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Aktualisierung und Neuordnung der Ausbildungsverordnung „Automobilkaufmann/-frau“ zum 1. August 2017 Die Neuordnung des Ausbildungsberufes tritt zum 1. August 2017 in Kraft. Inhaltliche Aktualisierung insbesondere hinsichtlich der Themen:

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Aktualisierung und Neuordnung

der Ausbildungsverordnung „Automobilkaufmann/-frau“ zum 1. August 2017

Die Neuordnung des Ausbildungsberufes tritt zum 1. August 2017 in Kraft.

Inhaltliche Aktualisierung

insbesondere hinsichtlich der Themen:

Finanzdienstleistungen Fahrzeugtechnik

Internethandel

Internationalisierung des Handels (EU-Geschäfte) Kommunikation

Rechtliche Rahmenbedingungen (EU-Recht) Neue Mobilitätsdienstleistungen (z.B. car-sharing) Gestreckte Abschlussprüfung

An die Stelle der bisherigen Zwischenprüfung tritt der „Teil 1“ der Abschlussprüfung im Bereich Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse.

Er findet in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt und fließt mit 20% Gewichtung in die Gesamtnote ein.

Der „Teil 2“ der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit abgelegt.

Er findet in den drei schriftlichen Prüfungsbereichen

Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen mit 25 %, Kaufmännische Unterstützungsprozesse mit 25%,

Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10%

und

einem fallbezogenen Fachgespräch (Kundendienstprozesse) mit 20% Gewichtung statt.

Kontakt

Sybille Bugs

Ausbildungsberaterin Tel.: (0228) 2284-154 E-Mail: bugs@bonn.ihk.de

Referenzen

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