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Steuerungsmaßnahmen im Bereich der Hilfen zur Erziehung

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Academic year: 2022

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Fachbereich Jugend und Familie

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© Kommunaler Sozialdienst – Steuerung, Controlling und Fachplanung Hilfen zur Erziehung

zur Sicherstellung passgenauer Hilfen unter optimalem Einsatz der finanziellen

Ressourcen

Steuerungsmaßnahmen im

Bereich der Hilfen zur Erziehung

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Fachbereich Jugend und Familie

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Situation Hannover

• ca. 510.000 Einwohner

• 13 Stadtbezirke

• Öffentlicher Träger – Kommunaler Sozialdienst (KSD) – 11 dezentrale Dienststellen - Bezirkssozialarbeit – 150 Planstellen mit ca. 200 Mitarbeitern

– zzgl. zentrale Fachdienste (JGH,Asylberatung,UMF,PKD) – Clearingstelle (Einrichtung § 42 SGB VIII)

• Freie Träger - Hilfen zur Erziehung – 25 Träger

– ca. 700 – 800 Mitarbeiter

• Budget: 80 Mio. €

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Fachbereich Jugend und Familie

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Ausgangslage

• Kritische Kosten- und

Fallzahlentwicklung 2004 bis 2007- überplanmäßige Ausgaben

• Spannungsfeld: Finanzen vs. Pädagogik

• Ergebnisse Aktenauswertung stationäre

und ambulante Hilfen zur Erziehung und

Eingliederungshilfen

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Fachbereich Jugend und Familie

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• 4 Bausteine der Steuerung

– Kontrakt - ambulante Hilfen – Internes Controlling

– AG § 78 - Qualitätsdialog

– Kommunikation

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Fachbereich Jugend und Familie

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Baustein Kontrakt

Kontraktmanagement ambulante Hilfen

– Zielsetzung

• stadtbezirksnahe Hilfen

• Nutzung sozialer Einrichtungen vor Ort

• Nutzung nachbarschaftlicher Strukturen

• ambulante vor stationäre Hilfe

• Planbarkeit – Budget/Personal

• gemeinsame fachliche Ausrichtung

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Fachbereich Jugend und Familie

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Baustein Kontrakt

Kontraktmanagement ambulante Hilfen

– Umsetzung

• Kontrakt 8 Träger für 13 Stadtbezirke (SB)

• regionale Zuordnung – 2-3 Träger pro SB

• festes Budget für 127 Planstellen

• Kontrakt 7 „Spezialträger“ stadtweit

Themen: Drogen, Mädchen, Hilfen jg. Mütter, Elterntraining

• Budget für Hilfen außerhalb Kontrakt

• Wunsch- und Wahlrecht bleibt erhalten

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Fachbereich Jugend und Familie

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Baustein Internes Controlling

Erkenntnisse aus der Aktenauswertung

• Die Klärung des Hilfebedarfs vor Beginn oder im

Verlauf einer HzE / Eingliederungshilfe ist in den Akten häufig nicht ausreichend oder nicht hinreichend

nachvollziehbar dokumentiert.

• Im Rahmen der Verfahrensverantwortung steuert die Bezirkssozialarbeit den Prozess der Hilfeplanung.

Diese Verantwortung muss in der überwiegenden Zahl der Fälle deutlicher wahrgenommen werden und darf nicht anderen Beteiligten überlassen werden.

• Die finanziellen Auswirkungen müssen bei der

Einzelfallentscheidung durch die Bezirkssozialarbeit

berücksichtigt werden.

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Fachbereich Jugend und Familie

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Baustein internes Controlling

Entwicklung von Steuerungsmaßnahmen

• Ziele:

– Verbesserung der bestehenden Standards zur Einleitung und Planung und Durchführung von HzE

– Optimierung der Abläufe zur Entscheidung über HzE – verstärkter Blick auf die finanziellen Auswirkungen

• Grundsatz

– Steuerung muss dort ansetzen, wo der Fall zum Fall wird, also

auf der Ebene der handelnden Personen in der Dienststelle

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Fachbereich Jugend und Familie

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Baustein Internes Controlling

Umsetzung

• Ziel: Stationäre Hilfen sollen geplant bis zum Beginn der Volljährigkeit beendet werden

Maßnahme Wirkung Umsetzung

Alle stationären Hilfen erhalten zu Beginn des 17. Lbj. einen Zeitplan für die

Verselbstständigung

Hilfeplanung auf die Perspektive der

Verselbständigung und eines Zeitplans überprüfen

Dienst- und Fachaufsicht

Dienststellenleitung

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Fachbereich Jugend und Familie

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Baustein Internes Controlling

Umsetzung

• Dienststellenleitungen erarbeiten konkrete

Umsetzungsschritte der vereinbarten Maßnahmen für ihre Dienststelle

• Nach einem Jahr Auswertung der Maßnahmen aus der Sicht der Dienststellenleitungen

• Präsentation und Diskussion Ergebnisse der Auswertung mit den MitarbeiterInnen auf vier Bereichsversammlungen

• Rückkopplung der Ergebnisse der MitarbeiterInnen- Versammlungen mit den Sachgebiets- und

Dienststellenleitungen und Festlegung weiterer

Arbeitsthemen

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Fachbereich Jugend und Familie

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Baustein Internes Controlling

Dienststellenbudget

• Dienststellen erhalten ein Budget für alle Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen

• Keine Deckelung - soll die Dienststellenleitung und die MitarbeiterInnen anhalten, bei der Planung der Hilfen die finanziellen Ressourcen zu berücksichtigen.

• Liefert wichtige Informationen für die zentrale Planung

der finanziellen Ressourcen

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Fachbereich Jugend und Familie

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Baustein Internes Controlling

Zentrale Steuerung

Arbeitsgruppe aus Bereichsleitung, Finanzen & Controlling, Fachplanung, Fachberatung, Sachgebietsleitung

• Erarbeitung und Priorisierung von steuerungsrelevanten Themen für den KSD

• Formulierung von Zielen und Aufträgen

• Erstellen einer Jahresplanung für die Bearbeitung der Themen

• Planung der Umsetzung von Maßnahmen

• Überwachung der Ergebnisse

Die Entscheidung erfolgt durch die Bereichsleitung.

Die Umsetzung erfolgt durch die Führungskräfte. Die

Umsetzungsplanung erfolgt entsprechend auf jeder Führungsebene

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Baustein AG § 78 – Qualitätsdialog

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Fachbereich Jugend und Familie

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Baustein Kommunikation

• Verwaltungsintern

– Gespräche mit der Kämmerei (3-4 mal jährlich) über die Entwicklungen im fachlichen Bereich, die jeweiligen finanziellen Folgen und die im Bereich getroffenen Maßnahmen

– mtl. Darstellung der aktuellen Kostenentwicklung

• Bereichsintern

– Steuerungsgespräche auf allen Ebenen. Stetiger fachlicher Dialog, mehr Transparenz über die Einzelfälle

• Freie Träger

– im Rahmen des Kontraktes

– AG § 78

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Fachbereich Jugend und Familie

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Was hat sich verändert?

• Verbesserung der Eingangsqualität

• einheitliches Verfahren Wirkungsorientierung

• finanziellen Auswirkungen des Handelns sind mehr im Fokus. Vorhandene Ressourcen werden genutzt

• Transparenter Dialog innerhalb der gesamten

Verwaltung fördert die gemeinsame Verantwortung.

• Unterjährige Klarheit über die Budgetentwicklung

• Stagnation Anstieg vollstationäre Hilfen

• Anstieg ambulante Hilfen

• frühe Identifikation von Themen: z.B. Steigerung

vollstat. Hilfen § 41 SGB VIII oder § 35a SGB VIII

Referenzen

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