Der Mischnatraktat Zabim in seinem Verhältnis
zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta
Von Wolfgang Bunte, Remscheid-Lennep
Das Verliältnis von Mischna und Tosefta ist ein wichtiges Problem der
rabbinischen Literatur. Aus einer Gegenüberstellung der beiden Texte
wird sich ergeben, ob der Name SriBDin (,, Zusatz, Ergänzung") zu Recht
besteht. Die von Rabbi Jehuda ha-Nasi redigierte Mischna ist eine ver¬
hältnismäßig geordnete Zusammenfassung der halakhischen Überliefe¬
rung, während die Tosefta eine weitschweifige, mit haggadischen Be¬
standteilen vermischte, oft vom Wesentlichen abgehende Sammlung der
halakhischen Überlieferung ist. Hier soll eine synoptische" Gegen¬
überstellung der beiden Texte in Übersetzung folgen ; der Tosefta liegt,
die Ausgabe von M. S. Zuckermandel, Tosefta nach den Erfurter und
Wiener Handschriften. .. Pasewalk 1877, S. 676—680, zugrunde. Meines
Wissens liegt eine Übertragung des Toseftatraktates Zabim in eine
moderne Sprache (nicht einmal in Bd. 17— 20 des „Thesaurus antiquitatum
sacrarum"' des Bligio Ugolini, Venedig 1755—57) bisher nicht vor.
Tosefta 1 1
Wer einmal Samenfluß wahrgenom¬
men hat, gleicht nach den Worten
der Schule Schammais einer Flu߬
verdächtigen, nach den Worten der
Schule Hilleis dagegen einem, der
eine Pollution gehabt hat. Sowohl
diese als auoh jene stimmen zu, daß, wenn er Samenfluß wahrgenommen hat, er dann ein rituelles Bad nehmen
und auch am Rüsttage (des 14. Ni¬
san) das Passahlamm essen darf. Die
Hilleliten sagten zu den Schammai-
ten: „Stimmt ihr nicht zu, daß er
rituell baden und (also) auch am
Rüsttage das Passahlamm essen
darf?" Da antworteten ihnen die
Schammaiten : „Stimmt ihr nicht zu,
daß er, wenn er auch morgen (zum
zweiten Male also) Samenfluß wahr¬
nimmt, dann unrein ist ?" So gleicht
Mischna Ila
Wer einmal Samenfluß wahrgenom¬
men hat, gleicht nach den Worten
der Schule Schammais einer Flu߬
verdächtigen, nach den Worten der
Schule Hillels dagegen einem, der
eine Pollution gehabt hat.
er denn einer Flußverdächtigen.
Wenn sie morgen Samenfluß wahr¬
nimmt, so ist sie unrein.
I 2
Wenn jemand den Samenfluß schüt¬
telt, so sagt die Schule Schanmaais:
„Es ist als zweifelhaft anzusehen, (ob er rein ist)." Die Schule Hillels sagt:
„Er ist rein." Betreffs seines Lagers
und seines Sitzes sagt die Schule
Schammais: ,,Es ist zweifelhaft, (ob sie rein sind)." Die Schule Hillels aber sagt: ,,Er ist rein."
73
Hat jemand zweimal Schleimfluß
wahrgenommen : Wer die beiden Aus¬
flüsse schüttelt, ist unrein gemäß den
Worten der Schule Schammais. Auch
die Schule Hillels (ist dieser Meinung).
Sie sagt: ,,Wer den zuerst (wahrge¬
nommenen Samenfluß schüttelt, ist
rein, wer aber den zweiten schüttelt, ist unrein." Seine Lagerstätte und sein Sitz sind zwischen der ersten und der zweiten ( Samenflußwahr-
nehmimg nach der Ansicht) der
Schule Schammais unrein, (nach der
Ansicht) der Schule Hillels aber rein.
Wer einmal Samenfluß wahrnahm in
einer Menge von zwei sonstigen Er¬
güssen: wer sie ganz schüttelt, ist
nach den Worten der Schule Scham¬
mais unrein. Die Hilleliten (dagegen) sagen: imrein ist nur der, welcher allein den letzten Tropfen schüttelt.
14
RAqibasagt: „Die Schammaiten und
die Hilleliten stritten sich nicht über
den Fall, wenn jemand zweimal
Samenfluß wahrnahm oder einmal
eine Wahrnehmung machte, die so¬
lange wie zwei (sonstige Ergüsse) dauerte, am zweiten (Tage) aber aus¬
setzte und am dritten (Tage) einmal
Samenfluß wahrnahm, daß dieser
(Mensch also) kein vöUig mit Samen¬
fluß Behafteter sei. Vielmehr waren
sie verschiedener Meinung über den
Fall, wenn jemand einmal am ersten
I lh
Hat er einmal (Samenfluß) wahrge¬
nommen, am zweiten (Tage) aber
ausgesetzt und am dritten (Tage)
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Tralctat der Tosefta 33
(Tage) Samenfluß wahrnahm, am
zweiten (Tage) aussetzte, am dritten
(Tage) aber zweimal wahrnahm. Die
Schule Schammais sagt, er sei ein
völlig mit Samenfluß Behafteter, die Schule Hillels (hingegen) sagt, er ver¬
unreinige Lager und Sitz und bedürfe des Tauchbades in fließendem Wasser, vom Opfer sei er jedoch befreit.
75
Als RAqiba seinen Schülern Hala-
khot vortrug, sagte er: ,, Jeder, der
einen besseren Grand (von seinem
Lehrer) gehört hat, der konune und
sage es !" Da trat RSchimeon vor ihn hin und sagte im Namen vonRElazar b. Jehuda aus Bartota zu ihm: „Die
Schule Schammais und die Schule
Hillels waren nicht verschiedener
Meinung über den Fall, wo jemand
einmal am ersten (Tage) Samenfluß
wahrnahm, am zweiten (Tage) aus¬
setzte und am dritten (Tage) zwei¬
mal wahrnahm, daß (dieser Mensch
also) nicht völlig flußbehaftet sei.
Vielmehr stritten sie über den Fall,
wenn jemand zweimal Samenfluß
wahrgenommen hat oder (auch) ein¬
mal in einer Menge von zwei sonsti¬
gen Ausflüssen, am zweiten (Tage)
ausgesetzt imd am dritten (Tage) ein¬
mal wahrgenommen hat."
Da sagte RAqiba zu ihm: „Nicht je¬
der, der (hier) aufspringt, (um etwas zu sagen), ist zu loben, sondern (nur)
der, welcher einen (wirklich ver¬
nünftigen) Grund angibt."
16
Da sagte RSchimeon zu ihm: „So
sagte die Schule Hillels zur Schule
zweimal (Samenfluß) wahrgenommen oder (an diesem Tage) einmal in einer Menge,wie (sie sonst bei) zwei ( Samen¬
flußwahrnehmungen vorkommt), so
ist er nach den Worten der Schule
Schammais ein völlig mit Samenfluß
Behafteter. Nach den Worten der
Schule Hillels verunreinigt er Lager
und Sitz und bedarf des Unter¬
tauchens in fließendem Wasser, von
einem Opfer ist er jedoch befreit.
Ilc
RElazar b. Jehuda sagt: In diesem
Falle stimmt die Schule Schammais zu, daß er kein völlig mit Samenfluß Behafteter sei. —
Man ist vielmehr verschiedener Mei¬
nung über den (Menschen), der zwei¬
mal Samenfluß wahrgenonunen hat,
oder eimnal in einer Menge, wie (sie sonst bei) zwei (Samenflußwahrneh- mimgen sichtbar ist), der (ferner) am
zweiten (Tage) ausgesetzt und am
dritten (Tage) einmal Samenfluß
wahrgenommen hat. Nach den Wor¬
ten der Schule Schammais ist er ein
vollkommen Samenflüssiger; nach
den Worten der Schule Hillels ver-
imreinigt er Lager und Sitz und be¬
darf des Untertauches in fließendem
Wasser, von einem Opfer ist er je¬
doch befreit.
3 ZDMG 107/1
Schammais: Wie habe ich zu ent¬
scheiden, wenn jemand zweimal
Samenfluß wahrnimmt, zmn Schluß
aber nur noch einmal ? Man ant¬
wortete ihnen : Hat jemand anfangs einmal Samenfluß wahrgenommen,
zum Schluß aber zweimal, dann hat
der reine (dazwischenliegende) Tag,
an dem er keinen Samenfluß wahr¬
genommen hat, den (zuerst) wahr¬
genommenen Schleimfluß ungültig
gemacht. Er hat also nm zwei (gül¬
tige) Samenflußwahrnehmungen ge¬
macht. Hat er aber anfangs zweimal
und zum Schluß einmal Samenfluß
wahrgenommen : Weil er (infolge der
ersten beiden Wahrnehmungen) zu
siebentägigem Zählen reiner Tage
verpflichtet war, so hat die letzte
Samenflußwahrnehmxmg den da¬
zwischenliegenden reinen Tag auf¬
gehoben, er hatte also einen Samen¬
fluß, derin dreimaliger Wiederholung auftrat." RAqiba hat später in Wi¬
derrufung der ersten Lehrmeinung wiederholt gelehrt, wie es RSchimeon vorgetragen hat.
/ 7
RElazar, der Sohn des RJannai,
sagte im Namen des RElazar Hasma
vor Rabbi: „Die Schule Schanunais und die Schule Hillels waren nicht
verschiedener Meinung über jeman¬
den, der am ersten (Tage) einmal
Samenfluß wahrnahm und einmal
am zweiten (Tage), am dritten Tage
aber aussetzte, am vierten (Tage)
wiedermn Fluß wahrnahm; auch
(stritten sie nicht) über jemanden, der anfangs einmal Samenfluß wahr¬
nahm, am zweiten und dritten
(Tage) aber unterbrach, am vierten
(Tage) jedoch zweimal Samenfluß
wahrnahm. Der, so sagte man, ist
kein völlig Samenflüssiger. Vielmehr
stritt man über einen Fall, wo je¬
mand zweimal Samenfluß wahrnahm
oder auch einmal in der Menge von
zwei üblichen Ergüssen, am zweiten (Tage) aber aussetzte, und am dritten
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 35
und vierten (Tage) je einmal Samen¬
fluß wahrnahm."
18
Ein Schüler von den Schülern RJi-
schmaels sagte vor RAqiba im Na¬
men RJischmaels: „Die Schule
Schammais und die Schule Hillels
streiten sich nicht über folgendes:
Für jemanden, der am zweiten (Ta¬
ge) Pollution wahrgenommen hat,
gilt der vorhergehende (Tag in der
Zählung) nicht (als unreiner Tag).
Sie waren sich auch einig darin : Für den, der am vierten (Tage) Pollution
wahrgenommen hat, ist nur der eine
(Tag in der Zählung) imgültig. Viel¬
mehr streiten sie über den, welcher
am dritten (Tage) Pollution wahr¬
genommen hat."
12
Hat er am dritten Tage der Zählung (nach Aufhören) seines Flusses Pollu¬
tion wahrgenommen, so sind nach
den Worten der Schule Schammais
die beiden vorhergehenden Tage (in
der Zählung) ungültig. Nach den
Worten der Schule Hillels hingegen
ist nm der eine Tag ungültig.
R Jischmael sagt : Wenn er am zwei¬
ten (Tage) wahrgenommen hat, ist
der vorhergehende ungültig. RAqiba sagt: Sowohl (wenn eine Flußwahr¬
nehmung) am zweiten als auch
(wenn sie) am dritten Tage (statt¬
findet). Nach den Worten der Schule
Schammais sind die beiden vorher¬
gehenden Tage ungültig, nach den
Worten der Schule Hillels dagegen
ist nur der eine Tag ungültig. Man
stimmt dem Urteil (dieser Schule) je¬
doch (darin) zu, daß nm der eine Tag imgültig sei, wenn einer am vierten Tage (der Zählung) Samenfluß wahr¬
genommen hat. Hat er aber Samen¬
fluß wahrgenommen, wenn auch am
siebten Tage, so sind die vorher¬
gehenden (Zähltage) ungültig.
/ 3
Hat er heute einmal und morgen
zweimal Samenfluß wahrgenommen,
oder heute zweimal und morgen ein¬
mal, oder dreimal in drei Tagen oder drei Nächten, so ist er ein vollkom¬
men Samenflüssiger.
14
Hat er einmal Samenfluß wahrge¬
nommen und nach einer Unterbre¬
chung von der Dauer (eines einmali¬
gen) Untertauchens und Abtrock-
nens zweimal Samenfluß wahrge¬
nommen, oder einmal in einer Menge, wie (sie sonst bei) zwei (Samenflu߬
wahrnehmungen sichtbar ist), oder
3*
19
Jede Pollution verunreinigt die Prie¬
ster. Sie ist für den Flußbehafteten erlaubt (= sie zählt nicht als Aus¬
fluß). Für den Samenflüssigen dage¬
gen bleibt der Beischlaf erlaubt an
dem Tage, (an welchem die) Zeit
(des Zählens seiner reinen Tage) voll¬
endet ist. (Die vorhergehenden Tage)
sind nicht ungültig geworden, son¬
dern nur der betreffende Tag. Auf
welche Weise (geschieht das) ? Nimmt
er Samenfluß wahr am Vorabend des
achten Tages nach Ablauf der sieben Tage, so muß er wieder neu (anfan¬
gen zu) zählen. Sodann muß er ein
Opfer darbringen. Am achten Tage
hat er von neuem zu zählen. Er muß
dann zwei Opfer darbringen. Wie
lange muß der Samenfluß gedauert
haben ? So lange, wie das Tauchbad
und das (darauffolgende) Abtrock¬
nen dauert, nämlich eine Zeitspanne,
in der er wahrnehmen, baden, dem
Bade entsteigen und sich abtrocknen (kann).
hat er zweimal Samenfluß wahr¬
genommen, oder einmal in einer
Menge von zwei (üblichen Samen¬
flußwahrnehmungen), und nach einer Unterbrechung von der Dauer (eines
einmaligen) Untertauchens und Ab-
trocknens einmal Samenfluß wahr¬
genonunen, so ist er ein vollkommen Samenflüssiger.
110
Wie lange dauert eine üppige Samen¬
flußwahrnehmung ? (So lange wie die
Zmücklegung der Entfernung) von
Gadjavan nach Schiloah (dauert).
Deis ist gleich der Zeit, (die man
braucht, um) zweimal ein Tauchbad
zu nehmen und sich zweimal abzu¬
trocknen. RSchimeon sagt: ,,Wie
wenn man einen Rundgang durch
das Innere des Tempels macht."
15a
Hat er eimnal Samenfluß wahrge¬
nonunen in einer Menge von drei
(üblichen Ergüssen) — (das ist eine
Zeitspanne) wie (die Dauer des We¬
ges) von Gadjavan nach Schiloah —
das ist die Dauer von zweimal Unter¬
tauchen und zweimal Abtrocknen —
so ist er ein vollkommen Samenflüssi¬
ger.
Der Misclinatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 37 im
Sie wendeten ein Gleichnis an: Wo¬
mit ist das zu vergleichen ? Mit einem
Faden von hundert Ellen Länge. Sah
er am Anfang hundert und dann
fünfzig und am Ende hundert Ellen, so ist er (k)ein vollkommen Samen- flüssiger. Hat er mit Unterbrechun¬
gen wahrgenommen, so wie es hier
geschildert ist, so stellt das seine
Verumeinigung dar. Das ist die Re¬
gel : Überall, wo der Samenfluß üppig ist, in der Form, wie es hier geschildert ist, bewirkt er eine Verunreinigung.
^ Zm Erklärung dieses schwierigen Abschnittes sollen 3 Auslegungen ver¬
glichen werden : Tosefta
1 50 100
a) I 1 1 {= 3 nVNT ( X ) mit gleichen Unterbrechungen)
^^j^ DiB?an iioai nxa nVnna i
1 100 , >
b) I 1 (= 2 WKi) nxa «]iD3i nsa nVnra w J
X X
Beide Fälle nach Tosefta UriaT ilT I'M. Unter Umständen müßte ge¬
strichen werden.
Rasch (Kommentar)
1 50 100
a) I 1 1 (= 3 nVST ( X ) mit gleichen Unterbrechungen)
Dr£>an »\iD3') nsa xi'rnra
= nach Rasch: at
1 50 100 nioaiD-Tran ninai ni<anVnna = Tins art"n
b) I i^r-rrr-r-^i 1
X X X nnu
1 50 100 Tinai Dit^an ninai nsa nVnna = Tinj ai T"n
l l ' i '
1 50 100 nioai n-wan insi nxa nVnna = -)iöj at nt TN
d) ( ^rrrrrrr-^ 1
X X X '
Die Frage ist: Warum in b) TlÖl at, warum in d) mOJ at Ht ?
Sifra
1 50 100 tiioal D'-tpan »iiDai nxa nVnna = Tins at t"n
a) I 1 1
XXX
1 50 100 »]ioai n-'wan iina nxa nVnna = -naj at nt t''«
b) I f^,rrrrr-.\ 1 '
XX X
1 50 100 'iiDaiDt'amnNinNanVnnaix="najatntrN
c) 1 i I n«a
112
Auf welche Weise nimmt man drei¬
mal Samenfluß wahr ? Wenn zwi¬
schen der ersten und der dritten Sa-
menflußwahrnehmimg kein Zeitraum
gewesen ist, der genügte, um vmter- zutauchen und sich abzutrocknen,
dann hat man nicht mehr als eine
Samenflußwahrnehmung gemacht.
Hat er einmal Samenfluß wahrge¬
nommen (in einer Menge) von zwei
(sonstigen Fluß Wahrnehmungen),
und war die Zeitspanne vom Anfang
bis zum Ende so groß wie man sie
benötigt um unterzutauchen und
sich abzutrocknen, so handelt es sich
um zwei Wahrnehmungen. Ist es
aber nicht so, dann hat man nur ein¬
mal Samenfluß wahrgenommen.
RJose sagte : Er hatte nur eine Wahr¬
nehmung.
113
RJose stimmt zu, daß, wenn jemand
einmal bei Abenddämmerung Sa¬
menfluß wahrgenommen hat, ob¬
wohl sie nioht solange dauerte, wie
nötig ist, um imterzutauchen und
sich abzutrocknen, das doch als
zwei Wahrnehmungen angerechnet
werde, weil die beiden Tage die Sa¬
menflußwahrnehmung (in eine zwei¬
fache) getrennt haben. Und RJose
pflegte zu sagen : Hat jemand einmal
bei Abenddänunerung Samenfluß
wahrgenommen, so besteht ein Zwei¬
fel hinsichtlich der Unreinheit. Vom Opfer ist derjenige jedoch befreit.
Hat er zweimal bei Abenddämme¬
rung Samenfluß wahrgenommen, so
besteht ein Zweifel hinsichtlich der Unreinheit imd auch hinsichtlich des Opfers. Hat er eine Wahrnehmung
mit Sicherheit im Laufe des Tages
gemacht, zwei Wahrnehmungen da¬
gegen in der Dämmerung, oder zwei
Flußwahrnehmungen mit Sicherheit
1 5b
Hat er einmal Samenfluß wahrge¬
nommen in einer Menge von zwei
(üblichen Ausscheidungen) so ver-
mireinigt er Lager und Sitz und be¬
darf des Untertauchens in fließendem
Wasser, vom Opfer ist er jedoch be¬
freit.
RJose sagt: Man spricht von einer
langen Samenflußwahrnehmung nm
in dem Falle, wenn die Menge von
drei (üblichen Ergüssen sichtbar ist).
I6a.
Hat er heute einmal Samenfluß wahr¬
genommen und einmal bei Abend¬
dämmerung und einmal morgen, so
ist es, wenn es erkennbar ist, daß ein Teil der Samenflußwahrnehmung
zum heutigen und ein Teil zum mor¬
gigen Tage zu rechnen ist, sicher
hinsichtlich der Unreinheit und des
Opfers, ist es zweifelhaft, ob ein Teil
der Wahrnehmung zum heutigen und
ein Teil zum morgigen Tag zu rech¬
nen ist, so ist es sicher hinsichtlich
der Umeinheit, hinsichtlich des
Opfers besteht dagegen ein Zweifel.
I6h
Hat er an zwei Tagen bei Abend¬
dämmerung Samenfluß wahrgenom¬
men, so ist es zweifelhaft hinsicht¬
lich der Unreinheit und des Opfers.
Der Mischnatraktat Zabün zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 39
an zwei Tagen gemacht, so besteht
hinsichtlich der Unreinheit Gewi߬
heit, hinsichtlich des Opfers dagegen besteht ein Zweifel. Hat er zweimal und einmal bei Abenddämmerung
Samenfluß wahrgenommen, oder
zweimal bei Abenddämmerung, ein¬
mal aber mit Sicherheit bei Tage, so besteht Gewißheit sowohl hinsicht¬
lich der Umeinheit, als auch hin¬
sichtlich des Opfers.
II 1
Die Heiden, Proselyten und Beisas¬
sen verimreinigen dmch den Sa¬
menfluß nicht. Obgleich sie nicht
durch den Samenfluß verunreinigen,
sind sie doch unrein in jeder Be¬
ziehung wie die (anderen) Samen¬
flüssigen. Ihretwegen soll man die
Hebe verbrennen, jedoch macht
man sich ihretwegen nicht der Ver¬
umeinigung des Heiligtums imd (sei¬
ner) heiligen Gegenstände schuldig.
112
Wegen eines (Menschen), dessen Ge¬
schlechtsteile nicht völlig ausgebil¬
det sind, und eines Zwitters, die Sa¬
menfluß wahrgenommen haben sei
es nun Weißes oder Rotes, soll man
die Hebe nioht verbrennen, (wenn sie
sie berührt haben), man macht sich
ihretwegen auch nicht schuldig der
Verunreinigung des Heihgtums und
seiner heiligen Gegenstände. Wegen der (Menschen), die Weißes und Rotes
zugleich feststellen, soll man die
Wenn er aber (nur) einmal bei Abend¬
dämmerung (Samenfluß wahrnahm),
so ist es zweifelhaft hinsichtlich der Umeinheit und des Opfers.
II la
Alle sind durch die Samenflußkrank¬
heit unrein, sowohl Proselyten ala
auch Sklaven, ob sie nun freigelassen oder nicht freigelassen sind.
ein Taubstummer, ein Schwachsinni¬
ger, ein Minderjähriger, ein künstlich Kastrierter, ein Natmkastrat.
Illb
Einer, dessen Geschlechtsteile nicht voll ausgebildet sind, ein Zwitter, —
— ihnen auferlege man die Erschwe¬
rungen des Mannes und die Erschwe¬
rungen der Frau; Sie verunreinigen wie ein Weib, (das) am Blutfluß (lei¬
det), und wie ein Mann durch weißen Fluß. Ihre Umeinheit ist zweifelhaft.
Hebe verbrennen. Man hat sich je¬
doch nicht der Verunreinigung des
Heihgtums und seiner heihgen Ge¬
genstände schuldig gemacht.
113
Wer Weißes und Rotes berührt und
dann dae Heiligtum betritt, ist frei
vom Opfer. Wenn derjenige, von
dem Weißes und Rotes ausgehen,
dieses berührt und dann den Tempel betritt, ist er frei vom Opfer. Hat jemand (sieben reine Tage) gezählt,
nachdem er Weißfluß wahrgenom¬
men hat, und in diesen Zähltagen
Rotes wahrnahm, oder (wenn er sie¬
ben Tage zählte), weil er Rotes ge¬
sehen hatte, und er in diesen sieben
Zähltagen Weißes wahrnahm, so gilt
diese Zählung nicht als unterbrochen.
II 4
Welcher Unterschied ist zwischen
Samenfluß und Samenerguß ? Der
Samenfluß kommt aus schlaffen, der
Samenerguß aus erigiertem Glied.
Der Samenfluß der Menstruierenden ist wie das Weiße des verdorbenen Eies. Samenerguß aber ist zusammen¬
hängend wie das Weiße des nicht
verdorbenen Eies. Der Samenverlust ist rot. — Auch die Frau ist von die¬
ser Regel abhängig.
IIS
Man macht (den Samenfluß) eines
Flußbehafteten abhängig von (ge¬
wissen) Speisen oder überhaupt von
jeder Speise. REliezer bPinhas
sagte im Namen von R Jehuda bBe-
tera: Dickmilch, Käse, fettes Fleisch,
alter Wein, Bohnengraupen, Eier,
Fischbrühe führen den Erguß herbei, wenn es sich um Samenflußkrankheit handelt.
II 2a
Auf sieben Arten untersuche man
den Samenflüssigen, solange bei ihm die Samenflußkrankheit (noch) nicht (einwandfrei) festgestellt ist: Bei
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 41
II 6
Bei einem Kinde, das unter der Flu߬
krankheit leidet, führt man fünf Fäl¬
le an: (Die Wahrnehmung tritt auf)
bei gewissem Essen, bei gewissem
Trinken, durch Tragen, dmch Sprin¬
gen, dmch die Krankheit, die es selbst oder seine Mutter hat. RSchimeon
bJehuda sagt im Namen von RSchi¬
meon: So wie Samenverlust inner¬
halb 24 Stunden aufgetreten ist, so
kann man das nur auf Erblicken (von Dingen, die sinnlich erregen) und auf
unreine Phantasie zurückführen, die
man innerhalb der 24 Stunden hatte.
Was aber die Folge des Essens, Trin¬
kens, Tragens, Springens betrifft, so kann man nur von einem Samenfluß
reden, solange Schmerzen dadurch
vermsacht werden.
Essen, Triiiken, Überlastung (Tra¬
gen), Springen, bei (seiner) Krank¬
heit, beim Hinsehen, bei Wollust¬
gedanken.
II 2b
(Wollustgedanken bedeutet so viel
wie) wenn er unreinen Gedanken
nachgehangen hat, ohne (eine Frau) zu sehen, oder wenn er (sie) gesehen hat, ohne wollüstig an sie zu denken.
RJehuda sagt: Selbst wenn er nur
gesehen hat, wie sich Vieh, Tiere
oder Vögel miteinander paarten ; (ja)
selbst wenn er nur bunte Frauen¬
kleider gesehen hat.
II 2c
RAqiba sagt: „(Sogar wenn) er (nur)
irgendeine Speise gegessen hat, ob
eine schlechte oder eine gute, oder irgendein Getränk getrunken hat."
(Da) sagte man zu ihm: „Demnach
gibt es überhaupt keine Samenflüssi¬
gen mehr?!" Er antwortete ihnen:
„Ihr seid nicht für Samenflüssige verantwortlich!" Ist bei ihm die Samenflußkrankheit (einwandfrei) festzustellen, so untersuche man ihn nicht mehr.
II 2d
Sein unverschuldeter und sein zwei¬
felhafter (Samenfluß) und sein Sa¬
menerguß sind unrein, denn die
Sache hat einen Anhaltspunkt.
II 2e
Hat er die erste Samenflußwahrneh¬
mung gemacht, so untersuche man
ihn, (auch) bei der zweiten unter-
II 7
Wenn ein Heide Pollution wahr¬
nimmt und gleich darauf Proselyt
wmde, so verunreinigt er dmch die
Flußkrankheit. Für welchen Fall gel¬
ten diese Worte? (Für den Fall,
wenn er) bereits beschnitten war, als
er Proselyt wmde. Wenn der Heide
sich aber beschneiden heß und nach¬
her (Pollution) wahrnahm, so ist es in
der Schwebe, solange das, was er
wahrnimmt, ihm Schmerzen (ver¬
msacht), (denn er ist nicht mehr)
Heide, (weil er schon beschnitten ist, und wegen des noch nicht völlig voll¬
zogenen Ritus (Tauchbad) noch
nicht) als Jude (zu betrachten).
II 8^
Wer einen Toten wegschafft, und
dieser liegt dann quer über den Weg,
gUt, wenn er Nasiräer ist oder am
Passahmahl teilnehmen will, als rein.
Hinsichtlich der Hebe gilt er als un¬
rein. Für welchen Fall gelten diese
Worte ? Wenn sonst kein Platz zum
Vorbeigehen vorhanden ist. Wenn
allerdings Platz ziun Vorbeigehen
suche man ihn (noch), bei der dritten
untersuche man ihn nicht (mehr).
RElazar sagt: ,,Bei der dritten
untersuche man ihn (auch noch)
wegen des Opfers."
II 3a
Wer Pollution wahrgenommen hat,
verunreinigt 24 Stunden lang nicht
dmch die Samenflußkrankheit. RJo¬
se sagt: „(Nm) an (demselben) Tage
(verunreinigt er nicht)."
II 3h
Wenn ein Heide (Nichtjude) Pollu¬
tion wahrgenommen hat, und gleich
danach Proselyt wurde, so verun¬
reinigt er dmch die Flußkrankheit.
II 3c
Bei einer (Frau), die Blut (-fluß)
wahrgenommen hat oder sich in Ge-
bmtswehen befindet, (handelt es sich
um) einen Tag von 24 Stunden. Bei
einem, der seinen Sklaven geschlagen
hat, (ist unter dem Ausdruck) „ein
Tag oder zwei Tage" ein Tag von 24 Stunden zu verstehen.
1 cf hierzu Naz 63 b.
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 43
vorhanden ist, dann gilt er auch hin¬
sichtlich der Hebe als rein. Für wel¬
chen Fall gelten diese Worte ? Wenn es sich um einen Fußgänger handelt.
Wenn er allerdings getragen wird
oder reitet, ist er umein, denn dem
Fußgänger ist es möglich, (den To¬
ten) nicht zu berühren imd sich nicht zeltartig (über den Toten) zu strek- ken und ihn nicht fortzubewegen.
Wenn es ihm aber unmöglich ist,
(sich davor zu bewahren, ihn nicht zu berühren etc.), gilt er als unrein.
Hält er sich aber fern, so ist er rein.
Für welchen Fall gelten diese Worte ? Für ein ,,Grab des Abgrundes". Bei einem mit Sicherheit anzunehmenden Grab der Unreinheit ist er umein.i
1/9"
Wann gilt (ein Grab) als Grab des
Abgrundes ? Wenn es für keinen
Menschen bis ans Ende der Welt
(räumlich!) möglich ist, den Ab¬
grund zu ergründen. Wenn es aber
für (einen Menschen) möglich war,
sei es auch an den Grenzen der Welt,
den Abgrund zu ergründen, so gilt
es nicht als Grab des Abgrundes',
(weil man annehmen kann, daß der
Tote zwecks Beerdigung weggeschafft
wurde). Hat man (den Toten) unter
Stroh, Erde oder Kieseln gefunden,
so gilt (das Grab) als Grab des Ab¬
grundes. Wenn man aber annimmt,
daß einer im Wasser, in der Finster¬
nis und in Felsspalten begraben wor¬
den ist, gilt (das betreffende Grab)
nicht als Grab des Abgrundes. Als
ein Grab des Abgrundes wird es nur
dann angesehen, wenn man anneh¬
men kann, daß sich ein Toter darin befindet.
II 3d
Sollte ein Hund Fleisch von einer
Leiche gefressen haben, so handelt es sich bei „drei Tagen" um 72 Stun-
1 cfLEVY, Wörterbuch über die Talmtidim und Midraschim^, 1924. s.v. ^3j?.
2 cf hierzu Naz 63b. cf Levy, Wb. s. v. Dinri.
IUI
Es gibt eine Erschwerung bei einem
mit Samenfluß Behafteten, die es
bei einer Samenflüssigen nicht gibt,
und (wiedermn) gibt es (eine Er¬
schwerung) bei einer mit Samen¬
fluß Behafteten, die es bei einem
Samenflüssigen nicht gibt. Der Fluß- behaftete ist verpflichtet zum Bade im Quellwasser, die Flußbehaftete
ist nicht verpflichtet zum Bade im
Quellwasser. Der Flußbehaftete ver-
imreinigt durch seinen Fluß nur an
demselben Tage, die Flußbehaftete
verumeinigt durch ihren Fluß wäh¬
rend 10 Tagen. Ein Flußbehafteter
verunreinigt, wenn er 3 Ergüsse an
3 Tagen wahrnimmt; eine Flußbe¬
haftete dagegen verunreinigt nicht,
(selbst wenn sie) einige Male 3 Er¬
güsse an 3 Tagen wahrniimnt. Ein
Flußbehafteter verumeinigt nicht 2
Tage, die vor (seinem ersten Erguß) lagen, was bei einer Flußbehafteten nicht so ist. Ein Flußbehafteter ist verpflichtet zu einer siebentägigen
Zählung, wenn er 2 Ergüsse wahr¬
nahm, was bei einer Flußbehafteten nicht zutrifft. Ein Flußbehafteter ist
zu einer siebentägigen Zählung bei
2 Flußwahrnehmungen verpflichtet, was bei einer Flußbehafteten nicht so ist. (Beim Flußbehafteten) hebt der gleichartige Ausfluß (Pollution !) (die
unreinen Tage) nicht auf, (wenn er
die Pollution am Ende der Zählung
den. Solange bleibt (das Fleisch) in seinem (unverdauten) Zustande.
114
Der am Samenfluß Leidende ver-
imreinigt das Lager auf 5 Arten, so
daß es Menschen und Kleidimgs-
stücke unrein macht: (dadurch, daß
er darauf) steht, sitzt, liegt, hängt,
lehnt. Das Lager macht den Men¬
schen auf 7 Arten unrein, so daß er
Kleidungsstücke verunreinigt: (da¬
dmch, daß er darauf) steht, sitzt, liegt, hängt, lehnt, (es) berührt imd trägt.
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 45 wahrnahm), was aber bei einer Flu߬
behafteten nicht so ist. Ein Flu߬
behafteter verunreinigt durch das
Weiße, was bei einer Flußbehafteten nicht so ist.
III 2
Es gibt eine Erschwerung bei einer
Flußbehafteten. Denn die Flußbe¬
haftete verunreinigt Lager und Sitz
infolge ihrer Ausflüsse, wenn es auch noch so wenig ist. Sie verunreinigt den, bei dem sie schläft. Sie verun¬
reinigt für 24 Stunden, und sie ver¬
unreinigt innerlich und äußerlich.
Und sie verunreinigt auch die, wel¬
che sie vergewaltigen. Durch das
Rote verunreinigt sie, was bei einem Flußbehafteten nicht so ist.
IIIS.
Es gibt eine Erschwerung bei einem
Flußbehafteten, die es bei einem
Leichemmreinen nicht gibt. Und
(wiederum) gibt es eine Erschwenmg bei einem Leichenxmreinen, die es bei
einem Flußbehafteten nicht gibt.
Der mit Samenfluß Behaftete ver¬
unreinigt Lager und Sitz, die sich
unter ihm befinden, (außerdem) ver¬
unreinigt er einen Menschen, (dazu) seine Kleider, die sich über ihm be¬
finden, so daß sie als maddafunrein
(= leicht umein)^ gelten, ferner
Speisen imd Getränke. Das verunrei¬
nigt der Tote nicht. (Ferner) verun¬
reinigen sein Samenfluß, sein Spei¬
chel und sein Urin. (Dabei handelt es sich um) eine schwere Umeinheit, So¬
dann verunreinigen die Abspülge-
fäße dmch Berührung, außerdem
Tongefäße dmch Schütteln. Man ist
dann zu einem Opfer und zu einem
(rituellen) Bade in fließendem Wasser verpflichtet. Das ist aber nicht so bei
etwas, das leichenunrein ist. Eine
erschwerende Bestimmung gibt es
bei einem Leichenumeinen. Ein sol¬
cher ist zur Besprengung am 3. und
1 cf Lew, Wb. s. v. TT».
am 7. Tage verpflichtet, was bei ei¬
nem Samenflüssigen nicht so ist.
1114
Eine erschwerende Bestimmung gibt
es bei einem Flußbehafteten, die es
bei einem Aussätzigen nicht gibt,
und (wiederum) gibt es eine Er¬
schwerung bei einem Aussätzigen, die es bei einem Flußbehafteten nicht gibt. Ein Samenflußbehafteter ist zu
einem Bade im fließenden Wasser
vei-pflichtet, was bei einem Aussätzi¬
gen nicht so ist. Eine erschwerende
Bestimmung (ist zu beachten) bei
einem Aussätzigen: der Aussätzige
verunreinigt durch das Betreten
(eines Hauses). Er ist zm Bespren¬
gung verpflichtet, was bei einem
Samenflüssigen nicht so ist.
III 5
Eine erschwerende Bestimmung (hat
die) Flußbehaftete (zu beachten), die es bei einer Aussätzigen nicht gibt.
Und es gibt (wiederum) eine Er¬
schwerung bei einer Aussätzigen, die
es bei einer Samenflüssigen nicht
gibt. Die Samenflüssige verunreinigt den, welcher mit ihr den Beischlaf ausübt. Das ist bei einer Aussätzigen
nicht so. Eine erschwerende Be¬
stimmung (ist zu beachten) bei der
Aussätzigen: die Aussätzige verun¬
reinigt durch das Betreten (eines
Hauses). Sie ist zm Besprengung mit Quellwasser verpflichtet, was bei ei¬
ner Samenflüssigen nicht so ist.
IV 1
Ein Umeiner, welcher den Reinen
schlägt, oder ein Reiner, welcher den Unreinen schlägt: (in beiden Fällen
werden) die Kleider des Reinen un¬
rein, so sagt RMeir. Die Weisen aber sagen: ,,Wenn ein Unreiner den Rei¬
nen schlägt, (so bleiben) die Kleider
des Reinen rein. Schlägt aber ein
Reiner den Umeinen, so sind (nm in
dem Falle) die Kleider des Reinen
unrein, wenn der Reine (den Unrei-
1113c
Schlägt der Reine den Umeinen, so
ist er rein. Schlägt der Umeine den
Reinen, so ist dieser umein, denn
wenn der Reine sich (ihm) entzieht, fällt der Unreine.
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 47
nen) zieht und dieser dabei hinfällt."
RSchimeon sagt: Wenn (der Reine
den Umeinen auf den Rücken)
schlägt, so wird (jener) unrein, wenn
er ihn aber wegdrängt, so bleibt er
rein.
R Jehuda sagt: „Ein viereckiges
Brett, dessen beide Außenseiten die
Erde berühren und dessen Mittelteil sich hin ruid her (= auf und nieder)
bewegt, und der Unreine und der
Reine sitzen darauf, so werden die
Kleider des Reinen unrein.^
Die Weisen aber sagen: ,,Nm dann
(bleiben sie rein), wenn der eine von beiden eine Tür schließen und der an¬
dere sie (zugleich) öffnen will. Auch
wenn der eine den anderen aus der
Zisterne herauszieht." Dann erklärt RSchimeon (den Reinen) für rein.^
IV 2
Auch RSchimeon stimmt zu hin¬
sichtlich der beiden, (von denen einer
vmrein ist imd) die zusammen auf
III la
Sitzen der mit Samenfluß Behaftete und der Reine auf einem Schiff oder
einem Wagen, oder reiten sie auf
einem Tiere, so sind sie midrasunrein,
obgleich ihre Kleider sich nicht zu
berühren brauchen.
III lb
Sitzen sie auf einem Brett, einer
Sesselbank, der Seitenstange eines Bettes, einer langen Stange, und wip¬
pen (dabei), steigen sie auf einen schwachen Baum, auf den schwachen Zweig eines starken Baumes, auf eine
nicht mit einem Nagel befestigte
ägyptische Leiter, auf ein Falheep, einen Balken oder eine Tür, die nicht mit Mörtel befestigt sind, so sind sie unrein, nach RJehuda aber rein.
III 2a
(Auch) wenn sie (miteinander) eine
Tür) schließen oder öffnen; die Wei¬
sen sagen : Nur solange der eine (ver¬
sucht zu) schließen und der andere zu öffnen. (Ebenso), wenn einer den anderen aus der Zisterne herauszieht.
RJehuda sagt : Nur solange der Rei¬
ne den Umeinen herauszieht.
III 2b
(Ebenso), wenn sie (miteinander) an
Stricken winden. Die Weisen sagen :
Nur solange der eine hin- und der
andere herzieht.
III 2 c
(Ebenso) wenn sie im Stehen oder
Sitzen (miteinander) weben oder
mahlen. RSchimeon sagt: In allen
* cf Zuckbbmandel, Apparat Zeile 32.
kehrt!
cf Apparat Zeile 33: umge-
einer Handmühle mahlen, oder auch auf einer Mühle, die durch einen Esel angetrieben wird.
Wenn sie zusammen eine Last auf¬
laden, und zwar auch dann, wenn es
sich um eine schwere Last handelt, sind die Kleider des Reinen unrein,
(weil sich die beiden Menschen dabei kräftig berühren).
JV3
Eine Haarlocke eines Unreinen auf
«inem Reinen: dieser bleibt rein.
Eine Haarlocke eines Reinen auf ei¬
nem Uiueinen: wenn der Unreine
steht, so bleibt der Reine rein, wenn aber der Reine steht, so wird er (der Reine) unrein. Eine Haarlocke eines Unreinen auf der Locke eines Reinen : wenn der Unreine steht, so bleibt der
Beine rein, wenn aber der Reine
steht, so wird er (der Reine) xmrein.
Die Haarlocke eines Reinen auf der
Haarlocke eines Unreinen: der Reine wird unrein, gleichgültig, ob der Un- xeLne oder der Reine steht.
(diesen Fällen) ist man rein, ausge¬
nommen ist der Fall, wenn sie mit¬
einander auf einer Handmühle mah¬
len.
III 2d
Wenn sie (miteinander) von einem
Esel abladen oder (ihn) beladen, so
sind sie imrein, wenn ihre Last schwer ist. Ist ihre Last dagegen leicht, so sind sie rein. Sie sind alle rein für die
Gemeindeglieder, unrein jedoch für
die Hebe.
III 3a
Sitzen der mit Samenfluß Behaftete
und der Reine auf einem großen
Schiff — ein großes Schiff ist es nach
den Worten von RJehuda, wenn es
durch einen Menschen nicht ins
Schaukeln gebracht werden kann, —
III 3b
oder sitzen sie auf einem Brett einer Sesselbaidc, der Seitenstange eines Bettes, auf einer langen Stange und wippen nicht (dabei), oder steigen sie auf einen starken Baum, einen star¬
ken Zweig, eine tyrische oder eine
mit einem Nagel befestigte ägypti¬
sche Leiter, auf ein Fallreep, einen Balken oder eine Tür, die mit Mörtel befestigt sind, selbst wenn (nur) an einer Seite, so sind sie rein.
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 49 IV 4
Drei Dinge erklärte RElazar Hasma
im Namen RJehoschuas für unrein,
während die Gelehrten sie als rein
ansehen: Wenn eine Menstruierende bei einer Reinen auf einer Lagerstatt sitzt, so wird das Kopftuch auf dem
Kopfe (der Reinen) unrein, so sagt
RElazar Hasma im Namen RJeho¬
schuas. Die Weisen dagegen erklären es für rein.
IV la
R Jehoschua sagt : Sitzt die Menstru¬
ierende mit der Reinen auf einem
Bette, so ist (sogar) das Kopftuch auf
ihrem (der Reinen) Kopf midras¬
unrein.
Sitzt sie (mit der Reinen) auf einem
Schiffe, so sind die Geräte an der
Spitze des Schiffsmastbaiunes un¬
rein, so erklärt es RElazar Hasma
im Namen RJehoschuas. Die Weisen
aber erklären sie für rein.
Nimmt sie einen Trog voll Kleider
auf, so sind sie, wenn die Last schwer ist, unrein. So erklärt es RElazar
Hasma im Namen RJehoschuas.
Die Weisen aber erklären sie für
rein.
Liegt ein Samenflüssiger auf 5 Dek-
ken, so sind sie rein, wenn er der
Breite nach (auf ihnen lag), weil
(dann ja) keine von ihnen den größe¬
ren Teil (seines Körpers) trug.
RSchimeon sagt: Wenn die (Decke,
die in der) Mitte (lag), hoch war, so ist sie unrein, weil der größere Teil (seines Körpers) auf ihr lag.
IV lb
Sitzen sie auf einem Schiffe, so sind (sogar) die Geräte an der Spitze des Schiffsmastbaumes naidrasuiuein.
IV lc
Hebt sie einen Trog voll Kleider auf, so sind sie, wenn die Last schwer ist, imrein, ist diese aber leicht, sind sie rein.
IV 2a
Hat ein mit den Samenfluß Behafte¬
ter auf einen Mauervorsprung ge¬
schlagen, und ein Laib Hebe ist her¬
untergefallen, so ist dieser rein.
IV 4a
Liegt ein mit dem Samenfluß Behafte¬
ter auf 5 Sesselbänken, oder auf 5
Gürteln der Länge nach, so sind sie
unrein, wenn er der Breite nach (auf ihnen) liegt, sind (sie) rein. Hat er geschlafen und es ist zweifelhaft, ob er sich auf ihnen herumgedreht hat, so sind sie unrein.
IV 4b
Liegt er auf 6 Stühlen, (und liegen dabei) auf zwei (Stühlen) seine bei¬
den Hände, auf zweien seine beiden
Füße, sein Kopf auf einem und sein
Runpf auf einem (Stuhl), so ist nm
4 ZDMG 107/1
der (Stuhl) unrein Riunpfe (steht).
der unter seinem
RSchimeon stimmt ferner dem fol¬
genden zu:
Wenn jemand auf dem Bretterge¬
stell eines Bettes sitzt und 4 Tücher liegen imter den 4 Füßen des Bretter¬
gestells, so sind (die Tücher) unrein.
(Wenn jemand) auf einem Tiere
(sitzt),
und es liegen Tücher a) unter dessen beiden Vorderfüßen, (b unter einem
Hinterfuß und den beiden Vorder¬
füßen oder c) unter einem (der bei¬
den) Vorderfüße, so sind (die Tücher) unrein.
IV S
Hat ein mit Samenfluß Behafteter an
einen schwachen Baum und an einen
schwachen Zweig geschlagen und
sind (dabei) unreife Früchte oder
(auch) Zweige heruntergefallen und
(irgend) eine Flüssigkeit hat sich auf
ümen ausgebreitet, so sind sie un¬
rein.
IV 4c
Steht er auf 2 Stühlen, so sind sie
nach den Worten RSchimeons rein,
wenn sie voneinander entfernt stehen . IV 4d
(Liegen) 10 Obergewänder aufeinan¬
der, und er hat auf dem obersten ge¬
legen, so sind sie alle umein.
IV 7a
Sitzt er auf dem Bett, und 4 Ober¬
gewänder (liegen) unter den 4 Füßen des Bettes, so sind (die Gewänder) unrein, weil (das Bett) nicht auf drei
(Füßen) stehen kann. RSchimeon er¬
klärt sie für rein.
IV 7b
Reitet er auf einem Tiere, und 4 Ober ¬
gewänder liegen unter den 4 Füßen
des Tieres, so sind (die Gewänder) rein, weil (das Tier auch) auf drei (Füßen) stehen kann.
IV 7c
Liegt ein Obergewand unter zwei
Vorderfüßen, unter zwei Hinterfüs¬
sen, (oder) unter einem Vorderfuß und unter einem Hinterfuß, so ist es unrein.
IV 7d
RJose sagt: Das Pferd verunreinigt dmch seine Hinterfüße, der Esel aber
durch seine Vorderfüße, denn die
Stütze des Pferdes sind seine Hinter¬
füße, die Stütze des Esels aber sind seine Vorderfüße.
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 51 IV 6
Schlägt (der mit SamenfluJQ Behaf¬
tete) auf einen Ofen und ein Laib
Hebe fällt (dabei) herunter, so bleibt
(der Laib) rein. Wenn ihm (dem
Laib) aber eine Scherbe (vom Ofen) anhaftete, so ist (der Laib Hebe) un¬
rein.
Schlägt er auf den Riegel, auf den
Balken, auf die Tür, so sind sie im¬
rein.
(Schlägt er) auf die Kiste, die Truhe
(oder) an den Sehrank, so sind sie
unrein, aber nur dann, wenn sie das
gleiche Maß (wie der imreine Schla¬
gende) haben (und nicht übermäßig groß sind).
RNehemja und RSchimeon sagen:
Sie sind rein, solange sie (die Zweige
und Früchte) (noch) auf einem Bau¬
me sind. Sind sie aber abgeschüttelt, so sind sie unrein. Das ist die Regel:
Alles, was dmch Abschütteln her-
imterfällt, ist unrein, und was durch Erbeben herunterfällt, ist rein.
IV 7
Das Gebälk des ölkelterhauses ist
rein, wenn es zerbrochen ist. RJehu¬
da sagt : Auch der Balken des Bade¬
meisters ist, wenn er die Löcher
verstopft, (unrein), wenn er sie nicht verstopft, ist er rein.
IV 8
Befindet sich der Samenflüssige auf
einer Waagschale und das Lager
IV 3a
Hat er auf die Tür geschlagen, den
Riegel, das Schloß, den Riemen, den Fruchteimer, auf einen schwachen
Baum, einen schwachen Zweig an
einem starken Baum, auf eine nicht
mit einem Nagel befestigte ägyp¬
tische Leiter, auf ein Fallreep, einen Balken, eine Tür, die nicht mit Mör¬
tel befestigt sind, so ist er (wörtl.:
sind sie) unrein.
IV 3b
Wenn er auf eine Kiste, auf einen
Kasten und auf einen Schrank (ge¬
schlagen hat), so ist er (wörtl. : sind
sie) unrein. RNehemja und RSchi¬
meon erklären diese für rein.
IV 2b
(Ebenso), wenn er auf den Mauer¬
abschlußbalken, den Mauerabschlu߬
rahmen, die Dachrinne, das Brett,
selbst wenn es nur mit Stricken be¬
festigt war, auf den Backofen, den
Mühlenkasten, den Mühlsteinkegel,
den Bock der Handmühle, die Kufe
der Ölpresse geschlagen hat. RJose sagt: Er ist auch rein, wenn er auf
den Balken der Bademeister (ge¬
schlagen hat).
IV 5
(Befindet sich) der mit Samenfluß
Behaftete auf einer Waagschale und
4»
oder der Sitz ihr gegenüber (auf der anderen Waagschale), und die Waag¬
schale des Samenflüssigen schlägt
durch, so verunreinigt er zweitgra¬
dig, einmal aber macht er untaug¬
lich. Wenn es sich aber um einen
Menschen handelt, so ist er —• einer¬
lei ob er dem Fluß behafteten gegen¬
über das Übergewicht oder ob der
Flußbehaftete ihm gegenüber das
Übergewicht hat — erstgradig un¬
rein und metcht untauglich.
ihm gegenüber (in der anderen
Waagschale) Lager und Sitz, und
hat (die Schale) mit dem Samenfluß- behafteten das Übergewicht, so sind sie rein. Haben aber (Lager und Sitz) das Übergewicht, so sind sie unrein.
RSchimeon sagt: War es eine ein¬
zelne (Sache), so ist sie unrein, waren es mehrere, so sind sie rein, weil dann keine den größeren Teil von ihm (dem Flußbehafteten) trägt.
IV 9
Befindet sich ein Samenflüssiger auf
der einen Waagschale und Speisen
und Getränke auf der anderen, so
wendet man hierauf die erschweren¬
den Bestimmungen für Getragene
und Träger an, obgleich (die Schale
mit Speisen und Getränken) nur ein
wenig von dem Boden (sich) ent¬
fernt (hat).
IV 6a
(Befindet sich) der mit Samenfluß
Behaftete auf einer Waagschale und
Speisen und Getränke auf der ande¬
ren Schale, so sind sie umein. Ist es ein Toter, so ist alles rein, ausgenom¬
men der Mensch.
IV 6b
Hierin ist es bei einem mit Samen¬
fluß Behafteten strenger als bei einem
Toten. Die Erschwerung, (die für
einen) Flußbehafteten (gilt, ist bei) diesem (größer als bei) einem Toten.
Der Flußbehaftete macht Lager und
Sitz, (die sich) unter ihm (befinden,
unrein), (so daß sie) Menschen un¬
rein machen, und jener verunreinigt
Kleidungsstücke, die sich über ihm
befinden, durch eine Veixmreinigung
ohne eigentliche Berührung, so daß
er Speisen und Getränke verumei¬
nigt. (Das sind) Unreinheiten, wie
sie der Tote nicht verursacht.
IV 6c
Bei folgendem ist es strenger bei
einem Toten als bei einem mit Sa¬
menfluß Behafteten: der Tote ver¬
unreinigt dmch Zeltunreinheit, auch (handelt es sich um) eine siebentägige
Ünreinheit. So verunreinigt der mit
Samenfluß Behaftete nicht.
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 53
Sitzt (der Samenflüssige) auf einer
Preßwalze^, so werden die Geräte
des Rutenverschlages, (sobald sie sich unter ihm befinden), unrein.
Sitzt er auf der Presse eines Wäschers,
so sind die Wäschestücke unter ihm
rein, aber nur, wenn (die Presse) mit
Steinen belastet ist. RNehemja er¬
klärt sie für unrein. Kehrt er alle Steine (hin und her) um, so sind die Wäschestücke darunter unrein.
IV 7e
Sitzt (der Flußbebaftete) auf dem
Balken der ölkelter, so sind die Ge¬
räte im Rutenverschlag unrein.
IV 7f
(Sitzt er) auf der Presse des Wä¬
schers, so sind die Wäschestücke
unter ihm rein, nach RNehemja da¬
gegen unrein.
V la
Wer den am Samenfluß Leidenden
berührt oder wen der Samenfluß-
behaftete berührt, wer den Samen-
flußbehafteten bewegt oder wen der
Samenflußbehaftete bewegt, der ver¬
unreinigt Speisen und Getränke,
auch Abspülgeräte durch Berühren, nicht (aber) durch Tragen.
V lb
RJehoschua gab eine Regel: Jeder,
der im Augenblick seiner Berührung Kleider verunreinigt, verumeinigt
Speisen und Getränke erstgradig
vmd die Hände zweitgradig. Men¬
schen und Tongeräte verunreinigt er
nicht.
VI
Eine erschwerendere Entscheidung trifft die Tora in Bezug auf Speisen, Getränke und Maddaf-Umeinheit, die sich über dem Flußbehafteten be¬
finden,
Vic
Nachdem er sich von dem, was ihn
verunreinigt, getrennt hat, verun¬
reinigt er Flüssigkeiten erstgradig
und Speisen und die Hände zweit¬
gradig, Kleider aber verumeinigt er
nicht.
V 2d
Befinden sich oben Speisen, Getränke,
Lager, Sitz und (das, was nur mit)
einer leichten Unreinheit (behaftet ist), so machen sie ein Grad unrein
und einmal untauglich. Sind sie ge¬
trennt, so verunreinigen sie 1 Grad und machen einmal untauglich.
1 cfLEVY, Wb. s. v.'Sülp, nicht wie Zuckermandel (App.) Xnrip!
als in Bezug auf Speisen, Getränke und Maddafunreinheit, die sich unter dem Flußbehafteten befinden.
V2f
Befinden sich Speisen, Getränke und
(das, was mit einer) leichten Un¬
reinheit (behaftet ist), unten, so sind sie rein.
V2e
Befinden sich Lager und Sitz unten,
so machen sie zweitgrtidig unrein
und einmal imtauglich. Sind sie ge¬
trennt, so machen sie zweitgradig imrein und einmal untauglich.
V3a
Weil es heißt: Alles, was ein Lager trägt oder (von ihm) getragen wird, ist rein, ausgenommen der Mensch.
V3b
Was ein Aas trägt oder (von ihm) ge¬
tragen wird, (ist rein), ausgenommen
(der Mensch), der es bewegt. REl¬
azar sagt: Auch wer es trägt.
V3c
Was der Tote trägt oder was (von
ihm) getragen wird, (ist rein), aus¬
genommen das, was eine Über¬
dachung bildet, und der Mensch,
wenn er ihn bewegt.
V2a
Was sich über dem Flußbehafteten, Und noch eine andere Regel nennt
unmittelbar mit ihm verbunden, be- man : Alles, was vom Samenflußbe-
findet, ist imrein. hafteten getragen wird, ist unrein,
und alles, wovon der Samenflußbe¬
haftete getragen wird, ist rein, außer dem, was als Lager und Sitz geeignet ist, und dem Menschen.
V2b
Wie ist das zu verstehen ? Wenn der
Samenflußbehaftete die (den) Finger
unter die Mauerschicht hält und der
Reine befindet sieh oben, so macht er zweitgradig unrein und einmal un¬
tauglich.
(Erschwerend entscheidet die Tora
auch bei) Lager und Sitz, die sich
unter dem Flußbehafteten befinden, und bei Lager und Sitz, die sich über
dem Flußbehafteten befinden, und
bei Maddafunreinheit, die sich über dem Flußbehafteten befindet;
imd bei Lager und Sitz, wenn es sich
um einen Menschen handelt. Dabei
bleibt es sich gleich, ob (sie) über oder unter dem Flußbehafteten (sich befinden).
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 55
Was mit (nur) einem Teil von ihm
unmittelbar verbunden ist, ist rein.
Was sich über einem Unreinen (oder)
einem Teil von ihm befindet, sei es
nun ein Flußbehafteter selbst oder
sei es eine Lagerstatt, ist unrein. Be¬
findet sich ein Teil des Unreinen über einem Teil des Beinen, befindet sich ein Teil des Reinen über einem Teil
des Unreinen, dann ist er imrein,
wenn es sich um Schleimfluß handelt, rein aber ist er, wenn es sich um eine Lagerstatt handelt. RSchimeon sagt : Wenn sich ein Teil des Unreinen über dem Reinen befindet, so ist er, auch wenn es sich um einen Flußbehafte¬
ten handelt, rein.
V2c
Befindet sich (der) Unreine oben und (der) Reine unten, so macht er zweit¬
gradig umein und einmal untauglich.
Hat er sich davon getrennt, so macht er 1 Grad unrein und einmal untaug¬
lich.
V4
Befindet sich ein Teil des imreinen
(Flußbehafteten) auf dem Reinen
oder ein Teil des Reinen auf dem Un¬
reinen, ist das mit dem Unreinen in
Verbindung Stehende auf dem Rei¬
nen oder das mit dem Reinen in Ver¬
bindung Stehende auf dem Unreinen, so ist er umein. RSchimeon sagt: Ist
ein Teil des Unreinen auf dem
Reinen, so wird er unrein, (und) ist
ein Teil des Reinen auf dem Un¬
reinen, so bleibt er rein.
V5a
Befindet sich der Unreine auf einem Teil des Lagers, so ist er imrein. Und
befindet sich der Reine auf einem
Teil des Lagers, so wird er unrein.
Befindet sich ein Teil des Umeinen auf dem Lager und ein Teil des Rei¬
nen auf dem Lager, so bleibt er rein.
VSb
Es ergibt sich (also), daß die Unrein¬
heit in ihn hineingeht und aus ihn
herauskommt dmch den kleinsten
TeU.
V5c
Befindet sich ein Laib der Hebe auf
dem Lager und ein Stück Papier
liegt dazwischen, sei es nun oben oder unten, so ist er rein, und ebenso ist (der Laib) auch bei einem aussätzigen Steine rein. RSchimeon sagt, dabei sei er unrein.
V2
Das nennt man ,,das mit ilini Ver¬
bundene": Zähne, Fingernägel und ihr Haar. Das sind die Extremen:
Fingerspitzen und Zehenspitzen. Aus¬
wurf, Schleim, Geifer und Nasen¬
flüssigkeit sind wie sein Speichel an¬
zusehen ; Tränen seiner Augen, Blut
seiner Wunden, Muttermilch, Blut,
das aus dem Munde und aus der
Scheidenöffnung hervorkommt : alles
macht unrein, (und zwar) nach Art
einer durch eine Flüssigkeit entste¬
henden Unreinheit. Sein Schleim¬
fluß, sein Speichel und sein Urin ver¬
imreinigen mit einer schweren Un¬
reinheit. Schweiß, Eiter, Kot wie
auch sein Samenerguß sind rein.
REliezer sagt: „(Diese Dinge) ver¬
unreinigen durch Tragen", die Ge¬
lehrten (aber) sagen: „Sie verunrei¬
nigen nicht durch Tragen", weil es
unmöglich ist, daß Samenerguß
nicht mit dem Urin zugleich hervor¬
kommt, (wenn nach dem Coitus sich
noch „Samenerguß" in der Harn¬
röhre befinden sollte und gleich da¬
nach Harn gelassen wird).
V3
Die Geräte, welche einen Flußbehaf¬
teten, eine Flußbehaftete, eine Men¬
struierende, eine Wöchnerin, einen Aussätzigen, deren (aller) Lager oder
Sitz berührt haben, machen zwei
Grade unrein und einmal untauglich.
Sind sie getrennt, so verumeinigen
sie 1 Grad und machen einmal un¬
tauglich. Für den, welcher berührt,
trägt und schüttelt, kommt das Ge¬
setz vom Tragen nicht in Betracht in diesem Falle.
V4
Wer den Schleimfluß eines Samen-
flußbehafteten, seinen Speichel, sei- V6a
Wer einen mit Samenfluß Behafte¬
ten, eine mit Samenfluß Behaftete, eine Menstruierende, eine Gebären¬
de, einen Aussätzigen und (deren)
Lager oder Sitz berührt, macht 2
Grade unrein und einmal untauglich.
Hat er sich davon getrennt, so ver¬
umeinigt er zweitgradig und macht
einmal untauglich.
V6b
(Ebenso verhält es sich bei einem, der es) berührt, bewegt, trägt oder (von ihm) getragen wird.
V 7
Wer den Samenfluß des Flußbehafte¬
ten, seinen Speichel, seinen Samen-
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 57
nen Samenerguß, seinen Urin oder
das Blut einer Menstruierenden be¬
rührt, macht zwei Grade unrein und
einmal untauglich. Hat er sich davon getrennt, verunreinigt er 1 Grad und macht einmal untauglich. Sowohl auf den, welcher trägt, als auch auf den, welcher schüttelt, wird das Gesetz
vom Tragen und Schütteln hierbei
nicht angewendet. Denn leblose Din¬
ge können durch Schütteln nicht ver¬
unreinigen, (das kann) nm Lebendes.
V 5
Wer das Gewebe des Sattels,
die Wolle eines Aases oder Entsündi-
gungswasser, das nicht das zum Be¬
sprengen erforderliche Quantum hat,
berührt, macht 2 Grade unrein und
einmal untauglich.
Wer das Horn eines Aases, Holz eines Sattels oder Entsündigungswasser,
welches das zmn Besprengen erfor¬
derliche Quantmn hat, berührt,
maeht 2 Grade unrein und einmal
untauglich, (und zwar) sowohl für
Menschen als auch für Geräte. Hat
er sich davon getrennt, so macht er
1 Grad unrein und einmal untaug¬
lich.
Wer jemanden, der mit einer Men¬
struierenden den Beischlaf ausgeübt hat, berührt, oder wer ein Götzen¬
bild berührt, verunreinigt erstgradig imd macht einmal imtauglich.
erguß, seinen Urin, das Blut einer
Menstruierenden berührt, macht 2
Grade unrein und einmal untauglich.
Hat er sich (davon) getrennt, so
macht er 1 Grad unrein und einmal
untauglich. (Dabei ist es gleichgültig, ob er sie) berührt oder (sie auch) be¬
wegt. RElazar sagt: Auch wenn er
sie trägt.
rsa
Wer das Reitzeug trägt, davon ge¬
tragen wird oder es bewegt, macht
2 Grade unrein und einmal untaug¬
lich. Hat er sich (davon) getrennt, so
macht er 1 Grad imrein und einmal
untauglich.
V8b
Wer Aas trägt und Entsündigungs¬
wasser, (welches das zum) Bespren¬
gen (nötige) Quantum (hat), macht
2 Grade unrein und einmal untaug¬
lich.
Hat er sich (davon) getrennt, so
macht er (nm) 1 Grad unrein und
einmal untauglich.
V 11
Der mit Pollution Behaftete ist (wie der, welcher) ein Kriechtier berührt hat ; und wer mit einer Menstruieren¬
den Geschlechtsverkehr gehabt hat, ist (wie der, welcher) leichenunrein ist. Nur ist der, welcher mit einer Menstruierenden Geschlechtsverkehr gehabt hat, noch schwerer (unrein), denn er verunreinigt Lager und Sitz
mit einer leichten Unreinheit, (so
daß sie ihrerseits wieder) Speisen und Getränke verunreinigen.
V6
Ein Götzenbild ist einem Kriech¬
tiere ähnlich, und was sich daran be¬
findet, ist dem ebenfalls ähnlich.
Denn es heißt: „Ihr sollt sie verab¬
scheuen!" RAqiba sagt:
,,(Das Götzenbild) ist einer Men¬
struierenden ähnlich. Denn es heißt :
,,Du wirst sie wegwerfen wie eine
Menstruierende. Geh weg, so sollst du zu ihnen sagen!" (Jes 30,22). Wie
eine Menstruierende durch Tragen
verunreinigt, so verunreinigt auch
ein Götzenbild, wenn man es trägt."
V 7
Wer seinen Kopf und den größeren
Teil (seines Körpers) in einen Götzen¬
tempel einführt, wird unrein. Bringt
er ein Tongefäß in den Raum eines
Götzentempels, so wird es unrein.
Bringt man den größeren Teil von
Bänken und Lehnstühlen in den
Raum eines Götzentempels, so wer¬
den sie unrein.
V8
Wein, der von einem Nichtjuden, der ihn als Libation darzubringen beab¬
sichtigt, gesehen wird, verunreinigt mit einer schweren Unreinheit, wenn
er das Quantiun einer Olive hat.
Hatte er aber nicht das Quantum
V 10a
Wer ein Kriechtier berührt, (ferner) Samenerguß, einen Leichenunreinen,
einen Aussätzigen während der Tage
seiner Zählung, Entsündigungswas¬
ser, (welches das zum) Besprengen (nötige) Quantum nicht hat, ferner Aas oder Reitzeug, macht erstgradig umein und einmal untauglich.
V 10b
Dieses ist die Regel: Wer eine von
allen in der Tora genannten Haupt-
umeinheiten berührt, macht erst¬
gradig imrein und einmal untauglich,
ausgenommen einen Menschen. Hat
er sich (davon) getrennt, so macht er 1 Grad imrein und einmal untauglich.
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 59 einer Olive, so verunreinigt er nur
nach Art einer (gewöhnlichen) Flüs¬
sigkeitsunreinheit.
V9
Wer vom Aas eines reinen Vogels,
von den Knochen, den Muskeln, den
großen, dmch Adern mit dem Eier¬
stock (indirekt) verbundenen Eiern, von seinem Blute oder seinem rohen Fleisch ißt, ist rein. Wer (aber) von
den kleinen mit dem Eierstock (di¬
rekt) verbimdenen Eiern, dem Magen
und den Eingeweiden ißt, wer ver¬
botenes Fett ausläßt, und es aus¬
schlürft, ist unrein. Wickelt er es in Lattich und verschluckt es, (ohne es zu kauen), so ist er unrein; wickelt
er es in Fasern oder Bast und ver¬
schluckt es, so ist er rein. Hat er es ausgespuckt und wieder verschluckt,
so verunreinigt er zweitgradig und
macht einmal untauglich.
Verschluckt er es und kommt es
wieder bis in seine Gurgel hoch, so
macht er erstgradig unrein und ein¬
mal untauglich. Hat das Verschluckte aber nicht die Größe einer Olive, so ist er in jeder Hinsicht rein. Hat er
einen unreinen Vogel genommen und
ihn gegessen, so ist er umein, sobald
er das Quantum einer Olive hatte.
Hatte er nicht das Quantiun einer
Olive, so bleibt er rein.
V 10
Hat jemand Aas von Vieh vor sich,
in seinem Munde, so ist er unrein.
Hat er es in seinem Schlünde, so ist
er rein. Hat er aber das Aas eines
Vogels vor sich und in seinem Munde, so ist er rein, wenn er es aber in sei¬
nen Schlund gesteckt hat, ist er un¬
rein. Es ergibt sich also : wo das eine verunreinigt, verunreinigt das andere nicht, und wo das eine rein bleiben läßt, macht das andere unrein.
V9a
Wer vom Aas des reinen Vogels ißt,
macht, wenn es sich (noch) im
Schlünde befindet, zweitgradig im¬
rein und einmal untauglich.
V9c
Hat er es ausgespuckt und herunter¬
geschluckt, so macht er 1 Grad un¬
rein und einmal untauglich. Hat er
es (noch) im Munde, so ist er, solange er es nicht heruntergeschluckt, rein.
V9b
Hat er seinen Kopf in den Hohlraum des Backofens gesteckt, so ist er rein und der Ofen ist (auch) rein.
V n
Hat jemand vom Aas eines unreinen
Vogels gegessen und war es so groß
wie 1/2 Peras, macht es den Körper
untauglich (zum Essen der Hebe).
Ist es so groß wie eine Olive, so bleibt
man rein, wenn man es nur hinten in
den Hals gesteckt und herunterge¬
schluckt hat, (ohne es zu zerkauen).
Das ist eine der 13 betreffs des -^ases
des reinen Vogels genannten Ver¬
ordnungen: hat es die Größe eines
Eies, so verunreinigt es nach Art der
Speisenunreinheit. Das ist die Mei¬
nung von RJehoschua. REliezer
sagt: „Bei beidem ist das Quantum
einer Olive (maßgebend)." Aber
RHanina sagt: ,, (Maßgebend) ist
bei beidem das Quantmn eines Eies."
V 12
Wer ein Glied (ein Stück Fleisch)
eines lebendigen Tieres, vom Vieh,
vom Wild oder reinen Vögeln ißt,
und sei es auch noch so wenig, wer
(ferner) ein Glied von unreinen Vö¬
geln ißt, ist rein, wenn es das Quan¬
tum einer Olive hat. Wer ein Glied
eines lebendigen Tieres oder eines
unreinen Vogels ißt, bekommt 80
Geißelhiebe. Das ist die Meinung von
RJehuda und RElazar. Die Gelehr¬
ten (dagegen) sagen: er bekommt
nur 40 Geißelhiebe.
Hier endet der Abschnitt, und hier
endet der Traktat Zabim.
V 12
Folgendes macht die Hebe untaug¬
lich: wer eine erstgradig oder zweit¬
gradig unreine Speise gegessen hat, wer unreine Getränke getrunken hat,
wer mit dem Kopfe und dem größten
Teil (seines Körpers) in geschöpftes
Wasser gekoimnen ist. (Ferner) ein
Reiner, dem über den Kopf und den
größten Teil (seines Körpers) 3 Log
geschöpften Wassers gekommen sind ;
(ferner) das Buch (der Bibel), die
Hände, einer, der (an demselben
Tage noch) ein Tauchbad nahm, (fer¬
ner) Speisen und Geräte, die durch Flüssigkeiten unrein werden können.
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 61
In dieser synoptischen Glegenüberstellung der beiden Texte wird der
Toseftatext durchlaufend geboten, der Mischnatext dagegen entsprechend eingeordnet und daher öfters auseinandergerissen.
Die Mischna Zabim enthält nur Namen von solchen Rabbinen, welche
der 1.—3. tannaitlschen Generation angehören, in der Tosefta Zabim
finden sich dagegen Namen von Rabbinen aus noch späteren Generatio¬
nen. Der Vollständigkeit halber soll hier eine Übersicht der in T und M
Zabim genannten Rabbinen folgen :
Name T-Stelle M-Stelle Generation Zeit Stracki
Schule Hillels I 1. 2. 3. I la. b. 1. S. 119 f.
4 c. 2 Jesus u.
Schule Schammais I 1. 2. 3. I la. b. 1. Apostel 119f.
4 c. 2
Jehoschua IV 4. V IV la. 2., ältere ca. 90— 123 f.
(b. Hananja) 11 V lb. Gruppe 130
Eliezer (b. Hyrkanos) V 2. 11 — ,» 123
Jischmael I 8 I 2 2., jüngere 124 f.
(b. Elisoha) Gruppe
Aqiba (b. Josef) I 4. 5. 6. I 2. II »» 125
8 2c
Elazar b. Jehuda aus I 5 — tf 127
Bartota
Elazar Hasma I 7. IV 4 — 99 126 f.
Jehuda aus Betera 115 — 9t 128
Elazar (b. Jehuda) V 12 I lc. II 3. ca. 130— 129f.
2 c, 160
V 3b. 7.
Jose (b. Halafta) I 12. 13 I 5b. II 3. 129
3 a. IV 2 b. 7d.
Jehuda (b. Elai) rv 1. 7. II 2b. 3. 129
V 12 III lb.
2a. 3a.
Schimeon (b. Johai) I 5. 6. III 2 c. 3. 129
10. IV IV 3b.
1. 2. 4. 4c. 5.
6 7a. V 4.
5c.
Meir IV 1 — 3. 128 f.
Nehemja IV 6. 9 IV3b.7f. 3. 129
Nach Sanh 86a liegt der T der Lehrvortrag RNehemjas (3. tann. Genera¬
tion) zugrunde. Ihr Verfasser ist wohl RHijja bar Abba (5. tann. Generation) (of. Stback, Einleitung 75.129.134.)
1 Stback, H. L., Einleitung in Talmud und Midrasch^, 1921.
Name T-Stelle M- Stelle Generation Zeit Strack
Rabbi = Jehuda I 7 4. nach 160 133
ha-Nasi
Schimeon b. Jehuda II 6 — 4. 131
Ehezer b. Pinhas II 5 — unbekannt, viel¬
leicht Sohn des R
Pinhas b. Jair (4.
tann. Gen.), 131
Elazai' b. Jannai I 7 —
Jannai =pal. Amo¬ 135
räer der 1. Genera- tion
Hanina V 11 — ohne Beiname un¬
bekannt. Entweder 1. tannait. Gen.( =
RHanina b. Dosa) 122
oder 1. Gen. der
pal. Amoräer (=
RHanina b. Hama) 135
die Weisen IV 1. 4
V 12
III 2a. b = Mehrzahl der
tannaitisch. Ge¬
lehrten
Wenn man von der GuTTMANNschen Hypothese ausgeht^, daß die T
eine Ergänznngsarbeit zur M ist, so fällt, wie eingangs erwähnt, auf, daß
der Stoff der T weniger geordnet und breiter angelegt ist als der der M.
Der Mischnatext gibt eine knappe Auswahl des Stoffes unter Berück¬
sichtigung der herrschenden Halakha unter Ausschaltung jeder Art
haggadischer Stücke (bis auf eine Ausnahme: II 2c). In der T finden sich
erzählende Stücke, Berichte von Szenen aus dem Lehrhause u. a. (II. 5.
6. 11 (Gleichnis)). Zum Verständnis des Textes nicht notwendig sind
dabei die Stücke 15. 11.
Midraschische Sätze finden sich nur in der T, nicht in der M, und zwar :
T V 6 = Bezugnahme auf Dt 7,26 und Jes 30,22. Einzelne Halakhot
werden in T und M auf verschiedene Rabbinen zurückgeführt. In M I 1 c
trägt RJehuda (b. Elai) eine Kontroverse zwischen Bet Schammai und
Bet Hillel vor, während in dem entsprechenden TStück I 5 RSchimeon
(b. Johai) im Namen (seines Lehrers ?) RElazar b. Jehuda aus Bartota
diese Kontroverse weitergibt. In T IV 4 lehrt RElazar Hasma im
Namen RJehoschuas, während die gleichen Aussagen in M IV 1 a bis
c von RJehuda selbst vorgetragen werden. Ein ähnlicher Fall findet sich
in T IV 7 (RJehuda) — MIV 2b (RJose). In T I 8 trägt em Angehöriger
1 Das redaktionelle und sachliche Verhältnis zwischen Mischna und Tosephta (1928) S. 2.
Der Mischnatraktat Zabim zu dem gleichnamigen Traktat der Tosefta 63
der Schülerschaft RJischmaels eine Lehre vor, während in der entspre¬
chenden Stelle M I 2 diese Lehre anonym erschemt. Der gleiche Fall
liegt vor in T 1 13 (RMeir) — MI 6a. b; T IV 1 (die Weisen) — M III 2a.
Der Diskussionscharakter auch der Tosefta ist zu ersehen aus den
oft eingestreuten Fragen und den sie einleitenden Worten : nöD 19. 10;
nan anann naV i ii; I ii. 12; na "rs; i g; na n 4; nnain naa
nnaw II 7. 8; K''mrsii9.
Dabei ist bemerkenswert, daß nur in den ersten beiden Kapiteln der T
solche Fragen vorkommen. Die M enthält ähnliche Fragepronomina:
nai lc; »rn nt m 3a; is-d V 2b.
Auf Grund der eingangs gegebenen Synopse ist es leicht möglich, die bei¬
den Texte auf ihr gemeinsames Traditionsgut und ihr Sondergut hin zu
prüfen.
A. Gemeinsames Traditionsgut
Die Kapitelzahl ist in TZab und MZab die gleiche, jedoch läuft der
Stoff der beiden Traktate nur in den ersten beiden Kapiteln genau
parallel.
Es entsprechen sich (oft nur teilweise) :
T M T M T M
I 1 I la 116 II 2b IV 8 IV 5
I 4 1 lb 117 II 3b IV 9 IV 6a
I 5 I lc IV 1 III 3c. lb 7e. f
I 8 1 2 2a. b V 1 V 2d. e f.
I 10 I5a IV 2 III 2e. d 3a. 2a. 4
I 12 I ob IV 4 IV la. b. c V3 V6a
I 13 I 6a. b 4a. 7a. b V4 V7
II 1 II la IV 6 IV3a.b V5 V8a. b. 11
II 2 II lb IV 7 IV 2b V9 V 9a. c
Das bedeutet, daß nur die Kapitel über die Krankheit selbst, die Un¬
tersuchung des Kranken und die Prüfung der Flußkrankheit in etwa
parallel gehen.
T III und M III enthalten kein gemeinsames Gut (s. u. Abschn. B).
T IV und M IV mit ihren Bestimmungen über Verum-einigung durch
Berührung und Belastung entsprechen sich oft, wenn auch die Einzel-
halakhot in ihrer Reihenfolge stark voneinander abweichen.
T V und M V entsprechen sich in einigen Teilen, besonders in denen,
die von der gegenseitigen Berührung und Belastung des Reinen und Un¬
reinen oder eines Teils von ihnen handeln. Wörtliche Übereinstimmungen
finden sich nur in Kurzzeilen halakhischen Inhalts, nicht in ganzen
Sätzen.