• Keine Ergebnisse gefunden

Zwischenbericht des Gemeinderats zur Motion Michael Martig und Kons. betreffend Anpassung der "Ordnung für das Gemeindespital Riehen"

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Zwischenbericht des Gemeinderats zur Motion Michael Martig und Kons. betreffend Anpassung der "Ordnung für das Gemeindespital Riehen" "

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Reg. Nr. 01-0201.013 (vor 06-10)

Zwischenbericht des Gemeinderats zur Motion Michael Martig und Kons. betreffend Anpassung der "Ordnung für das Gemeindespital Riehen"

(überwiesen am 25. August 2004)

1. Motion Wortlaut:

„Seit dem 1. Januar 98 ist das Gemeindespital eine selbständige öffentlich-recht- liche Anstalt, welche auch in dieser neuen Organisationsform von der Riehener Be- völkerung ausserordentlich geschätzt wird, weil sie sich im Gemeindespital in nächster Nähe kompetent und in familiärem Umfeld medizinisch betreuen lassen kann. Daher ist es auch angebracht, dass die Gemeinde das Spital mit einem ent- sprechenden Globalkredit namhaft unterstützt und so einen grossen Beitrag an die medizinische Grundversorgung im Kanton leistet. Auch wenn kantonale und natio- nale Faktoren, welche auf kommunaler Ebene leider nicht beeinflusst werden kön- nen, für das Wohlergehen des Gemeindespitals von zentraler Bedeutung sind, ver- dient die "Ordnung für das Gemeindespital Riehen" als gesetzliche Grundlage "un- seres" Spitals die nötige Aufmerksamkeit.

In den ersten Monaten des vergangenen Jahres herrschte eine beträchtliche Ver- unsicherung angesichts der bedenklichen finanziellen Lage, in welcher der frühere Spitalverwalter seinen Aufgabenbereich verlassen hat. In der Zwischenzeit konnte unter neuer Führung das Schiff in schwierigem Umfeld wieder einigermassen auf Kurs gebracht werden. Es ist aber sicher empfehlenswert, in besseren Zeiten auf die organisatorischen Probleme zurückzuschauen, welche letztes Jahr offensicht- lich wurden:

Mit der gemeinderätlichen Spitalkommission, welche zuweilen fälschlicherweise als

"Verwaltungsrat des Spitals" bezeichnet wird, der einwohnerrätlichen Sachkommis- sion GEF (Gesundheit und Finanzfragen) sowie der für die Oberaufsicht zuständi- gen Geschäftsprüfungskommission kümmern sich drei Kommissionen um das Ge- meindespital. Um beim Bild des Schiffs zu bleiben: Das verlockt dazu, in schwieri- gen Gewässern das Steuerrad (und damit die Verantwortung) einfach mehr oder weniger elegant weiterzureichen.

Ich bitte daher den Gemeinderat, dem Einwohnerrat eine überarbeitete "Ordnung für das Gemeindespital Riehen" vorzulegen, welche insbesondere

www.riehen.ch

(2)

Seite 2 - die Aufgaben der Sachkommission GEF berücksichtigt,

- die Aufgaben der Spitalkommission aufgrund der gemachten Erfahrungen überdenkt und allenfalls neu definiert,

- das Zusammenwirken aller beteiligten Gremien bestmöglich koordiniert - und die Grundlagen für einen zukunftsgerichteten Spitalbetrieb schafft."

sig. Michael Martig Hans Rudolf Lüthi Daniel Albietz Thomas Meyer Rolf Brüderlin Eduard Rutschmann Karl Ettlin

2. Bericht des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat den Auftrag der Motion positiv aufgenommen und wird dem Einwoh- nerrat in absehbarer Zeit eine umfassende Vorlage zum Thema Gemeindespital Riehen un- terbreiten.

Erst kürzlich verlängerte der Gemeinderat die Leistungsvereinbarung mit dem Gemeinde- spital gemäss Leistungsauftrag des Einwohnerrats für die Produktgruppe Gesundheit für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2010. Auf das Jahr 2011 soll die Zukunft des Gemeindespitals neu definiert werden, weil dann unter anderem der Baurechtsvertrag für das Spitalareal mit dem Diakonissenhaus Riehen abläuft.

Der Gemeinderat hat im Hinblick auf diese Abklärungen noch im vergangenen Jahr eine Projektorganisation ins Leben gerufen, welche die rechtlichen, betrieblichen und baulichen Aspekte prüfen soll. Der Gemeinderat konnte Mitte Januar 2007 einen ersten Zwischenbe- richt der Projektarbeit diskutieren und zusätzliche Aufträge für die Abklärung aller Aspekte erteilen. Er rechnet damit, dass die Arbeiten im Sommer 2007 soweit fortgeschritten sind, dass sich die Spitalkommission und die Sachkommission GEF über konkrete Lösungen und beantragte Entscheide betreffend Gemeindespital äussern können, bevor die weiteren Ar- beiten fortgesetzt werden. Der Gemeinderat ist daran interessiert, die Diskussion über die Zukunft des Gemeindespitals breit und offen zu führen, damit am Schluss eine Lösung ge- funden werden kann, die von einer grossen Mehrheit des Einwohnerrats und der Bevölke- rung getragen wird. Deshalb beanspruchen die Abklärungen relativ viel Zeit. Die Planung des Gemeinderats sieht aber vor, dass sowohl die Abklärungen als auch die Beratungen des Einwohnerrats nicht unter grossem Zeitdruck stehen.

Auf Grund der überwiesenen Motion ist die Ordnung für das Gemeindespital zu überarbei- ten. Parallel dazu dürften die strategischen Überlegungen für die Zukunft des Gemeindespi- tals Einfluss auf den in einer Ordnung festzulegenden Inhalt haben. Der Gemeinderat be- absichtigt, eine Ordnung für das gesamte Gesundheitswesen der Gemeinde zu erarbeiten, in welcher die wichtigsten Grundlagen für die von der Gemeinde getragenen medizinischen Dienstleistungen geregelt sind. Dazu gehören z. B. die Spitexdienste, die Betagten- und Krankenpflege und das Gemeindespital.

(3)

Seite 3 Die ursprüngliche Absicht des Gemeinderats, dem Einwohnerrat die Gesundheitsordnung bereits im letzten Jahr zu unterbreiten, konnte nicht realisiert werden. Das Projekt NOKE führte bei den zuständigen Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung zu hohen Belastungen, so dass der Gemeinderat die Arbeiten an der Gesundheitsordnung im Frühjahr 2006 be- wusst zurückstellte. Der Gemeinderat hofft nun aber, die definitive Vorlage betreffend Zu- kunft des Gemeindespitals inklusive der neuen Gesundheitsordnung im laufenden Jahr verabschieden und dem Einwohnerrat zum Entscheid unterbreiten zu können.

Die Frist für die Beantwortung der Motion bis Ende August 2006 konnte wegen der genann- ten Gründe nicht eingehalten werden. Der Gemeinderat beantragt deshalb gemäss § 36 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Einwohnerrats, die Frist für die Unterbreitung der ent- sprechenden Vorlage um ein Jahr zu verlängern.

6. Februar 2007

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Willi Fischer Andreas Schuppli

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Indoorspielmöglichkeiten gibt es in Riehen nach wie vor kaum, kirchliche Jugendtreffs stossen an ihre Kapazitätsgren- zen und das Freizeitzentrum Landauer ist ausgelastet, weil es

 Auch die Handlungsempfehlung 20, verbesserte Zugänglichkeit der Ferienbetreuung für Schulkinder, wird umgesetzt, indem alle Schulkinder über die Schule jeweils die

Ein Verteilschlüssel kann jedoch nicht genannt werden, da die rechtliche Praxis für das vorliegende Problem in unserem Kanton fehlt.. Auch die rechtlich mögliche Anordnung

Deshalb sind die Autoren der Gemeinde- kunde angefragt worden, ob mit dem vorhandenen Material und dem aktualisierten Wissen ein Lehrmittel für die Gemeindeschulen Bettingen und

Die Frage, welche Räumlichkeiten für öffentliche Nutzungen von wem und zu welchen Be- dingungen und mit welchen Nutzungsmöglichkeiten angeboten werden, ist eine Frage, die

Bereits bei der Konzeption des Qualitätsmanagements des Kantons Basel-Stadt wurde da- rauf geachtet, insbesondere den administrativen Aufwand für Lehrpersonen und weitere

Einkommensschwache Familien werden mittels Schul- gelderlass für den Besuch der Musikschule ihrer Kinder unterstützt.. Die Gemeinde gewährt eine Kostenreduktion wie

- Polizei und Sicherheit: Anlässlich der gestiegenen Anzahl Einbrüche hat die Kan- tonspolizei in Absprache mit dem Gemeinderat die Information und Sensibilisierung