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TOP 27 - Einschränkungen bei der Nutzung der Sportstätten der Universität Bremen

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In der Senatssitzung am 15. September 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen 11.09.2020

S 15

Vorlage für die Sitzung des Senats am 15.09.2020

„Einschränkungen bei der Nutzung der Sportstätten der Universität Bremen“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft)

A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Inwiefern kommt es seit Ende der Sommerferien 2020 bei der Nutzung der Sportstätten der Universität Bremen zu Reduzierungen beim ursprünglich vorgesehenen Stunden- umfang für die Schulen und Sportvereine und wie sind diese nach Kenntnis des Senats zu begründen?

2. Welche einzelnen Sportstätten der Universität Bremen betreffen die etwaigen Nutzungs- einschränkungen konkret und welche Schulen und Vereine sind hiervon in welchem Umfang betroffen?

3. Durch wen und zu welchem Zeitpunkt wurden etwaige Nutzungseinschränkungen vor der regulären Wiederaufnahme des Sportbetriebs nach den Sommerferien 2020 an die Senatsressorts und dann an die Schulen und Vereine kommuniziert?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Seit dem Ende der Sommerferien sind die Sporthalle auf dem Uni-Campus sowie die Sport- halle an der Grazer Straße unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie nur einge- schränkt für den Schul- und Vereinssport nutzbar.

Ursächlich für die Einschränkungen sind in beiden Fällen die Anforderungen an Be- und Ent- lüftung in geschlossenen Räumen gemäß Corona-Verordnung des Landes Bremen in Verbin- dung mit langfristig bekannten Sanierungsbedarfen in den Sporthallen. Angesichts der beson- deren Infektionsrisiken im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat die Universität auf Grundlage von DIN-Normen und Arbeitsstättenverordnung Berechnungen über die zulässige Zahl der aktiven Sportler/-innen in den Hallen erstellt. Danach sind in der Halle auf dem Uni- Campus max. 20 aktive Sportler/-innen und in der Halle Horn max. 10 aktive Sportler/-innen

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zeitgleich zugelassen. Zusätzlich ist die Anwesenheit der Trainer/-innen/Lehrer/-innen mög- lich.

Die Außensportanlagen auf dem Uni-Campus stehen für die Nutzung durch Schul- und Ver- einssport zur Verfügung. Voraussetzung der Nutzung ist in allen Fällen, dass ein Hygienekon- zept vorliegt und eingehalten wird.

Der mit dem für die Betreuung der Sportstätten zuständigen Verein für Hochschulsport verab- redete zeitliche Nutzungsumfang für Schulen und Vereine ist gegenüber den Vorjahren grund- sätzlich nicht reduziert. Gegenwärtige Nutzungsausfälle resultieren aus der wie dargelegt ein- geschränkten Nutzbarkeit der Sportstätten.

Zu Frage 2:

Wie zu Frage 1 geschildert bestehen Nutzungsbeschränkungen durch die Reduzierung der zulässigen Gruppengrößen in der großen Sporthalle auf dem Universitäts-Campus und der Sporthalle Grazer Straße. Betroffene Schulen sind die Oberschule an der Ronzelenstraße, die Oberschule Rockwinkel, das Gymnasium Horn, das Kippenberg-Gymnasium und das Her- mann-Böse-Gymnasium.

Durch die Einschränkungen in der Sporthalle Grazer Straße ist insbesondere der TV Eiche Horn, Abteilung Badminton, betroffen.

Durch die Einschränkungen in der großen Sporthalle ist die Durchführung von Wettkämpfen, insbesondere der Judoabteilung des TV Eiche Horn, weiterhin nicht möglich.

Durch die Einschränkungen sind hauptsächlich der Turnverein Eiche-Horn, vor allem am Standort Grazer Straße, und der Verein für Hochschulsport mit beiden Hallen betroffen. Im Bereich Badminton können keine Punktspiele in der Grazer Straße durchgeführt werden und beim Training müssen die Mannschaften halbiert werden. Aufgrund dieser Einschränkungen muss auf andere Standorte ausgewichen werden, eine volle Kompensation ist jedoch nicht möglich.

Zu Frage 3:

Die Universität hatte die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, die Senatorin für Kinder und Bildung sowie die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport mit Datum vom 30.07.2020 angeschrieben und über die Einschränkungen der Hallennutzung der Sporthalle auf dem Uni-Campus informiert. Die Schulen wurden durch die Senatorin für Kinder und Bil- dung über die entsprechenden Sachstände in der Folge jeweils umgehend informiert, konnten

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aber sowohl zu Beginn des Unterrichtsbetriebes am 28.08.2020 die Außenanlagen, als auch am 02.09.2020 die Hallen nicht nutzen, da diese zunächst als gesperrt ausgewiesen waren.

Am 03.09.2020 wurden die Anlagen dann endgültig zur Nutzung entsprechend der angekün- digten Bedingungen freigegeben.

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport hat das Schreiben an den Lan- dessportbund Bremen weitergegeben. Da die Universitätssporthallen nicht vom beim LSB an- gesiedelten Sporthallenmanagement oder der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport verwaltet werden, konnte eine dezidierte Weitergabe an die einzelnen Nutzer nicht erfol- gen.

C. Alternativen

Alternativen werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Die Beantwortung der Frage in der Fragestunde hat keine finanziellen oder personalwirt- schaftlichen Auswirkungen. Genderspezifische Auswirkungen ergeben sich nicht.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatorin für Kinder und Bildung und der Senatorin für Soziales, Ju- gend, Integration und Sport abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektro- nische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Wissenschaft und Häfen vom 11. September 2020 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft „Einschränkungen bei der Nutzung der Sportstätten der Universität Bremen“ zu.

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