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betreffend Anpassung der „Ordnung für das Gemeindespital Riehen“

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Reg. Nr. 01-0201.013 (vor 06-10)

Bericht des Gemeinderats zur Motion Michael Martig und Kons.

betreffend Anpassung der „Ordnung für das Gemeindespital Riehen“

1. Motion

An seiner Sitzung vom 25. August 2004 hat der Einwohnerrat die nachfolgende Motion Mi- chael Martig und Kons. betreffend Anpassung der „Ordnung für das Gemeindespital Riehen“

an den Gemeinderat überwiesen.

Wortlaut:

„Seit dem 1. Januar 98 ist das Gemeindespital eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt, welche auch in dieser neuen Organisationsform von der Riehener Bevölkerung ausserordentlich geschätzt wird, weil sie sich im Gemeindespital in nächster Nähe kompetent und in familiärem Umfeld medizinisch betreuen lassen kann. Daher ist es auch angebracht, dass die Gemeinde das Spital mit einem entsprechenden Globalkre- dit namhaft unterstützt und so einen grossen Beitrag an die medizinische Grundversor- gung im Kanton leistet. Auch wenn kantonale und nationale Faktoren, welche auf kommunaler Ebene leider nicht beeinflusst werden können, für das Wohlergehen des Gemeindespitals von zentraler Bedeutung sind, verdient die „Ordnung für das Gemein- despital Riehen“ als gesetzliche Grundlage „unseres„ Spitals die nötige Aufmerksam- keit.

In den ersten Monaten des vergangenen Jahres herrschte eine beträchtliche Verunsi- cherung angesichts der bedenklichen finanziellen Lage, in welcher der frühere Spital- verwalter seinen Aufgabenbereich verlassen hat. In der Zwischenzeit konnte unter neuer Führung das Schiff in schwierigem Umfeld wieder einigermassen auf Kurs ge- bracht werden. Es ist aber sicher empfehlenswert, in besseren Zeiten auf die organisa- torischen Probleme zurückzuschauen, welche letztes Jahr offensichtlich wurden:

Mit der gemeinderätlichen Spitalkommission, welche zuweilen fälschlicherweise als

„Verwaltungsrat des Spitals“ bezeichnet wird, der einwohnerrätlichen Sachkommission GEF (Gesundheit und Finanzfragen) sowie der für die Oberaufsicht zuständigen Ge- schäftsprüfungskommission kümmern sich drei Kommissionen um das Gemeindespital.

Um beim Bild des Schiffs zu bleiben: Das verlockt dazu, in schwierigen Gewässern das Steuerrad (und damit die Verantwortung) einfach mehr oder weniger elegant weiterzu- reichen.

Ich bitte daher den Gemeinderat, dem Einwohnerrat eine überarbeitete *Ordnung für das Gemeindespital Riehen“ vorzulegen, welche insbesondere

- die Aufgaben der Sachkommission GEF berücksichtigt,

- die Aufgaben der Spitalkommission aufgrund der gemachten Erfahrungen überdenkt und allenfalls neu definiert,

- das Zusammenwirken aller beteiligten Gremien bestmöglich koordiniert - und die Grundlagen für einen zukunftsgerichteten Spitalbetrieb schafft.“

sig. Michael Martig Rolf Brüderlin Hans Rudolf Lüthi Daniel Albietz Karl Ettlin Thomas Meyer

Eduard Rutschmann

www.riehen.ch

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2. Zwischenberichte des Gemeinderats

Seite 2

Der Einwohnerrat hat aufgrund des ersten Zwischenberichts des Gemeinderats die Frist für die Beantwortung der Motion an seiner Sitzung vom 12. März 2007 bis zum 6. Februar 2008 verlängert.

Aufgrund eines zweiten Zwischenberichts hat der Einwohnerrat in seiner Sitzung vom 23./24. April 2008 beschlossen, die Frist für die Beantwortung der Motion bis zum 1. April 2009 zu verlängern, da die Abklärungen für die mögliche Zukunft eines Riehener Spitals deutlich mehr Zeit in Anspruch nahmen als erwartet.

3. Bericht des Gemeinderats zum Stand der Arbeiten

In der Sitzung vom 29. Oktober 2008 genehmigte der Einwohnerrat die nach ausführlichen Abklärungen erarbeitete neue „Ordnung für das Spital Riehen“. Da der Einwohnerrat auf die in der Motion geforderte Vorlage eingetreten ist, gilt die Motion als erfüllt. Der Gemeinderat beantragt gemäss § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Einwohnerrats, die Motion abzu- schreiben.

Riehen, 3. März 2009

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Willi Fischer Andreas Schuppli

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