Fachbereich Jugend und Familie
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© Kommunaler Sozialdienst – Steuerung, Controlling und Fachplanung Hilfen zur Erziehung
zur Sicherstellung passgenauer Hilfen unter optimalem Einsatz der finanziellen
Ressourcen
Steuerungsmaßnahmen im
Bereich der Hilfen zur Erziehung
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Situation Hannover
• ca. 510.000 Einwohner
• 13 Stadtbezirke
• Öffentlicher Träger – Kommunaler Sozialdienst (KSD) – 11 dezentrale Dienststellen - Bezirkssozialarbeit – 150 Planstellen mit ca. 200 Mitarbeitern
– zzgl. zentrale Fachdienste (JGH,Asylberatung,UMF,PKD) – Clearingstelle (Einrichtung § 42 SGB VIII)
• Freie Träger - Hilfen zur Erziehung – 25 Träger
– ca. 700 – 800 Mitarbeiter
• Budget: 80 Mio. €
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Ausgangslage
• Kritische Kosten- und
Fallzahlentwicklung 2004 bis 2007- überplanmäßige Ausgaben
• Spannungsfeld: Finanzen vs. Pädagogik
• Ergebnisse Aktenauswertung stationäre
und ambulante Hilfen zur Erziehung und
Eingliederungshilfen
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• 4 Bausteine der Steuerung
– Kontrakt - ambulante Hilfen – Internes Controlling
– AG § 78 - Qualitätsdialog
– Kommunikation
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Baustein Kontrakt
Kontraktmanagement ambulante Hilfen
– Zielsetzung
• stadtbezirksnahe Hilfen
• Nutzung sozialer Einrichtungen vor Ort
• Nutzung nachbarschaftlicher Strukturen
• ambulante vor stationäre Hilfe
• Planbarkeit – Budget/Personal
• gemeinsame fachliche Ausrichtung
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Baustein Kontrakt
Kontraktmanagement ambulante Hilfen
– Umsetzung
• Kontrakt 8 Träger für 13 Stadtbezirke (SB)
• regionale Zuordnung – 2-3 Träger pro SB
• festes Budget für 127 Planstellen
• Kontrakt 7 „Spezialträger“ stadtweit
Themen: Drogen, Mädchen, Hilfen jg. Mütter, Elterntraining
• Budget für Hilfen außerhalb Kontrakt
• Wunsch- und Wahlrecht bleibt erhalten
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Baustein Internes Controlling
Erkenntnisse aus der Aktenauswertung
• Die Klärung des Hilfebedarfs vor Beginn oder im
Verlauf einer HzE / Eingliederungshilfe ist in den Akten häufig nicht ausreichend oder nicht hinreichend
nachvollziehbar dokumentiert.
• Im Rahmen der Verfahrensverantwortung steuert die Bezirkssozialarbeit den Prozess der Hilfeplanung.
Diese Verantwortung muss in der überwiegenden Zahl der Fälle deutlicher wahrgenommen werden und darf nicht anderen Beteiligten überlassen werden.
• Die finanziellen Auswirkungen müssen bei der
Einzelfallentscheidung durch die Bezirkssozialarbeit
berücksichtigt werden.
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Baustein internes Controlling
Entwicklung von Steuerungsmaßnahmen
• Ziele:
– Verbesserung der bestehenden Standards zur Einleitung und Planung und Durchführung von HzE
– Optimierung der Abläufe zur Entscheidung über HzE – verstärkter Blick auf die finanziellen Auswirkungen
• Grundsatz
– Steuerung muss dort ansetzen, wo der Fall zum Fall wird, also
auf der Ebene der handelnden Personen in der Dienststelle
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Baustein Internes Controlling
Umsetzung
• Ziel: Stationäre Hilfen sollen geplant bis zum Beginn der Volljährigkeit beendet werden
Maßnahme Wirkung Umsetzung
Alle stationären Hilfen erhalten zu Beginn des 17. Lbj. einen Zeitplan für die
Verselbstständigung
Hilfeplanung auf die Perspektive der
Verselbständigung und eines Zeitplans überprüfen
Dienst- und Fachaufsicht
Dienststellenleitung
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Baustein Internes Controlling
Umsetzung
• Dienststellenleitungen erarbeiten konkrete
Umsetzungsschritte der vereinbarten Maßnahmen für ihre Dienststelle
• Nach einem Jahr Auswertung der Maßnahmen aus der Sicht der Dienststellenleitungen
• Präsentation und Diskussion Ergebnisse der Auswertung mit den MitarbeiterInnen auf vier Bereichsversammlungen
• Rückkopplung der Ergebnisse der MitarbeiterInnen- Versammlungen mit den Sachgebiets- und
Dienststellenleitungen und Festlegung weiterer
Arbeitsthemen
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Baustein Internes Controlling
Dienststellenbudget
• Dienststellen erhalten ein Budget für alle Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
• Keine Deckelung - soll die Dienststellenleitung und die MitarbeiterInnen anhalten, bei der Planung der Hilfen die finanziellen Ressourcen zu berücksichtigen.
• Liefert wichtige Informationen für die zentrale Planung
der finanziellen Ressourcen
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Baustein Internes Controlling
Zentrale Steuerung
Arbeitsgruppe aus Bereichsleitung, Finanzen & Controlling, Fachplanung, Fachberatung, Sachgebietsleitung
• Erarbeitung und Priorisierung von steuerungsrelevanten Themen für den KSD
• Formulierung von Zielen und Aufträgen
• Erstellen einer Jahresplanung für die Bearbeitung der Themen
• Planung der Umsetzung von Maßnahmen
• Überwachung der Ergebnisse
Die Entscheidung erfolgt durch die Bereichsleitung.
Die Umsetzung erfolgt durch die Führungskräfte. Die
Umsetzungsplanung erfolgt entsprechend auf jeder Führungsebene
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Baustein AG § 78 – Qualitätsdialog
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Baustein Kommunikation
• Verwaltungsintern
– Gespräche mit der Kämmerei (3-4 mal jährlich) über die Entwicklungen im fachlichen Bereich, die jeweiligen finanziellen Folgen und die im Bereich getroffenen Maßnahmen
– mtl. Darstellung der aktuellen Kostenentwicklung
• Bereichsintern
– Steuerungsgespräche auf allen Ebenen. Stetiger fachlicher Dialog, mehr Transparenz über die Einzelfälle
• Freie Träger
– im Rahmen des Kontraktes
– AG § 78
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