagegen zeigen Tabakkon- trollprogramme in Kanada, den USA und Australien ihre Wirkung; so rauchen in Kalifornien nur acht Prozent aller Jugendlichen.

Prof. Dr. med. Helmut Gohlke Prof. Dr. med. Thomas Meinertz Prof. Dr. med. Martin G. Gottwik Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Becker

Prävention

Rauchverbot in Schulen

ist überfällig

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie und die Deutsche Herzstiftung fordern Tabak- prävention für Jugendliche.

Foto:Joker

Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat ein Gesamt- konzept entwickelt, das in einer Publikation „Handlungs- empfehlungen für eine wirksame Tabakkontrollpolitik in Deutschland“ zusammengefasst wurde. Diese Publika- tion kann unter www.aerzteblatt.de/plus3903 herunter- geladen werden.

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itte 2005 sollte sie in Kraft treten:

die EU-Richtlinie 2003/33/EG, mit der Tabakwerbung aus Zeit- schriften, Radio, Internet und aus dem Sponsoring verbannt werden soll. Ende 2002 war sie vom europäischen Parla- ment und Ministerrat verabschiedet worden. Nun hat die deutsche Regierung kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist ge- gen die Richtlinie Klage beim Europäi- schen Gerichtshof (EuGH) in Luxem- burg erhoben. Formal wird die Klage damit begründet, dass die Richtlinien mit ihrer Einbeziehung von Radio und Printmedien in das Werbeverbot ei- ne unbotmäßige Kompetenzüberschrei- tung der EU darstelle. Schließlich han- dele es sich dabei nicht oder nur margi- nal um grenzüberschreitende Medien;

Brüssel sei jedoch nur zur Regulierung des gemeinsamen Binnenmarkts befugt.

Inhaltlich wird zudem vom klageführen- den Finanzministerium zu Protokoll ge- geben, es handele sich bei Tabakwaren um legal verkäufliche Produkte; Werbe- verbote stellten daher eine Einschrän- kung der freien Meinungsäußerung dar und stünden somit im Gegensatz zu Artikel 5 des Grundgesetzes.

Einschränkungen sind legitim

Ob Tabakwerbung diesen verfassungs- rechtlichen Schutz für sich in Anspruch nehmen kann, untersuchte der Bochu- mer Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Helmut Siekmann in einem jüngst publizierten Gutachten (1). Er kommt zu dem Ergebnis, dass Tabakwerbung nicht mit Werbung für Spülmittel oder Gum- mibärchen vergleichbar ist. Denn es be- stünden schon längst vielfältige, verfas- sungsrechtlich abgesicherte Einschrän- kungen hinsichtlich der Tabakwerbung:

Seit 1975 darf für Tabakprodukte weder im Radio noch im Fernsehen geworben werden, und gemäß Jugendschutzgesetz- Novelle (2002) ist Tabakwerbung in Ki- nos vor 18 Uhr verboten. Das Lebensmit- telgesetz, unter das Tabakerzeugnisse in Deutschland fallen, bestimmt zudem in

§ 22 Abs. 2, dass für sie nicht in einer Wei- se geworben werden darf, „durch die der Eindruck erweckt wird, dass der Genuss oder die bestimmungsgemäße Verwen- dung von Tabakerzeugnissen gesundheit- lich unbedenklich oder geeignet ist, die Funktion des Körpers, die Leistungs- fähigkeit oder das Wohlbefinden günstig zu beeinflussen“.

Die Tatsache, dass Tabakprodukte mit deutlichen Warnhinweisen versehen sein müssen, impliziert zudem, dass hier das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht uneingeschränkt Gültigkeit haben kann, sondern vielmehr gegen das in Artikel 2 des Grundgesetzes festgeschriebene Recht auf Leben und körperliche Unver- sehrtheit abzuwägen ist. Nach Auffas- sung des Verfassungsgerichts ist der Schutz der Gesundheit ein „schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Mei- nung zu schützendes Rechtsgut“ und le- gitimiert in diesem Fall die Einschrän- kung der Meinungsfreiheit. Siekmann weist allerdings darauf hin, dass derartige Einschränkungen nur dann erfolgen dür- fen, wenn sie angemessen und nachweis- lich zum Schutz der Gesundheit geeignet sind. Hinsichtlich eines Tabakwerbever- bots erachtet er diese Voraussetzungen für gegeben, konnte in Studien doch ge- zeigt werden, dass sich darüber der Ein- stieg von Kindern und Jugendlichen in die Nikotinabhängigkeit sowie der Rau- cheranteil in der Bevölkerung reduzie- ren lassen. Saffer und Chaloupka konn- ten zum Beispiel in einer Studie an 22 Hocheinkommensländern nachweisen,

dass sich der Tabakkonsum durch umfas- sende Werbeverbote um sechs Prozent senken ließe (2). Eine neue epidemiolo- gische Studie zeigt für Deutschland zu- dem einen direkten Zusammenhang von Tabakwerbung und Rauchen im Jugend- alter auf: Eine Befragung von 4 000 Heranwachsenden im Alter von zwölf bis 15 Jahren ergab, dass rauchende Jugend- liche der Tabakwerbung wesentlich posi- tiver gegenüber eingestellt sind als nicht- rauchende (3). Diese Ergebnisse hebeln die von der Tabakindustrie immer wieder vorgebrachte Argumentation aus,Tabak- werbung diene allein und ausschließlich der Gewinnung von Marktanteilen unter den praktizierenden Rauchern.

Forderung der Ärzteschaft

Gleichsetzungen von Tabakprodukten mit anderen frei verkäuflichen Waren stellen sowohl eine Verharmlosung ihrer Gesundheitsgefährlichkeit als auch eine Verzerrung der bestehenden Rechts- wirklichkeit dar. Die deutsche Ärzte- schaft bezog mehrfach zur Tabakpolitik und zum Problem der Tabakwerbung Stellung. Zuletzt sprach sich der 106.

Deutsche Ärztetag in Köln mit über- wältigender Mehrheit für das WHO- Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle (FCTC) und die EU-Werberichtlinie aus.

Die Bundesregierung wurde aufgefor- dert, FCTC zu unterschreiben und von einer Klage gegen die EU-Richtlinie Abstand zu nehmen. Die Entschließung wurde dem Bundeskanzler durch den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, schriftlich übermittelt. Eine Antwort darauf steht noch aus; mit dem Vor- gehen der Regierung hat sich eine solche aber fast schon erübrigt.

Literatur

1. Siekmann H: Verfassungsmäßigkeit eines umfassenden Verbots der Werbung für Tabakprodukte. In: Die Öffentli- che Verwaltung, Aug. 2003; 16: 657–664.

2.The World Bank: Curbing the Epidemic: Governments and the Economics of Tobacco Control.Washington 1999.

3. Maziak W, Rzehak P, Keil U, Weiland S: Smoking among adolescents in Muenster, Germany, increase in preva- lence (1995–2000) and relation to tobacco advertising.

In: Preventive Medicine 2003; 36: 172–176.

Dr. rer. medic. Wilfried Kunstmann

Dezernat „Gesundheitsförderung und Prävention“ der Bundesärztekammer

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Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3926. September 2003 AA2483

Tabakwerbeverbot

Deutsche Regierung klagt gegen EU-Richtlinie

Die beim Europäischen Gerichtshof eingebrachte Klagebe-

gründung erscheint jedoch verfassungsrechtlich zweifelhaft.

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