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KLEINE ANFRAGE Rolf Meyer betreffend Feststellungen und Empfehlun- gen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Gemeindespital

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06-10.595

KLEINE ANFRAGE Rolf Meyer betreffend Feststellungen und Empfehlun- gen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Gemeindespital

Wortlaut:

„Mit Datum vom 13. März 2007 hat der Unterzeichnender eine Interpellation zum Thema

„Ungereimtheiten bei der Spitalverwaltung des Gemeindespitals“ eingereicht, welche an der Einwohnerratssitzung vom 28. März 2007 vom Gemeinderat zur teilweisen Befriedi- gung des Interpellanten beantwortet worden ist. In der Folge hat sich dann auch die Ge- schäftsprüfungskommission des Einwohnerrates entschlossen, eine „vertiefte Untersu- chung“ bezgl. der Führung des Gemeindespitals durchzuführen. Der summarische Ab- schlussbericht wurde dem Einwohnerrat mit Datum vom 17. August 2007 zugestellt.

Im Abschlussbericht der GPK werden lediglich drei Hauptpunkte als Feststellungen for- muliert:

• Delegation von drei Gemeinderäten in die Spitalkommission.

• Eigeninitiative und Engagement stimmberechtigter Kommissionsmitglieder.

• Gegenwärtiges Arbeitsverhältnis des Spitalverwalters.

Darüber hinaus hat die GPK dem Gemeinderat offensichtlich ein „detaillierter Empfeh- lungskatalog“ überreicht, welcher den Mitgliedern des Einwohnerrates nicht bekannt ist.

Der Gemeinderat befasst sich gegenwärtig mit der Zukunft des Gemeindespitals und auch einer neuen Spitalordnung, welche einen direkten Zusammenhang mit der Neuaus- richtung des Spitals hat. Der Einwohnerrat wird schon bald Gelegenheit haben, zur Zu- kunft des Spitals Stellung zu nehmen. Im Sinne der Transparenz ist es aber zwingend, dass der Gemeinderat gegenüber dem Einwohnerrat offen kommuniziert, welche Mass- nahmen - zu den vorerwähnten Punkten sowie zum detaillierten Empfehlungskatalog der GPK - bereits getroffen worden sind bzw. noch getroffen werden. Nur so kann verhindert werden, dass die künftige Ausrichtung des Spitals nicht durch „Altlasten“ bzw. sich nega- tiv auswirkende Faktoren behindert wird.

Dem Unterzeichner ist das Wohl des Gemeindespitals ein grosses Anliegen, weshalb alles daran gesetzt werden muss, dass diese Neuausrichtung optimal zur Entscheidreife gebracht werden kann. Der Einwohnerrat hat aber auch - gemäss Auffassung des Un- terzeichners - ein Anrecht darauf, vollumfänglich über die von der GPK dokumentierten Feststellungen und Empfehlungen bzw. der durch den Gemeinderat getroffenen Mass- nahmen informiert zu werden.

Der Unterzeichner bittet deshalb den Gemeinderat, dem Einwohnerrat über die beab- sichtigten (bzw. bereits getroffenen) Massnahmen zu den Feststellungen und Empfeh- lungen der GPK Auskunft zu erteilen. Besten Dank.“

Eingegangen: 2. Januar 2008 www.riehen.ch

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